T-Systems Client Services GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Wilfried Bauer seit 10.12.2025 | Prokura |
Philip Dr. Stockmann seit 10.12.2025 | Prokura |
Andreas Schlegel seit 10.12.2025 | Prokura |
Dominik Rüber seit 10.12.2025 | Prokura |
Andres Scholl seit 10.12.2025 | Prokura |
Antje Williams seit 10.12.2025 | Prokura |
Gottfried Dr. Ludewig seit 3.4.2025 | Prokura |
Udo Lingen seit 3.4.2025 | Prokura |
Nitin Arora seit 3.4.2025 | Prokura |
Fabian Klose seit 23.12.2024 | Prokura |
Sven Mahlmeister seit 23.12.2024 | Prokura |
Christian Loefert seit 15.10.2024 | Prokura |
Elke Anderl seit 13.9.2024 | Geschäftsführer |
Bernhard Fohringer seit 10.5.2024 | Prokura |
Nicole Appelt seit 10.5.2024 | Prokura |
Klaus Röttgen seit 8.4.2024 | Prokura |
Andreas Frings seit 8.4.2024 | Prokura |
Christine Knackfuß-Nikolic seit 8.4.2024 | Prokura |
Zsuzsanna Friedl seit 20.2.2024 | Geschäftsführer |
Georg Fliß seit 21.3.2023 | Prokura |
Dirk Büscher seit 21.3.2023 | Prokura |
Thomas Jenne seit 21.3.2023 | Prokura |
Gregory Hyttenrauch seit 21.3.2023 | Prokura |
Maik Fink seit 21.3.2023 | Prokura |
Jochen Stößer seit 21.3.2023 | Prokura |
Janine Haschke seit 21.3.2023 | Prokura |
Björn Weidenmüller seit 28.12.2022 | Prokura |
Christian Hort seit 6.7.2021 | Prokura |
Klaus Poensgen seit 15.4.2019 | Prokura |
Christoph Ahrendt seit 14.3.2016 | Geschäftsführer |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
T-Systems International GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht zum 31. Dezember 2023Inhalt Grundlagen der Gesellschaft Geschäftsmodell Forschung- und Entwicklung Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Geschäftsverlauf des Segments Systemgeschäft Lage der Gesellschaft Prognose-, Chancen- und Risikobericht Prognosebericht Risiko- und Chancenbericht Sonstige AngabenGrundlagen der GesellschaftGeschäftsmodellDie T-Systems International GmbH, Frankfurt am Main (im Folgenden T-Systems oder Gesellschaft genannt), gehört mit ihren Beteiligungen zum Segment Systemgeschäft des Konzerns Deutsche Telekom. Das Segment Systemgeschäft gehört zu den führenden Anbietern digitaler Dienste mit weltweit rund 27.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von 3,9 Mrd. € (2023). Mit Hauptsitz in Deutschland sowie ergänzenden lokalen Tochtergesellschaften in ausgewählten Kernmärkten und strategischen Produktionsstandorten (Global Delivery Center) stellt es eine globale Produktions- und Lieferkette für ihre Kunden bereit. Die strategischen Produktionsstandorte befinden sich in der Slowakei, Spanien, Ungarn und Indien.
Als einer der führenden Anbieter für IT-Services in der DACH-Region (Deutschland, Österreich und Schweiz) besteht die Strategie der T-Systems und ihrer lokalen Tochtergesellschaften darin, die Führungsposition in der DACH-Region zu übernehmen und sich auf ausgewählte Kernmärkte in Europa und weltweit zu konzentrieren. Bei den Fokusbranchen setzt die Gesellschaft auf Automotive, Public, Health und Public Transport. Für diese Bereiche entwickelt sie branchenspezifische Lösungen, sogenannte vertikale Anwendungen. Die T-Systems bietet integrierte Informationstechnologie und digitale Lösungen aus einer Hand: vom sicheren Betrieb klassischer IT-Infrastruktur zu maßgeschneiderten Plattformen, Software und Applikationen sowie zu neuen digitalen Geschäftsmodellen und Innovationsprojekten. Beispiele sind die Themen Blockchain und Künstliche Intelligenz (KI). Hierbei sind Datensouveränität und Sicherheit Kern des Angebots. Das Unternehmen arbeitet mit führenden Technologie-Partnern aus der ganzen Welt zusammen. Die T-Systems verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz aus Beratung (Advisory) und kundenindividuellen IT-Lösungen in den Bereichen Digital und Security sowie der Betrieb von Cloud & IT-Infrastructure. Forschung und EntwicklungForschungs- und Entwicklungstätigkeiten werden im Konzernverbund zentral erbracht. Aufgrund der Einbindung der T-Systems in den Konzern Deutsche Telekom kann die Gesellschaft bei Bedarf auf die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten anderer Konzerngesellschaften zurückgreifen. WirtschaftsberichtGesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenNach einem kräftigen Jahresauftakt hat die Weltwirtschaft im Sommer 2023 an Schwung verloren. Der Internationale Währungsfonds (IWF) geht davon aus, dass sich das globale Wachstum von 3,5 % im Jahr 2022 auf 3,1 % im Jahr 2023 abgeschwächt hat. Diese Abschwächung wird v. a. auf die nachlassende Erholung nach der Coronavirus-Pandemie, den russischen Krieg gegen die Ukraine sowie die strafferen geldpolitischen und finanziellen Rahmenbedingungen zurückgeführt. Ein weiterer dämpfender Faktor ist die verhaltene wirtschaftliche Entwicklung in China, die maßgeblich auf der Verschuldung im dortigen Immobiliensektor beruht. Infolge der strafferen Geldpolitik und sinkender Rohstoffpreise hat sich der Auftrieb der Verbraucherpreise in den USA und der Eurozone im Berichtsjahr deutlich abgeschwächt. In Europa hingegen stagnierte die Konjunktur bei schwacher Tendenz. Insbesondere die Industriebranche litt unter den höheren Zinsen, der schwachen globalen Nachfrage und der durch die Euro-Aufwertung verschlechterten preislichen Wettbewerbsfähigkeit. Infolgedessen nahm auch die Zahl der Unternehmensinsolvenzen 2023 zu. In der Bauwirtschaft haben die deutlich verschlechterten Finanzierungsbedingungen und die stark gestiegenen Baukosten die Nachfrage nach Bauleistungen merklich gedämpft. In Deutschland gab der Bitkom-ifo-Digitalindex, der sich aus der Beurteilung der Geschäftslage und -erwartungen berechnet, im Laufe des Berichtsjahres nach. Das Geschäftsklima der IT- und Telekommunikationsunternehmen lag im Dezember 2023 mit 9,8 Punkten im Plus. Im Vergleich zur Gesamtwirtschaft bewegt sich die ICT-Branche damit weiterhin auf deutlich höherem Niveau: Das ifo-Geschäftsklima Deutschland lag im Dezember 2023 bei minus 11,2 Punkten. Die nachlassende Inflationsdynamik und rückläufige Preise auf den globalen Energiemärkten könnten im kommenden Jahr zu einer moderaten konjunkturellen Erholung führen. Fortschritte bei der digitalen Transformation und die jüngsten Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz könnten mittelfristig das Produktivitätswachstum wieder ankurbeln. Der Konjunkturausblick unterliegt aber weiterhin bedeutenden Abwärtsrisiken. SystemgeschäftIn der IT-Branche stieg das Umsatzvolumen in unserem Kernmarkt Westeuropa, welches wir durch unser operatives Segment Systemgeschäft unter der Marke "T-Systems" adressieren können, im Berichtsjahr um 4,6 % auf 187 Mrd. €. Nach wie vor investieren Unternehmen in digitale Lösungen. In Deutschland ist im Bereich der IT-Dienstleistungen die Nachfrage nach Public Cloud Services und Cyber Security Services sowie die Bedeutung der Digitalisierung (inklusive Industrie 4.0) weiter gewachsen. Der von T-Systems adressierte Security-Markt in Westeuropa wuchs 2023 um 10,4 %. Eine ebenfalls positive Entwicklung zeigte der Gesundheitssektor. Hier wurden in Bereichen wie elektronische Patientenakte, Digital Health Innovations und Healthcare Cloud in Deutschland zweistellige Wachstumsraten erzielt. Demgegenüber zeigten die Marktsegmente der klassischen IT-Infrastrukturen und der SAP Services ein geringeres Wachstum. Der Wettbewerbs- und Preisdruck hält in allen Teilmärkten unseres operativen Segments Systemgeschäft an. Grund dafür sind zum einen Wettbewerber aus dem klassischen IT-Services-Geschäft, wie z. B. IBM, Atos und Capgemini, zum anderen Cloud-Anbieter wie Amazon Web Services, Microsoft Azure und Google Cloud. Der Preisverfall wird verstärkt durch Anbieter von primär offshore erbrachten Leistungen (z. B. Tata Consultancy Services, Infosys, Wipro). Finanzielle und nichtfinanzielle LeistungsindikatorenDie T-Systems verwendet konkrete Leistungsindikatoren, um den Erfolg zuverlässig und nachvollziehbar zu messen. Die steuerungsrelevanten Leistungsindikatoren leiten sich aus dem internen Berichtswesen des Segments Systemgeschäft des Konzerns Deutsche Telekom ab. Unser operatives Segment Systemgeschäft bietet im Kernmarkt Westeuropa unter der Marke "T-Systems" auf Geschäftskunden ausgerichtete IT-Services an. T-Systems adressiert ihr Produkt- und Lösungsportfolio v. a. in den IT-Wachstumsfeldern Beratung, Cloud Services und Digitalisierung. Datensouveränität und Sicherheitslösungen sind dabei die aus unserer Sicht attraktivsten Wachstumsfelder im IT-Markt und daher integrale Bestandteile unseres Angebots, ergänzt um strategische Partnerschaften. Die Dienstleistungen reichen tief in die Wertschöpfungsketten ausgewählter Branchen (Automobil, Gesundheitswesen, Öffentliche Hand und Transportwesen) hinein. Im Rahmen unseres Transformationsprogramms haben wir unsere Organisation und Abläufe seit 2018 neu ausgerichtet sowie Kapazitäten angepasst. Wir sind nun in vier Portfolio-Bereiche aufgestellt: Cloud, Digital, Security (in enger Zusammenarbeit mit Deutsche Telekom Security) und Advisory (mit Detecon als integrierter Beratung). Darüber hinaus bietet unser Geschäftsbereich Road User Services Mautsysteme für den Straßenverkehr an. Die Ermittlung der finanziellen Leistungsindikatoren und die darauf basierende Steuerung erfolgen auf Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS). Den Bewertungsgrundsätzen für das interne Berichtswesen des operativen Segments Systemgeschäft liegen im Wesentlichen die im Konzernabschluss der Deutschen Telekom verwendeten IFRS zugrunde. Einen Überblick über die bedeutsamsten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren geben die folgende Tabelle und Erläuterungen:
Der Umsatz entspricht dem Wert unserer betrieblichen Tätigkeit. Der absolute Umsatz hängt davon ab, wie gut wir unsere Produkte und Dienstleistungen am Markt absetzen können. Die Entwicklung des Umsatzes ist eine wesentliche Größe, um den Unternehmenserfolg zu messen. Neue Produkte und Dienstleistungen sowie zusätzliche Absatzbemühungen sind erst erfolgreich, wenn sie den Umsatz erhöhen. Da die in der vorangestellten Tabelle gezeigten Umsatzerlöse nicht den im handelsrechtlichen Jahresabschluss ausgewiesenen Umsatzerlösen entsprechen, wird nachfolgend eine Überleitung auf die nach handelsrechtlichen Vorschriften ermittelte Größe dargestellt:
Die Messung unserer operativen Ertragskraft erfolgt über das bereinigte EBITDA AL als ein um Abschreibungen auf aktivierte Nutzungsrechte sowie Zinsaufwendungen für passivierte Leasing-Verbindlichkeiten angepasstes und um Sondereinflüsse bereinigtes EBITDA. Dabei entspricht das EBITDA dem EBIT (Betriebsergebnis) vor Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Nutzungsrechte. Beide Kennzahlen messen die kurzfristige operative Leistungskraft und den Erfolg der einzelnen Geschäftsbereiche. Sondereinflüsse überlagern die Darstellung der operativen Geschäftstätigkeit und erschweren somit eine Vergleichbarkeit von Ergebnisgrößen mit Vorjahren. Für eine transparente Darstellung bereinigen wir daher unsere Ergebnisgrößen. Ohne diese Bereinigung sind Aussagen über die künftige Entwicklung der Ertragslage nur eingeschränkt möglich. Durch die zusätzliche Betrachtung des unbereinigten EBIT/EBITDA AL werden auch die Sondereinflüsse berücksichtigt. Hierdurch fördern wir den ganzheitlichen Blick auf unsere Aufwendungen. Die in den Leistungsindikatoren EBITDA AL und EBIT berücksichtigten Sondereinflüsse setzen sich wie in der nachfolgenden Tabelle dargestellt zusammen:
In der nachfolgenden Tabelle leiten wir die Größen EBITDA AL und EBIT auf das handelsrechtliche Ergebnis nach Steuern gemäß dem Gliederungsschema nach § 275 Abs. 2 HGB über:
Der Cash Capex entspricht den Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte (ohne Goodwill) und Sachanlagen. Cash Capex wird im Folgenden zu den Zugängen zu immateriellen Vermögensgegenständen (ohne Goodwill) und Sachanlagen laut Anlagespiegel übergeleitet, die sowohl zahlungswirksame als auch zahlungsunwirksame Investitionen umfassen:
In unserem Segment Systemgeschäft verwenden wir den Auftragseingang als nichtfinanziellen Leistungsindikator. Dabei definieren und ermitteln wir den Auftragseingang als die Summe aller Beträge der Kundenaufträge, die im Geschäftsjahr eingegangen sind. Der Auftragseingang in Form von langfristig abgeschlossenen Verträgen hat für unseren Konzern eine hohe Bedeutung bei der Abschätzung des Umsatzpotenzials. Damit ergibt sich aus dem Auftragseingang eine recht hohe Planungssicherheit.
Geschäftsverlauf des Segments SystemgeschäftAuftragseingang
GeschäftsentwicklungDas Geschäftsjahr 2023 stand weiterhin im Zeichen der Fokussierung unseres Systemgeschäfts auf Wachstums- und Zukunftsthemen. Wie am Kapitalmarkttag im Mai 2021 kommuniziert, haben wir den Markterfordernissen folgend vier Portfolio-Bereiche etabliert: Advisory, Cloud, Digital und Security. Wir haben zudem ausgewählte Branchen definiert (Automotive, Gesundheitswesen, öffentliche Hand und öffentliches Transportwesen), für die wir auf Basis unserer Expertise verstärkt vertikale Lösungen anbieten. Darüber hinaus haben wir Kooperationen mit führenden Cloud-Service-Anbietern vereinbart (z. B. Amazon Web Services, Google Cloud und Microsoft Azure), um unseren Kunden ein noch breiteres und flexibleres Spektrum an Cloud-Lösungen anbieten zu können. Zudem erweitern wir unser Portfolio zunehmend um KI-basierte Lösungen sowie Datenraum-Angebote. Mit dieser Ausrichtung ist es unser strategisches Ziel, führender IT-Service-Anbieter in der DACH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz) sowie in weiteren ausgewählten Ländern zu werden. Der Auftragseingang unseres operativen Segments Systemgeschäft lag im Geschäftsjahr 2023 um 8,2 % unter dem Vorjahr und auch unter unseren Erwartungen. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen bedingt durch großvolumige Vertragsabschlüsse im Vorjahr. Darüber hinaus enthält das Vorjahr Auftragseingänge der Multimedia Solutions (MMS), die zum 1. Januar 2023 in das Segment Deutschland verlagert wurde. Operative Entwicklung
UmsatzDer Umsatz unseres operativen Segments Systemgeschäft lag im Geschäftsjahr 2023 mit 3,9 Mrd. € um 2,2 % über Vorjahresniveau und auch über unseren Erwartungen. Die positive Umsatzentwicklung resultiert aus dem Wachstum in den Portfolio-Bereichen Road Charging (+23,7 %), Digital (+10,9 %) und Advisory (+3,4 %) bei einem leichten Anstieg im Portfolio-Bereich Cloud (+2,4 %), der unser rückläufiges klassisches IT-Infrastrukturgeschäft beinhaltet. Der externe Umsatz ist um 4,9 % angestiegen, im Wesentlichen getrieben durch die Portfolio-Bereiche Digital und Road Charging. Organisch betrachtet stieg der Umsatz um 5,3 % gegenüber dem Vorjahr. Bereinigtes EBITDA AL, EBITDA ALIm Geschäftsjahr 2023 stieg das bereinigte EBITDA AL unseres operativen Segments Systemgeschäft gegenüber dem Vorjahr um 13,0 % auf 321 Mio. € und lag damit im Rahmen unserer Erwartungen. Der Anstieg des bereinigten EBITDA AL ist v. a. auf das Umsatzwachstum in den Bereichen Road Charging und Digital zurückzuführen. Die negative Auswirkung allgemeiner Preissteigerungen, insbesondere bei den Aufwänden für Personal und Energie, konnte durch Effizienzmaßnahmen reduziert werden. Organisch betrachtet lag das bereinigte EBITDA AL um 10,0 % über dem Vorjahresniveau. Das EBITDA AL stieg gegenüber dem Vorjahr um 52 Mio. € auf 177 Mio. €. Der Aufwand aus Sondereinflüssen lag um 15 Mio. € unter dem Vorjahreswert bei minus 144 Mio. €, im Wesentlichen bedingt durch geringere Restrukturierungsaufwendungen. Betriebsergebnis (EBIT), Bereinigtes EBITDas bereinigte EBIT unseres operativen Segments Systemgeschäft stieg im Geschäftsjahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 38 Mio. € auf 198 Mio. €, bedingt durch die beim bereinigten EBITDA AL genannten Gründe sowie rückläufige planmäßige Abschreibungen. Das EBIT stieg gegenüber dem Vorjahr um 39 Mio. € auf minus 71 Mio. €. Der Aufwand aus Sondereinflüssen war mit minus 270 Mio. € unverändert im Vergleich zum Vorjahr. Hierin enthalten waren im Berichtsjahr nicht zahlungswirksame Wertminderungen der langfristigen Vermögenswerte in Höhe von insgesamt 126 Mio. €. Diese betrafen im Wesentlichen Folgeinvestitionen im Zusammenhang mit bereits in den Geschäftsjahren 2020, 2021 und 2022 wertgeminderten Anlagen. Zudem wurde trotz unverändert positiver Geschäftsaussichten angesichts der im Berichtsjahr gestiegenen Kapitalkosten zum Jahresende 2023 erneut eine Wertminderung auf langfristige Vermögenswerte erfasst. Im Vorjahr wurden Wertminderungen in Höhe von insgesamt 111 Mio. € als Sondereinflüsse erfasst. Der handelsrechtliche Jahresabschluss der T-Systems ist von den Wertminderungen nur im geringen Umfang betroffen, weil T-Systems das Wahlrecht gemäß § 248 Abs. 2 S. 1 HGB zur Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände nicht ausübt und die Wertminderungen anderer der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordneter Gesellschaften außer Betracht bleiben. Die außerplanmäßigen Abschreibungen im handelsrechtlichen Jahresabschluss der T-Systems belaufen sich vor diesem Hintergrund auf lediglich 2 Mio. € (im Vorjahr: 2 Mio. €). Cash CapexDer Cash Capex des operativen Segments Systemgeschäft lag im Geschäftsjahr 2023 mit 210 Mio. € um 11 Mio. € unter dem Vorjahreswert. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf geringere Investitionen im Portfolio-Bereich Cloud zurückzuführen. Die Investitionen im Bereich Road Charging sind dagegen aufgrund der gestiegenen Nachfrage nach On-Board-Units im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Zudem ist in dem Vorjahreswert noch die MMS enthalten, die zum 1. Januar 2023 in das operative Segment Deutschland verlagert wurde. Im Lagebericht 2022 haben wir für unsere finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren Erwartungen für das Geschäftsjahr 2023 formuliert. Unsere Erwartungen bezüglich der finanziellen Leistungsindikatoren haben wir erfüllt, die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren lagen unter den Erwartungen. Lage der GesellschaftDie T-Systems stellt ihren Jahresabschluss nach den Grundsätzen des Handelsgesetzbuches (HGB) und den rechtsformspezifischen Vorschriften auf. Die nachfolgenden Kommentierungen beziehen sich auf den zum 31. Dezember 2023 aufgestellten Jahresabschluss. Mit Abspaltungs- und Übernahmevertrag vom 28. Juni 2023 und mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2023 übertrug die Gesellschaft sämtliche betrieblichen Altersversorgungsverpflichtungen gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern und Empfängern laufender Leistungen sowie bestimmte Vermögenspositionen im Wege der partiellen Gesamtrechtsnachfolge durch Abspaltung zur Aufnahme gemäß § 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG an die Deutsche Telekom. Der Eintrag in das Handelsregister der T-Systems als übertragender Rechtsträger erfolgte am 1. September 2023. Mit Abspaltungs- und Übernahmevertrag vom 6. April 2023 und mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2023 hat die T-Systems sämtliche Anteile an der T-Systems Multimedia Solutions GmbH, Dresden (nachfolgend MMS GmbH genannt), an die Deutsche Telekom MMS Holding GmbH, Bonn (nachfolgend MMS Holding genannt), im Wege der partiellen Gesamtrechtsnachfolge ohne Gewährung von Gesellschaftsrechten durch Abspaltung zur Aufnahme gemäß § 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG übertragen. Der Eintrag in das Handelsregister der T-Systems als übertragender Rechtsträger erfolgte am 20. April 2023. Soweit die Auswirkungen dieser Abspaltungen für die Lage der Gesellschaft wesentlich und ihre Kenntnis für ein besseres Verständnis der Geschäftszahlen erforderlich sind, werden sie bei der Erläuterung der einzelnen Posten der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt. Ertragslage
Das Ergebnis nach Steuern verbesserte sich im Vergleich zum Vorjahr um 254 Mio. €. Diese Entwicklung resultierte im Wesentlichen aus dem im Vorjahresvergleich um 227 Mio. € höheren Finanzergebnis und den um 95 Mio. € gestiegenen Umsatzerlösen. Gegenläufig wirkte sich insbesondere ein um 59 Mio. € gestiegener Materialaufwand aus. Der Jahresfehlbetrag wurde durch die Deutsche Telekom aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags ausgeglichen. Die Gesellschaft wird durch das Cash Management finanziert. Die gesetzlichen Vertreter gehen davon aus, dass sowohl die Cash Pooling-Vereinbarung als auch der Ergebnisabführungsvertrag weiterhin fortgeführt werden und infolgedessen die Fortführung der Unternehmenstätigkeit gegeben ist. Der Umsatz erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 95 Mio. € auf 2.313 Mio. €. Diese Erhöhung resultierte mit 81 Mio. € aus dem Bereich Digital Solutions in Folge des steigenden Digitalisierungsbedarfs der Kunden. Daneben erhöhte sich der Umsatz im Bereich Cloud Services um 27 Mio. € im Wesentlichen aufgrund abgeschlossener Fertigungsaufträge. Der Materialaufwand erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 59 Mio. €, im Wesentlichen bedingt durch gestiegene Aufwendungen für bezogene IT-Leistungen. Ursächlich hierfür waren im Wesentlichen der mit den gestiegenen Umsatzerlösen einhergehende verstärkte Einsatz von konzerninternen Dienstleistern insbesondere aus den Produktionsstandorten der T-Systems sowie Preissteigerungen. Das Finanzergebnis verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr um 227 Mio. €. Wesentlichen Einfluss hierauf hatte ein um 182 Mio. € verbessertes Zinsergebnis sowie um 24 Mio. € geringere Abschreibungen auf Finanzanlagen. Ferner erhöhte sich das Beteiligungsergebnis um 21 Mio. €. Das gegenüber dem Vorjahr um 182 Mio. € verbesserte Zinsergebnis resultierte im Wesentlichen mit 151 Mio. € aus der positiven Entwicklung des Deckungsvermögens für Verpflichtungen aus Pensionen, Altersteilzeit und Langzeitkonten. Ferner wirkten sich die um 29 Mio. € niedrigeren Aufwendungen aus der Aufzinsung langfristiger Personalrückstellungen positiv aus. Ursächlich hierfür waren im Wesentlichen die niedrigeren Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen aufgrund der Abspaltung von betrieblichen Altersversorgungsverpflichtungen zum 1. Januar 2023. Das Beteiligungsergebnis war im Wesentlichen durch Gewinnausschüttungen der Tochtergesellschaften in Höhe von 97 Mio. € (2022: 46 Mio. €) sowie die Ergebnisabführungen in Höhe von 41 Mio. € (2022: 66 Mio. €) positiv geprägt. Gegenläufig wirkten sich Verlustübernahmen in Höhe von 6 Mio. € (2022: 1 Mio. €) aus. Vermögenslage
Die Bilanzsumme verringerte sich im Berichtszeitraum um 418 Mio. € auf 2.276 Mio. €. Die Verringerung der Aktivseite war im Wesentlichen durch den Rückgang des Anlagevermögens um 326 Mio. € und der Forderungen um 92 Mio. € geprägt. Der Rückgang des Anlagevermögens entfällt im Wesentlichen mit 283 Mio. € auf Finanzanlagen und mit 39 Mio. € auf Sachanlagen. Die rückläufige Entwicklung der Sachanlagen ist im Wesentlichen durch die Abschreibungen von Anlagen der Informationstechno logie wie Großrechner, UNIX-Server-Systeme, Arbeitsplatzsysteme und Speichernetzwerke bedingt, welche nicht durch die Investitionen kompensiert wurden. Der Rückgang der Finanzanlagen resultierte mit 290 Mio. € im Wesentlichen aus Abgängen von Anteilen an verbundenen Unternehmen. Gegenläufig wirkten sich die gestiegenen sonstigen Ausleihungen mit 4 Mio. € sowie der Zugang einer Beteiligung in Höhe von 3 Mio. € aus. Der Rückgang der Anteile an verbundenen Unternehmen entfällt im Wesentlichen mit 224 Mio. € auf Anteile an der CTA Holding GmbH, Bonn, welche im Rahmen der Abspaltung von Verpflichtungen aus betrieblicher Altersversorgung an die Deutsche Telekom übertragen wurden. Des Weiteren wirkte sich die Abspaltung der Anteile an der MMS GmbH auf die MMS Holding in Höhe von 23 Mio. € aus. Darüber hinaus erfolgten Abschreibungen auf die T-Systems Schweiz AG, Münchenbuchsee, in Höhe von 33 Mio. € und auf die T-Systems Nordic A/S, Kopenhagen, in Höhe von 14 Mio. €. Der Rückgang der Forderungen gegenüber dem Vorjahr um 92 Mio. € resultierte im Wesentlichen aus verminderten Forderungen aus Cash Management und aus geringeren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Bereich Cloud Services. Die Passivseite war im Wesentlichen durch den Rückgang der Rückstellungen um 611 Mio. € geprägt. Gegenläufig wirkte sich der Anstieg des Eigenkapitals um 210 Mio. € aus. Der Rückgang der Rückstellungen für Pensionen gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 595 Mio. € resultierte im Wesentlichen aus der Abspaltung von betrieblichen Altersversorgungsverpflichtungen in Höhe von 951 Mio. € und verrechnetem Deckungsvermögen in Höhe von 310 Mio. € auf die Deutsche Telekom. Der Anstieg des Eigenkapitals gegenüber dem Vorjahr um 210 Mio. € ist mit 233 Mio. € auf die Erhöhung der Kapitalrücklage aufgrund der Abspaltung von negativem Reinvermögen bestehend aus betrieblichen Altersversorgungsverpflichtungen sowie bestimmten Vermögenspositionen auf die Deutsche Telekom zurückzuführen. Gegenläufig wirkte sich die Abspaltung der Anteile an der MMS GmbH auf die MMS Holding in Höhe von 23 Mio. € auf die Kapitalrücklage aus. Die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2023 beläuft sich auf 47,6 % und hat sich gegenüber dem Vorjahr um 15,2 Prozentpunkte verbessert. Finanzlage Die T-Systems ist in das zentrale Finanzmanagement des Konzerns Deutsche Telekom eingebunden. Wesentliche Ziele des Finanzmanagements sind die Sicherung der permanenten Zahlungsfähigkeit und die langfristige Refinanzierung des Konzerns. Im Mittelpunkt dieses zentralen Finanzmanagements steht eine Cash Pooling-Vereinbarung mit der Deutschen Telekom. Um den Finanzbedarf der T-Systems zu decken, werden Liquiditätsüberschüsse aus dem Cash Pooling auf Ebene der Deutschen Telekom genutzt. Im Berichtsjahr war der Liquiditätsbedarf der T-Systems durch die Einbindung in das Cash Pooling jederzeit gesichert. Die Forderungen hieraus reduzierten sich im Vorjahresvergleich um 49 Mio. € auf 40 Mio. €. Die Verbindlichkeiten der Gesellschaft in Höhe von 399 Mio. € sind mit 341 Mio. € kurzfristig. Die langfristigen Verbindlichkeiten betreffen fast ausschließlich Leasingverbindlichkeiten aus den Rechenzentren an den Standorten Magdeburg und Biere mit einer Restlaufzeit von bis zu 10 Jahren. Die Investitionen in die immateriellen Vermögensgegenstände belaufen sich im Berichtsjahr auf insgesamt 3 Mio. € und betreffen im Wesentlichen den Erwerb von Nutzungsrechten an Software. Die Investitionen in das Sachanlagevermögen in Höhe von 88 Mio. € betreffen im Wesentlichen Investitionen in technische Anlagen und Maschinen in Höhe von 73 Mio. €. Die Investitionen in die Finanzanlagen in Höhe von 11 Mio. € resultieren im Wesentlichen aus dem Zugang von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen in Höhe von 7 Mio. €. Prognose-, Chancen- und RisikoberichtPrognoseInsgesamt wird sich das Wachstum im IT-Markt in den kommenden Jahren mit nahezu gleichbleibenden Wachstumsraten weiter fortsetzen. Der Markt wird durch andauernden Kostendruck und scharfen Wettbewerb geprägt sein. Trotzdem erwarten wir durch die sich fortsetzende Digitalisierung eine weiter steigende Nachfrage nach Lösungen aus den Bereichen Cloud Services, Big Data sowie Automatisierung von Geschäftsprozessen durch Künstliche Intelligenz (KI), aber auch IT-Sicherheit (Cyber Security). Zugleich ist dieser Markt einem starken Wandel unterworfen, u. a. infolge fortschreitender Standardisierung und Automatisierung, der Nachfrage nach intelligenten Dienstleistungen sowie Veränderungen im Outsourcing-Geschäft durch Cloud Services. Hinzu kommen neue Herausforderungen durch die Digitalisierung, die immer wichtiger werdende Cyber Security und KI. Das traditionelle IT-Geschäft wird weiter rückläufig sein, während Cloud Services und Cyber Security zweistellige Wachstumsraten erreichen können. Mit dem Ziel, eine deutliche Verschiebung im Umsatzmix zugunsten unserer Wachstumsbereiche zu erreichen, forcieren wir weiterhin den Ausbau des Wachstumsgeschäfts (z. B. Digitalisierung, Public Cloud, Souvereign Cloud, Cloud Migration) bei gleichzeitiger Stabilisierung und weiterer Kosteneinsparungen im etablierten IT-Geschäft (z. B. Infrastructure Solutions). Damit einhergehend planen wir, weiterhin verstärkt in Wachstumsmärkte zu investieren - insbesondere in Digitalisierung (z. B. KI, SAP S/4HANA), Multi- & Hybrid Cloud Services und Cyber Security. Insgesamt prognostizieren wir für das operative Segment Systemgeschäft beim Auftragseingang jeweils einen leichten Anstieg für die Jahre 2024 und 2025. Für den Umsatz erwarten wir einen leichten Anstieg für das Jahr 2024 und einen stabilen Verlauf für das Jahr 2025. Das bereinigte EBITDA AL und das bereinigte EBIT dürfte 2024 leicht ansteigen. Das bereinigte EBITDA AL wird bei etwa 0,3 Mrd. € liegen, das bereinigte EBIT bei ca. 0,2 Mrd. €. Auch 2025 erwarten wir im Ergebnis einen leichten Anstieg. Beim Cash Capex (vor Investitionen in Spektrum) erwarten wir jeweils einen stabilen Verlauf für 2024 und 2025. Der Prognosebericht enthält vorausschauende Aussagen über künftige Entwicklungen in Bezug auf unsere nichtfinanziellen und finanziellen Leistungsindikatoren und beruhen auf den aktuellen Einschätzungen des Managements. Solche Aussagen sind Risiken und Unsicherheiten unterworfen. Einige Unsicherheitsfaktoren oder andere Unwägbarkeiten, die die Fähigkeit, die Ziele zu erreichen, beeinflussen können, werden im "Risiko- und Chancenbericht" beschrieben. Sollten diese oder andere Unsicherheitsfaktoren und Unwägbarkeiten eintreten oder sich die den Aussagen zugrunde liegenden Annahmen als unrichtig erweisen, könnten die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in diesen Aussagen genannten oder implizit zum Ausdruck gebrachten Ergebnissen abweichen. Wir garantieren nicht, dass sich unsere vorausschauenden Aussagen als richtig erweisen. Risiko‐ und ChancenberichtRisikoidentifikation und -ReportingDie T-Systems erstellt pro Quartal nach den Vorgaben des zentralen Risiko-Managements des Konzerns Deutsche Telekom und gemäß den spezifischen Wesentlichkeitsgrenzen einen Risikobericht. Darin werden Risiken unter Berücksichtigung ihrer Ausmaße im Hinblick auf ihre Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie ihre Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet, Handlungsbedarfe identifiziert und Maßnahmen aufgezeigt bzw. initiiert. Dabei fließen auch qualitative Faktoren mit ein, die für unsere strategische Positionierung und Reputation bedeutend werden könnten und die das Gesamtrisiko mitbestimmen. Werden neben dem turnusmäßigen Reporting der wesentlichen Risiken unerwartete Risiken aufgedeckt, so werden diese unmittelbar gemeldet. Der Risikobericht wird vierteljährlich von der Geschäftsführung beschlossen und dem Finanz- und Prüfungsausschuss vorgelegt. BewertungsmethodikFür die Bewertung der Risiken werden die Ausprägungen "Eintrittswahrscheinlichkeit" und "Risikoausmaß" herangezogen. Dabei gelten folgende vom Konzern vorgegebenen Beurteilungsmaßstäbe:
Durch die Einschätzung nach den oben genannten Ausprägungen kategorisieren wir die Risiken gemäß der folgenden Grafik in geringe, mittlere und hohe Risiken. Risikobedeutung
Wir berichten grundsätzlich die als "hoch" und "mittel" klassifizierten Risiken. Die Risiken werden nach Abzug mitigierender Maßnahmen gemeldet (Nettobetrachtung). Ferner werden auch nicht quantifizierbare qualitative Risiken gemeldet, die sich z. B. negativ auf die Reputation auswirken können. Einschätzung der Geschäftsführung zur Gesamtrisiko- und ChancensituationDie Gesamtrisikosituation ist im Vergleich zum Vorjahr weitgehend stabil. Sie wird insgesamt als akzeptabel eingestuft. Aus heutiger Sicht sieht die Geschäftsführung der T-Systems den Bestand der Gesellschaft nicht gefährdet. Für die T-Systems und die wesentlichen Beteiligungen bestehen weder zum Abschlussstichtag noch zum Zeitpunkt der Aufstellung des Abschlusses bestandsgefährdende Risiken. Risiken und ChancenIm Folgenden stellen wir alle wesentlichen Risiken und Chancen dar, die aus heutiger Sicht die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bzw. die Reputation der T-Systems unmittelbar oder über die Ergebnisse der Tochtergesellschaften mittelbar beeinflussen könnten. Risiken und Chancen aus Markt und UmfeldDie T-Systems steht weiterhin vor Herausforderungen. So belasten ein beständig starker Wettbewerb sowie der anhaltende Kostendruck das klassische IT-Geschäft. Darüber hinaus führt der technische Wandel hin zu Cloud-Lösungen und Digitalisierung im IT-Geschäft zum Markteintritt kapitalstarker Wettbewerber. Dies könnte zu Umsatzrückgängen und Margenverfall bei T-Systems führen. Andererseits ergeben sich Chancen auf neues Projektgeschäft durch Datensouveränität sowie Zukunftsthemen wie Künstliche Intelligenz (KI) und Industrial-IoT-Initiativen. Die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs wie Energiekrise und Inflation sind angemessen in der Planung berücksichtigt. Operative Risiken und ChancenDie T-Systems besetzt innovative Geschäftsfelder im Umfeld der Digitalisierung von Geschäftsprozessen wie Cloud Computing (Portfolio-Bereich "Cloud Services"), künstliche Intelligenz, Automatisierung (Portfolio-Bereich "Digital") und Cyber Security (Portfolio-Bereich "Security"). Diese Geschäftsfelder könnten sich schneller als angenommen entwickeln. Als Vorreiter der Digitalisierung haben wir die Chance, mit verschiedenen Projekten im Gesundheitswesen, der öffentlichen Verwaltung, im Automotive-Segment und im Bereich Mobility Solutions die Marktentwicklung mitzugestalten. Im Rahmen dieser datenbasierten, digitalen Geschäftsmodelle ist unser partnerbasierter Ansatz sehr Erfolg versprechend, um unsere Kernkompetenzen in puncto Beratung, Mehrwertservices für Cloud Computing, Edge Computing und Cyber Security in verschiedenen Projekten einzubringen. Zudem verfügen wir über Referenzen bezüglich strategischer Engagements in unseren Fokusbranchen Automotive, Public, Health und Public Transport. Darüber hinaus sehen wir Entwicklungsmöglichkeiten im Umfeld von Sovereign Clouds. Als Technologie- und Entwicklungspartner befinden wir uns in einer guten Wettbewerbsposition, was das Mautgeschäft in Europa betrifft. Durch die Vermarktung eines europaweiten Mautsystems (Toll4Europe) wurden wertvolle Referenzen erworben, die uns helfen, uns vom Wettbewerb zu differenzieren. Weitere spezifische Einzelrisiken ergeben sich z. B. in Bezug auf den Betrieb von Hard- und Software zur Erbringung von Kundenservices. Hier ist u. a. die Beachtung von Produktlebenszyklen relevant, um z. B. alle relevanten Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen erfüllen zu können. Diesen Risiken begegnen wir mit organisatorischen, vertraglichen und einkaufsstrategischen Maßnahmen. Gegenwärtig ergeben sich bei vereinzelten Kundenprojekten Planabweichungen. Gründe sind u. a. drohende Preisanpassungen von Lieferanten sowie eine potenziell unterschiedliche Auslegung vertraglich vereinbarter Rechte und Pflichten. Aktuell ergibt sich insgesamt keine erhöhte Kritikalität aus fehlenden sogenannten Nearshore- bzw. Offshore-Ressourcen. Ferner besteht ein als mittel klassifiziertes Risiko, dass Kunden sich vereinzelt nicht an vertragliche Vereinbarungen halten. Zum 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten und verpflichtet Unternehmen in Deutschland zur Einhaltung von Menschenrechten in den globalen Lieferketten. Eine Nichteinhaltung der LkSG-Anforderungen kann zu hohen Bußgeldern, Verlust von Glaubwürdigkeit, Ausfall von Lieferanten oder auch zum Ausschluss von der Vergabe von öffentlichen Ausschreibungen führen. Das im Konzern Deutsche Telekom implementierte LkSG-Risiko-Management-System beinhaltet Sorgfaltspflichtenprozesse, die darauf ausgerichtet sind, Risiken oder auch Verstöße im Zusammenhang mit Menschenrechten und Umweltbelangen zu erkennen und darauf aufbauend angemessene Präventiv- und/oder Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. T-Systems ist Teil des LkSG-Risiko-Management-Systems. Um die Funktionsfähigkeit des LkSG-Risiko-Management-Systems zu überwachen, hat die Deutsche Telekom AG die Funktionen der "Menschenrechtsbeauftragten" bzw. "LkSG-Beauftragten" definiert. Auch für die T-Systems wurden entsprechende Beauftragte benannt. Es verbleibt kein nennenswertes Risiko aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf den internationalen Datentransfer (Urteil "Schrems II"). Nachdem das konzernweite Schrems-II-Umsetzungsprojekt Ende 2022 erfolgreich abgeschlossen wurde, hat die T-Systems im Jahr 2023 noch vereinzelte qualitätssichernde Maßnahmen durchgeführt. Ferner werden aktuell über die Planung hinaus keine wesentlichen Abweichungen bei den Energiekosten gesehen, insbesondere auch in Bezug auf die stromintensiven Rechenzentren, die zu einem Risiko führen. Finanzwirtschaftliche RisikenLiquiditäts-, Ausfall- und WährungsrisikenDie T-Systems unterliegt im Hinblick auf ihre Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und ihre geplanten Transaktionen vor allem Liquiditäts- und Ausfallrisiken sowie dem Risiko der Veränderung von Währungskursen. Diese Risiken wollen wir begrenzen. Zahlungswirksame Risiken werden in einem Regelprozess überwacht und durch den Einsatz derivativer Sicherungsinstrumente entsprechend gesichert. Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zur Absicherung und niemals zu spekulativen Zwecken eingesetzt und ausschließlich mit der Deutschen Telekom abgeschlossen. Die Beurteilung der im Folgenden beschriebenen Risikofelder Liquiditäts- Ausfall-, und Währungsrisiken erfolgt unter Einbeziehung aller Sicherungsmaßnahmen. Insgesamt werden die finanzwirtschaftlichen Risiken als gering klassifiziert. LiquiditätsrisikenDie T-Systems ist in das zentrale Finanzmanagement des Konzerns Deutsche Telekom eingebunden. Wesentliche Ziele des Finanzmanagements sind die Sicherung der permanenten Zahlungsfähigkeit und die langfristige Refinanzierung des Konzerns. Im Mittelpunkt steht hierbei eine Liquiditätsreserve in Form von Kreditlinien und Barmitteln, welche die Fälligkeiten der nächsten 24 Monate jederzeit abdeckt. Die T-Systems partizipiert an diesem zentralen Finanzmanagement durch interne Konzernfinanzierungsinstrumente. Langfristiger Kapitalbedarf wird durch interne Darlehen, welche derzeit nicht in Anspruch genommen werden, sowie kurzfristiger Kapitalbedarf durch eine Cash Pooling-Vereinbarung mit der Deutschen Telekom abgedeckt. Im Berichtsjahr war durch die Einbindung in das Cash Pooling der Liquiditätsbedarf der T-Systems jederzeit gesichert. AusfallrisikenIn unserem operativen Geschäft sind wir nur einem sehr geringen Ausfallrisiko ausgesetzt, das heißt dem Risiko, dass die Gegenpartei ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllt. Um das Ausfallrisiko auf ein Minimum zu begrenzen, werden die Außenstände bereichsbezogen, also dezentral fortlaufend überwacht. WährungsrisikenDie Währungsrisiken resultieren primär aus der operativen Tätigkeit. Risiken aus Fremdwährungsschwankungen werden gesichert, soweit sie zahlungswirksam und hinreichend sicher sind. Grundsätzlich ungesichert bleiben jedoch Fremdwährungsrisiken, die den Cashflow nicht beeinflussen, z. B. die Risiken, die aus der Umrechnung von Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in Euro resultieren. Sonstige Angaben *Angabe nach § 289f HGB (Erklärung zur Unternehmensführung)Die T-Systems hat Zielgrößen für den Anteil von Frauen in der Geschäftsführung und im Aufsichtsrat sowie in der ersten und zweiten Führungsebene (FüE) unterhalb der Geschäftsführung festgelegt. Zum 31. Dezember 2023 besteht im Aufsichtsrat ein Frauenanteil von 41,7 %. In der Geschäftsführung ist ein Frauenanteil von 0 % zu verzeichnen, in der FüE I wurde ein Frauenteil von 13,6 % erreicht und in der FüE II wurde ein Frauenteil von 22,4 % erreicht. Bis zur Umsetzungsfrist bis zum 31. Dezember 2025 werden für den Aufsichtsrat, die Geschäftsführung und für die FüE I und II ein Frauenanteil von jeweils 30 % angestrebt. * Die im Abschnitt "Sonstige Angaben" enthaltene Angabe nach § 289f HGB ist nicht geprüfter Bestandteil des Lageberichts Inhalt Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung AnhangGrundlagen und Methoden Erläuterungen zur Bilanz Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige Angaben Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangGrundlagen und MethodenWirtschaftliche und rechtliche Grundlagen der GesellschaftDie T-Systems International GmbH, Frankfurt am Main (im Folgenden T-Systems oder Gesellschaft genannt), betätigt sich in der Entwicklung und Realisierung von kunden- und branchenspezifischen Lösungen in den Bereichen der Informationsverarbeitung und Telekommunikation im In- und Ausland. Hierzu gehören insbesondere Dienstleistungen auf dem Gebiet der Datenverarbeitung sowie die Übernahme von Informationsmanagement. Auf Basis einer weltumspannenden Infrastruktur aus Rechenzentren und Netzen betreibt die T-Systems Informationstechnik für multinationale Konzerne und öffentliche Institutionen. Mit Niederlassungen in über 20 Ländern und globaler Lieferfähigkeit betreut die T-Systems Unternehmen aus allen Branchen, von der Automobilindustrie über den Finanzsektor, Handel, Dienstleistungen, Medien, Energie und Fertigungsindustrie bis zur öffentlichen Verwaltung und zum Gesundheitswesen. Die T-Systems ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter der Nr. HRB 55933 eingetragen. Alleinige Gesellschafterin ist die Deutsche Telekom AG, Bonn (im Folgenden Deutsche Telekom genannt). Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt 154 Mio. €. Zwischen der T-Systems und der Deutschen Telekom besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Darüber hinaus besteht eine gewerbe-, körperschaft- und umsatzsteuerliche Organschaft zur Deutschen Telekom. Die Gesellschaft ist ein verbundenes Unternehmen der Deutschen Telekom im Sinne des § 271 Abs. 2 HGB und wird in den Konzernabschluss der Deutschen Telekom einbezogen. Die Deutsche Telekom stellt als oberstes Mutterunternehmen den Konzernabschluss für den größten und gleichzeitig kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Die Aufstellung des Konzernabschlusses der Deutschen Telekom erfolgt gemäß § 315e HGB nach in europäisches Recht übernommenen International Financial Reporting Standards (IFRS) und hat gemäß § 291 Abs. 1 und 2 HGB befreiende Wirkung für die T-Systems. Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister offengelegt und ist ferner über die Internetseite der Deutschen Telekom zugänglich. Auf die Aufstellung eines eigenen Konzernabschlusses und Konzernlageberichts wird gemäß § 291 Abs. 1 und 2 HGB verzichtet. Mit Abspaltungs- und Übernahmevertrag vom 6. April 2023 und mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2023 hat die T-Systems sämtliche Anteile an der T-Systems Multimedia Solutions GmbH, Dresden (nachfolgend MMS GmbH genannt), an die Deutsche Telekom MMS Holding GmbH (vormals Dritte Newco GmbH), Bonn (nachfolgend MMS Holding genannt), im Wege der partiellen Gesamtrechtsnachfolge ohne Gewährung von Gesellschaftsrechten durch Abspaltung zur Aufnahme gemäß § 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG übertragen. Der Eintrag in das Handelsregister der T-Systems als übertragender Rechtsträger erfolgte am 20. April 2023. Des Weiteren übertrug die Gesellschaft mit Abspaltungs- und Übernahmevertrag vom 28. Juni 2023 und mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2023 sämtliche betrieblichen Altersversorgungsverpflichtungen gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern und Empfängern laufender Leistungen sowie bestimmte Vermögenspositionen im Wege der partiellen Gesamtrechtsnachfolge durch Abspaltung zur Aufnahme gemäß § 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG an die Deutsche Telekom. Die Eintragung in das Handelsregister der T-Systems als übertragender Rechtsträger erfolgte am 1. September 2023. Eingeschränkte Vergleichbarkeit mit Vorjahreszahlen aufgrund organisatorischer VeränderungenGemäß § 265 Abs. 2 S. 1 HGB wurden für die Bilanz zum 31. Dezember 2023 und die Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 die Beträge des vorangegangenen Geschäftsjahres der Gesellschaft angegeben. Im Zuge der oben beschriebenen Abspaltung hat die Gesellschaft alle Verpflichtungen aus betrieblicher Altersversorgung gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern und Empfängern laufender Leistungen sowie bestimmte Vermögenspositionen nach § 125 Abs. 1 UmwG in Verbindung mit § 24 UmwG zu Buchwerten übertragen. Die Abspaltung zum 1. Januar 2023 hat sich wie folgt auf die Vermögensgegenstände und Schulden ausgewirkt.
Aufgrund der beschriebenen Abspaltung von Verpflichtungen aus betrieblicher Altersversorgung und bestimmter Vermögenspositionen mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2023 ist die Vergleichbarkeit mit den Vorjahreswerten nur eingeschränkt gegeben (§ 265 Abs. 2 S. 2 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst (§ 265 Abs. 2 S. 3 HGB). Soweit die Auswirkungen dieser Abspaltung wesentlich sind und ihre Kenntnis für ein besseres Verständnis der Geschäftszahlen erforderlich ist, werden sie bei der Erläuterung der einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt. Durch die oben beschriebene Abspaltung sämtlicher Anteile an der MMS GmbH auf die MMS Holding im Geschäftsjahr wird die Vergleichbarkeit mit den Vorjahreswerten nicht eingeschränkt. Grundlagen der BilanzierungDer Jahresabschluss der T-Systems wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) für große Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB sowie nach dem Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 HGB, wobei die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert ist. Der Ausweis erfolgt in Millionen Euro (Mio. €), sofern nichts anderes angegeben wird. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Soweit zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit in Bilanz sowie in Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst werden, erfolgt ein getrennter Ausweis im Anhang. Erforderliche Zusatzangaben für einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgen ebenfalls im Anhang. Bilanzierung und BewertungEntgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungskosten bewertet und planmäßig über die jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert erfolgen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung. Die Gesellschaft übt das Wahlrecht gemäß § 248 Abs. 2 S. 1 HGB zur Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände nicht aus. Das Sachanlagevermögen einschließlich der Leasinggegenstände, die der Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen sind, wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Dabei umfassen die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten und den Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Das Wahlrecht, Teile der Verwaltungskosten sowie der Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung in die Herstellungskosten einzubeziehen, wird von der T-Systems nicht ausgeübt. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Erhaltene Fördermittel werden von den Anschaffungskosten abgezogen. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert erfolgen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung. Die planmäßigen Abschreibungen werden grundsätzlich linear vorgenommen. Die dabei zugrunde gelegten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern basieren auf einer betriebsindividuellen Einschätzung, die sowohl technische, rechtliche als auch wirtschaftliche Entwertungsfaktoren berücksichtigt. Entfallen die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung in den Folgejahren teilweise oder ganz, erfolgt eine Zuschreibung in Höhe der eingetretenen Wertaufholung, höchstens jedoch bis zu dem Wert, der sich ohne Vornahme der außerplanmäßigen Abschreibung ergeben hätte. Im Wesentlichen liegen den planmäßigen Abschreibungen folgende Nutzungsdauern zugrunde:
Die Zugänge zu den immateriellen Vermögensgegenständen sowie zu Immobilien und beweglichen Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens werden ab dem Zugangsjahr pro rata temporis abgeschrieben. Gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 EStG werden Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht mehr als 800 € betragen, im Zugangsjahr sofort abgeschrieben und im Anlagespiegel als Abgang ausgewiesen. Diese Regelung wird aus Vereinfachungsgründen für entsprechende Zugänge in der Handelsbilanz übernommen. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden bei Verkauf oder sonstigem Abgang mit ihren jeweiligen Buchwerten (Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen) ausgebucht. In Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem Verkaufserlös und dem Buchwert des Vermögensgegenstands wird ein Gewinn oder Verlust aus Anlageabgang ergebniswirksam berücksichtigt. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Bei Beteiligungserwerben in Fremdwährung wird zur Ermittlung der Anschaffungskosten der Tageskurs und bei Kurssicherungen der Sicherungskurs der im Vorhinein beschafften Devisen zugrunde gelegt, soweit eine wirksame Bewertungseinheit gebildet wurde. Die Ausleihungen entsprechen den gewährten Darlehensbeträgen, vermindert um Tilgungen und - soweit erforderlich - um Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Außerplanmäßige Abschreibungen werden auf Vermögensgegenstände des Finanzanlagevermögens nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Waren werden zu Anschaffungskosten, die fertigen Erzeugnisse sowie die unfertigen Leistungen zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten auf Basis einer planmäßigen Kapazitätsauslastung die direkt zurechenbaren Einzelkosten wie Material- und Lohnkosten sowie Sondereinzelkosten der Fertigung zuzüglich angemessener anteiliger Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Abschreibungen soweit durch die Fertigung veranlasst. Das Wahlrecht, Teile der Verwaltungskosten sowie der Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung in die Herstellungskosten einzubeziehen, wird von der T-Systems nicht ausgeübt. Forschungs- und Vertriebskosten sowie Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen werden unter den Verbindlichkeiten gesondert ausgewiesen (§ 268 Abs. 5 S. 2 HGB). Vorräte werden zum Abschlussstichtag abgewertet, wenn die Wiederbeschaffungskosten oder der Marktwert niedriger sind. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer bzw. verminderter Verwertbarkeit ergeben, werden durch angemessene Abschläge berücksichtigt. Nach § 240 Abs. 4 HGB werden gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens jeweils zu einer Gruppe zusammengefasst und mit dem gewogenen Durchschnittspreis angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag angesetzt. Einzelrisiken werden durch angemessene Wertberichtigungen und das allgemeine Ausfallrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung auf den Forderungsbestand berücksichtigt. Niedrig- bzw. unverzinsliche Positionen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden mit einem fristadäquaten Marktzins abgezinst. Auf fremde Währung lautende Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden im Zeitpunkt ihres Zugangs mit dem Devisenkassamittelkurs erfasst. Am Bilanzstichtag werden sie gemäß § 256a S. 1 HGB ebenfalls mit dem Devisenkassamittelkurs umgerechnet und unter Beachtung des Anschaffungskostenprinzips (§ 253 Abs. 1 S. 1 HGB) und des Realisationsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HS. 2 HGB) bewertet. Kurzfristige Posten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden gemäß § 256a S. 2 HGB mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wird gemäß § 266 Abs. 2 Buchst. C HGB als gesonderter Posten angesetzt. Er wird zu jedem Abschlussstichtag neu berechnet. In der Vergangenheit vorgenommene Sonderabschreibungen auf das Anlagevermögen wurden passivisch in einem Sonderposten mit Rücklageanteil ausgewiesen. Das Beibehaltungsrecht für solche Sonderposten, die im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 enthalten waren, wird von der Gesellschaft ausgeübt (Art. 67 Abs. 3 S. 1 EGHGB). Der Posten wird nach den bisherigen Grundsätzen fortgeführt. Auf Vermögensgegenstände, bei denen Sonderabschreibungen in Anspruch genommen wurden, wird die lineare Abschreibungsmethode angewendet. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ergeben sich aus Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern. Sie werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung der Heubeck-Richttafeln 2018 G ermittelt. Dabei werden auch künftig zu erwartende Steigerungen der Gehälter und Renten berücksichtigt. Für die Berücksichtigung der Fluktuation werden unternehmensspezifische altersabhängige Fluktuationswahrscheinlichkeiten angesetzt. Der Zinssatz zur Ermittlung des Barwerts der Pensionsverpflichtungen entspricht dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 S. 2 HGB). Gemäß § 253 Abs. 2 S. 1 HGB ergibt sich der durchschnittliche Marktzinssatz zur Abzinsung von Pensionsrückstellungen aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren (bis zum Geschäftsjahr 2015: sieben Geschäftsjahre). Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ist grundsätzlich ausschüttungsgesperrt (§ 253 Abs. 6 S. 2 HGB). Soweit aufgrund der geänderten Bewertung mit Inkrafttreten des BilMoG eine Zuführung zu den Pensionsrückstellungen erforderlich ist, ist der Betrag bis spätestens zum 31. Dezember 2024 in jedem Geschäftsjahr zu mindestens einem Fünfzehntel anzusammeln (Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB). Die Gesellschaft hat das Wahlrecht so ausgeübt, dass der jährliche Zuführungsbetrag einem Fünfzehntel des insgesamt zuzuführenden Betrags entspricht. Dieser Betrag wird unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen gesondert ausgewiesen. Die T-Systems hat in der Vergangenheit Altersteilzeitvereinbarungen mit variierenden Konditionen und Vertragsbedingungen überwiegend nach dem sogenannten Blockmodell abgeschlossen. In diesem Zusammenhang entstehen zwei Arten von Verpflichtungen, die jeweils in Übereinstimmung mit versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung der Heubeck-Richttafeln 2018 G mit ihrem Barwert bewertet und getrennt voneinander bilanziert werden. Dabei handelt es sich um Erfüllungsrückstände und Aufstockungsbeträge. Aufstockungsbeträge haben regelmäßig einen hybriden Charakter, das heißt, obwohl einerseits der Vereinbarung häufig eine Kompensationsfunktion für eine frühere Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugemessen wird, steht die spätere Auszahlung andererseits unter dem Vorbehalt der künftigen Erbringung von Arbeitsleistungen. Soweit Altersteilzeitprogramme überwiegend Abfindungscharakter haben, werden Aufstockungsbeträge unmittelbar bei Entstehen der Verpflichtung in voller Höhe erfasst. Steht bei Altersteilzeitvereinbarungen dagegen die Erbringung künftiger Arbeitsleistungen im Vordergrund, werden die Aufstockungsbeträge über den Erdienungszeitraum erfasst. Die Bewertung der Verpflichtungen aus Langzeitkonten erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem Barwert. Die Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitkonten entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hierfür abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen. Zur Absicherung von Ansprüchen aus Altersteilzeit, Lebensarbeitszeitkonten, Langzeitkonten und Pensionszusagen wurde Vermögen im sogenannten Contractual Trust Arrangement (CTA) auf einen Treuhänder übertragen. CTA-Vermögen bestehen aus Wertpapieren, Bankkontenguthaben und Rückdeckungsversicherungen. Gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB werden die Rückstellungen für Lebensarbeitszeitkonten, Langzeitkonten und Pensionsverpflichtungen sowie die Rückstellungen für Erfüllungsrückstände bei Altersteilzeit mit dem entsprechenden Deckungsvermögen verrechnet. Das verrechnete Deckungsvermögen wird nach § 253 Abs. 1 S. 4 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Bewertung erfolgt zum jeweiligen Stichtag unter Berücksichtigung der aktuellen Kurswerte, bei Bankkontenguthaben zum Nennbetrag und bei Rückdeckungsversicherungen zum Aktivwert. Entsteht durch die Verrechnung ein aktiver Unterschiedsbetrag, so wird dieser als gesonderter Posten ausgewiesen (§ 266 Abs. 2 Buchst. E HGB). Gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB werden auch die Aufwendungen und Erträge aus der Abzinsung und aus dem zu verrechnenden Vermögen verrechnet und innerhalb des Finanzergebnisses ausgewiesen. Übersteigt der Zeitwert des Deckungsvermögens die historischen Anschaffungskosten, unterliegt dieser Teil gemäß § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungs- und Abführungssperre. Die Verrechnung des Erfüllungsbetrags der unmittelbaren Altersversorgungsverpflichtungen erfolgt ohne Risikoleistungen. Diese umfassen die Versorgungsfälle resultierend aus Tod in der Aktivphase und Invalidität. Die Steuerrückstellungen sowie die sonstigen Rückstellungen, einschließlich solcher für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Bei der Bemessung dieser Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken angemessen Rechnung getragen. Die zu erwartenden zwischenzeitlichen Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden zum Stichtag mit dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Zinssatz abgezinst. Als Zinssatz wird der durchschnittliche laufzeitadäquate Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet. Die erfolgsorientierten Vergütungssysteme umfassen den Short Term Incentive, den Share Matching Plan sowie den Long Term Incentive Plan. Bei dem Share Matching Plan sowie dem Long Term Incentive Plan handelt es sich um anteilsbasierte Vergütungsinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Für den Share Matching Plan entspricht der beizulegende Zeitwert dem Kurs der Aktie der Deutschen Telekom am Tag der Gewährung abzüglich eines erwarteten Dividendenabschlags. Beim Long Term Incentive Plan wird das dem Mitarbeiter zu Planbeginn zugeteilte virtuelle Aktienpaket mit dem Aktienkurs der Deutschen Telekom am Tag der Gewährung multipliziert und auf den Stichtag diskontiert. Während der Planlaufzeit ändert sich der Wert analog den Veränderungen des Börsenkurses der Aktie der Deutschen Telekom. Die Anzahl der virtuellen Aktien verändert sich durch die Zielerreichung von vier gleich gewichteten Kennzahlen. Darüber hinaus erhält jeder Berechtigte während der Planlaufzeit eine Dividende. Diese wird in virtuelle Aktien reinvestiert und erhöht den Bestand an virtuellen Aktien bei jedem Planteilnehmer. Für die voraussichtlichen Kosten, die für die erfolgsorientierte Vergütung entstehen, werden Rückstellungen gebildet. Im Falle des Share Matching Plans und des Long Term Incentive Plans erfolgt die Berücksichtigung des Personalaufwands über die jeweilige Laufzeit. Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. In den Fällen, in denen der Erfüllungsbetrag einer Verbindlichkeit höher ist als der Ausgabebetrag, wird der Unterschiedsbetrag in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und auf die Laufzeit der Verbindlichkeit erfolgswirksam verteilt. Verbindlichkeiten, die auf fremde Währung lauten, werden im Zeitpunkt ihres Zugangs mit dem Devisenkassamittelkurs erfasst. Am Bilanzstichtag werden sie gemäß § 256a S. 1 HGB ebenfalls mit dem Devisenkassamittelkurs umgerechnet und unter Beachtung des Anschaffungskostenprinzips (§ 253 Abs. 1 S. 1 HGB) und des Realisationsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HS. 2 HGB) bewertet. Kurzfristige Posten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden gemäß § 256a S. 2 HGB mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Entsprechend des Imparitätsprinzips werden Bewertungsverluste aus originären und derivativen Finanzinstrumenten sofort aufwandswirksam berücksichtigt. Werden Finanzinstrumente zu Bewertungseinheiten - Grund- und Sicherungsgeschäft - zusammengefasst, so wird gemäß § 254 HGB auf die bilanzielle Erfassung unrealisierter Verluste, die aus abgesicherten Risiken resultieren, verzichtet, soweit diesen Verlusten unrealisierte Gewinne in gleicher Höhe gegenüberstehen (Einfrierungsmethode). Soweit sich aus der Verrechnung (Kompensation) der Wertänderungen von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument, die sich auf das abgesicherte Risiko beziehen, ein Verlustüberhang ergibt, wird dieser entsprechend IDW RS HFA 35 durch Bildung einer Drohverlustrückstellung erfolgswirksam berücksichtigt. Bewertungsgewinne werden erst zum Zeitpunkt ihrer Realisierung ertragswirksam erfasst. Verbindlichkeiten gegenüber dem Leasinggeber werden zu Beginn der Mietzeit grundsätzlich in Höhe des Barwerts der künftigen Leasingraten bzw. soweit bekannt in Höhe der tatsächlichen Anschaffungskosten, die der Ermittlung der Leasingraten zugrunde gelegt worden sind, passiviert. Die Verbindlichkeiten mindern sich in der Folge nach Maßgabe des in den geleisteten Leasingraten enthaltenen Tilgungsanteils, während der Zinsanteil aufwandswirksam erfasst wird. Finanzverbindlichkeiten in Fremdwährung, die Bestandteil einer Bewertungseinheit sind, werden zum Devisenkassamittelkurs am Tag des Geschäftsabschlusses bilanziert. Die unrealisierten Abrechnungserfolge aus ausgelaufenen Sicherungsgeschäften bei rollierender Sicherung (Prolongationserfolge) werden separat als Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bzw. als Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten wird gemäß § 266 Abs. 3 Buchst. D HGB als gesonderter Posten angesetzt. Er wird zu jedem Abschlussstichtag neu berechnet. Auf Ebene der T-Systems werden keine latenten Steuern bilanziert. Latente Steuern werden grundsätzlich auf der Ebene des Organträgers Deutsche Telekom abgebildet. Als Umsatzerlöse werden gemäß § 277 Abs. 1 HGB alle Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie der Erbringung von Dienstleistungen ausgewiesen. Dies betrifft im Wesentlichen Erlöse aus den Bereichen IT-Beratung, Entwicklung, Herstellung, Programmierung, Vermietung, Vertrieb und Wartung von Hardware- und Software-Systemen sowie sonstige Umsatzerlöse. Der Ausweis der Umsatzerlöse erfolgt nach dem Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern. Bei Werkverträgen werden Umsatzerlöse mit der Abnahme des Gesamtwerks beziehungsweise mit Abnahme vertraglich definierter Meilensteine des Werks realisiert. Entsprechend dem Realisationsprinzip erfolgt eine periodengerechte Erfassung. Forschungs- und Entwicklungskosten werden zum Zeitpunkt ihres Entstehens als Aufwand erfasst. Die Aufwendungen für Altersversorgung umfassen insbesondere Aufwendungen im Rahmen der Dotierung der Pensionsrückstellungen für die beschäftigten Arbeitnehmer sowie Versorgungszuschläge für beurlaubte Beamte. ErmessensspielräumeBei der Aufstellung des Jahresabschlusses muss die Gesellschaft Einschätzungen vornehmen und Annahmen treffen, welche die Ansätze der Vermögensgegenstände und Schulden, die Angabe von Risiken und Unsicherheiten bezüglich der angesetzten Vermögensgegenstände und Schulden zum Abschlussstichtag sowie die Aufwendungen und Erträge für den Berichtszeitraum beeinflussen. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Einschätzungen abweichen. Erläuterungen zur Bilanz1 AnlagevermögenDie immateriellen Vermögensgegenstände beinhalten Software und Nutzungsrechte an Software. Die Sachanlagen enthalten im Wesentlichen Anlagen der Informationstechnologie wie Großrechner, UNIX-Server-Systeme, Arbeitsplatzsysteme, Storage (Speichernetzwerke) sowie angemietete Betriebsvorrichtungen für die Rechenzentren an den Standorten Magdeburg und Biere, welche der Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen sind. Die Zugänge betreffen insbesondere Server-Systeme sowie passive Netzwerkeinrichtung. Die Abgänge betreffen überwiegend die Ausbuchung nicht mehr genutzter und vollständig abgeschriebener Vermögensgegenstände. Die im Rahmen der Abspaltung von betrieblichen Altersversorgungsverpflichtungen an die Deutsche Telekom übertragenen Anteile an der CTA Holding GmbH, Bonn, in Höhe von 224 Mio. € wirkten sich mindernd auf die Anteile an verbundenen Unternehmen aus. Des Weiteren wurden sämtliche Anteile der MMS GmbH in Höhe von 23 Mio. € an die MMS Holding im Rahmen einer Abspaltung übertragen. Darüber hinaus wirkten sich die Abschreibungen auf die T-Systems Schweiz AG, Münchenbuchsee, in Höhe von 33 Mio. € und die T-Systems Nordic A/S, Kopenhagen, mit 14 Mio. € mindernd aus. Die sonstigen Ausleihungen beinhalten Mieterdarlehen von Objektgesellschaften, welche die Immobilien für die Rechenzentren an den Standorten Magdeburg und Biere halten. Die Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird unter Anmerkung 33 aufgeführt. Anlagespiegel
2. Vorräte
Die unfertigen Leistungen enthalten insbesondere noch nicht abgerechnete Projektleistungen von Kundenaufträgen. In den fertigen Erzeugnissen und Waren werden insbesondere Handelswaren wie Einzelplatzsysteme, Server und deren Zubehörkomponenten ausgewiesen. 3. Forderungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umfassen im Wesentlichen Forderungen aus dem Bereich Cloud Services. Forderungen gegen die Gesellschafterin bestehen in Höhe von 40 Mio. € (31. Dezember 2022: 89 Mio. €). Die Übertragung von ausgleichenden Vermögenspositionen im Rahmen der Abspaltung von betrieblichen Altersversorgungsverpflichtungen an die Deutsche Telekom wirkte sich mit 180 Mio. € mindernd auf die Forderungen aus Cash Management aus. Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen verbundenen Unternehmen werden bei gegebener Aufrechnungslage vollständig gegeneinander verrechnet. 4. Sonstige Vermögensgegenstände
Die Guthaben bei Lieferanten bestehen aufgrund von Erstattungsansprüchen. Die Forderungen aus Kostenerstattungen resultieren unter anderem aus zugesagten Fördermitteln des öffentlichen Sektors. Die Forderungen gegen Mitarbeiter enthalten im Wesentlichen Forderungen aus negativen Gleitzeitkonten. Die übrigen sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten insbesondere Forderungen gegen den Deutsche Telekom Trust e.V., Bonn, aus Guthaben auf Treuhandkonten im Zusammenhang mit Pensionen. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (31. Dezember 2022: 1,2 Tsd. €). 5. RechnungsabgrenzungspostenDer aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet im Wesentlichen Vorauszahlungen für Wartungsaufwendungen sowie Mieten und Pachten. 6. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
Ein aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung entsteht, soweit der Wert von CTA-Vermögen die Höhe der Verpflichtungen überschreitet, mit denen diese aufgrund ihrer Eigenschaft als Deckungsvermögen saldiert werden müssen. Die Anschaffungskosten der CTA-Vermögen für Altersteilzeit und Langzeitkonten liegen unter dem beizulegenden Zeitwert. Der daraus resultierende Differenzbetrag ist grundsätzlich abführungsgesperrt. Die fortgeführten Anschaffungskosten des CTA-Vermögens für Lebensarbeitszeitkonten entsprechen dem beizulegenden Zeitwert. 7. Eigenkapital
Sämtliche Geschäftsanteile werden von der Deutschen Telekom gehalten. Die Kapitalrücklage der Gesellschaft erhöhte sich, da die im Rahmen der Abspaltung übertragenen Altersversorgungsverpflichtungen die Vermögenspositionen in Höhe von 233 Mio. € überschreiten. Gegenläufig wirkte sich die Abspaltung der Anteile an der MMS GmbH auf die MMS Holding in Höhe von 23 Mio. € aus. Aus der Bewertung der CTA-Vermögen zur Absicherung der Ansprüche aus Pensionszusagen, Altersteilzeit und Langzeitkonten resultiert ein abführungsgesperrter Betrag gemäß § 268 Abs. 8 S. 3 HGB in Höhe von 110 Mio. € (31. Dezember 2022: 172 Mio. € ohne Altersteilzeit). Aufgrund der Verlustübernahme durch die Gesellschafterin wirkt sich der gesperrte Betrag im Berichtsjahr nicht aus. Der handelsrechtlich ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag im Zusammenhang mit der Änderung der Bewertungsvorschriften für Pensionsrückstellungen gemäß § 253 Abs. 6 S. 2 HGB ist aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags und des fehlenden Verweises in § 301 AktG nicht abführungsgesperrt. 8. Sonderposten mit RücklageanteilDer zum 31. Dezember 2023 ausgewiesene Sonderposten mit Rücklageanteil in Höhe von 3 Mio. € (31. Dezember 2022: 3 Mio. €) wird unter Anwendung der Übergangsvorschriften des BilMoG im Berichtsjahr fortgeführt. Darin enthalten ist der Unterschiedsbetrag zwischen den handelsrechtlichen und den aufgrund steuerlicher Vorschriften (§ 14 BerlinFG und § 4 FörderGG) zulässigen Abschreibungen. 9. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenDie Pensionsverpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern beruhen auf unmittelbaren Versorgungszusagen, welche die Gesellschaft als Direktzusagen erteilt hat. Wesentliche Teile dieser Verpflichtungen sind über den Treuhandvertrag mit dem Deutsche Telekom Trust e.V., Bonn, ganz oder teilweise über zweckgebundenes Treuhandvermögen (Deckungsvermögen) gesichert und werden daher mit dem zu Marktwerten ermittelten beizulegenden Zeitwert des zugehörigen Deckungsvermögens saldiert. Risikoleistungen, welche regelmäßig als zusätzliche Leistungsbestandteile im Rahmen der Pensionszusagen gewährt werden, sind vertraglich nicht in die treuhänderische Sicherung einbezogen und werden daher unsaldiert ausgewiesen. Auf Basis der versicherungsmathematischen Gutachten ergibt sich zum Abschlussstichtag die folgende Rückstellungsbewertung:
Der Rückgang der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen resultiert im Wesentlichen mit 641 Mio. € aus der zum 1. Januar 2023 rückwirkend erfolgten Übertragung von Altersversorgungsverpflichtungen (951 Mio. €) und Deckungsvermögen (310 Mio. €) auf die Deutsche Telekom. Die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens verringerten sich hierdurch um 205 Mio. €. Zum Stichtag liegen der Berechnung folgende Annahmen zugrunde:
10 SteuerrückstellungenUnter den Steuerrückstellungen sind Lohnsteuerrisiken ausgewiesen. 11 Sonstige Rückstellungen
Die Rückstellungen aus dem Personal- und Sozialbereich betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für variable Vergütung, für Altersteilzeit und Gleitzeit. Die Rückstellungen für Altersteilzeit umfassen die Aufstockungsbeträge. Die Rückstellungen für ausstehende Rechnungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen ausstehende Rechnungen für bezogene Projektleistungen. Die Rückstellungen für Drohverluste decken Risiken aus Projektaufträgen ab. Die übrigen sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Devisentermingeschäfte, Vertragsstrafen und Rückvergütungen. 12 Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen insbesondere die Beschaffung von Hard- und Software für die Abwicklung internationaler Großaufträge und den Bezug von IT-Leistungen, Leistungen aus Wartungsverträgen sowie anderer Dienstleistungen und Waren. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 48 Mio. € (31. Dezember 2022: 47 Mio. €) sowie sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 24 Mio. € (31. Dezember 2022: 26 Mio. €). Unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind mit 29 Mio. € (31. Dezember 2022: 26 Mio. €) Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin ausgewiesen. Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Die Verbindlichkeiten aus Leasing entfallen nahezu ausschließlich auf Rechenzentren an den Standorten Magdeburg und Biere. Die Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern resultieren im Wesentlichen aus Abfindungsvereinbarungen sowie Zahlungsverpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung. Die übrigen sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen noch nicht abgeführte Lohnsteuer. 13 RechnungsabgrenzungspostenDer passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet insbesondere Vorauszahlungen von Kunden für Lizenz- und Wartungsverträge. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet insbesondere Vorauszahlungen von Kunden für Lizenz- und Wartungsverträge. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung14 UmsatzerlöseUmsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen
Der Bereich Cloud Services (Public Cloud, SAP Application Operations, Managed Infrastructure Services und Private Cloud) versorgt die Kunden mit maßgeschneiderten Cloud Lösungen und Entwicklungen, Installationen und dem Betrieb von IT-Services. Somit werden die Systemintegrität und die Betriebssicherheit der IT-Systeme sichergestellt. Der Bereich Digital Solutions (Systems Integration inklusive SAP) entwickelt unter anderem kundenspezifische Software-Lösungen und konfiguriert und betreibt für Kunden Applikationen. Umsatzerlöse nach Regionen
15 Bestandsveränderung und andere aktivierte Eigenleistungen
Die Veränderung des Bestands an unfertigen Leistungen resultiert aus dem Rückgang der noch nicht abgerechneten Projektleistungen von Kundenaufträgen. 16 Sonstige betriebliche Erträge
Die Erträge aus Weiterberechnungen resultieren überwiegend aus Erstattungen im Zusammenhang mit einem Transformationsprogramm, bei dem die Organisation und die Ressourcen neu angepasst werden. Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen betreffen im Wesentlichen die Auflösung von Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, für personalbezogene Sachverhalte und für Risiken im Auftragsbestand. Die Erträge aus Derivaten betreffen insbesondere Effekte aus fälligen Devisenderivaten. Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Erträge aus Entschädigungszahlungen, Fördermitteln und Sachbezügen, deren Erfassung im Personalaufwand ausgeglichen wird, sowie aus der Auflösung des Sonderpostens mit Rücklageanteil in Höhe von 152 Tsd. € (2022: 152 Tsd. €). In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge gemäß § 285 Nr. 32 HGB in Höhe von 62 Mio. € enthalten. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. 17 Materialaufwand
Die Aufwendungen für bezogene Waren und für bezogene Leistungen resultieren insbesondere aus bezogener Hardware, aus Programmier-, IT- und Unterstützungsleistungen sowie aus Leistungen im Rahmen von Wartungsverträgen. 18 Personalaufwand/Beschäftigte
Der Anstieg des Personalaufwands resultiert im Wesentlichen aus der Tariferhöhung und der gestiegenen Anzahl von Abfindungsverträgen im Zuge von Personalumbaumaßnahmen. Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (FTE = Full-Time-Equivalents) entwickelte sich wie folgt:
19 Abschreibungen
Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände betreffen im Wesentlichen Abschreibungen auf Software-Produkte. Die planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen entfallen im Wesentlichen auf Anlagen der Informationstechnologie. Die außerplanmäßigen Abschreibungen betreffen im Wesentlichen Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens und erfolgten aufgrund von voraussichtlich dauernden Wertminderungen. 20 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Miet- und Pachtaufwendungen resultieren im Wesentlichen aus den Aufwendungen für angemietete Büro- und Technikflächen sowie für Arbeitsplatzsysteme. Die Rechts- und Beratungskosten umfassen insbesondere technische und wirtschaftliche Beratung sowie Rechtsberatung. Die sonstigen Personalnebenkosten beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für Ausbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie für Personaldienstleistungen, die durch andere Konzerneinheiten erbracht wurden. Die Aufwendungen für Kostenerstattungen umfassen im Wesentlichen Aufwendungen für den Einsatz von Beamten im Rahmen der Überlassung von der Deutschen Telekom. Der entsprechende Personalaufwand für die Beamten wird bei der Deutschen Telekom ausgewiesen und an die Gesellschaft weiterbelastet. Darüber hinaus sind Aufwendungen aus der Verrechnung bezogener Dienstleistungen im Rahmen des Cross-Charging hier enthalten. Die Aufwendungen für IT-Support beinhalten Betriebsunterstützungsaufwendungen im Wesentlichen von ausländischen Einheiten der T-Systems. Die Marketingaufwendungen beinhalten Werbung und Marktforschung. Darüber hinaus sind Aufwendungen im Zusammenhang mit Kundenakquise- und Kundenbindungsprogrammen sowie Verkaufsprovisionen hier enthalten. Wartungsaufwendungen fielen im Wesentlichen im Rahmen der Instandhaltung von technischen Anlagen und Maschinen sowie Software an. Die Aufwendungen aus Derivaten betreffen insbesondere Effekte aus der Bildung von Drohverlustrückstellungen aus Bewertungseinheiten sowie Effekte aus fälligen Devisenderivaten. Die Aufwendungen nach Art. 67 Abs. 1 und 2 EGHGB beinhalten ausschließlich Aufwendungen aus der Anpassung der Bewertung der Pensionsrückstellungen aufgrund des BilMoG. Das Wahlrecht zur Verteilung des Zuführungsbetrags gemäß Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB hat die Gesellschaft so ausgeübt, dass der jährliche Zuführungsbetrag einem Fünfzehntel des insgesamt zuzuführenden Betrags entspricht. Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen insbesondere Energiebezug, Lizenzgebühren sowie Dienstleistungen der Deutschen Telekom Security GmbH, Bonn, und der Deutschen Telekom. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Berichtsjahr periodenfremde Aufwendungen gemäß § 285 Nr. 32 HGB in Höhe von 1 Mio. € ausgewiesen. 21 Finanzergebnis
Die Erträge aus Beteiligungen betreffen im Wesentlichen Gewinnausschüttungen der Software Daten Service Gesellschaft m.b.H., Wien (43 Mio. €), der operational services GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main (16 Mio. €), und der T-Systems Information and Communication Technology India Private Limited, Pune (16 Mio. €). Die im Berichtsjahr vereinnahmten Erträge aus Gewinnabführungsverträgen resultieren im Wesentlichen aus Ergebnisabführungen der T-Systems Road User Services GmbH, Bonn (29 Mio. €), und der T-Systems on site services GmbH, Berlin (10 Mio. €). Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen betreffen nahezu ausschließlich die Übernahme der Verluste der rola Security Solutions GmbH, Köln (5 Mio. €). Im Zinsergebnis wurden gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Aufwendungen und Erträge verrechnet:
Im Wesentlichen resultierte die Abweichung im Zinsergebnis gegenüber dem Vorjahr aus der Abspaltung von betrieblichen Altersversorgungsverpflichtungen. Die Abschreibungen auf Finanzanlagen entfallen im Berichtsjahr auf die T-Systems Schweiz AG, Münchenbuchsee, in Höhe von 33 Mio. € sowie auf die T-Systems Nordic A/S, Kopenhagen, in Höhe von 14 Mio. €. 22 Steuern vom Einkommen und vom ErtragDer Steueraufwand in Höhe von 484 Tsd. € enthält nicht anrechenbare Quellensteuer aus Südafrika, die im Zuge einer Dividendenzahlung von der T-Systems South Africa Holdings (Proprietary) Limited, Centurion, an die T-Systems angefallen ist. 23 Sonstige SteuernDer sonstige Steueraufwand in Höhe von 33 Tsd. € beinhaltet im Wesentlichen Aufwendungen für Grundsteuer in Höhe von 83 Tsd. € und Erträge aus dem Vorsteuervergütungsverfahren in Höhe von 50 Tsd. €. Diese Erträge sind periodenfremd im Sinne des § 285 Nr. 32 HGB. 24 Erträge aus VerlustübernahmeDer Jahresfehlbetrag vor Verlustübernahme ist gegenüber dem Vorjahr um 254 Mio. € gesunken. Im Rahmen des Ergebnisabführungsvertrags wurde der Verlust des Geschäftsjahres in Höhe von 192 Mio. € durch die Deutsche Telekom übernommen. Sonstige Angaben25 Haftungsverhältnisse sowie Gründe der Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme von Haftungsverhältnissen gemäß § 285 Nr. 27 HGB
Die Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen bestehen im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten aus Konzerngarantien in Höhe von 121 Mio. € sowie Verbindlichkeiten aus Bankgarantien in Höhe von 5 Mio. €. Haftungsverhältnisse werden nur nach sorgfältiger Risikoabwägung und grundsätzlich nur im Zusammenhang mit verbundenen Unternehmen eingegangen. Die zugunsten von verbundenen Unternehmen eingegangenen Haftungsverhältnisse gegenüber Dritten sind nicht zu passivieren, da die zugrunde liegende Verpflichtung durch die verbundenen Unternehmen erfüllt werden kann und daher mit einer Inanspruchnahme nicht zu rechnen ist. Nach § 133 Abs. 1 UmwG haftet die T-Systems im Außenverhältnis gesamtschuldnerisch für die mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum 1. Januar 2020 auf die Deutsche Telekom Business Solutions GmbH, Bonn, abgespaltenen Verbindlichkeiten der Geschäftsbereiche "TC-Services" und "Classified ICT", für die auf die Deutsche Telekom IoT GmbH, Bonn, abgespaltenen Verbindlichkeiten des Geschäftsbereichs "IoT" sowie für die auf die Deutsche Telekom Security GmbH, Bonn, abgespaltenen Verbindlichkeiten des Geschäftsbereichs "T-Security". Die gesamtschuldnerische Haftung besteht für Verbindlichkeiten, die vor dem Wirksamwerden der Abspaltung am 1. Juli 2020 begründet wurden. Für das Innenverhältnis zwischen der T-Systems und der jeweiligen aufnehmenden Einheit Deutsche Telekom Business Solutions GmbH, Bonn, Deutsche Telekom IoT GmbH, Bonn, und Deutsche Telekom Security GmbH, Bonn, wurde im jeweiligen Abspaltungs- und Übernahmevertrag geregelt, dass nur die Gesellschaft belastet sein soll, der die Verbindlichkeit nach dem Abspaltungs- und Übernahmevertrag zugewiesen wurde; von einer dieser Zuweisung entgegenstehenden gesetzlich angeordneten Mithaftung werden sich die Gesellschaften wechselseitig freistellen. Gemäß § 133 Abs. 1 UmwG haftet die T-Systems im Außenverhältnis gesamtschuldnerisch ebenfalls für die Verbindlichkeiten des mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum 1. Januar 2021 ausgegliederten Geschäftsbereichs "Road Charging". Die gesamtschuldnerische Haftung besteht für Verbindlichkeiten, die vor dem Wirksamwerden der Ausgliederung am 1. April 2021 begründet wurden. Für das Innenverhältnis zwischen der T-Systems und der aufnehmenden Einheit T-Systems Road User Services GmbH, Bonn, wurde im Ausgliederungs- und Übernahmevertrag geregelt, dass nur die Gesellschaft belastet sein soll, der die Verbindlichkeit nach dem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zugewiesen wurde; von einer dieser Zuweisung entgegenstehenden gesetzlich angeordneten Mithaftung werden sich die Gesellschaften wechselseitig freistellen. Nach § 133 Abs. 1 und 3 UmwG haftet die T-Systems im Außenverhältnis gesamtschuldnerisch für die mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum 1. Januar 2023 auf die Deutsche Telekom abgespaltenen Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen. Die gesamtschuldnerische Haftung besteht für die abgespaltenen Verbindlichkeiten, die vor dem Wirksamwerden der Abspaltung am 1. September 2023 begründet wurden. Die Haftung ist beschränkt auf den Wert des der T-Systems zugeteilten Nettoaktivvermögens am Tag des Wirksamwerdens der Spaltung. Für das Innenverhältnis zwischen der T-Systems und der Deutschen Telekom wurde im Abspaltungs- und Übernahmevertrag geregelt, dass nur die Gesellschaft belastet sein soll, der die Verbindlichkeit nach dem Abspaltungs- und Übernahmevertrag zugewiesen wurde; von einer dieser Zuweisung entgegenstehenden gesetzlich angeordneten Mithaftung werden sich die Gesellschaften wechselseitig freistellen. Des Weiteren haftet die T-Systems nach § 133 Abs. 1 UmwG gesamtschuldnerisch für die mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum 1. Januar 2023 auf die MMS Holding abgespaltenen Verbindlichkeiten der Geschäftsanteile an der MMS GmbH. Die gesamtschuldnerische Haftung besteht für Verbindlichkeiten, die vor dem Wirksamwerden der Abspaltung am 20. April 2023 begründet wurden. Für das Innenverhältnis zwischen der T-Systems und der MMS Holding wurde im jeweiligen Abspaltungs- und Übernahmevertrag geregelt, dass nur die Gesellschaft belastet sein soll, der die Verbindlichkeit nach dem Abspaltungs- und Übernahmevertrag zugewiesen wurde; von einer dieser Zuweisung entgegenstehenden gesetzlich angeordneten Mithaftung werden sich die Gesellschaften wechselseitig freistellen. 26 Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Verpflichtungen aus Miet- und Pachtverträgen betreffen im Wesentlichen Mietverträge für Immobilien, für Hardware sowie Verpflichtungen für Dienstfahrzeuge. Darin enthalten sind Verpflichtungen in Höhe von 36 Mio. € aus den Mietverträgen für Rechenzentren an den Standorten Magdeburg und Biere. Das Bestellobligo aus begonnenen Investitionen, einschließlich Verpflichtungen aus künftigen Aufwendungen, resultiert im Wesentlichen aus Programmierleistungen (Software-Entwicklung), sonstigen IT-Leistungen, Software- und Hardware-Wartung, Beratungskosten, Bezug von Energie und Vorräten sowie aus sonstigen bezogenen Lieferungen und Leistungen. Die Verpflichtungen aus schwebenden Geschäften betreffen nahezu ausschließlich Kapitalzusagen der T-Systems an Gemeinschaftsunternehmen. 27 Derivative FinanzinstrumenteAllgemeines Derivative Finanzinstrumente werden zur Begrenzung des Währungsrisikos eingesetzt. Da die Finanzierung der Tochtergesellschaften direkt über die Deutsche Telekom erfolgt, werden derivative Instrumente zur Begrenzung von Währungsrisiken ausschließlich zwischen der Deutschen Telekom und den Banken abgeschlossen und eingesetzt. Oberster Grundsatz jeglichen Derivateeinsatzes ist die Absicherung von Risiken aus Grundgeschäften. Derivative Instrumente dürfen daher nur zum Schließen von Risikopositionen und niemals zum Eingehen von neuen Risiken aus spekulativen Gründen eingesetzt werden. Die derivativen Finanzinstrumente unterliegen internen Risikokontrollen. Derivate der T-Systems werden als Hedge-Instrumente eingesetzt, um Risiken aus Währungsschwankungen zu eliminieren. Die Wirksamkeit des Absicherungszusammenhangs wird fortlaufend überprüft. Devisentermingeschäfte werden zur Devisenkurssicherung im Leistungsbereich eingesetzt. Diese werden mit den entsprechenden Grundgeschäften zu währungsspezifischen Portfolios zusammengefasst und am Bilanzstichtag zu ihrem Marktwert bewertet. Der Marktwert spiegelt den Betrag wider, den das Unternehmen bei Auflösung der noch laufenden Verträge zum Bilanzstichtag erhalten würde oder zahlen müsste. Die Nominalwerte der derivativen Finanzinstrumente stellen die Basis für die Marktbewertung dar. Sie geben nicht den Risikogehalt der Finanzderivate wieder. Der Risikogehalt wird über die Ermittlung des Marktwerts mithilfe der Discounted-Cashflow-Methode bestimmt. Derivative Finanzinstrumente werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, mit den abgesicherten Grundgeschäften zu Bewertungseinheiten zusammengefasst. Die Wirksamkeit der Bewertungseinheit wird prospektiv nach der Critical-Term-Match-Methode und retrospektiv nach der quantitativen Dollar-Offset-Methode nachgewiesen. Derivative Finanzinstrumente in Bewertungseinheiten Für die mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Umsätze und Herstellungskosten, die in USD fakturiert werden, wurden Devisentermingeschäfte abgeschlossen. Für diese sind angesichts des zuverlässig planbaren Umfangs und zeitlichen Anfalls antizipative Bewertungseinheiten gebildet worden.
Es handelt sich bei der Art der Bewertungseinheiten stets um Mikro-Hedges. Die gegenläufigen Wertänderungen/Zahlungsströme von Grund- und Sicherungsgeschäften gleichen sich im Sicherungszeitraum bis zum Dezember 2027 voraussichtlich weitestgehend aus, da gemäß der Konzernrisikopolitik Risikopositionen (Grundgeschäft) unverzüglich nach Entstehung in betraglich gleicher Höhe in derselben Währung und Laufzeit durch Devisenderivate abgesichert werden. Die Höhe der mit Bewertungseinheiten abgesicherten Risiken beträgt 21,1 Mio. € (31. Dezember 2022: 19,1 Mio. €). Dabei handelt es sich ausschließlich um die Sicherung von Währungsrisiken (Kassakurs-Komponente). Nicht in Bewertungseinheiten einbezogene derivative Finanzinstrumente
1 Bei den dargestellten Werten handelt es sich um Absolutbeträge. Ist die Bildung von Bewertungseinheiten nicht möglich, werden die Derivate imparitätisch bewertet. In diesem Zusammenhang wurde eine Rückstellung für drohende Verluste in Höhe von 1,4 Mio. € (31. Dezember 2022: 5,5 Mio. €) gebildet. 28 Umrechnungskurse
29 Honorare und Dienstleistungen des AbschlussprüfersDas vom Abschlussprüfer für das Berichtsjahr berechnete Gesamthonorar im Sinne des § 285 Nr. 17 HGB ist in der entsprechenden Anhangangabe des Konzernabschlusses enthalten. 30 Die Geschäftsführung der T-Systems International GmbHDr. Feri Abolhassan Pur-Moghaddam (seit 1. Januar 2024) Vorstandsmitglied T-Systems der Deutschen Telekom AG (seit 1. Januar 2024) Vorsitzender der Geschäftsführung Christoph Ahrendt Geschäftsführer Finance & Controlling Zsuzsanna Friedl (seit 1. Januar 2024) Geschäftsführerin Human Resources Urs Michael Krämer Geschäftsführer Commercial Adel Al-Saleh (bis 31. Dezember 2023) Vorstandsmitglied T-Systems der Deutschen Telekom AG Vorsitzender der Geschäftsführung Georg Pepping (bis 31. Dezember 2023) Geschäftsführer Human Resources 31 Aufsichtsrat der T-Systems International GmbHZusammensetzung Anteilseignervertreter des Aufsichtsrats Claudia Nemat Vorsitzende des Aufsichtsrats Vorstandsmitglied Technologie & Innovation der Deutschen Telekom AG Birgit Bohle Vorstandsmitglied Personal und Recht und Arbeitsdirektorin der Deutschen Telekom AG Dr. Axel Lützner Leiter Legal Group Development, USA & Organization EU der Deutschen Telekom AG Dr. Guillaume Maisondieu Leiter Group Accounting & Customer Finance der Deutschen Telekom AG Kyra Orth HR Business Partnerin Europe der Deutschen Telekom AG Dr. Ralph Rentschler Leiter Finance, Technology & Innovation der Deutschen Telekom AG Zusammensetzung Arbeitnehmervertreter des Aufsichtsrats Tim Feise Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, Gewerkschaftssekretär, ver.di Herbert Comanns * Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats T-Systems Lars Küster * (seit 12. Oktober 2023) Mitglied des Betriebsrats T-Systems Susanne Kruse * Mitglied des Betriebsrats T-Systems Süd-West Alexander Schweinberger (seit 12. Oktober 2023) Leiter Sales Cloud Services Tribe Germany der T-Systems International GmbH Jessica Sauerwald (seit 12. Oktober 2023) Gewerkschaftssekretärin, ver.di Rebecca Munko (bis 1. April 2023) Gewerkschaftssekretärin, ver.di Jürgen Kriependorf * (bis 12. Oktober 2023) Projektmanager Operational Efficiency & Automation der T-Systems International GmbH Leopold Piller (bis 12. Oktober 2023) Complex Deal Management der T-Systems International GmbH * Freigestellte Betriebsratsmitglieder der T-Systems International GmbH 32 Vergütung von Geschäftsführung und AufsichtsratDie Bezüge der Geschäftsführung, soweit sie von der Gesellschaft getragen werden, betragen 3,2 Mio. €. Darin enthalten sind insgesamt 8.482 Stück Anrechte auf Matching Shares mit einem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung in Höhe von 166 Tsd. €. Ebenfalls enthalten sind für die in 2023 neu begebene Tranche des LTI virtuelle Aktien im Umfang von 35.365 Stück, deren beizulegender Zeitwert im Zeitpunkt der Gewährung 669 Tsd. € betragen hat. Mit Abspaltungs- und Übernahmevertrag vom 28. Juni 2023 und mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2023 hat die Deutsche Telekom von der T-Systems sämtliche Verpflichtungen aus betrieblicher Altersversorgung gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern und Empfängern laufender Leistungen sowie bestimmte Vermögenspositionen im Wege der partiellen Gesamtrechtsnachfolge durch Abspaltung zur Aufnahme gemäß § 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG übernommen. Aus diesem Grund sind gegenüber dem Vorjahr keine Rückstellungen mehr für ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung der T-Systems gebildet. Für Mitglieder der Geschäftsführung, die nach Abschluss des Abspaltungs- und Übernahmevertrages das Unternehmen verlassen haben, wurde die Befreiungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen. Aufgrund der oben beschriebenen Abspaltung haben ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft im Berichtsjahr keine Bezüge erhalten oder die Angabe ist aufgrund von § 286 Abs. 4 HGB unterblieben. Hinterbliebene ehemaliger Mitglieder der Geschäftsführung haben im Berichtsjahr keine Bezüge erhalten. Im Berichtsjahr belaufen sich die Bezüge für den Aufsichtsrat auf 100 Tsd. € und werden im Jahr 2024 ausgezahlt. Sitzungsgelder wurden in Höhe von 40 Tsd. € gezahlt. Ausgeschiedene Mitglieder, die aufgrund Niederlegung des Mandats bzw. Neuwahlen der Arbeitnehmervertreter ausgeschieden sind, haben in Summe davon 41 Tsd. € (Sitzungsgeld und Bezüge) erhalten. Darüber hinaus haben ehemalige Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft sowie deren Hinterbliebene im Berichtsjahr keine Bezüge erhalten. Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr keine Kredite an Geschäftsführungs- und Aufsichtsratsmitglieder oder an ehemalige Geschäftsführungs- und Aufsichtsratsmitglieder gewährt. 33 Anteilsbesitzliste gemäß § 285 Nr. 11 HGB1. Verbundene Unternehmen
2. Assoziierte Unternehmen und übrige Beteiligungen
1) Eigenkapital/Jahresüberschuss/-fehlbetrag nach lokalem Jahresabschluss 2) Anteile werden treuhänderisch vom Deutsche Telekom Trust e.V. gehalten 3) Jahresüberschuss/-fehlbetrag unter Berücksichtigung der vorhandenen Ergebnisabführungsverträge 4) Eigenkapital/Jahresüberschuss/-fehlbetrag nach lokalem Jahresabschluss 31.03.2023 5) In Liquidation 6) Eigenkapital/Jahresüberschuss/-fehlbetrag nach konsolidierten IFRS-Werten 31.03.2023 7) Eigenkapital/Jahresüberschuss/-fehlbetrag 2022 8) Eigenkapital/Jahresüberschuss/-fehlbetrag 2021
Frankfurt am Main, den 13. Februar 2024 T-Systems International GmbH Die Geschäftsführung Dr. Ferri Abolhassan Christoph Ahrendt Zsuzsanna Friedl Urs Michael Krämer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die T-Systems International GmbH, Frankfurt am Main Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der T-Systems International GmbH, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der T-Systems International GmbH, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Angaben" des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die in Abschnitt "Sonstige Angaben" des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote). Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 21. Februar 2024 Deloitte
GmbH
Dr. Thomas Reitmayr, Wirtschaftsprüfer Oliver Pointl, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023Sitzungen und Beschlussfassungen Der Aufsichtsrat der T-Systems International GmbH (TSI) kam während des Geschäftsjahres 2023 fünf Mal in hybriden Sitzungen in Bonn bzw. per Video zusammen. Hierbei begleitete der Aufsichtsrat die weiterführende strategische Neuausrichtung der TSI führender europäischer vertikaler Full-Service IT Player zu werden. Der Präsidialausschuss des Aufsichtsrats unterstützte die Tätigkeit des Aufsichtsrats im Jahr 2023 in sechs hybriden Sitzungen. Der Finanz- und Prüfungsausschuss, der insbesondere komplexe finanzwirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Unternehmensvorgänge behandelt, unterstützte den Aufsichtsrat in vier hybriden Sitzungen. Hierin hat sich der Ausschuss mit der Jahresabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2023 und der Budget- und Mittelfristplanung 2024-2027 beschäftigt. Ferner wurden im Rahmen der Berichterstattung des Wirtschaftsprüfers die wesentlichen Geschäftsvorfälle, davon insbesondere kritische Complex Deal Projekte und ihre finanziellen Auswirkungen, behandelt. Daneben erstatteten die Bereiche Compliance und Revision und Datenschutz ihre Regelberichte. Zusätzlich wurden die Themen Patch Management und LkSG Governance@TSI vorgestellt. Der Vermittlungsausschuss und der Sicherheitsausschuss traten nicht zusammen. Die Geschäftsführung hat dem Aufsichtsrat in seinen Sitzungen und im Rahmen von Ausschusstätigkeiten regelmäßig über die Lage und die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft, einschließlich der Risikoerfassung und der Risikovorsorge, Bericht erstattet. Der Aufsichtsrat hat sich hierdurch von der ordnungsgemäßen Geschäftsführung im Geschäftsjahr 2023 überzeugen können. Veränderungen in der Geschäftsführung In der Geschäftsführung gab es im Geschäftsjahr 2023 keine Personalveränderungen. Veränderungen im Aufsichtsrat Im Aufsichtsrat gab es im Geschäftsjahr 2023 folgende Personalveränderungen: Frau Rebecca Munko hat ihr Mandat mit Wirkung zum 01.04.2023 niedergelegt. Als Nachfolgerin wurde Jessica Sauerwald durch gerichtliche Ersatzbestellung vom 12.05.2023 mit sofortiger Wirkung bestellt. Im Rahmen der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der Gesellschaft wurden am 13.10.2023 die Damen und Herren Herbert Comanns, Tim Feise, Susanne Kruse, Lars Küster, Jessica Sauerwald und Alexander Schweinberger von den Mitarbeitern in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt. Herr Tim Feise wurde durch den Aufsichtsrat als stellvertretender Vorsitzende bestätigt. Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedern (Jürgen Kriependorf, Leopold Piller) für deren langjähriges und tatkräftiges Engagement. Im Präsidialausschuss wurden im Rahmen der Neubesetzung der Arbeitnehmervertreter Herr Herbert Comanns und als Ersatzmitglied Frau Susanne Kruse durch den Aufsichtsrat bestätigt. Herr Tim Feise ist durch die Wahl zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats zugleich Mitglied des Präsidialausschusses. Im Vermittlungsausschuss wurde im Rahmen der Neubesetzung der Arbeitnehmervertreter Herr Herbert Comanns als Mitglied durch den Aufsichtsrat gewählt. Herr Tim Feise ist durch die Wahl zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats zugleich Mitglied des Vermittlungsausschusses. Im Finanz- und Prüfungsausschuss gab es im Geschäftsjahr 2023 folgende Personalveränderungen: Durch die Neuwahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat endete das Mandat für die Herren Jürgen Kriependorf und Leopold Piller und der Aufsichtsrat wählte die Herren Tim Feise, Herbert Comanns und bestätigte Susanne Kruse als Vertreter der Arbeitnehmervertreter in den Finanz- und Prüfungsausschuss. Im Sicherheitsausschuss wurde im Geschäftsjahr 2023 das offene Mandat der Anteilseignervertreter durch den Aufsichtsrat mit Herrn Dr. Ralph Rentschler besetzt. Ergänzend wählte der Aufsichtsrat die Arbeitnehmervertreter Tim Feise, Herbert Comanns und Lars Küster in den Sicherheitsausschuss. Jahresabschluss der T-Systems International GmbH für das Geschäftsjahr 2023 Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 14.03.2023 die von der Gesellschafterversammlung zuvor gewählte Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung des Jahresabschlusses der T-Systems International GmbH für das Geschäftsjahr 2023 beauftragt. Der Jahresabschluss 2023 ist von Deloitte unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den Einzelabschluss versehen worden. Der Prüfungsbericht lag dem Finanz- und Prüfungsausschuss vor. Der Aufsichtsrat hat im Anschluss an die ausführliche Vorprüfung des Finanz- und Prüfungsausschusses am 29.02.2023 mit dem Abschlussprüfer dessen Prüfungsergebnisse eingehend erörtert. Nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung des Aufsichtsrats sind keine Einwände gegen den Jahresabschluss 2023 der T-Systems International GmbH zu erheben. Der Aufsichtsrat billigt den von den Geschäftsführern aufgestellten Jahresabschluss 2023. Entsprechend der Empfehlung des Finanz- und Prüfungsausschusses aus der Sitzung vom 29.02.2024, empfiehlt er in seiner Sitzung am 14.03.2024 der Gesellschafterversammlung, den vorgelegten Jahresabschluss festzustellen.
Bonn, den 14.03.2023 Claudia Nemat, Vorsitzende des Aufsichtsrats Die Feststellung des Jahresabschluss, für das Geschäftsjahr 2023, erfolgte am 31. Mai 2024. |
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