Thin-It
GmbH
Neuss
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
24.883,00 |
37.019,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6.490,50 |
7.629,50 |
| II.
Sachanlagen |
18.392,50 |
29.390,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
241.583,42 |
207.987,87 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
208.832,41 |
207.000,93 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
32.751,01 |
986,94 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.589,40 |
4.564,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
271.055,82 |
249.571,97 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
29.739,98 |
19.524,99 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
5.475,01 |
-66.347,66 |
| III.
Jahresüberschuss |
10.214,99 |
-71.822,67 |
| B.
Rückstellungen |
12.204,34 |
3.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
229.111,50 |
227.046,98 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
271.055,82 |
249.571,97 |
Anhang
1.ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU BESONDERHEITEN DER
FORM, INSBESONDERE DER GLIEDERUNG DES JAHRESABSCHLUSSES
1.1.
Angabe und Begründung der Darstellungsform der
Bilanz
Der Jahresabschluss der Thin-IT GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Bilanz ist nach den Vorschriften des § 266
HGB gegliedert.
2. ALLGEMEINE ANGABEN ZUR BEWERTUNG UND BILANZIERUNG
EINSCHLIESSLICH DER VORNAHME STEUERRECHTLICHER
MASSNAHMEN
2.1.
Angabe der auf die Posten der Bilanz angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Berichtsfirma wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze
und Methoden:
Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen. Die
Abschreibung erfolgt, sofern zulässig,
grundsätzlich degressiv. Der Übergang von der
degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den
Fällen, in denen dies zu einer höheren
Abschreibung führt.
Der in Vorjahren für Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten zwischen Euro 150,01 und Euro 1.000,00
gebildete Sammelposten (§ 6 Abs. 2a EStG) wird weiter
über eine Nutzungsdauer von fünf Jahren linear
abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,00 wurden im Jahre des
Zugangs voll abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Bewertung der Forderungen erfolgte
grundsätzlich zu Nennwert unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Bewertung
erfolgte in Höhe der geschätzten oder erwarteten
Erfüllungsbeträge, wobei diese, wenn
möglich, rechnerisch ermittelt wurde. Bei
vergleichbaren Vorjahresaufwendungen wurden diese als
Hilfsgröße herangezogen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN
DER BILANZ
3.1.
Angabe des Vorschlages über die Verwendung des
Ergebnisses
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss in Höhe von Euro
10.214,99 wird mit dem Verlustvortrag verrechnet.
Der verbleibende Gewinnvortrag wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
4. SONSTIGE PFLICHTANGABEN
4.1.
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern, Angabe nach § 42 Abs.
3 GmbHG
Unter der Position "Sonstige Verbindlichkeiten" in
Höhe von Euro 85.552,35 sind Verbindlichkeiten
gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von Euro
65.850,00 enthalten.
4.2.
Angabe der Namen der Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans
Geschäftsführer der Thin-IT GmbH waren
während des Berichtszeitraumes:
Herr Dr. Volker Grundke, Kaufmann,
Grevenbroich Herr Ulrich Stamm,
Kaufmann, Grevenbroich
Die Geschäftsführer sind
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Thin-IT GmbH
gez. Dr. Volker Grundke
Geschäftsführer
gez. Ulrich Stamm
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.07.2011
festgestellt.
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