Maklerteam GmbH Sachsen
Feldstraße 2, 09337 Hohenstein-Ernstthal, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Holger Schädlich seit 23.9.2003 | Geschäftsführer |
Andreas Stopp seit 23.9.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Maklerteam GmbH SachsenHohenstein-ErnstthalJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
AnhangAllgemeines Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 267, 274a, 276, 288 HGB Gebrauch gemacht. Angaben zur Buchführung, Bilanzierung und Bewertung Angaben zur Buchführung Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht. Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgte nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Die anfallenden Geschäftsvorfälle wurden von der Gesellschaft mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung erfasst und über das Programm Kanzlei-Rechnungswesen der DATEV eG ausgewertet. Die Entwicklung des Anlagevermögens wird mit Hilfe des Programms ANLAG der DATEV eG bearbeitet. Neben einer genauen Beschreibung des einzelnen Gegenstandes wird ein Nachweis über das Anschaffungsdatum, den Anschaffungspreis sowie alle weiteren Verkehrszahlen, insbesondere die Abschreibungen geführt. Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung wird ebenfalls mit elektronischer Datenverarbeitung geführt. Die Buchführung entspricht nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften. Bei Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels- und Gesellschaftsrechts beachtet. Angaben zur Bilanzierung Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der §§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß entwickelt. Neben dem auf der Grundlage des Handelsrechts erstellten Jahresabschluss wurde für den gleichen Abschlusszeitraum eine den Vorschriften des Steuergesetzes entsprechende Steuerbilanz gefertigt. Angaben zur Bewertung Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Der Anhang enthält die vorgeschriebenen Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung und er gibt die sonstigen Pflichtangaben richtig und vollständig wieder. Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,-- wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und gemäß § 254 HGB i.V.m. § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die angesetzten Werte entsprechen dem versicherungsmathematischem Gutachten zur Altersvorsorge vom 13.12.2011 der febs Consulting GmbH, Grasbrunn/ München. Als Rechnungsgrundlage dieses Gutachtens dient die Richttafel 2005 G vonProf. Dr. Klaus Heubeck - Lizenz-Heubeck Richttafeln-GmbH, Köln mit einem Rechnungszinsfuss von 5,15% p. a.. Die Pensionsrückstellungen wurden nach der projected unit credit method i.S.d. IAS 19 ermittelt. Als rechnungsmäßige Altersgrenze wurde jeweil des vertragliche zugesicherte Pensionsalter angesetzt. Ein Rententrend wurde auf Grund der fehlenden Anpassungspflicht in der Zusage und der beherrschenden Stellung der versorgungsberechtigten Personen nicht berücksichtigt. Ein Gehaltstrend wurde auf Grund der Festbetragszusage nicht berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Die Pensionsrückstellungen decken die erteilten Versorgungszusagen im vollen Umfang. Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten sind den Anlagen zum Anhang zu entnehmen.
Hohenstein-Ernstthal, 17.04.2012 gez. Holger Schädlich, Geschäftsführer gez. Andreas Stopp, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 17.04.2012 festgestellt. |
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