Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 78928
Eingetragen
3.1.2007
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzSonstige Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben
Gegenstand
Verwaltung des eigenen Vermögens, Ermittlung und Aufbereitung von Sachverhalten sowie die Beratung von ökonomischen Strategien. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Konzern- und Jahresabschlüsse

HEV GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 199.080,12 119.682,44
I. Sachanlagen 0,00 178,00
II. Finanzanlagen 199.080,12 119.504,44
B. Umlaufvermögen 284.289,22 289.586,82
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 15.640,48 18.625,51
II. Wertpapiere 185.723,24 165.791,17
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 82.925,50 105.170,14
Bilanzsumme, Summe Aktiva 483.369,34 409.269,26

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 128.384,16 71.147,74
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 33.000,00 33.000,00
III. Gewinnvortrag 13.147,74 -55.751,51
IV. Jahresüberschuss 57.236,42 68.899,25
B. Rückstellungen 14.554,00 1.000,00
C. Verbindlichkeiten 340.431,18 337.121,52
Bilanzsumme, Summe Passiva 483.369,34 409.269,26

Anhang


 
I. Allgemeine Angaben

Die Firma HEV GmbH hat ihren Sitz in Frankfurt.

Das Geschäftsjahr stimmt mit dem Kalenderjahr überein.
 
Soweit Angaben wahlweise in der Bilanz und Gewinn- und Verlust-Rechnung einerseits und im Anhang andererseits gemacht werden können, werden die Angaben in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlust-Rechnung gemacht.

Für die HEV GmbH sind gem. § 267 HGB die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften anzuwenden. Die Merkmale des § 267 (1) HGB wurden im laufenden Jahr nicht überschritten.


  II. Erläuterung zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungsmethoden:

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 HGB gebildet.


  Bewertungsmethoden:

Im Einzelnen wurden folgende Bewertungsmethoden angewendet:

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorgehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinn sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibung, bewertet.

Das Anlagevermögen wird mit den Anschaffungskosten- bzw. Herstellungskosten vermindert um die planmäßige Abschreibung angesetzt. Die Abschreibungen werden linear vorgenommen. Von der Bewertungsfreiheit gemäß § 6 II EStG wird Gebrauch gemacht. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstands. Die Abschreibung wurde im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung vorgenommen.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederwertsprinzips.

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte grundsätzlich mit dem Nennwert. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigung berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum Höheren Tageswert angesetzt.

Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.


  III Sonstige Pflichtangaben

Unternehmensorgane:


Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den Geschäftsführer

Herrn Dr. Daniel Schütze

 geführt.

Angaben gemäß § 42 III GmbHG:

Verbindlichkeiten gebenüber Gesellschafter Dr. Daniel Schütze   48.542,99 €
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafterin Vera Schütze      267.096,88 €


  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2011 festgestellt.

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