Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Cornelia Caspar-Traoré seit 19.3.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
TZF GmbH (vormals: FRESSNAPF Tiere-Aquaristik-Futter-Zubehör Caspar-Traoré GmbH)ForchheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
TZF GmbH, Forchheim
A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN
Die Gesellschaft firmiert seit Januar 2024 unter dem Namen TZF GmbH, Forchheim und ist beim Amtsgericht Bamberg unter HRB 4815 eingetragen.
B. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
1. Grundsätzliche Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des BilanzrichtlinieUmsetzungsgesetzes (BilRUG) über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftungs, sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den Erleichterungen des § 288 HGB Gebrauch gemacht. Der Jahresabschluss wurde nach den Regelungen des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes aufgestellt, so dass eine Durchbrechung der Darstellungs- und Methodenstetigkeit erfolgt. Eine Anpassung der Vorjahresbeträge erfolgte diesbezüglich nicht.
C. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN
1. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.1 Bilanzierungsmethoden Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 264, 265-266, 268-274, 276-277 HGB, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB aufgestellt. Die Ansatzwahlrechte wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert ausgeübt. Bei der Offenlegung wurden die Erleichterungen nach § 326 HGB in Anspruch genommen. 1.2 Bewertungsmethoden Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt: ANLAGEVERMÖGEN
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten sind zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (3 bis 5 Jahre), bewertet.
Sachanlagen
Technische Anlagen und Maschinen sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen oder mit den Herstellungskosten bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer mit den steuerlich zulässigen Höchstsätzen. Die Vermögensgegenstände werden zum Teil linear, zum Teil degressiv abgeschrieben; der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt, sobald die lineare Abschreibung zu höheren Abschreibungen führt. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer mit den steuerlich zulässigen Höchstsätzen. Die Vermögensgegenstände werden zum Teil linear, zum Teil degressiv abgeschrieben; der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt, sobald die lineare Abschreibung zu höheren Abschreibungen führt. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert in Höhe von EUR 250,00 wurden in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben angesetzt. Geringwertige Anlagegüter im Wert von EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
ist mit Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet.
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
RÜCKSTELLUNGEN
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2005 G" von Dr. Klaus Heubeck verwendet. Im Berichtsjahr wird dabei gemäß § 253 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 75 Abs. 2 HGBEG, der 10-Jahres-Durchscnitts-Zinssatz bei der Bewertung zugrunde gelegt. Gehaltstrends werden nicht, Rententrends in Höhe von 0 % mit eingerechnet. Von der Übergangsregelung nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB wurde bei der Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG zum 01.01.2010 Gebrauch gemacht. Steuerrückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrags aufgrund des steuerlichen Gewinss dotiert. Sonstige Rückstellungen wurden in Höhe der voraussichtlichen Erfüllungsbeträge nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dotiert und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. VERBINDLICHKEITEN Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen angesetzt. D. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ 1. Anlagevermögen Die Befreiungsvorschriften gem. § 288 Abs. 1 HGB wurden in Anspruch genommen und auf die Darstellung eines Anlagegitters wird verzichtet. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.1 Restlaufzeiten Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. 3. Verbindlichkeiten 3.1 Restlaufzeiten Die Verbindlichkeiten haben insgesamt eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
E. SONSTIGE ANGABEN
1.1 Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft war im Berichtsjahr: Frau Cornelia Caspar-Traoré, Forchheim F. UNTERSCHRIFT GEMÄSS § 245 HGB TZF GmbH, Forchheim
Forchheim, den 30. April 2025 gez. Cornelia Caspar-Traoré Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30. April 2025 |
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