Stammdaten

Register
Amtsgericht Coesfeld HRB 18547
Eingetragen
16.12.2019
Branche
Entwicklung und Programmierung von AnwendungssoftwareErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
die Entwicklung, Weiterentwicklung und der Vertrieb von Software, insbesondere der Software "antony-Die Groupware", sowie sämtliche dazugehörigen Programmdienstleistungen, Individualentwicklungen, Beratungs- und Schulungsleistungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Dennis Scheidner
seit 16.12.2019
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

antony Groupware GmbH

Bocholt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis 31.12.2021

Bilanz

A K T I V A

31.12.2021 31.12.2020
A. ANLAGEVERMÖGEN

I. Immaterielle Vermögens-

gegenstände

25.000,00 25.000,00
II. Sachanlagen 3.552,00 5.609,00
B. UMLAUFVERMÖGEN

I. Forderungen und sonstige

Vermögensgegenstände

10.900,04 10.390,34

II. Kassenbestand, Bundesbank-

guthaben, Guthaben bei

Kreditinstituten und Schecks

32.285,14 69.266,62
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 1.248,75 0,00

D. NICHT DURCH EIGENKAPITAL

GEDECKTER FEHLBETRAG

88.620,84 63.457,74
SUMME Aktiva 161.606,77 173.723,70

P A S S I V A

31.12.2021 31.12.2020
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzverlust -113.620,84 -88.457,74
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 88.620,84 63.457,74
IV. buchmäßiges Eigenkapital 0,00 0,00
B. RÜCKSTELLUNGEN 3.000,00 3.000,00
C. VERBINDLICHKEITEN 158.606,77 163.914,44
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 0,00 6.809,26
SUMME Passiva 161.606,77 173.723,70

Anhang zum 31. Dezember 2021

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft ist nach den Größenkriterien zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs.1 HGB einzustufen.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung.

Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der Gliederungsvorschriften gemäß § 266 Abs. 2 HGB. Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung sind grundsätzlich aufbauend auf dem Vorjahresabschluss ordnungsgemäß aus der Buchführung entwickelt worden (§ 252 Abs. 1 HGB).

Eine weitergehende Gliederung wurde abweichend von §§ 266, 275 HGB vorgenommen, als dies zur besseren Übersicht zweckmäßig war. Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip; § 252 Abs.1 Nr. 2 HGB).

Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet (§ 252 Abs.1 Nr. 3 HGB).

Posten der Aktivseite dürfen nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet werden (Verrechnungsverbot; § 246 Abs. 2 Satz 1 HGB).

Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen dienen, sind mit den Schulden zu verrechnen; entsprechend ist mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus der Abzinsung und aus dem zu verrechnenden Vermögen zu verfahren (Verrechnungsgebot; § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB). Übersteigt der beizulegende Zeitwert der Vermögensgegenstände den Betrag der Schulden, ist der übersteigende Betrag unter einem gesonderten Posten zu aktivieren.

Das Realisationsprinzip bzw. das Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht wurden beachtet (§ 252 Abs.1 Nr. 4 HGB).

Das nicht abnutzbare Anlagevermögen (Grund und Boden, Beteiligungen) ist mit den Anschaffungskosten bewertet worden.

Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet (§ 253 Abs. 3 HGB). Niedrigere Wertansätze von Vermögensgegenständen, die auf Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB a.F. und nach §§ 254, 279 Abs. 2 HGB a.F. beruhen, die in Geschäftsjahren vor dem 1. Januar 2010 vorgenommen wurden, können unter Anwendung der für sie geltenden Vorschriften fortgeführt werden. Eine Zuschreibung wurde nicht vorgenommen.

Die zugrunde gelegte Nutzungsdauer richtet sich nach der Anzahl der Geschäftsjahre, in denen der jeweilige Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungskosten gem. § 255 Abs. 1 HGB oder den niedrigeren Marktpreisen bewertet.

Die unfertigen Erzeugnisse (Bauten, Arbeiten) wurden mit den Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 2 HGB, entsprechend dem jeweiligen Fertigungsgrad, angesetzt.

Das Prinzip der verlustfreien Bewertung wurde beachtet.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt worden. Erkennbare Einzelrisiken bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (zweifelhafte Forderungen) wurden durch Einzelwertberichtigungen ausreichend berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag gebildet worden, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen (§ 250 Abs. 1 HGB).

Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz (gem. Vorgaben der Deutschen Bundesbank) der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen (§ 253 Abs. 2 HGB). Sie berücksichtigen alle unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag passiviert worden. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz (gem. Vorgaben der Deutschen Bundesbank) der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen.

Angaben zur Bilanz

Der vorliegende Jahresabschluss wurde basierend auf der positiven Unternehmensfortführungs-prognose der Geschäftsführung der Antony Groupware GmbH unter der Annahme der Unternehmensfortführung (going concern) aufgestellt.

Die Fortführung der Unternehmenstätigkeit kann durch die nachhaltige Störung des finanziellen Gleichgewichts eines Unternehmens oder durch die aufgrund der nachhaltigen Beeinträchtigung seiner Ertragskraft verursachten Aufzehrung des Eigenkapitals bedroht sein.

Kann von der Fortführung des Unternehmens nicht mehr ausgegangen werden, hätte dies Auswirkungen auf die anzuwendenden Bewertungsregeln.

Die Geschäftsführung und die Gesellschafter wurden auf die einschlägigen Vorschriften des GmbHG und der InsO verwiesen.

Zur Abwendung der Überschuldung haben die Gesellschafter Stephan Brun, Sieger Verm. GmbH & Co. KG und Arning GmbH & Co, KG jeweils eine Rangrücktrittserklärung bezüglich der bestehenden Gesellschafterdarlehen in Höhe von EUR 47.250,00 (Stephan Brun und Sieger Verm. Verw. GmbH & Co. KG) bzw. in Höhe von EUR 47.500,00 (Arning GmbH & Co. KG) zugunsten der antony Groupware GmbH abgegeben. Aufgrund der Rangrücktrittserklärung können die Gläubiger Befriedigung aus ihren Forderungen nur aus einem künftigen Bilanzgewinn oder Liquidationsüberschuss oder sonstigem freien Vermögen verlangen. Aufgrund der abgegebenen Rangrücktrittserklärungen wird die Überschuldungssituation und folglich der Eintritt der Insolvenzantragspflicht vermieden.

Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagengegenstände im Jahr 2021 ist aus dem diesem Bericht beigefügten Anlagespiegel ersichtlich.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 1.529,11 EUR und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von 1.472,27 EUR enthalten.

Die durchschnittliche Zahl der im Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitnehmer betrug 2.

Sonstige angabepflichtige Geschäftsvorfälle im Sinne von § 285 HGB i.V.m. § 288 HGB waren nicht gegeben.

Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr erfolgte die Geschäftsführung durch die Geschäftsführer:

Herr Dennis Scheidner, Isselburg

Herr Lukas Bauhaus, Bocholt

Von den Befreiungsvorschriften des § 286 Abs. 4 HGB wird Gebrauch gemacht.

Der Jahresabschluss wurde unter der vollständigen Ergebnisverwendung aufgestellt.

Bocholt, den 21. Oktober 2022

Dennis Scheidner Lukas Bauhaus

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde durch die Gesellschafterversammlung am 21. Oktober 2022 festgestellt.

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