InterAutoService GmbH Handel mit Fahrzeugen und
Zubehör
Dingelstädt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
126.869,00 |
193.057,00 |
| I.
Sachanlagen |
126.869,00 |
193.057,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
32.300,39 |
67.607,56 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
32.056,71 |
36.560,59 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
243,68 |
31.046,97 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.440,33 |
2.157,89 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
224.694,94 |
255.319,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
385.304,66 |
518.141,55 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
249.694,94 |
280.319,10 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
-224.694,94 |
-255.319,10 |
| B.
Rückstellungen |
5.345,43 |
2.182,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
379.959,23 |
515.959,55 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
385.304,66 |
518.141,55 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der InterAutoService GmbH wurde
auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG und des
Gesellschaftsvertrages zu beachten.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Änderungen der Bewertungsmethoden gegenüber
dem Vorjahr wurden - mit Ausnahme der Änderungen
aufgrund der Vorschriften des BilMoG - nicht vorgenommen.
Die Form der Darstellung des Jahresabschlusses ist
gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die
Bilanzierung erfolgte unter der Annahme der
Unternehmensfortführung.
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und um
planmäßige Abschreibungen gemindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Der Bestandsnachweis wird im beiliegenden Anlagenspiegel
erbracht. Gegenstände mit Anschaffungskosten zwischen
EUR 150 und EUR 1.000 wurden entsprechend der Regelung in
§ 6 Abs. 2a EStG in einem Sammelposten
zusammengefaßt und über fünf Jahre linear
abgeschrieben.
Niedrigere Wertansätze im Anlagevermögen,
die auf der Anwendung von § 254 HGB a.F. beruhen,
werden gemäß Art. 67 Abs. 4 S. 1 EGHGB
fortgeführt.
Die Roh-, Hilfs und Betriebsstoffe, die fertigen
Erzeugnisse sowie die bezogenen Waren sind zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten oder den niedrigeren Marktwerten
angesetzt.
Die Bewertung der Forderungen erfolgte zum Nennwert.
Uneinbringliche Forderungen wurden ausgebucht, zweifelhafte
Forderungen wertberichtigt.
Aktive latente Steuern werden nicht angesetzt.
Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nominalwert
ausgewiesen.
Für ungewisse Verbindlichkeiten wurden
Rückstellungen gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren
Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden mit ihren
Erfüllungsbeträgen bewertet.
II. Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
Forderungen und Verbindlichkeiten
Die in der Bilanz aufgeführten Forderungen und
Verbindlichkeiten sind sämtlich innerhalb eines Jahres
fällig.
III.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in
die Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend
wieder.
Aus dem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag
werden keine Konsequenzen gezogen, da
Rangrücktrittserklärungen vorliegen und die
Gesellschaft in ihren Planungen von einer positiven
Unternehmensentwicklung ausgeht.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den
Geschäftsführer Roman Fritsche, Polsterer,
Dingelstädt geführt.
Angaben nach § 285 Nr. 9c HGB und § 264c
HGB
Die Gesellschaft besaß am Bilanzstichtag
gegenüber folgenden
Gesellschaftern/Geschäftsführern
Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 205.976,88.
Dingelstädt, den 28. November 2011
InterAutoService GmbH
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