Rothenschirmbacher Agrargenossenschaft e.G.
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Anne-Kathrin Meine seit 19.12.2023 | Vorstandsmitglied |
Andreas Dr. Spicker seit 12.5.2022 | Prokura |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Rothenschirmbacher Agrargenossenschaft e.G.Lutherstadt EislebenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023Ergänzende Angaben zur Buchführung, Bilanzierung und Bewertung vom 01.07.2022 bis 30.06.2023 1) Steuerrechtliche Verhältnisse • Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung gemäß §§ 16 - 18 UStG. • Der Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 (1) GewStG. • Im Rahmen der Abschlusserstellung wurde die Berechnung der Gewerbesteuer vorgenommen. • Die Gesellschaft ist unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig nach § 1 (1) KStG. 2) Buchführung Das Unternehmen ist nach § 141 Abs. 1 AO buchführungspflichtig und stellt daher unter sinngemäßer Anwendung der §§ 238, 240 bis 242 Abs. 1 und 243 bis 256 HGB einen Jahresabschluss nach steuerlichen Vorschriften auf. Der Gewinn wird nach § 5 in Verbindung mit 4 Abs. 1 EStG ermittelt. Anhand einer Überleitungsrechnung nach § 60 EStDV wird ausgehend vom Gewinn laut GuV unter Berücksichtigung der nicht abzugsfähigen Betriebsaufwendungen und der steuerfreien Betriebseinnahmen das zu versteuernde Ergebnis ermittelt. Die Agrar GmbH Winkelstedt ist eine Kapitalgesellschaft. Insbesondere wurden die Vorschriften für Kapitalgesellschaften gem. § 264 (1) HGB beachtet. Das Unternehmen hat eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Buchführung erstellt. 3) Jahresabschluss • Die Erstellung der vorliegenden Bilanz erfolgte unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften auf der Grundlage der Gewinnermittlungsvorschriften des § 5 (1) i. V. m. § 4 (1) EStG. • Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu den Anschaffungskosten abzüglich der Abschreibung auf die voraussichtliche Nutzungsdauer bewertet. Sachanlagen werden mit den um planmäßige Abschreibungen verminderten Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. mit den niedrigen Tageswerten zum Stichtag bewertet. Es gilt das Niederstwertprinzip. Unfertige und fertige Erzeugnisse werden mit den Herstellungskosten bewertet. Bei der Bewertung mit Herstellungskosten werden die Einzelkosten, die Fertigungsgemein- und die Materialgemeinkosten einbezogen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Rückstellungen für Steuern und ungewisse Verbindlichkeiten werden in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtungen notwendig ist. Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. • Investitionsabzugsbeträge sowie Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe wurden nach § 7 g EStG im Wirtschaftsjahr nicht gebildet. • Die Sonderabschreibungen früherer Jahre werden nicht indirekt mittels eines Sonderpostens mit Rücklageanteil dargestellt. Vorstehender Anhang wurde anhand der vorliegenden Buchhaltung per 30.06.23 nach bestem Wissen erstellt.
Rothenschirmbach, den 12.10.2023 Mark Woestmann, Geschäftsführer BilanzAktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Entwicklung des Anlagevermögens
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