ISBA
gGmbH
Balingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.147.968,34 |
1.326.450,64 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
157,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.137.855,44 |
1.316.180,74 |
| III.
Finanzanlagen |
10.112,90 |
10.112,90 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.673.335,12 |
2.273.664,09 |
| I.
Vorräte |
1.169.823,95 |
1.221.840,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
679.538,21 |
653.308,74 |
| III.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten |
823.972,96 |
398.515,35 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.218,95 |
11.952,87 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
3.829.522,41 |
3.612.067,60 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.274.796,48 |
2.412.924,41 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
2.312.924,41 |
2.186.317,59 |
| III.
Jahresüberschuss |
861.872,07 |
126.606,82 |
| B.
Sonderposten aus Zuschüssen zur Finanzierung des
Sachanlagevermögens |
725,25 |
1.504,85 |
| C.
Rückstellungen |
191.467,86 |
162.998,98 |
| D.
Verbindlichkeiten |
362.532,82 |
1.034.639,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
3.829.522,41 |
3.612.067,60 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2021
ISBA gGmbH
Balingen
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die ISBA gGmbH hat ihren Sitz in Balingen. Sie ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 410
721 eingetragen.
II.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
maßgeblichen handelsrechtlichen
Rechnungslegungsvorschriften sowie den einschlägigen
Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags
aufgestellt worden. Die Gesellschaft weist zum
Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer
kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267
Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen
aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt teilweise die
Erleichterungsvorschriften für kleine Gesellschaften
in Anspruch.
Das Gliederungsschema gemäß § 266 HGB
wurde um die Positionen "Genossenschaftsanteile" und
"Sonderposten aus Zuschüssen zur Finanzierung des
Sachanlagevermögens" erweitert.
III.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
lineare Abschreibungen, bewertet. Die Nutzungsdauern werden
von der Geschäftsführung auf Grundlage der
voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer der
Anlagen geschätzt und orientieren sich an den
amtlichen AfA-Tabellen der Finanzverwaltung.
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der
immateriellen Vermögensgegenstände wurde auf drei
Jahre festgesetzt.
Für Technische Anlagen und Maschinen gelten
grundsätzlich Nutzungsdauern von fünf bis zehn
Jahren. Für die anderen Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung wurden Nutzungsdauern zwischen
fünf und zehn Jahren festgesetzt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten von EUR 150,00 bis EUR 800,00 pro
Anlagegut wurden aus Vereinfachungsgründen im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Anlagegüter im Wert von bis EUR 150,00 pro
Anlagegut wurden im Jahr des Zugangs als Aufwand erfasst.
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten,
gegebenenfalls vermindert um Abschreibungen wegen einer
vorübergehenden oder dauernden Wertminderung,
angesetzt.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die
Handelswaren wurden zu durchschnittlichen
Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert
am Bilanzstichtag bewertet. Abwertungen für
Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und
verminderter Verwertbarkeit ergeben, wurden in angemessenem
und ausreichendem Umfang vorgenommen.
Die unfertigen Erzeugnisse und Leistungen sowie die
fertigen Erzeugnisse und Waren wurden zu Herstellungskosten
bewertet.
In die Herstellungskosten werden Materialkosten,
Fertigungskosten und Sonderkosten der Fertigung sowie
angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der
Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des
Anlagevermögens, soweit diese auf den Zeitraum der
Herstellung entfallen, einbezogen.
Fremdkapitalzinsen, die im Herstellungszeitraum auf
deren Finanzierung entfallen, wurden in die
Herstellungskosten nicht mit einbezogen (§ 255 Abs. 2
HGB, § 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB n.F.).
Für den in der Regel gleichbleibenden Bestand an
Materialien in den Bereichen Hauswirtschaft und Kiosk an
den Standorten Ebingen und Balingen wurden auf Basis der
Einkaufspreise und des durchschnittlichen Bestands
unverändert Festwerte in Höhe von Euro 1.300,-
bzw. 400,- Euro gebildet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zu Nominalwerten angesetzt.
Einzelrisiko und allgemeines Ausfall- und
Kreditrisiko wurden durch Einzelwertberichtigungen und
einer den Erfahrungswerten der Gesellschaft entsprechenden
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1,0 % der
nicht einzelwertberichtigten Forderungen Rechnung getragen.
Der Sonderposten aus Zuschüssen zur Finanzierung
von Anlagevermögen betrifft passivierte verlorene
Zuschüsse, die unter der auflösenden Bedingung
einer zweckgerichteten Mittelverwendung gegeben wurden.
Für den Fall der Zweckentfremdung haben sich die
Zuschussgeber einen zeitanteiligen
Rückzahlungsanspruch vorbehalten. Die Auflösung
erfolgt entsprechend der Nutzungsdauer des jeweils
bezuschussten Anlagegutes.
Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen
und in ausreichendem Umfang gebildet. Bei der Ermittlung
der Urlaubsrückstellung wurden die Lohnnebenkosten
berücksichtigt und die Bemessung erfolgte nach den
erwartungsgemäß tatsächlich geleisteten
Arbeitstagen.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
IV.
Angaben zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr.
Unter den Forderungen gegenüber Unternehmen, mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind
Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR 59
(Vorjahr: TEUR 25) enthalten.
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind der
nachstehenden Fälligkeitenübersicht zu entnehmen.
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Fälligkeitsübersicht
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P A S S I V S E I T E
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R e s t l a u f z e i t
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Gesamt
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bis zu
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mehr als
|
davon mehr als
|
gesicherte
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Art der
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einem Jahr
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1 Jahr
|
5 Jahre
|
Beträge
|
Sicherheit
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
|
Verbindlichkeiten
|
362.532,82
|
356.198,62
|
6.334,20
|
0,00
|
208.015,87
|
1)
|
|
(1.034.639,36)
|
(1.026.193,76)
|
(8.445,60)
|
(0,00)
|
(160.592,98)
|
|
Sonstige Finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestehen folgende sonstige
finanzielle Verpflichtungen:
Art der Verpflichtung
|
Gesamt
|
Bis 1 J.
(TEUR)
|
Mehr als 1 J.
(TEUR)
|
Laufzeit
(Jahre)
|
Miet- und
Leasingverträge
|
|
1.041
|
996
|
1
|
Wartungsverträge
|
|
7
|
7
|
1
|
Summe
|
2.051
|
1.048
|
1.003
|
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V.
Sonstige Angaben
Anzahl der Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 68,75
Arbeitnehmer beschäftigt.
Balingen, den 08. April 2022
gez. Dr. Monika
Betz gez. Holger Klein
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.04.2022
festgestellt.
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