Herstellung von Büromöbeln
Frey Textilreinigung GmbH
Industriestraße 41, 89331 Burgau, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Katrin Frey seit 9.6.2005 | Geschäftsführer |
Albert Frey seit 9.6.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 51.00% | |
| 49.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Frey Textilreinigung GmbHBurgauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht1. Grundlagen des Unternehmens 1.1 Geschäftsmodell des Unternehmens Unsere Firma ist im Bereich der textilen Dienstleistung ansässig. Unser Tätigkeitsfeld umfasst das Wäsche- und Berufskleidungsleasing sowie das Waschen von kundeneigener Wäsche. Zu unseren Kunden gehören sowohl öffentliche als auch private Krankenhäuser, Altenheime, Hotels, Handwerks- und Industriebetriebe. Letztere sind insbesondere im Berufskleidungsleasing unsere Kunden. 1.2 Forschung und Entwicklung Wir sind Dienstleister, so dass die Gesellschaft keinerlei Produktentwicklungen tätigt. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche branchenbezogene Rahmenbedingungen Der Deutsche Textilreinigungsverband e.V. (DTV) erfasst zweimal im Jahr die wirtschaftliche Stimmung in der Textilservice-Branche. Die Umfrage ist dabei sowohl an Textilservicebetriebe, Wäschereien, Reinigungen als auch Mischbetriebe adressiert. Auch bezüglich der Unternehmensgröße wird Wert daraufgelegt, dass sowohl kleine als auch große Unternehmen an der Umfrage teilnehmen. Die Umfrage im Winter 2023 zeigt, dass die positive Stimmung, die nach dem Abklingen der Pandemie in der Branche herrschte, sich im zweiten Halbjahr 2023 wieder deutlich abgekühlt hat. Bei der Betrachtung lohnt ein Blick in die Details. Obwohl bei der Gesamtbetrachtung die Stimmung überwiegend positiv ist, stellt sich dies nicht in allen Branchenzweigen identisch dar. 73 % der Textilservice- und immerhin noch 59 % der Mischbetriebe bewerteten ihre Umsatzentwicklung im zweiten Halbjahr als sehr gut oder gut. Bei den reinen Reinigungsbetrieben bewertete kein einziger Betrieb die Umsatzentwicklung in diesem Zeitraum positiv. Somit verbleibt das Geschäftsklima weiterhin besonders herausfordernd für reine Reinigungsbetriebe. Erklärungen dafür sind geänderte Modegewohnheiten (u. a. Fast Fashion) sowie die hohe Inflation, wodurch ein größerer Teil des verfügbaren Einkommens von Privatpersonen für Grundbedürfnisse ausgegeben wird. Aufgrund der vergleichsweise geringen Stichproben bei den Reinigungsbetrieben besteht jedoch die Möglichkeit, dass einige Betriebe die Umsatzentwicklung durchaus positiv betrachten. Die prognostizierte Umsatzentwicklung für das erste Halbjahr 2024 kühlt nochmal merklich ab im Vergleich zur Bewertung des zweiten Halbjahrs 2023. Mit Blick auf die angespannte gesamtwirtschaftliche Situation in Deutschland bei gleichzeitig steigenden bürokratischen Anforderungen und Hürden gehen die Unternehmen branchenzweigübergreifend von einer schwächeren Umsatzentwicklung aus. Eine wichtige Rolle spielt hierbei auch der anhaltende Kostendruck, welcher trotz langsam sinkender Energiepreise immer noch auf einem sehr hohen Niveau verbleibt. Der Kostendruck macht sich auch bei der Bewertung und Prognose der Gewinnentwicklung für das zweite Halbjahr 2023 und das erste Halbjahr 2024 bemerkbar. 53% der Textilservice-, 52 % der Misch- sowie noch 17 % der Reinigungsbetriebe bewerten die Gesamtentwicklung im zweiten Halbjahr 2023 als sehr gut oder gut ein. Die Gewinnprognosen für das erste Halbjahr 2024 fallen dagegen deutlich negativer aus. Nur noch 40 % Prozent der Textilservice-und 28 % der Mischbetriebe bewerten die Gewinnentwicklung im zweiten Halbjahr 2023 als sehr gut oder gut. Die reinen Reinigungsbetriebe erwarten dagegen mehrheitlich eine leicht negative oder negative Gewinnentwicklung. Die hohen Preis- und Kostensteigerungen sowie die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns bis zum Januar 2024 erhöhen den Kostendruck auf die Branchen noch weiter. Da die Personalkosten je nach Betriebsart und Produktportfolio zwischen 45 und 60 % der Gesamtkosten ausmachen, fällt diese Entwicklung besonders schwer ins Gewicht. Der Kostenindex für den Textilservice stieg von 112 Punkten in 2021 auf 136 Punkte Ende 2023. Der Kostenanstieg von 24 % innerhalb von zwei Jahren stellt die höchste Steigerung seit der Einführung des Kostenindex dar. Diese Kostenentwicklung spiegelt sich auch deutlich in der Geschäftsklima-Umfrage des DTV wieder. Die beiden aktuell größten Herausforderungen für die Branche sind die steigenden Kosten sowie der Fachkräftemangel. Zusätzlich bündeln immer neue bürokratische Anforderungen weitere Ressourcen in den Unternehmen. Hierdurch wird ein positiver Blick in die Zukunft immer herausfordernder für die Unternehmen. Gleichzeitig warten aber auch neue Geschäftsfelder und Modelle am Horizont, welche zu einem positiven Umschwung beim Geschäftsklima führen könnten. Hierbei profitiert die Branche von anhaltenden Nachhaltigkeitstrends. Ein mögliches neues Geschäftsfeld wäre z. B. die Versorgung mit und die Reinigung von Wäsche im Bereich der ambulanten Pflege. Quelle: Deutscher Textilreinigungs-Verband e.V., - Kostenindex im 1. Quartal 2024 - Geschäftsklima Textilservice-Branche Winter 2023/2024 2.2 Geschäftsverlauf und Lage Da unsere Bestandskunden in vielgefächerten Branchen tätig sind, mussten wir durch die Coronapandemie nicht so hohe Umsatzeinbußen ertragen wie eine Vielzahl von Branchenmitbewerbern. Wir hatten auf die Folgen der COVID-19-Pandemie reagiert und insbesondere Neukunden akquiriert, die in Branchen tätig sind, die von der Pandemie wenig betroffen waren. Insbesondere im Vertriebsbereich haben wir aufgerüstet und sind deshalb für die Zukunft noch besser aufgestellt. Durch diese Umstände konnten wir den Rohertrag im Jahr 2023 um 24,1 % gegenüber dem Vorjahr steigern. Personalkosten sind um 16,3 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Dies ist zum einen auf den Anstieg der Mitarbeiterzahl und zum anderen auf gestiegene Lohnkosten zum Ausgleich der Inflationssteigerung zurückzuführen. Die Abschreibungen sind um 16,0 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Dies ist auf die höheren Investitionen der Jahre 2022 und 2023 zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um rund 27,3 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Dies ist auf den Anstieg der Energiekosten, höhere Pachtaufwendungen und den höheren Instandhaltungen von Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung zurückzuführen. Das Finanzergebnis hat sich von rund 150 TEUR auf 301 TEUR verbessert. Das Ergebnis nach Steuern ist um 538 TEUR gegenüber dem Vorjahr gestiegen und somit deutlich positiv. Somit sind wir mit der Entwicklung des Jahres 2023 zufrieden. Das Jahresergebnis hat sich ebenfalls um 538 TEUR gegenüber dem Jahr 2022 verbessert. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit hat sich aufgrund der Zunahme anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind, um rund 6 % verschlechtert. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeiten hat sich durch planmäßige Verzinsungen und Kredittilgungen verschlechtert. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit hat sich um rund 580 TEUR gegenüber dem Vorjahr aufgrund der höheren Investitionen verschlechtert. Die Lage des Unternehmens ist nach den Einbußen durch die Coronapandemie in den Jahren 2020 und 2021 aufgrund der positiven Ergebnisse der Jahre 2022 und 2023 weiterhin stabil. 2.2.1 Ertragslage Die Ertragslage ist stark abhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung unserer Kunden, dies haben die Coronajahre 2020 und 2021 eindeutig bewiesen. Im Jahr 2023 konnten wir unsere Umsätze gegenüber dem Jahr 2022 um rund 23,1 % steigern und lagen damit auch beim Umsatz deutlich über dem Jahr 2019, das von der Coronapandemie noch nicht betroffen war. Die aus der Planung vorliegenden Zahlen für das Jahr 2023 wurden weit übertroffen. Die Umsatzentwicklung im Jahr 2024 führt diesen Trend fort. Die Umsätze 2024 werden alle bisherigen Umsatzzahlen deutlich überschreiten. 2.2.2 Finanzlage Unsere Finanzlage ist als stabil zu bezeichnen. Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Unsere Eigenkapitalquote ist weiterhin gut. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten machen 17,1 % der Bilanzsumme (Vorjahr: 20,9 %) aus. Außerdem stehen unserer Firma eingeräumte Kreditlinien unserer Banken zur Verfügung, die derzeit als ausreichend bezeichnet werden können. Unsere Lieferantenverbindlichkeiten betragen zum Abschlussstichtag 3,2 % der Bilanzsumme (Vorjahreswert 3,1 %). Sämtliche Verbindlichkeiten können stets innerhalb der Zahlungsziele beglichen werden. Durch Generierung neuer Kunden und damit von Umsätzen sind immer wieder Investitionstätigkeiten im Bereich der Leasingwäsche erforderlich, die im Geschäftsjahr 2023 aus dem laufenden Cashflow finanziert wurden. 2.2.3 Vermögenslage Das Vermögen unserer Gesellschaft ruht zu 31,2 % im Sachanlagevermögen und zu 67,8% in den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen. Dies macht 99 % unseres Gesamtvermögens aus, so dass die restlichen Vermögenswerte von untergeordneter Bedeutung sind. Die Struktur unseres kurz- und langfristig gebundenen Vermögens und unserer Verbindlichkeiten halten wir stabil. 2.3 Finanzielle Leistungsindikatoren Wir ziehen für unsere interne Unternehmenssteuerung die Kennzahlen Umsatz pro Mitarbeiter, Umsatzrendite und den Cashflow heran. Außerdem verfügen wir über eine interne Kostenrechnung, die insbesondere die zwei Großbereiche Wäscherei und Berufskleiderleasing getrennt darstellt, so dass wir laufend über gewisse Tendenzen und Veränderungen unserer Zahlen informiert sind. Der Umsatz pro Mitarbeiter hat sich im Jahr 2023 um rund 8 TEuro erhöht. Der Umsatz je 1 Euro Personalkosten hat sich um 0,10 Euro im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit beträgt im Berichtsjahr 3.526 TEuro nach 3.744 TEuro im Vorjahr. Diese Kennzahlen zeigen bis auf den Cashflow Verbesserungen gegenüber dem Jahr 2022. 2.4 Gesamtaussage Unsere Vermögens- und Finanzlage schätzen wir weiterhin als zufriedenstellend ein. Die Ertragslage hat sich gegenüber den Vorjahren wieder stark verbessert und ist deutlich positiv. Da unser Finanzmanagement, wie oben dargestellt, darauf ausgerichtet ist, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen, konnten wir im Berichtsjahr 2023 bei den Lieferantenverbindlichkeiten entsprechende Skonti-Abzüge realisieren. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten sowie die Rückstellungen sind durch liquide Mittel und die Forderungen deutlich gedeckt. 3. Bericht über Zweigniederlassungen Zweigniederlassungen werden von der Gesellschaft nicht unterhalten. 4. Prognosebericht In den Vorjahren wurden im Vertriebsbereich zwei neue Mitarbeiter dazugewonnen. Durch diese Erweiterung konnte der Vertriebsbereich weiter aus- und aufgebaut werden. Die damit gewonnen Neukundenumsätze sowie die Wiedergewinnung der in der Coronapandemie weggebrochenen Umsätze führten zu entsprechenden Umsatzsteigerungen. Die Umsätze des Jahres 2024 werden den Umsatz des Jahres 2023 deutlich übersteigen. Für das Jahr 2025 gehen wir im Vergleich zum Jahr 2024 von gleichbleibenden Umsatzzahlen aus. 5. Chancen- und Risikobericht Sollte sich die Konjunktur zum Jahresende 2024 hin abschwächen, kann dies zu einer Reduzierung unserer geplanten Umsätze führen, insbesondere, wenn unsere Kunden unsere Dienstleistungen dann weniger in Anspruch nehmen. Da wir im Kundenbereich aber breit aufgestellt sind, können wir den Abfall des Umsatzes durch andere Kunden in verschiedenen Branchen ausgleichen. Da unser Unternehmen ein inhabergeführtes Unternehmen ist und für saubere Lösungen zu jeder Zeit und an jedem Ort steht, gehen wir davon aus, dass wir allgemeine Turbulenzen der Branche bzw. allgemeine Konjunkturschwankungen besser überstehen als die Mehrzahl unserer Konkurrenten. Wir übernehmen die individuelle Versorgung der Kunden mit hochwertiger, designorientierter Mietberufskleidung, Schmutzfangmatten, PSA-Artikeln und Artikeln zur Waschraumhygiene. Umweltschonende Pflege, sorgfältige Qualitätsprüfung, Instandhaltung und Verschleißersatz zeichnen uns aus und stehen auch für unsere übergeordneten Partner, der Dress-Line sowie der Sitex Gruppe, so dass wir für das Jahr 2024 wieder von einer Steigerung der Ertragslage ausgehen. Auf Grund der stabilen Liquiditäts- und Eigenkapitalsituation unseres Unternehmens sind Liquiditätsrisiken derzeit nicht erkennbar. Potentielle Währungsrisiken, die die Finanz- und Vermögenslage unserer Gesellschaft beeinflussen könnten, haben wir nicht. Die Liquiditätslage ist gut, es sind keine Engpässe zu erwarten, da unsere Kreditlinien ausreichend vertraglich geregelt sind. Auf der Beschaffungsseite können wir auf eine breite Palette von Liefermöglichkeiten zurückgreifen. Unsere hohen Qualitätsansprüche setzen wir durch Qualitätskontrollen sowie direkt bei unseren Lieferanten um. Durch den Einkaufsverbund über die Dress-Line und Sitex Gruppe können wir hohe Qualitätsstandards und Individualität unserer Wäsche gewährleisten. Dem Wettbewerb am Markt, vor allem durch die zunehmenden Großkonzerne, die europaweit agieren, können wir durch unsere ortsgebundene und schnelle Dienstleistung vor Ort sehr gut entgegenstehen. Durch eine hohe Zuverlässigkeit und Flexibilität können wir gewissen Marktrends trotzen. Insgesamt treffen wir folgende Gesamtaussage: Aufgrund der Auswirkungen des Ukraine-Kriegs und der verschärfenden Wettbewerbsbedingungen kann es zu einer Stagnation der Preise und zu Kostensteigerungen kommen. Diesem Risiko sehen wir für die künftige Entwicklung wegen unserer internen Umgestaltung, der zum Teil hauseigenen Energieversorgung und der Optimierung unserer Abläufe zuversichtlich entgegen. Zusätzlich sind unsere Energiepreise (Gas, Pallets und Strom) für das Jahr 2024 durch vertragliche Vereinbarungen teilweise fixiert, sodass keine erheblichen Steigerungen zu erwarten sind. Vor dem Hintergrund unserer finanziellen Stabilität sehen wir uns für die Bewältigung der künftigen Risiken gut gerüstet. Risiken, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten, sind derzeit nicht erkennbar. 6. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten Zu den in unserem Unternehmen bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten. Die Gesellschaft verfügt über einen solventen Kundenstamm. Forderungsausfälle sind absolut die Ausnahme. Zudem besteht eine langjährige Zusammenarbeit mit einem Großteil der Kunden. Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen bezahlt. Im kurzfristigen Bereich finanziert sich die Gesellschaft überwiegend über die Kreditlinien unserer Hauptgeschäftsbank. Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesellschaft ist die Sicherung des Unternehmens gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Beim Management der Finanzpositionen verfolgt das Unternehmen eine sehr konservative Risikopolitik. Zur Absicherung gegen ein Liquiditätsrisiko steht unserem Unternehmen die Besitzgesellschaft Katrin & Albert Frey GbR zur Seite. Dieses Unternehmen ist die sogenannte Besitzgesellschaft. Die Frey Textilreinigung GmbH ist die sogenannte Betriebsgesellschaft. Das wesentliche Vermögen hält die Besitzgesellschaft. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfall- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Zur Minimierung von Ausfallrisiken verfügt das Unternehmen über ein adäquates Debitorenmanagement. Außerdem werden größere Teile unserer Forderungen im Lastschrift-Einzugsverfahren ausgeglichen. BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
1. Anhang1.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
1.2 Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Die Firma Frey Textilreinigung GmbH weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 2 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. 1.3 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Sachanlagen Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände von 3 bis 10 Jahren und entsprechend des tatsächlichen Wertverzehrs linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter (untergeordneter Bedeutung) Die steuerlichen Regelungen zum Ansatz von geringwertigen Wirtschaftsgütern wurden für Zugänge in Höhe von 17.739,23 Euro angewendet. Bei diesen geringwertigen Wirtschaftsgütern handelt es sich nicht um Anschaffungen von Wäsche im Berufskleiderleasing. Es handelt sich hierbei um eine Position, die für die Darstellung des tatsächlichen Vermögens von untergeordneter Bedeutung ist, sodass eine Übernahme des steuerlichen Werts zur Vereinfachung und aus Gründen der Wirtschaftlichkeit zu vertreten ist. Im Einzelnen wurde folgende steuerliche Behandlung übernommen: Unter Anwendung des § 6 Abs. 2 EStG werden selbständig nutzungsfähige bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten nach Abzug der Vorsteuer bis einschließlich 800,00 Euro (geringwertige Wirtschaftsgüter) im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Dabei wird die Vereinfachungsvorschrift angewendet, geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten bis 250,00 Euro nicht im Inventarverzeichnis zu erfassen. Geringwertige Wirtschaftsgüter (nicht von untergeordneter Bedeutung) Die steuerlichen Regelungen zum Ansatz von geringwertigen Wirtschaftsgütern wurden für Zugänge in Höhe von 3.265.389,77 Euro nicht angewendet. Bei diesen geringwertigen Wirtschaftsgütern handelt es sich insbesondere um Anschaffungen von Wäsche im Berufskleiderleasing. Es handelt sich hierbei um eine Position, die für die Darstellung des tatsächlichen Vermögens nicht von untergeordneter Bedeutung ist, sodass eine Übernahme des steuerlichen Werts zur Vereinfachung und aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht vertretbar ist. Die Wirtschaftsgüter wurden wie folgt behandelt: Die planmäßigen Abschreibungen wurden unter Zugrundelegung der Vertragslaufzeit der Verträge im Berufskleiderleasing mit einer voraussichtlichen Nutzungsdauer von 3 Jahren und entsprechend dem tatsächlichen Wertverzehr linear vorgenommen. Finanzanlagen Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und bewertet. Gründe für eine Wertabschreibung lagen nicht vor. Vorräte Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet oder auf den niedrigeren Marktpreis abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichtigung des erkennbaren und latent vorhandenen Ausfallrisikos bewertet. Kassenbestände und Bankguthaben Kassenbestände und Bankguthaben wurden jeweils zum Nennwert angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ist nur transitorischer Aufwand, der zeitanteilig berücksichtigt wurde, ausgewiesen. Rückstellungen Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr oder frühere Jahre betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Dabei werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB angesetzt. 1.4 Erläuterung zur Bilanz Brutto-Anlagenspiegel Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 ist in einem Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt. Angaben zu Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen, die eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufweisen, betragen 4.590.983,12 Euro (Vorjahr: 4.998.732,58 Euro). Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen 6.676.512,08 Euro (Vorjahr: 6.268.419,99 Euro). Angaben zum Eigenkapital Das Stammkapital beträgt 50.000,00 DM (Art. 42 Abs. 3 EGHGB). Angaben zu den sonstigen Rückstellungen In den sonstigen Rückstellungen in Höhe von 802.325,00 Euro sind im wesentlichen Rückstellungen für Personalkosten in Höhe von 712.825,00 Euro enthalten. Angaben zu Verbindlichkeiten Von den gesamten bilanzierten Verbindlichkeiten weisen 175.000,00 Euro (Vorjahr: 275.000,00 Euro) eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren auf.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (§ 268 Abs. 5 HGB) ergibt sich unmittelbar aus obiger Übersicht und beträgt 1.100.000,00 Euro (Vorjahr: 1.500.000,00 Euro). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt 2.365.994,69 Euro und betrifft die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. - Sicherungsübereignung Inventar hierzu: Verzichtserklärung zum Sicherungsgut von der Katrin & Albert Frey GbR - Abtretung von Außenständen (Globalabtretung) - Eigentumsvorbehalt Latente Steuern Es werden sowohl aktive als auch passive latente Steuern gebildet. Für die Positionen ergibt sich im Jahr 2023 folgende Entwicklung:
1.5 Sonstige Pflichtangaben Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Die Firma Frey Textilreinigung GmbH hat Verpflichtungen aus der Übernahme von Bürgschaften oder aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten über die in der Bilanz ausgewiesenen Beträge wie folgt begründet: - Sicherungsübereignung Inventar hierzu: Verzichtserklärung zum Sicherungsgut von der Katrin & Albert Frey GbR - Abtretung von Außenständen (Globalabtretung) Für Bankverbindlichkeiten wurden betragsmäßig beschränkte Bürgschaften in Höhe von 6.993.372,47 Euro gewährt. Des Weiteren bestehen zum Bilanzstichtag gesamtschuldnerische Haftungsverhältnisse für Bankverbindlichkeiten in Höhe von 1.045.417,00 Euro. Mit einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen, da die Katrin & Albert Frey GbR genügend Firmenvermögen besitzt. sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum 31.12.2023 bestanden neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB):
Anzahl der Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 325 (Vorjahr: 299) Arbeitnehmer beschäftigt. Davon waren 303 gewerbliche Arbeitnehmer und 23 Angestellte. Die Auszubildenden wurden nicht berücksichtigt (§ 285 Nr. 7 HGB). Gewinn-/Verlustvortrag bei teilweiser Ergebnisverwendung Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Gewinnverwendung aufgestellt. In den Bilanzgewinn wurde ein Bilanzgewinn aus dem Vorjahr in Höhe von 6.909.857,40 Euro einbezogen. Vorschlag zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen. Name der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Vergütungen der Geschäftsführer Die Schutzklausel gem. § 286 Abs. 4 HGB wurde in Anspruch genommen. Vorgänge von besonderer Bedeutung Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nach Schluss des Geschäftsjahrs nicht ergeben.
sonstige Berichtsbestandteile
Burgau, den 16.10.2024 Katrin Frey Albert Frey Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 16.10.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Frey Textilreinigung GmbH: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Frey Textilreinigung GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Frey Textilreinigung GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."
Augsburg, den 16. Oktober 2024 • SWMP PartGmbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mertl - Hundseder - Guggemos - Schwarzmann - Schwab DIPLOM-KAUFMANN ALEXANDER GUGGEMOS, WIRTSCHAFTSPRÜFER |
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