SWD Schutz-
und Wachdienst GmbH
Fürstenwalde/Spree
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
2.556,46 |
| B.
Umlaufvermögen |
152.109,97 |
132.386,04 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
147.149,69 |
31.900,20 |
| 1.
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen |
2.556,46 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.960,28 |
100.485,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
152.109,97 |
134.942,50 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
122.983,25 |
115.276,39 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
89.711,80 |
116.916,19 |
| III.
Jahresüberschuss |
7.706,86 |
-27.204,39 |
| B.
Rückstellungen |
5.640,00 |
3.300,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
23.486,72 |
16.366,11 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
152.109,97 |
134.942,50 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der SWD Schutz- und Wachdienst
GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung aufgestellt. Er vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Kapitalgesellschaft.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die
für die kleine Kapitalgesellschaft geltenden
größenabhängigen Erleichterungen gem.
§ 276 und § 288 HGB teilweise und bei der
Offenlegung vollständig in Anspruch genommen.
Eine Pflicht zur Aufstellung des Lageberichts besteht
nach § 264 Abs. 1 HGB nicht.
Eine Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses
durch einen Abschlussprüfer besteht nach § 316
Abs. 1 HGB nicht.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist als
separater Anlagespiegel dargestellt.
Angabe und Begründung der gegenüber dem
Vorjahr abweichenden Form der Darstellung
Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem
Vorjahr geändert. Für den Darstellungswechsel
sind folgende Gründe anzuführen:
- die Erfordernisse einer klaren und
übersichtlichen Gliederung,
- die in Zukunft weitgehend im Anhang
erfolgende Darstellung der Ausweiswahlrechte
Die Änderung betrifft folgende Sachverhalte:
Eigenkapitalgliederung
Angabe und Erläuterung von nicht vergleichbaren
Vorjahreszahlen
Der Jahresabschluss enthält einzelne Posten,
deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar
sind.
Die folgende Aufstellung zeigt die betreffenden
Posten: Eigenkapital / ausstehende Einlagen
Zur Erläuterung wird ausgeführt:
Umgliederung Passivseite Saldierung
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
richten sich nach handels- und steuerrechtlichen
Bestimmungen.
Der Jahresabschluss enthält alle
ansatzfähigen Vermögensgegenstände, Schulden
und Rechnungsabgrenzungsposten.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
erfolgte gemäß dem Grundsatz der Vorsicht und
berücksichtigt alle erkennbaren Risiken.
Das Saldierungsverbot gemäß §
246 Abs.2 HGB wurde beachtet.
Den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des §
252 Abs. 1 HGB wurde Rechnung getragen.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten, vermindert um lineare oder
degressive Abschreibungen, angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert
ausgewiesen.
Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
Wertberichtigungen (ggf. Einzelwertberichtigungen), dem
allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine
Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen. Die
Forderungen sind vorsichtig bewertet.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
Das Eigenkapital ist mit dem Nennbetrag angesetzt und
beträgt DM 50.000,00. Eine Umstellung auf Euro ist
noch nicht erfolgt. Die Stammeinlagen sind eingefordert und
bis auf EUR 0,00 erbracht.
Für das Jahr 2009 und Altjahre wurde im Jahr
2010 keine Gewinnausschüttung vorgenommen. Für
das Geschäftsjahr 2010 hat die
Geschäftsführung keine Gewinnausschüttung
vorgeschlagen.
Der verbleibende Gewinnvortrag wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Die Rückstellungen wurden für alle weiteren
ungewissen Verpflichtungen gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt TEUR
23.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
In der Gesellschafterversammlung vom 17.12.1010 wurde
der Vorschlag der Gesellschafterversammlung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Wolfram Jung, Wirtschaftsjurist
Unterschrift der Geschäftsführung
Fürstenwalde, den 8. Juli 2011
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Wolfram Jung Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.10.2011 festgestellt.
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