MS Leasing GmbH
Westfalenstraße 5, 90559 Burgthann, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Moritz Oliver Schüler seit 25.4.2025 | Geschäftsführer |
Matthias Schüler seit 5.7.2002 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MS Leasing GmbHFeuchtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtI. Grundlagen der Gesellschaft 1. Geschäftsmodell, Ziele und Strategien Die MS Leasing GmbH ist eine bankenunabhängige Leasinggesellschaft. Niederlassungen werden nicht unterhalten. Mit Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2009 zählt das Finanzierungsleasing zu den sog. Finanzdienstleistungen (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr.9 und 10 des Gesetzes über das Kreditwesen-KWG) und ist damit seitdem erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis (ID: 124125) im Anzeigeverfahren gemäß §64j Abs. 2 KWG wurde der MS Leasing GmbH von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Wirkung zum 25.12.2008 erteilt. Bei der MS Leasing GmbH handelt es sich seitdem um ein Finanzdienstleistungsinstitut, das einer eingeschränkten Aufsicht der BaFin und der Deutschen Bundesbank und anderen Rechnungslegungsvorschriften unterliegt. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Kalenderbereinigt betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung 0,1 %. Die trotz der jüngsten Rückgänge nach wie vor hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen dämpften die Konjunktur. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Damit setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter fort. Im Vergleich zu 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, war das BIP 2023 um 0,7 % höher. Das Volumen der Leasing-Neuinvestitionen 2023 umfasste 74,2 Mrd. Euro. Es setzt sich aus dem Leasing von Ausrüstungsinvestitionen (Mobilien-Leasing) und von Nichtwohnbauten (Immobilen-Leasing) zusammen. Die beiden Segmente entwickelten sich im vergangenen Jahr unterschiedlich. Das Mobilien-Leasing erreichte ein Volumen von 73,6 Mrd. Euro (+ 26,3 %), was vor allem der Entwicklung im Fahrzeugsektor geschuldet. Das Immobilien-Leasing belief sich auf 0,7 Mrd. Euro (- 49 %). Das Leasing von Nicht-Wohnbauten ist von Großprojekten bestimmt und daher traditionell sehr volatil. Das Mietkauf-Neugeschäft, das viele Leasing-Unternehmen ihren Kunden als Finanzierungsalternative anbieten, lag bei 11,4 Mrd. Euro (+ 8,4 %). 2. Geschäftsverlauf In 2023 wurden Leasingerträge in Höhe von T€ 1.508 (Vj. T€ 2.566) und ein Jahresergebnis in Höhe von T€ 7 (Vj. T€ -11) erzielt. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Substanzwert leicht auf T€ 1.536 (Vj. T€ 1.557) gesunken. Im Vorjahr wurde für 2023 die Generierung von Neugeschäft deutlich unter dem des Vorjahres, ein zumindest ausgeglichenes Jahresergebnis sowie ein leichter Rückgang des Substanzwertes prognostiziert. Die Prognosen haben sich, wie oben beschrieben, im Wesentlichen erfüllt. 3. Lage a. Ertragslage Die Abschreibungen auf das Leasingvermögen betrugen im Geschäftsjahr 2023 T€ 685 und liegen damit unter Vorjahresniveau. Dies ist das Ergebnis des geringeren Neugeschäfts. Die allgemeinen Verwaltungskosten liegen mit T€ 122 unter Vorjahresniveau (Vj. T€ 137). Das Finanzergebnis lag bei T€ - 72 (Vj. T€ - 84). b. Vermögenslage Die Bilanzsumme zum 31.12.2023 in Höhe von T€ 3.223 hat sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 1.281 verringert und ist weiterhin geprägt durch das Leasingvermögen in Höhe von T€ 2.427 (Vj. T€ 3.079). c. Finanzlage Die Finanzierung des Neugeschäfts erfolgte überwiegend über kurzfristige Darlehen mit variablen Konditionen. In 2023 wurden die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von T€ 897 deutlich reduziert. Die Eigenkapitalquote ist aufgrund der deutlich gesunkenen Bilanzsumme auf 39% gestiegen. Neben dem gezeichneten Kapital von T€ 25 sind darin Kapitalrücklagen mit T€ 240 und Gewinnrücklagen von T€ 10 enthalten. Der Bilanzgewinn 2023 ist mit T€ 994 ausgewiesen. Die Liquidität der Gesellschaft ist auch unter Beachtung der sonstigen finanziellen Verpflichtungen durch den stabilen Cashflow und durch die verfügbaren Kreditlinien sichergestellt. III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 1. Prognose- und Chancenbericht Zur zukünftigen Entwicklung sowie zu den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der Gesellschaft ist insbesondere auf folgende Kernaussagen hinzuweisen: Die MS Leasing GmbH hat in der Vergangenheit überwiegend im Fitnessbereich ihr Neugeschäft generiert. Obwohl seit 2022 das Neugeschäft der Gesellschaft auch aus neuen Vertriebskanälen gewonnen wird (überwiegend im KFZ-Bereich) wird für 2024 lediglich mit einem Neugeschäft leicht über dem Niveau von 2023 geplant. Das Leasingvermögen wird über Kreditinstitute sowie über Gesellschafterdarlehen refinanziert. Durch den Vertragsbestand wird ein Großteil des Neugeschäftes durch das thesaurierte Eigenkapital in Höhe von T€ 1.269 finanziert. Darüber hinaus wird in 2024 das Fremdkapital voraussichtlich reduziert und der Anteil der Refinanzierung aus Eigenmitteln gesteigert. Risikobehaftete Geschäfte werden grundsätzlich abgelehnt. Aufgrund der Festlegung von Annahmekriterien für die Prüfung von Leasingnehmern und Mietkäufern können die möglichen Risiken geringgehalten werden. Anfragen werden anhand von Bankauskünften, Schufa-Auskünften, BWA und Bilanz überprüft. Erst wenn die Richtlinien der MS Leasing GmbH erfüllt werden, kann eine Anfrage positiv votiert werden. Forderungen werden mit unterschiedlicher Laufzeit refinanziert. Es wird der Grundsatz verfolgt, dass die Gesellschaft den Fokus auf gut verwertbare mobile Leasingobjekte legt. Der Unternehmensschwerpunkt liegt in der Finanzierung von Fitness-Geräten und hochwertigen Automobilen. Eine enge Zusammenarbeit mit der vermittelnden Vertriebsfirma sichert die Verwertung im Schadensfall. Auch zukünftig sieht die Gesellschaft ihre Marktchancen im Sport- und Automobilbereich und wird den engen Kontakt zu den langjährigen Vertriebsleasingpartnern halten. Die langfristige vertrauensvolle Zusammenarbeit garantiert den gemeinsamen Erfolg. Mit einer Eigenkapitalquote von 39% können weiterhin günstige Refinanzierungskonditionen erzielt werden. Die Liquidität der Gesellschaft ist auch weiterhin jederzeit gegeben. Die Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft stellt sich damit wie folgt dar. Im kommenden Geschäftsjahr soll weiterhin profitables Neugeschäft leicht über dem Niveau des letzten Geschäftsjahres generiert werden und mit einer konstanten Aufwandsstruktur sowie eines niedrigeren Fremdkapitaleinsatzes ein zumindest ausgeglichenes Jahresergebnis erreicht werden. Ein leichter Rückgang des Substanzwertes wird dabei in Kauf genommen werden müssen. 2. Risikobericht Die kontrollierte Übernahme von Risiken ist zentraler Bestandteil der Unternehmenssteuerung, wobei Risiken wie folgt definiert werden: Risiken sind alle Ereignisse und möglichen Entwicklungen innerhalb und außerhalb der MS Leasing GmbH, die sich negativ auf die Erreichung der Unternehmensziele und auf die Gesellschaft selbst, auswirken können. Oberste Leitlinie unserer Risikopolitik ist es daher, dass der Eintritt des Unerwarteten den Fortbestand der Gesellschaft nicht gefährden darf. Das heißt Chancen und Risiken der Geschäfte müssen für die Gesellschaft bekannt, beherrschbar und tragfähig sein. Dazu verfügt die Gesellschaft über das nachfolgend beschriebene Risikomanagementsystem: Die aus dem Geschäftsmodell der MS Leasing GmbH resultierenden Vorfälle erfordern die Identifikation, Beurteilung, Steuerung und Überwachung der Risiken, um diese nur in dem Maße einzugehen, wie diese zur Erreichung der geschäftspolitischen Ziele erforderlich sind. Nach wie vor entspricht unsere Risikopolitik dem Bestreben, nachhaltig den Unternehmenswert zu steigern. Hierzu können folgende, wesentliche, Aussagen getätigt werden: Die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement obliegt der Geschäftsführung. Im Rahmen der jährlichen Planung wird eine entsprechende Risikostrategie durch die Geschäftsführung erarbeitet, die stetig überprüft und ggfs. angepasst wird. Organisationsrichtlinien, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten regeln verbindlich den generellen Geschäftsablauf und sind den Verantwortlichen bekannt. Die Mitarbeiter der Gesellschaft sind über die Risikostrategie und die Risikoleitlinien der informiert und handeln im Rahmen ihrer Kompetenzen verantwortungsvoll. Ein System von Geschäftsanalysen, Risikolimiten und entsprechende Berichte gewährleisten eine zeitnahe Information der Geschäftsleitung und erlaubt zeitgerechte und effiziente Steuerungsmaßnahmen, welche ständig angepasst und erweitert werden. Im Rahmen einer Risikotragfähigkeitsrechnung werden unsere wesentlichen Risiken quantifiziert sowie den Risikodeckungsmassen gegenübergestellt. Entsprechende Steuerungsmaßnahmen werden entwickelt und verantwortlich priorisiert. Zur Sicherstellung der nachhaltigen Unternehmensexistenz ist es erforderlich, dass die eingegangenen Risiken durch das Risikodeckungspotenzial gedeckt sind. Mit der Einbeziehung von Leasinggesellschaften unter die Regelungen des KWG gelten auch für Leasingunternehmen die aufsichtsrechtlichen Regelungen für Finanzdienstleistungsinstitute. In unser Risikomanagement werden folgende einzelne Risiken einbezogen: a. Adressausfallrisiko Generell ist die Leasinggesellschaft von Ausfallrisiken betroffen, wenn der Leasingnehmer ausfällt und der Marktwert nicht zur Deckung des Obligos ausreicht. Dies trifft z. B. dann zu, wenn Verträge auf Darlehensbasis oder aus Eigenmitteln refinanziert sind. Wir begegnen diesem Risiko indem wir vor Abschluss eines Leasingvertrages eine intensive Bonitätsbeurteilung des Leasingantragstellers anhand einer eingehenden Analyse der Bonitätsunterlagen unter Berücksichtigung des Gesamtengagements sowie möglicher Klumpenrisiken vornehmen. Insofern bestehen auch keine wesentlichen Konzentrationsrisiken. b. Marktpreisrisiko Hier spricht man von einer möglichen Abweichung eines tatsächlichen Verwertungserlöses zum kalkulatorisch unterstellten Restwert. Restwertrisiken entstehen daher i. d. R. nur bei Ausfall des Leasingnehmers, soweit eine Neuvermietung nicht erfolgen kann. Dem begegnen wir mit einer konservativen am Markt orientierter Berechnung der Restwerte, intensiver Beurteilung des Leasingnehmers durch entsprechende Analysen der Bonitätsunterlagen und hoher Verwertungskompetenz. Das Zinsänderungsrisiko ist die Gefahr von Verlusten durch Änderung von Refinanzierungszinsen. Alle Verträge in unserem Bestand durch Eigenmittel finanziert oder mit auskömmlichen Margen refinanziert. Eine wesentliche Verschlechterung der allgemeinen Refinanzierungssituation in der Leasingbranche könnte daher die geschäftliche Entwicklung des Unternehmens negativ beeinflussen. c. Geschäftstypische Risiken Dem Risiko hinsichtlich des rechtlichen Bestandes und der damit verbundenen Realisierbarkeit einer Forderung begegnen wir, indem wir generell nur mit standardisierten und rechtlich geprüften Verträgen arbeiten. Eventuell auftretende Individualvereinbarungen werden generell einer rechtlichen Stellungnahme unterzogen. d. Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko beschreibt die Gefahr, dass Zahlungsverpflichtungen nicht termingerecht und/oder in voller Höhe nachgekommen werden kann. Diesem Risiko wird mit einem hohen Eigenfinanzierungsanteil und einem angemessenen Liquiditätspuffer begegnet. e. Operationelle Risiken Gefahr von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen verursacht werden. Unsere Organisationsrichtlinien, Arbeitsanweisungen und Checklisten sind auf einem aktuellen Stand und den Verantwortlichen bekannt. Die Geschäftsleitung ist langjährig im Leasingbereich beschäftigt, so dass Risiken aufgrund von Willkür und Fahrlässigkeit begrenzt sind. Die IT-Organisation entspricht dem aktuellen Stand einer kleinen Leasinggesellschaft. Notfallpläne und Datensicherungsmaßnahmen wurden geschaffen und im entsprechenden Handbuch festgehalten. Den Risiken aus der Unterschlagungen von Leasingobjekten bzw. aus betrügerischen Handlungen bei einem Zusammenwirken von Kunden und Lieferanten wird durch Bonitätsbeurteilungen von Kunden und Lieferanten und durch die Besichtigung von Leasingobjekten begegnet. f. Nicht relevante Risikoarten Währungsrisiken ergeben sich für die Gesellschaft nicht, da Geschäfte nur ausschließlich in Euro erfolgen. Handelsrisiken ergeben sich ebenso nicht, da keine Handelsbestände existieren. Zusammenfassende Darstellung Eine Zusammenfassung der Risikolage der Gesellschaft erfolgt regelmäßig im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung bei der alle wesentlichen Risiken quantifiziert sowie den Risikodeckungsmassen gegenübergestellt werden. Diese ergab jeweils eine angemessene Risikotragfähigkeit der Gesellschaft für den aktuellen Geschäftsumfang.
Feucht, den 7. Mai 2024 Matthias Schüler, Geschäftsführer BilanzAKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff., §§ 264 ff. und 340 ff. HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz, der RechKredV sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und der Satzung aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 HGB sowie für Finanzdienstleistungsinstitute. Der Jahresabschluss ist nach den Gliederungsvorschriften der RechKredV aufgestellt. Um die Besonderheiten des Geschäftes zum Ausdruck zu bringen, werden gesonderte Posten innerhalb der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. III. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: - Die Barreserve (Kassenbestand) sowie die Forderungen an Kreditinstitute sind zum Nennwert bilanziert. - Forderungen an Kunden sind zu ihrem Nennwert ausgewiesen. Mietkaufforderungen werden mit dem Barwert angesetzt. Der Zinsanteil wird über die Laufzeit ergebniswirksam aufgelöst. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen. - Die immateriellen Anlagewerte sowie das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungskosten - vermindert um planmäßige Abschreibungen - angesetzt. Dabei wurde die lineare Abschreibung auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer angewandt. Ab 2015 wird die Bemessungsgrundlage beim Leasingvermögen um den vereinbarten Restwert gekürzt. Die Abschreibung erfolgt nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. - Die in den Vorjahren angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter werden als Sammelposten über die verbleibende Restlaufzeit gem. § 6 Abs. 2a EStG abgeschrieben. - Geringwertige Wirtschaftsgüter bis € 800,00 werden im Zugangsjahr in voller Höhe aufwandswirksam erfasst. - Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert bilanziert. - Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden periodengerecht abgegrenzt. - Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden mit dem Nennwert zum Bilanzstichtag angesetzt. - Die sonstigen Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen bewertet. - Der passivische Rechnungsabgrenzungsposten wird mit seinem Erfüllungsbetrag bewertet und laufzeitanteilig aufgelöst. - Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt worden. - Das Eigenkapital wurde mit dem Nennwert angesetzt, das gezeichnete Kapital der Gesellschaft gemäß § 272 Abs. 1 HGB beträgt 25 T€. IV. Angaben zur Bilanz Forderungen an Kreditinstitute und Kunden Die Forderungen an Kunden umfassen im Wesentlichen Forderungen aus Mietkaufverträgen und Forderungen aus Leasingverträgen. Die Forderungen gegenüber Kunden aus Mietkaufverträgen werden abgezinst. Der Zinsanteil aus der Aufzinsung der Forderung ist im Finanzergebnis ausgewiesen. Zusammensetzung der Restlaufzeiten gem. § 9 RechKredV: Forderungen an Kreditinstitute und Kunden:
Die Pauschalwertberichtigung wurde in Höhe von 0,22 % des Nettoforderungsbestandes gebildet. Leasingvermögen und Anlagevermögen Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagegegenstände ist in einer Anlage zum Anhang dargestellt. Darin sind das Leasingvermögen und die eigenbetrieblich genutzten Wirtschaftsgüter gesondert ausgewiesen. Sonstige Vermögensgegenstände Im Posten "Sonstige Vermögensgegenstände" sind folgende Beträge enthalten:
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten stellt Vorauszahlungen dar, die zukünftige Perioden betreffen. Verbindlichkeiten gg. Kreditinstituten und anderen Kreditgebern, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: Zusammensetzung der Restlaufzeit gem. § 9 RechKredV:
Die Verbindlichkeiten gg. Kreditinstituten sind in voller Höhe durch Grundpfandrechte, Bürgschaften bzw. Forderungsabtretungen gesichert. Es handelt sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist aus der Refinanzierung von Leasing- bzw. Mietkaufverträgen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter gem. § 42 Abs. 3 GmbHG betragen T€ 400 (Vorjahr T€ 500) und sind unter den sonstigen Verbindlichkeiten erfasst. Die Restlaufzeit beträgt 1-5 Jahre. Die Verbindlichkeiten gegenüber anderen Kreditgebern für die jeweils ein qualifizierter Rangrücktritt erklärt wurde betragen T€ 265 (Vorjahr T€ 178). Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit den nachrangigen Verbindlichkeiten sind in Höhe von T€ 21 (Vorjahr 21 T€) angefallen. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind solche aus Steuern in Höhe von 11 T€ (Vorjahr T€ 31) enthalten. Passivischer Rechnungsabgrenzungsposten Die gebildeten passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen die Abgrenzung von erhaltenen Leasingsonderzahlungen in Höhe von T€ 112 (Vorjahr T€ 139) auf die zugrundeliegenden Laufzeiten. Zudem ist im Geschäftsjahr ein abzugrenzender Investitionszuschuss enthalten. Rückstellungen Steuerrückstellungen sind in Höhe von T€ 0 (Vorjahr T€ 17) gebildet worden. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Jahresabschlusserstellungs- und Prüfungskosten (T€ 17), Rückstellungen für Archivierungskosten (T€ 8) sowie Rückstellungen für drohende Verluste (T€ 30). Eigenkapital Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von T€ 987 (Vorjahr T€ 998) enthalten. V. Angaben zur GuV Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren unter Berücksichtigung des Formblattes 3 der RechKredV aufgestellt. Die Leasingerträge umfassen im Wesentlichen Erlöse aus Leasingraten und Mietkaufverträgen T€ 974 (Vorjahr T€ 2.198), Erträge aus der Auflösung des passiven Rechnungsabgrenzungspostens T€ 64 (Vorjahr T€ 71) sowie Erlöse aus der Verwertung von Leasinggegenständen T€ 470 (Vorjahr T€ 297). Die Leasingverträge wurden im Wesentlichen im Inland erzielt. Die Leasingaufwendungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen aus der Anschaffung von Kaufgegenständen T€ 162 (Vorjahr T€ 1.251) sowie Aufwendungen aus dem Abgang von Leasinggegenständen T€ 458 (Vorjahr T€ 378). Die Zinsaufwendungen resultieren überwiegend aus einem Gesellschafterdarlehen sowie Zinsen für Bankverbindlichkeiten. Die Verwaltungsaufwendungen umfassen insbesondere Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von 17 T€ (Vorjahr 17 T€) sowie Mieten in Höhe von 6 T€ (Vorjahr 8 T€). Hinsichtlich der Abschreibungen des Leasingvermögens wird auf den Anlagenspiegel verwiesen. Die Steuern von Einkommen und Ertrag betragen 2 T€ Körperschaft- und 1 T€ Gewerbesteuer und entfallen ausschließlich auf das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit. Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen in Höhe von 6 T€ (Vorjahr 49 T€) das Leasinggeschäft. VI. Vorschlag zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt vor, dem Bilanzgewinn den Jahresüberschuss 2023 von T€ 7 hinzuzurechnen und den Betrag auf neue Rechnung vorzutragen. Anlage 3 VII. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag lagen keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB vor. VIII. Sonstige Angaben - Im Jahr 2023 wurden zwei kaufmännische Mitarbeiter beschäftigt. - Die Geschäftsführung wurde durch Herrn Matthias Schüler als alleiniger Geschäftsführer ausgeübt. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. - Die Angaben über die Gesamtbezüge der Geschäftsführung gem. § 285 S.1 Nr. 9a HGB unterbleiben unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB. - Das Honorar des Abschlussprüfers für die Abschlussprüfungsleistungen beträgt T€ 10. - Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten.
Feucht, den 7. Mai 2024 Matthias Schüler, Geschäftsführer Anlagespiegel
Feststellung des JahresabschlussesDie Gesellschafterversammlung hat am 12. Juni 2024 den Jahresabschluss zum 31.12.2023 festgestellt. Der Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die MS Leasing GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der MS Leasing GmbH, Feucht, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MS Leasing GmbH, Feucht, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümer ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Nürnberg, 13. Mai 2024 Appel,
Spies, Vogt, Züll
M. Sc. Christian Spies, Wirtschaftsprüfer M. Sc. Stefan Vogt, Wirtschaftsprüfer |
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