Stammdaten

Register
Amtsgericht Essen HRB 8023
Eingetragen
11.4.1989
Branche
Großhandel mit Altmaterialien und ReststoffenGroßhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-MetallhalbzeugGroßhandel mit Roh- und Schnittholz
Gegenstand
Der Handel mit Gegenständen aller Art, insbesondere das Recycling von und der Handel mit Altpapier.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Roland Nyga
seit 6.2.2001
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Rohrbrauk 54, 46244 Bottrop
26.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Nyga Recycling GmbH

Essen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 760.563,00 729.070,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.221,00 4.237,00
II. Sachanlagen 757.342,00 724.833,00
B. Umlaufvermögen 85.084,62 94.869,60
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 76.487,38 84.555,52
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8.597,24 10.314,08
C. Rechnungsabgrenzungsposten 17.306,94 15.940,13
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 188.348,08 236.363,73
Aktiva 1.051.302,64 1.076.243,46

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Verlustvortrag 262.363,73 278.232,33
III. Jahresüberschuss 48.015,65 15.868,60
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 188.348,08 236.363,73
B. Rückstellungen 348.257,00 259.300,00
C. Verbindlichkeiten 665.623,64 802.941,46
D. Passive latente Steuern 37.422,00 14.002,00
Passiva 1.051.302,64 1.076.243,46

Anhang

Nyga Recycling GmbH, Essen
Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I. Allgemeine Angaben

Sitz der Nyga Recycling GmbH ist Essen. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 8023 im Register des Amtsgerichts Essen eingetragen.

II. Rechnungslegungsvorschriften

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Ergänzende Vorschriften aus dem Gesellschaftsvertrag waren nicht zu beachten. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Aufwendungen und Erträge werden auf das Geschäftsjahr abgegrenzt.

Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 mit Euro 188.348,08 (Vorjahr Euro 236.363,73) bilanziell überschuldet. Maßnahmen zur Sicherstellung der Unternehmensfortführung ("Going Concern") bzw. zur Abwendung einer Insolvenz sind zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses noch nicht abgeschlossen. Die Grundsätze der Unternehmensfortführung wurden im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 entsprechend unter der Annahme angewendet, dass solche Maßnahmen erfolgreich abgeschlossen werden können.

III. Gesellschaftsverhältnisse

Alleiniger Gesellschafter der Nyga Recycling GmbH ist Herr Roland Nyga.

IV. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode (pro rata temporis) vermindert. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten bewertet. Die Abschreibungen erfolgen linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen zeitanteilig. Die Nutzungsdauer der wesentlichen Anlagekategorien stellen sich wie folgt dar:

Bauten auf fremden Grundstücken: 10 bis 20 Jahre

Außenanlagen: 7 Jahre
Maschinen: 5 bis 14 Jahre
Pkw: 6 Jahre
Lkw: 3 bis 9 Jahre
Sonstige Transportmittel: 4 bis 5 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung: 6 bis 13 Jahre

In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird in dem handelsrechtlichen Jahresabschluss die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von Euro 800 im Jahr der Anschaffung werden voll abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert abzüglich einer Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko bewertet. Zweifelhafte Forderungen werden einzelwertberichtigt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nominalwert angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind in Höhe der Ausgaben angesetzt, sofern diese Aufwand des folgenden Geschäftsjahres darstellen.

Das gezeichnete Kapital von Euro 26.000,00 ist zum Nennwert angesetzt und voll eingezahlt.

Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Die Unterschiede zwischen der Handels- und der Steuerbilanz betreffen das Anlagevermögen. Bei der Ermittlung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz für die Körperschaftsteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag) von 16 % und für die Gewerbesteuer von 17 % berücksichtigt. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen. Insgesamt ergab sich ein Passivüberhang.



V. Erläuterungen zur Bilanz


Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen Euro 4.000,00 (Vorjahr Euro 4.000,00).

In den Forderungen sind Forderungen gegen verbundene Unternehmen von Euro 13.272,58 (Vorjahr Euro 4.492,78) enthalten. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren aus laufender Verrechnung.
 
Die Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr betragen Euro 557.784,03 (Vorjahr Euro 619.824,45) und mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr bis fünf Jahre Euro 107.839,61 (Vorjahr Euro 172.344,71). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht (Vorjahr Euro 10.772,30).

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter von Euro 226.965,12 (Vorjahr Euro 224.944,07) enthalten, die aus Darlehensgewährungen resultieren. Darüber hinaus betreffen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von insgesamt Euro 34.001,27 (Vorjahr Euro 29.971,10) in voller Höhe (Vorjahr Euro 7.516,64) den Gesellschafter. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus laufender Verrechnung.

VI. Sonstige Angaben

1. GeschäftsführungZur Geschäftsführung der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2023 Herr Roland Nyga, Essen, (Kaufmann), bestellt.
Auf die Angabe der Bezüge des Geschäftsführers wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
2. MitarbeiterDie Anzahl der Mitarbeiter betrug im Jahresdurchschnitt 8 (Vorjahr 7).
3. Sonstige finanzielle VerpflichtungenAus Miet- und Leasingverträgen ergeben sich zukünftige finanzielle Verpflichtungen von Euro 158.409,00; davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr Euro 144.962,00 und einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis fünf Jahre Euro 13.447,00. Finanzielle Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht.
4. ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung hat vorgeschlagen, den Jahresüberschuss von Euro 48.015,65 mit dem Verlustvortrag von Euro 262.363,73 zu verrechnen und den Bilanzverlust von Euro 214.348,08 auf neue Rechnung vorzutragen.

Essen, 30. August 2024

Nyga Recycling GmbH

Roland Nyga

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.08.2024 festgestellt.

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