SH1 GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Nicolas Johannes Zartenar seit 5.2.2025 | Geschäftsführer |
Uwe Dr. Ranke seit 26.7.2023 | Geschäftsführer |
Udo Dombrowski seit 27.3.2023 | Prokura |
Peter Chlebowski seit 21.2.2017 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stefan HegmannsSH2 GmbH+1 | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VTA Verfahrenstechnik und Automatisierung GmbHGelsenkirchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022VTA Verfahrenstechnik und Automatisierung GmbH, Gelsenkirchen1. Grundlagen der Gesellschaft Die VTA Verfahrenstechnik und Automatisierung GmbH, Gelsenkirchen, (im Folgenden kurz: "Gesellschaft") ist seit dem 1. Januar 2017 eine 100%ige Tochtergesellschaft der VTA Holding GmbH, Gelsenkirchen, (VTA Holding) mit der im Geschäftsjahr ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bestand. Die Gesellschaft mit Hauptsitz in Gelsenkirchen und Niederlassung in Schwedt sowie einem Projektstandort in Lingen verfügt über Know-how auf den Gebieten Energie-, Raffinerie- und Umwelttechniken sowie der Automatisierung. Im Rahmen ihrer allgemeinen Geschäftstätigkeit erbringt die Gesellschaft allgemeine Ingenieur-, Software- und technische Serviceleistungen zur Entwicklung alternativer Energiearten und fortschrittlicher Umwelttechniken. Die wichtigsten Aktivitäten der Gesellschaft umfassen: - die ingenieurmäßige Unterstützung und die Durchführung von Ingenieurarbeiten, - die Beratungs-, Ingenieur- und Serviceleistungen auf den Gebieten Elektrotechnik-, Mess-, Steuer- und Regeltechnik (MSR). 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Geschäftsumfeld und -verlauf Das Geschäftsumfeld der Branche wird geprägt durch eine allgemeine Verknappung von Personalressourcen insbesondere in den Bereichen MSR und Elektrotechnik. Durch die fortschreitende Energiewende gibt es einen erhöhten Innovationsdruck für den Raffineriebereich in Richtung von nachhaltigen Wirtschaftskonzepten (wie z. B. Wasserstofftechnologie) bei insgesamt rückläufigen Projektbudgets. Neu entstehende Tätigkeitsfelder, für die noch keine ausgewiesenen Spezialisten und etablierten Geschäftsbeziehungen bestehen, können nur gegen intensive Konkurrenz besetzt werden. Der Hauptkunde BP Europa SE führt einige langjährige Projektprogramme zur Modernisierung des Standortes Gelsenkirchen durch, die eine stabile Grundauslastung der Gesellschaft und einen rechtskonformen Betrieb der Anlagen ermöglichen soll. Nach Beendigung dieser Programme ca. 2025/2026 wird das Projektvolumen aus heutiger Sicht wieder ansteigen. Die Mitarbeiter der Gesellschaft führten im Jahr 2022 das Engineering Procurement Construction Management-Geschäft (EPCM-Geschäft) weiter fort. Für das EPCM-Geschäft war die Gesellschaft der Auftragnehmer der Ruhr Oel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gelsenkirchen, (ROG), zur Abwicklung von Ingenieurdienstleistungen am Raffineriestandort Gelsenkirchen. Auch im Jahr 2022 war die Beauftragung von Projekten über den EPCM-Rahmenvertrag erwartungsgemäß rückläufig. Dieser Rückgang konnte nur teilweise durch Einzelaufträge bei Neukunden ausgeglichen werden. Das Projektgeschäft insgesamt hat sich im Jahr 2022 rückläufig entwickelt und die Gehalts- kosten sind im Jahr 2022 leicht gefallen, bedingt durch die im Laufe des Jahres reduzierte Mitarbeiterzahl. Die Mitarbeiter der Gesellschaft leisteten einen signifikanten Beitrag, um sich in den wettbewerbsintensiven Märkten behaupten zu können und trugen konstruktiv zum Ergebnis 2022 bei. Insgesamt schloss die Gesellschaft das Geschäftsjahr 2022 erfolgreich ab. Das neue Service-Geschäft für die ARAL-Tankstellen, welches die Gesellschaft im Rahmen eines Betriebsübergangs 2022 von der BP Europa SE übernommen hat, verläuft aufgrund von strukturellen und organisatorischen Gegebenheiten auf Seiten unseres Kunden nicht effizient und stößt an Grenzen bzgl. Compliance. Nach vielen Anpassungsversuchen auf beiden Seiten, wird nun geprüft, ob eine Rückführung dieses Geschäftsfeldes zur BP Europa SE möglich ist. Die Gespräche hierzu laufen von allen Seiten sehr konstruktiv. Die Zusammenarbeit mit der Hegmanns Gruppe führte im Jahr 2022 zu vermehrten Anfragen und Aufträgen von Neukunden für unser Unternehmen. Insbesondere konnte die Niederlassung Schwedt von den neuen Projekten partizipieren, so dass der Auftragsrückgang bei der PCK Raffinerie aufgrund des Ölboykottes aufgefangen werden konnte. 3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die Vermögenslage der Gesellschaft war im Wesentlichen durch Finanzanlagen, Forderungen, Personalverpflichtungen und Verbindlichkeiten geprägt. Die Vermögenslage stellt sich wie folgt dar:
Das langfristig gebundene Vermögen ist vor allem durch Finanzanlagen aus Wertpapier- vermögen (T€ 7.497; Vj.: T€ 6.284) zur Absicherung von Pensionsverpflichtungen geprägt. Das Wertpapiervermögen ist um T€ 1.212 durch Zukäufe angestiegen. Zur ergänzenden Absicherung von Pensionsverpflichtungen wurden Rückdeckungsversicherungen (T€ 1.584) abgeschlossen. Das kurzfristig gebundene Vermögen betrifft im Wesentlichen die noch abzurechnenden Projektleistungen "Vorräte" (T€ 804; Vj.: T€ 1.555), Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (T€ 7.182; Vj. T€ 8.340) und Forderungen gegen verbundene Unternehmen (T€ 6.049; Vj. T€ 5.327). In der Bilanz der Gesellschaft werden auf der Passivseite neben dem Eigenkapital vor allem Personalrückstellungen bilanziert. Das langfristige Fremdkapital betrifft die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (T€ 11.079; Vj.: T€ 9.511). Die Finanzlage ist durch das Cash-Pooling-Verfahren mit der VTA Holding geprägt. Hierdurch standen der Gesellschaft im Geschäftsjahr ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung. Die Ertragslage stellt sich wie folgt dar:
Die Ertragslage ist im Wesentlichen von Umsatzerlösen, Material- und Personalaufwand bestimmt. Die Gesamtleistung nimmt aufgrund der rückläufigen Auftragslage ab. Der Materialaufwand setzt sich aus Fremdleistungen zusammen, die aufgrund der rückläufigen Auftragslage reduziert wurden (T€ 10.385; Vj. T€ 15.069). Insgesamt ist der Personalaufwand auf dem Vorjahresniveau geblieben. Dabei sind die Gehaltskosten aufgrund des Rückgangs der Mitarbeiterzahl gesunken. Der Personalaufwand enthält jedoch die Aufwendungen für Altersversorgung, die im Jahr 2022 angestiegen sind (T€ 1.260; Vj. T€ 420). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und die Abschreibungen haben Einsparungen in Höhe von T€ 378 gebracht. Die Verringerung des Zinsaufwandes entfällt im Wesentlichen auf die Zuführung der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen. Das Jahresergebnis der Gesellschaft hat sich gegenüber dem Vorjahr verschlechtert (T€ 1.461; Vj. T€ 3.011). Das Jahresergebnis wird im Rahmen des Ergebnisabführungsvertrags an die VTA Holding abgeführt. 4. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 4.1 Risiko- und Chancenbericht Die wesentlichen Geschäftsrisiken wurden auf Geschäftsbereichsebene systematisch identifiziert, analysiert und im Rahmen eines Risikomanagementsystems erfasst, dokumentiert, bewertet und effektiv gesteuert. Das in der gesamten Aufbau- und Ablauforganisation integrierte System war ausgelegt, frühzeitig den Fortbestand der Gesellschaft zu gewährleisten und gefährdende Risiken zu erkennen. Für die Gesellschaft ergeben sich Chancen aus der erneuten Verlängerung der Rahmenverträge von zwei Jahren und Beauftragung von Einzelprojekten bei der BP Europa SE, deren Tochtergesellschaften und ehemaligen Raffinerie-Beteiligungen. Dabei wird der Geschäftsverlauf weiterhin von der künftigen Ausrichtung des Hauptkunden BP Europa SE bestimmt, der aktuell eine Umstrukturierung seines Geschäfts mit einer Reduzierung des Projektvolumens betreibt. Für das Geschäftsjahr 2023 wird, bedingt durch das insgesamt geringere Projektvolumen beim Hauptkunden und die gleichzeitige Verschiebung des Projektportfolios zu Einzelprojekten mit separaten Ausschreibungen und größerer Konkurrenz, ein weiter rückläufiger Umsatz erwartet. Die Zusammenarbeit mit der Hegmanns Gruppe wird weiter intensiviert und ausgebaut. Aufgrund des anhaltenden Fachkräftemangels bleibt es weiterhin schwierig adäquates Personal zu finden bzw. das Bestandspersonal zu halten. Um diesem Umstand entgegen zu wirken, wurden gemeinsam mit dem Betriebsrat, Arbeitszeitmodelle entwickelt, die von den Mitarbeiten sehr geschätzt werden. Zudem wurden die Qualifizierungsanforderungen an einzelne Funktionen angepasst, um dadurch eine größere Zielgruppe am Arbeitsmarkt zu erreichen. So sollen auch verstärkt Mitarbeiter aus dem Ausland gewonnen werden. Durch die anhaltende Strukturkrise am Energiemarkt ist die Versorgung der Raffinerie Schwedt mit Rohöl noch nicht wieder stabil, so dass die Gesellschaft weiterhin die Mitarbeiter aus der Niederlassung in Schwedt in Projekten an anderen Standorten aber auch in Projekten innerhalb der Hegmanns Gruppe einsetzen. Bestandgefährdende Risiken bestehen zurzeit nicht. 5. Prognosebericht Der Geschäftsverlauf und die künftige Entwicklung der Gesellschaft hängen von der Unternehmensplanung sowie von der erfolgreichen Kooperation mit anderen Anbietern ab. Insbesondere ergeben sich aus geplanten Kooperationen Chancen bei der Erschließung weiterer Marktsegmente im Chemiesektor und im Bereich Erneuerbare Energie und die damit verbundene Akquisition von neuen Kunden. Die Geschäftsführung erwartet auch für das Geschäftsjahr 2023 fallende Gehaltskosten. Der Umfang des eingesetzten Fremdpersonals wird reduziert und somit ein entsprechender Rückgang fremdbezogener Dienstleistungen erwartet. Durch den erwarteten Rückgang der Gesamtleistung sowie betriebliche Aufwendungen und die Anpassung der Pensionsrückstellungen wird das Ergebnis belastet.
Gelsenkirchen, 27. Juni 2023 VTA Verfahrenstechnik und Automatisierung GmbH gez. Thomas Holtorf, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022VTA Verfahrenstechnik und Automatisierung GmbH, GelsenkirchenI. Angaben und Erläuterungen zum Jahresabschluss 1. Rechtliche Verhältnisse Die VTA Verfahrenstechnik und Automatisierung GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Gelsenkirchen unter der Registernummer HRB-Nr. 3693 eingetragen. Sie hat ihren Sitz in Gelsenkirchen. 2. Allgemeine sowie rechtliche Grundlagen der Aufstellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss der VTA Verfahrenstechnik und Automatisierung GmbH, Gelsenkirchen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 ist nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches i. d. F. des BilRUG (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz) aufgestellt worden. Zusätzlich wurden bei der Aufstellung die besonderen Anforderungen des GmbH-Gesetzes sowie ggf. die einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages angewandt. Nach den in § 267 HGB niedergelegten Größenkriterien handelt es sich um eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. 3. Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Die Gliederung der Bilanz erfolgte entsprechend den Vorschriften des § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren). Die nach dem abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrag vorgesehenen Ertrags- und Aufwandsposten wurden gesondert ausgewiesen. Von der Erleichterungmöglichkeiten des § 276 HGB für die Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde kein Gebrauch gemacht. Für Zwecke der Offenlegung werden sämtliche Erleichterungsmöglichkeiten genutzt. Soweit Ausweiswahlrechte in der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung nach dem HGB sowie für die Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG für die Davon-Vermerke bestehen, erfolgen diese ausschließlich im Anhang. II. Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Vorbemerkungen Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des Vorjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Vermögensgegenstände werden einzeln und vorsichtig bewertet. Insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekanntgeworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres werden unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Wertansätze sind daher mit denen des Vorjahres grundsätzlich vergleichbar. Ebenfalls erfolgte keine Änderung bei der Nutzung von Ausweiswahlrechten in der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung. 2. Anlagevermögen Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: Entgeltlich erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, entsprechend der betrieblichen Nutzungsdauer bilanziert. Nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Als Abschreibungsmethode kommt die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden unter Ausschöpfung der steuerlichen Regelungen bilanziert, soweit dies auch handelsrechtlichen Grundsätzen entspricht. Die Finanzanlagen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bilanziert. Nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. 3. Umlaufvermögen Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden: Die unfertigen Leistungen sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. In die Herstellungskosten werden die angefallenen Einzelkosten für Fremdleistungen, projektbezogene Lohnkosten / projektbezogene Fahrt- und Kommunikationskosten / Abschreibungen und Mietkosten (soweit nicht allgemeine Verwaltung) und entsprechende, angemessene Teile der notwendigen Gemeinkosten einbezogen. Unberücksichtigt bleiben Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie Aufwendungen für freiwillige Arbeitgeberleistungen, Vertriebskosten und Fremdkapitalzinsen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. 4. Passivseite Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Pensionsrückstellungen entsprechen dem Erfüllungsbetrag, der auf der Grundlage der biometrischen Rechnungsgrundlagen der "Richttafeln 2018G"von Prof. Dr. Klaus Heubeck und dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt wurde. Zukünftig erwartete Entgelte werden mit 3,00 % und Rentensteigerungen in den versicherungsmathematischen Berechnungen mit 2,35 % berücksichtigt. Der Abzinsungssatz für die Verpflichtungen bei einer Durschnittslaufzeitbildung von zehn Jahren beläuft sich zum 31.12.2022 auf 1,78 % p.a. Es handelt sich dabei um den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren. Der Berechnung liegt ein versicherungsmathematisches Gutachten zugrunde. Der sich aus der Anwendung des § 253 Abs. 6 HGB in Bezug auf die Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit der Verlängerung des Durchschnittsbildungszeitraums von sieben auf zehn Jahre ergebende ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag beträgt zum 31.12.2022 T€ 1.022. Der Abzinsungssatz beträgt in diesem Fall 1,44 % p.a. Für die von der Gesellschaft an Arbeitnehmer erteilten Zusagen zu Leistung von Jubiläumszuwendungen wurde ebenfalls ein Gutachten nach versicherungsmathematischen Grundsätzen erstellt und eine entsprechende Rückstellung gebildet. Die übrigen sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, und entsprechen den zu erwartenden Ausgaben bzw. drohenden Verlusten. Aufgrund der zukunftsorientierten Verpflichtungsbewertung werden erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) bekanntgegebenen Abzinsungszinssatz diskontiert. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten passiv abgegrenzt. Sofern der Jahresabschluss auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten enthält, die in Euro umgerechnet werden müssen, sind diese zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Bei Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr wird ggf. das Niederstwertprinzip und das Gewinnrealisierungsverbot beachtet. III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Anlagevermögen Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagewerte ist dem nachfolgenden Anlagenspiegel zu entnehmen (§ 268 Abs. 2 HGB): Als Anschaffungs- und Herstellungskosten sind die historischen Werte angesetzt.
2. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig. In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von T€ 6.088 (T€ 5.327) aus laufenden Verrechnungen ausgewiesen. Es handelt sich gleichzeitig um Forderungen gegen verbundene Unternehmen. In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind weiterhin Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 0 (T€ 3) enthalten. 3. Eigenkapital Das im Handelsregister eingetragene gezeichnete Kapital beträgt € 6.834.000,00. Die Kapitalrücklage stammt aus der Übernahme von Vermögen im Wege der Abspaltung aus dem Vermögen eines anderen Unternehmens. Die Gewinnrücklagen betreffen in voller Höhe andere Gewinnrücklagen, die aus ergebnisneutralen Anpassungen gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 3 des Einführungsgesetzes zum HGB aufgrund der erstmaligen Anwendung des BilMoG zum 1. Januar 2010 resultieren. Das Jahresergebnis 2022 beträgt vor Ergebnisabführung an die Konzernmuttergesellschaft € 1.380.896,97. 4. Rückstellungen Die ausgewiesenen Pensionsrückstellungen zum Bilanzstichtag sind in Höhe des nach dem BilRUG anzusetzenden Wertes ausgewiesen. Die vorgeschriebene Bewertung der Pensionsrückstellung nach BilRUG mit einer Ermittlung des durchschnittlichen Marktzinssatzes auf der Basis von 10 Jahren, statt bisher 7 Jahren führt zu einem zusätzlichen Unterschiedsbetrag von T€ 1.021, der nicht zurückgestellt wurde und zugleich nach § 253 Abs. 6 ausschüttungsgesperrt ist (Gesamtrückstellung nach BilRUG T€ 12.100). Die Pensionszusage umfasst die Altersversorgung, die Invalidenversorgung des Pensionsberechtigten sowie eine Hinterbliebenenversorgung. Die grundsätzlichen Annahmen, die den Bilanzansatz zugrunde liegen sind folgende:
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
Die Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt auf:
Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen, sofern es sich um die Lieferung von Investitionsgütern und Materialien handelt, die üblichen Eigentumsvorbehalte. Die übrigen Verbindlichkeiten sind ungesichert. Im Vorjahr hatten sämtliche Verbindlichkeiten ebenfalls eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. IV. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge aus der Herabsetzung einer Verbindlichkeit von T€ 0 (T€ 71), Versicherungserstattungen von T€ 1 (T€ 1), Anlagenverkäufen von T€ 0 (T€ 1) sowie sonstige periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 6 (T€ 24) enthalten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Verluste aus Anlagenabgängen von T€ 0 (T€ 142) sowie Gewährleistungs- bzw. Nachbearbeitungsaufwendungen in Höhe von T€ 17 (T€ -81) enthalten. V. Sonstige Angaben 1. Wesentliche Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Ende des Geschäftsjahres Die Corona-Pandemie führt immer noch zu Störungen des gesellschaftlichen Lebens mit Rückwirkungen auf die volkswirtschaftliche Verfassung. Die langfristigen Auswirkungen der Coronaerkrankungen vieler Menschen (Long-Covid) auf die Beschäftigung und die Höhe der dadurch eintretenden, erkrankungsbedingten Kosten sind nicht einschätzbar. Die Auswirkungen der infolge des Ausbruchs des Ukraine-Krieges eingetretenen Energiekrise, der gestiegenen Inflation und Zinsen sowie der Fachkräfteknappheit auf die Volkswirtschaften - insbesondere in Europa, aber auch global - ist derzeit nicht abschätzbar und daher ist die Entwicklung der Volkswirtschaft sowie der Branche weiter zu beobachten. Zum möglichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Branche und des Unternehmens wird im Lagebericht Stellung genommen. Über weitere besondere Vorgänge, die nach Ende des Wirtschaftsjahres eingetreten sind und einen erheblichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die weitere Entwicklung der Gesellschaft haben, ist nichts zu berichten. 2. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 173 Arbeitnehmer beschäftigt. 3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Gesellschaft hat langfristig Immobilien angepachtet. Für die Immobilien ist jährlich ein Pachtzins von T€ 522 zzgl. Nebenkosten zu entrichten. Auf das Mietleasing betrieblicher Fahrzeuge und Fahrräder entfallen jährliche Aufwendungen von T€ 70 (T€ 75). Für Lizenzen betrieblicher Software werden T€ 146 (T€ 109) aufgewandt. P.a. entstehen Wartungskosten für die betriebliche genutzte Hard- und Software von T€ 466 (T€ 429), die größtenteils durch Serviceverträge unterlegt sind. 4. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Gesellschaft hat mit Datum vom 30.10.2017 einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der alleingigen Gesellschafterin VTA Holding GmbH, Gelesenkirchen abgeschlossen. Aufgrund dieses Vertrages führt die Gesellschaft ihren gesamten, während des Bestehens dieses Vertrages entstehenden Gewinn, ggf. nach Bildung zulässiger Rücklagen, an die VTA Holding GmbH ab. Gleiches gilt für den evtl. entstehenden Verlust und die pflichtgemäße Übernahme durch die VTA Holding GmbH. Aus diesem Grunde lautet der Ergebnisverwendungsvorschlag für 2022: Abführung des gesamten Gewinns an die VTA Holding GmbH. Der danach verbleibende Jahresüberschuss beträgt € 0,00. 5. Konzernzugehörigkeit (Angaben nach § 285 Nr. 14 HGB) Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der VTA Holding GmbH, Gelsenkirchen zum 31.12.2022 im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen. 6. Geschäftsführung Zur Geschäftsführung ist bestellt: Thomas Holtorf, (Wesel) - Geschäftsführer Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt. Angaben zur Vergütung der Geschäftsführung unterbleiben im Hinblick auf die Befreiungsvorschrift nach § 286 Abs. 4 HGB. 7. Abschlussprüferhonorar Die Angabe unterbleibt gemäß §§ 285 Nr. 17 i. V. m. § 288 Abs. 2 HGB.
Gelsenkirchen, 12. Juli 2023 VTA Verfahrenstechnik und Automatisierung GmbH gez. Thomas Holtorf, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 06.10.2023 festgestellt. BestätigungsvermerkDer nachfolgend wiedergegebene Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers bezieht sich auf den vollständigen Jahresabschluss und nicht auf den hier unter Inanspruchnahme von Offenlegungserleichterungen veröffentlichten Jahresabschluss. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die VTA Verfahrenstechnik und Automatisierung GmbH, Gelsenkirchen Wir haben den Jahresabschluss der VTA Verfahrenstechnik und Automatisierung GmbH, Gelsenkirchen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der VTA Verfahrenstechnik und Automatisierung GmbH, Gelsenkirchen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der für die Überwachung verantwortlichen Gesellschafterversammlung für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Die Gesellschafterversammlung ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystems und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Coesfeld, den 30. Juni 2023 EuReWi
Euregio Revision GmbH
gez. Dipl.-Kfm. H. Schwaaf, Wirtschaftsprüfer gez. ppa. Dipl.-Bw. T. Lenkenhoff, Wirtschaftsprüfer |
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Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Herstellung von elektrischem Installationsmaterial
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen