Secret Service Security LimitedLiquidiert

An der Karlsmühle 3, 55576 Sprendlingen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mainz HRB 41605
Eingetragen
25.8.2008
Branche
Private Wach- und Sicherheitsdienste für VeranstaltungenSonstige private Wach- und SicherheitsdiensteSicherheitsdienste a. n. g.
Gegenstand
Bewachen von gewerblichen Diskotheken, Gaststätten u. Gasträumen, Veranstaltungsschutz, Personen- und Begleitschutz, Hostessenservice, Objektschutz u. Werkschutz sowie Bewachung von Grundstücken und Gebäuden, Detektivarbeiten und Observationen, Schulungen für die Sicherheitsbranche, sonstige Sicherheitsdienstleistungen und Vertrieb von Waren, Kleidung u. Ausrüstung für die Sicherheitsbranche.

Historie

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Management

NameRolle
Christian Strunck
seit 25.8.2008
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Secret Service Security Limited

Sprendlingen

Jahresabschluss zum 31.12.2008

Bilanz

Aktiva

31.12.2008
EUR
31.12.2007
EUR
A. Umlaufvermögen 27,39 0,00
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3,48 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 23,91 0,00
B. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.272,61 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.300,00 0,00

Passiva

31.12.2008
EUR
31.12.2007
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 24,78 0,00
II. Jahresfehlbetrag 1.297,39 0,00
III. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.272,61 0,00
B. Verbindlichkeiten 1.300,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.300,00 0,00

Anhang

für das Geschäftsjahr 2008

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der Secret Service Security Limited zum 31.12.2007 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Bewertung der auf Valuta-Basis erworbenen Anteile an verbundenen Unternehmen erfolgte zu dem am Anschaffungstag maßgebenden Wechselkurs ohne Berücksichtigung der bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Kursänderungen.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Pensionsrückstellung beruht auf versicherungsmathematischen Berechnungen entsprechend den steuerlichen Regelungen.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Grundlagen der Währungsumrechnung

Im vorliegenden Jahresabschluss sind Währungsforderungen zum Tageskurs am Bilanzstichtag oder zu einem niedrigeren Kurs angesetzt. Währungsverbindlichkeiten sind zum Tageskurs am Bilanzstichtag bzw. einem höheren Kurs bewertet.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Anteilsbesitz

Aufstellung des Anteilsbesitzes gem. § 285 Abs. 11 HGB:

An den nachfolgend aufgeführten Unternehmen besteht ein Anteilsbesitz von mindestens 20 %:

Name und Sitz der
Gesellschaft
Anteil am Kapital in % Eigenkapital in Tsd. Ergebnis in Tsd. Geschäftsjahr

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände

Rechnungsabgrenzungsposten

Im Rechnungsabgrenzungsposten ist ein Disagio in Höhe von EUR (Vorjahr:) enthalten.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Tantieme- und Urlaubsansprüche sowie übrige Rückstellungen.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Verbindlichkeiten 1300,00 1300,00 0,00 0,00
Davon gg. GF 1300,00 1300,00 0 0

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Christian Strunck

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Sprendlingen, den 09-10-12

Geschäftsführer

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