Aqua
Evolution Systems GmbH
Sulzberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
126.599,89 |
122.772,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
27.622,00 |
27.475,00 |
| II.
Sachanlagen |
88.977,89 |
85.297,00 |
| III.
Finanzanlagen |
10.000,00 |
10.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
462.401,63 |
341.184,62 |
| I.
Vorräte |
186.439,00 |
56.481,60 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
126.657,78 |
41.057,70 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
149.304,85 |
243.645,32 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.933,92 |
569,98 |
| Aktiva |
594.935,44 |
464.526,60 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
278.145,90 |
135.543,94 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
265.645,90 |
123.043,94 |
| B.
Rückstellungen |
151.512,49 |
94.427,98 |
| C.
Verbindlichkeiten |
165.277,05 |
234.554,68 |
| Passiva |
594.935,44 |
464.526,60 |
Anhang
I. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
Bei der Aufstellung des Anhangs wurde von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften gemäß §§
274a und 288 HGB Gebrauch gemacht.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf
Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht
angepasst.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften vorgenommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips
angesetzt.
Die unfertigen Leistungen sind unter Einbeziehung der
notwendigen Gemeinkosten und anderer Kostenbestandteile
nach § 255 Abs. 2 S. 3 u. 4 HGB bewertet.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die Bewertung der sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert.
Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag am
Bilanzstichtag angesetzt.
II. Sonstige Pflichtangaben
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend
wieder.
Von den in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen und
sonstigen Vermögensgegegenständen sind EUR
Forderungen gegen Gesellschafter: EUR 10.000,00 (Vorjahr
EUR: 10.000,00).
Von den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
haben eine Laufzeit über 5 Jahre: EUR: 0 (Vorjahr EUR:
0), sind EUR durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte
gesichert: 0 (Vorjahr EUR: 0) und sind EUR
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter: 0,00
(Vorjahr: EUR 50.000,00).
Diese stellen Eigenkapitalersatz dar, womit keine
Überschuldung gegeben ist. Während des
abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte
des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Geschäftsführer: Herr Marvin Kiesel, Herr
Michael Schmidt
Sulzberg, den 11. Dezember 2023
sonstige Berichtsbestandteile
Sulzberg, 11. Dezember
2023
gez.
Marvin Kiesel
gez.
Michael Schmidt
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.12.2023
festgestellt.
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