International Exchange (Intex) GmbHLiquidiert

Kirchenallee 57, 20099 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 35544
Eingetragen
19.2.1986
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenInstitute für Factoring-Geschäfte
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung aller Geschäfte eines Geldwechslers für Internationale Währungen, insbesondere der Betrieb von Geldwechselstuben und alle damit im weitesten Sinne zusammenhängenden Geschäfte. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen jeder Art beteiligen, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften. Sie kann im übrigen alle Geschäfte vornehmen, die dem Zweck der Gesellschaft förderlich sind.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Exchange Corporation Netherlands B.V.NLD
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Exchange Corporation Netherlands B.V.
Netherlands
50.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

International Exchange (Intex) GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2018 bis zum 28.02.2019

Bilanz zum 28. Februar 2019

International Exchange (Intex) GmbH, Hamburg

AKTIVA

Stand am 28.02.2019 Stand am 28.02.2018
EUR EUR
1. Barreserve    
a) Kassenbestand 533.850,08 618.302,00
2. Forderungen an Kreditinstitute    
a) täglich fällig 157.479,65 481.229,15
b) andere Forderungen 105.815,83 113.885,83
  263.295,48 595.114,98
3. Forderungen an Kunden    
darunter: an verbundene Unternehmen EUR 0,00 (im Vorjahr EUR 0,00) 89.650,45 101.505,88
davon an Finanzdienstleistungsinstitute EUR 958,29 (im Vorjahr EUR 808,03)    
4. Sachanlagen 13.930,21 32.005,23
5. Sonstige Vermögensgegenstände 121.722,38 70.988,96
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 0,00 (im Vorjahr EUR 0,00)    
6. Rechnungsabgrenzungsposten 60.469,09 158.983,79
  1.082.917,69 1.576.900,84

PASSIVA

   
  Stand am 28.02.2019 Stand am 28.02.2018
  EUR EUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden    
a) andere Verbindlichkeiten    
aa) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 575.963,98 369.416,84
davon gegenüber verbundenen Unternehmen EUR 552.247,37 (im Vorjahr EUR 350.195,52)    
davon gegenüber Finanzdienstleistungsinstituten EUR 575.963,98 (im Vorjahr EUR 364.776,34)    
2. Sonstige Verbindlichkeiten 153.070,65 177.679,71
3. Rechnungsabgrenzungsposten 20.000,00 40.000,00
4. Rückstellungen    
a) andere Rückstellungen 321.542,28 216.499,27
  321.542,28 216.499,27
5. Eigenkapital    
a) Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
b) Gewinnrücklagen    
ba) andere Gewinnrücklagen 75.000,00 75.000,00
c) Bilanzverlust (Vorjahr: Bilanzgewinn) -112.659,22 648.305,02
  12.340,78 773.305,02
  1.082.917,69 1.576.900,84

Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. März 2018 bis zum 28. Februar 2019

International Exchange (Intex) GmbH, Hamburg

2018/2019 2018/2019 2017/2018
EUR EUR EUR
1. Zinserträge 0,00   408,17
2. Provisionserträge 3.694.028,40   4.244.611,86
3. Provisionsaufwendungen -32.144,90   -37.131,29
    3.661.883,50 4.207.480,57
4. Sonstige betriebliche Erträge 318.933,75   327.507,65
5. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen      
a) Personalaufwand      
aa) Löhne und Gehälter -1.654.051,86   -1.725.232,64
ab) Soziale Abgaben -285.083,45   -309.861,21
  -1.939.135,31   -2.035.093,85
b) Andere Verwaltungsaufwendungen -2.756.034,55   -2.949.400,54
    -4.695.169,86 -4.984.494,39
6. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen -21.367,75   -60.082,56
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -16.165,13   -55.236,59
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00   2.071,19
9. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 7 ausgewiesen -9.078,75   -1.088,34
10. Jahresfehlbetrag -760.964,24   -563.434,30
11. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 648.305,02   1.211.739,32
12. Bilanzverlust (Vorjahr: Bilanzgewinn) -112.659,22   648.305,02

ANHANG des Jahresabschlusses 1. März 2018 - 28. Februar 2019

1. Allgemeines

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. März 2018 bis 28. Februar 2019 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des GmbH-Gesetzes sowie nach der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Dabei wurden die Formblätter 1 und 3 der RechKredV für die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung verwendet. Leerposten werden unter Nutzung des Wahlrechts in § 265 Abs. 8 HGB nicht ausgewiesen. Der Jahresabschluss wurde unter der Prämisse der Unternehmensfortführung aufgestellt. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Hamburg unter der Nummer HRB 35544 im Handelsregister eingetragen.

2. Bilanzierungs-, Bewertungs- und Währungsumrechnungsmethoden

Kassenbestände, Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden, sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt.

Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet.

Die Abschreibungen erfolgen linear entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Zugänge werden im Jahr der Anschaffung pro rata temporis abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Nettoanschaffungskosten bis 800,00 EUR werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.

Auf Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände werden mit den nach Reuters vorgegebenen Wechselkursen zum 28. Februar 2019 bewertet. Hierbei handelt es sich um taggenau gemittelte Wechselkurse, die durch die EuroFX Institution ermittelt und durch Reuters (www.reuters.com) veröffentlicht werden. Der Gesamtbetrag der auf Fremdwährung lautenden Vermögensgegenstände betrug am Stichtag TEUR 167 (im Vorjahr TEUR 234).

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden für bereits geleistete Zahlungen in Höhe der auf zukünftige Geschäftsjahre entfallenden Aufwendungen gebildet.

Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgt zu ihrem Erfüllungsbetrag. Fremdwährungsverbindlichkeiten bestehen nur in Form eines Verrechnungssaldos mit dem verbundenen Unternehmen Lenlyn UK Ltd., London. Hierfür wird der gruppeninterne Wechselkurs herangezogen. Der Posten ist täglich fällig und unverzinst.

Der Gesamtbetrag der auf Fremdwährung lautenden Verbindlichkeiten betrug zum 28. Februar 2019 TEUR 552 (im Vorjahr TEUR 350).

Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden für bereits erhaltene Zahlungen in Höhe der auf zukünftige Geschäftsjahre entfallenden Erträge gebildet.

Bei der Bildung der Rückstellungen wird den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie sind in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Es handelt sich ausschließlich um Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr, für die von dem Abzinsungswahlrecht kein Gebrauch gemacht wird.

3. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

Der Kassenbestand enthält Sorten und inländische Währung.

Die anderen Forderungen an Kreditinstitute hatten wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu drei Monaten.

Die Forderungen an Kunden haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu drei Monaten.

Die Aufgliederung und Entwicklung des Sachanlagevermögens (Anlagenspiegel) ist dem Anhang beigefügt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen Forderungen gegenüber dem Finanzamt in Höhe von TEUR 122 (im Vorjahr TEUR 57).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden betreffen mit TEUR 552 (im Vorjahr TEUR 350) den Verrechnungssaldo mit dem verbundenen Unternehmen Lenlyn UK Ltd., London. Der Posten ist täglich fällig und unverzinst.

Darüber hinaus bestehen Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzdienstleistungsinstitut Western Union, in Höhe von TEUR 24 (im Vorjahr TEUR 15). Insgesamt bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Finanzdienstleistungsinstituten in Höhe von TEUR 576 (im Vorjahr TEUR 365).

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten ausschließlich bereits abgerechnete Verpflichtungen der Gesellschaft, die zum Stichtag auf dem Bankkonto noch nicht belastet waren.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für die Jahresabschlusserstellung und -prüfung, ausstehende Urlaubsansprüche, Mitarbeiterboni und Berufsgenossenschaftsbeiträge sowie ungewisse Verpflichtungen aus im Berichtsjahr noch ausstehenden Rechnungen.

Unter den Provisionserträgen und -aufwendungen werden erhaltene und gezahlte Provisionen sowie die Kursdifferenz zwischen An- und Verkauf von Sortengeschäften und Reiseschecks ausgewiesen.

Der Posten Sonstige betriebliche Erträge beinhaltet vor allem Erträge aus der Abwicklung der Rückerstattung von Umsatzsteuerbeträgen, die von Auslandskunden in Deutschland gezahlt wurden in Höhe von TEUR 184 (im Vorjahr TEUR 176). Darüber hinaus enthält der Posten Erträge für die Aufstellung von Geldautomaten für Fremdwährungswechsel durch Dritte auf von Intex gemieteten Standorten in Höhe von TEUR 86 (im Vorjahr TEUR 97).

Die Zins- und Provisionserträge, sowie die Sonstigen betrieblichen Erträge wurden ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland erwirtschaftet.

Der Posten Andere Verwaltungsaufwendungen umfasst im Wesentlichen Mietaufwendungen in Höhe von TEUR 2.014 (im Vorjahr TEUR 2.120).

Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Verluste aus Kassendifferenzen in Höhe von TEUR 4 (im Vorjahr TEUR 55).

4. Ergebnisverwendung

Der Bilanzgewinn des Vorjahres in Höhe von TEUR 648 wurde auf neue Rechnung vorgetragen. Es ergibt sich unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages 2018/2019 insgesamt ein Bilanzverlust von TEUR 113.

5. Sonstige Angaben

Alleingesellschafter ist die Exchange Corporation Netherlands B.V., Amsterdam/Niederlande, Damrak 12, NL-1012 LG Amsterdam, eingetragen bei der Kamer van Koophandel unter Commercial Register No. 33195779. Die Gesellschaft wird in den Teilkonzernabschluss des Gesellschafters zum 28. Februar 2019 einbezogen, der in Amsterdam offengelegt wird.

Der Teilkonzernabschluss der Exchange Corporation Netherlands B. V., Amsterdam wird in den Konzernabschluss (Weltabschluss) der Lenlyn Holdings LTD., London, einbezogen, der in Cardiff/Wales offengelegt wird.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Herr Kancho Panteleev, Hamburg, Kaufmann, Geschäftsführer.

Herr Paul Glossop, Barlborough, Chesterfield/Großbritannien, Kaufmann, kaufmännischer Geschäftsführer und geschäftliche Leitung der Europazentrale der Lenlyn Holdings LTD.

Von der Schutzklausel nach § 286 (4) HGB wird Gebrauch gemacht.

Die Gesellschaft beschäftigte nach Köpfen im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2018/2019 in Hamburg Vollzeitbeschäftigte 13 (im Vorjahr 12) ohne die Geschäftsleitung und in den Zweigstellen in Frankfurt am Main im Durchschnitt 32 (im Vorjahr 34) Vollzeitbeschäftigte und bis zur Schließung der Niederlassung in Berlin 1 (im Vorjahr 3) Vollzeitbeschäftigten. Die Gesamtzahl nach § 285 Nr. 7 HGB i.V. m. § 267 Abs. 5 HGB beträgt 46 (im Vorjahr 49).

Die Gesellschaft hat im Zusammenhang mit einer Mietkaution für die Zweigstellen in Frankfurt am Main eine Avalkredit-Vereinbarung mit der Commerzbank AG in Höhe von TEUR 575 für Terminal 2 und in Höhe von TEUR 111 für Terminal 1.

Die Gesellschaft unterhält zum Stichtag 2 (im Vorjahr 3) Mietsicherungsguthaben bei der Commerzbank AG in Höhe von TEUR 33 (im Vorjahr TEUR 33) und TEUR 63 (im Vorjahr TEUR 63).

Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen mit einem Gesamtbetrag von TEUR 3.832. Davon entfallen für Frankfurt Terminal 2 für den Zeitraum 1.3.2019 bis 31.12.2019 insgesamt TEUR 1.042.

Ab dem 1.1.2020 bis zum 31.12.2022 bestehen für das Terminal 2 in der Zweigstelle Frankfurt jährliche Mietverpflichtungen in Höhe von TEUR 768.

Ab dem 1.3.2019 bis zum 30.4.2024 bestehen für das Büro in Hamburg jährliche Mietverpflichtungen in Höhe von TEUR 94.

Die Mietverträge am Flughafen beinhalten über die hier aufgeführten Grundmieten variable, umsatzabhängige Bestandteile, die bei Erreichung festgelegter Basisumsätze zusätzlich greifen.

Das Honorar für die Jahresabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2018/2019 ist im Jahresabschluss in voller Höhe zurückgestellt. Das im Geschäftsjahr 2018/2019 als Aufwand erfasste Gesamthonorar des Abschlussprüfers (ohne Berücksichtigung der Umsatzsteuer) beträgt TEUR 85 und entfällt vollständig auf Abschlussprüfungsleistungen.

6. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Zum 23.4.2019 wurde der Standort Flughafen Frankfurt "Terminal 1" geschlossen. In diesem Zusammenhang kommt es im nächsten Geschäftsjahr zu entsprechendem Umsatzrückgang. Das Management rechnet ferner mit zusätzlichen personalabbaubedingten Aufwendungen in Höhe von ca. TEUR 170, welche im Geschäftsjahr als Rückstellung berücksichtigt wurden.

Der Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr eine befristete Patronatserklärung mit Rangrücktritt durch die Muttergesellschaft gewährt, welche bis zum 1. März 2021 weder widerruflich noch kündbar ist.

7. Beurteilung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Bezüglich der Beurteilung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit der Gesellschaft (aufgrund einer wesentlichen Unsicherheit) wird ausdrücklich auf die "Prognose-, Chancen- und Risikoberichterstattung" im Rahmen des Lageberichts - Unterabschnitt "Risikobericht" - verwiesen.

 

Hamburg, den 26.11.2019

Kancho Panteleev

Paul Glossop

Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. März 2018 bis 28. Februar 2019

Grundlagen des Unternehmens

Die International Exchange (Intex) GmbH betreibt das Wechselstubengeschäft. Das Hauptgeschäft besteht im An- und Verkauf von Sorten fremder Währungen. Zum Erbringen dieser Dienstleistung wurde der International Exchange (Intex) GmbH zum 9.12.1998 die Erlaubnis von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) zum Betreiben von Sortengeschäft gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 7 KWG erteilt.

Wesentliche Kunden im Rahmen der Geldwechselgeschäfte sind Reisende, die Sortenbestände bei der Gesellschaft tauschen.

Weitere Geschäftsfelder sind der Geldtransfer als Agent der Western Union, dieses Geschäftsfeld erfordert keine eigene Erlaubnis. Diese führt die Gesellschaft insbesondere für ausländische Personen durch, die in der Bundesrepublik ansässig sind und Gelder an Empfänger im Ausland transferieren möchten.

Ferner erhält die Gesellschaft Provisionen aufgrund der Flächenüberlassung für EURONET-Geldautomaten und erzielt des weiteren Erträge im Zusammenhang mit der Premier-Mehrwertsteuerrückerstattung.

Die Gesellschaft betrieb im abgelaufenem Geschäftsjahr Wechselstuben für internationale Währungen an den Flughäfen in Frankfurt am Main und Hamburg sowie in der Hamburger und Berliner Innenstadt (die Zweigstelle in der Berliner Innenstadt wurde zum März und die Zweigstelle am Hamburger Flughafen zum Dezember 2018 geschlossen).

Insoweit besteht keine unmittelbare Abhängigkeit der Geschäftstätigkeit und des Geschäftserfolges der Gesellschaft von der Binnenkonjunktur in Deutschland. Mittelbar hat die Konjunktur im In- und Ausland insoweit Einfluss, als sie auf die Reisetätigkeit einwirkt.

Die Gesellschaft gehörte im Geschäftsjahr zum Konzernverbund der Lenlyn Holdings LTD., London, Großbritannien, der weltweit Wechselstuben betreibt.

Wesentlicher finanzieller Leistungsindikator für die Gesellschaft ist das erzielte Provisionsergebnis. Das Provisionsergebnis besteht im Wesentlichen aus den vereinnahmten Gebühren im An- und Verkauf von Fremdwährungen am Schalter.

Wirtschaftsbericht

Branchenbezogene Parameter

Da die Gesellschaft zu einem international tätigen Konzern gehört, verfügt Intex über die nötige Branchenkenntnis und Unterstützung, um sich im Markt möglichst an exponierten Standorten zu positionieren und attraktiv zu präsentieren. Dadurch und durch seine internationale Reputation ist sie grundsätzlich in der Lage sich Vorteile gegenüber lokalen Anbietern zu verschaffen und auf geänderte Marktsituationen schneller zu reagieren.

Im deutschen Markt konkurriert die Gesellschaft traditionell mit dem Angebot der etablierten Kreditinstitute, sowie anderen Wechselstuben und Geldtransferdienstleistern.

Geschäftsverlauf

Insgesamt ergab sich für die Gesellschaft als Ergebnis ein Jahresfehlbetrag in Höhe von -TEUR 761 (im Vorjahr -TEUR 563).

Bereinigt man dieses Ergebnis um die im Geschäftsjahr erhobenen Konzernumlagen für übergeordnete Kontroll-, Verwaltungs- und Managementaufgaben in Höhe von TEUR 173 (im Vorjahr TEUR 165), beträgt es in diesem Jahr -TEUR 588 (im Vorjahr -TEUR 398). Das bereinigte Ergebnis im Geschäftsjahr verschlechterte sich dabei gegenüber dem Vorjahr um TEUR 190.

Intex steuert ihre operative Geschäftstätigkeit insbesondere über das Provisionsergebnis, das Resultat aus erhaltenen und gezahlten Provisionen sowie der Kursdifferenz zwischen An- und Verkauf von Sortengeschäften und Reiseschecks (wesentlicher finanzieller Leistungsindikator).

Das Provisionsergebnis aus dem Wechselstubengeschäft war im Geschäftsjahr um TEUR 428 rückläufig. Das Provisionsergebnis aus Geldtransfergeschäft sank um rd. 7,3% auf TEUR 117, bei gegenüber dem Vorjahr gesunkenen Verwaltungsaufwendungen, vor allem durch den Rückgang des Personalaufwandes.

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Ertragslage

Im Geschäftsjahr 2018/2019 hat die Gesellschaft ein Provisionsergebnis (Wechselstubengeschäft und Geldtransfergeschäft) in Höhe von TEUR 3.662 (im Vorjahr TEUR 4.207) erzielt. Dies ist gegenüber dem geplanten Provisionsergebnis von TEUR 4.246 eine Unterschreitung um TEUR 584. Die Unterschreitung des anvisierten Provisionsergebnisses hängt unter anderem mit der Schließung der Zweigstelle am Hamburger Flughafen zusammen.

Das Provisionsergebnis setzt sich aus den Nettoerträgen aus den reinen Finanzgeschäften in Höhe von TEUR 2.592 (im Vorjahr TEUR 2.944) und den vereinnahmten Gebühren (Comission) netto TEUR 1.070 (im Vorjahr TEUR 1.264) zusammen.

Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen, als der wesentliche Aufwandsposten für die Gesellschaft, verringerten sich um TEUR 289. Dabei reduzierte sich der Personal- aufwand um TEUR 96. Die personalabbaubedingten Aufwendungen, aufgrund der Schließung des Standortes Frankfurt Terminal 1, in Höhe von TEUR 170 wurden durch den Rückgang der Löhne und Gehälter im Zuge des Personalabbaus als Folge der Schließung der Standorte Hamburg Airport und Berlin Innenstadt sowie der im Vorjahr einmalig gezahlten Abfindung überkompensiert, so dass sich in Summe der Personalaufwand um TEUR 96 reduzierte. Der Bereich der anderen Verwaltungsaufwendungen sank um TEUR 193, wobei die Konzernumlagen für übergeordnete Verwaltungs- und Managementaufgaben um TEUR 8 höher ausfielen als im Vorjahr. Die Standortmieten fielen um TEUR 106 niedriger aus als im Vorjahr, was unter anderem auf die Schließung der Zweigstelle in Berlin zum März 2018 und Hamburg Airport zum Dezember 2019 zurückzuführen ist. Darüberhinaus reduzierten sich die Prüfungs-, Rechts- und Beratungskosten gegenüber dem Vorjahr um TEUR 32. Als weitere Gründe sind sonstige schließungsbedingte Aufwendungen in Höhe von TEUR 18 sowie ein Rückgang beim Posten Beiträge/Gebühren in Höhe von TEUR 5 zu nennen.

Es ergibt sich insgesamt ein Jahresfehlbetrag in Höhe von -TEUR 761 (im Vorjahr -TEUR 563), dieser entfällt mit -TEUR 463 (im Vorjahr -TEUR 221) auf die Zweigstellen im Flughafen Frankfurt am Main. Im Terminal 2 wurden sechs Standorte und im Terminal 1 drei Standorte unterhalten.

Das Ergebnis für die vier Wechselstuben auf dem Hamburger Flughafen war insgesamt positiv mit TEUR 66 (im Vorjahr TEUR 108), lag jedoch 39% unter dem Vorjahresniveau.

Das Ergebnis der Zweigstelle in der Berliner Innenstadt betrug -TEUR 43 (im Vorjahr TEUR 40). Es handelt sich im Wesentlichen um Nachlaufkosten des bereits geschlossenen Standortes Berlin.

Das Ergebnis der Intex Zentrale in Hamburg City betrug TEUR 74 (im Vorjahr -TEUR 7); dabei wurde das Ergebnis um die nicht zuordenbaren allgemeinen Aufwendungen -TEUR 395 (im Vorjahr -TEUR 403), die nicht auf die einzelnen Zweigstellen umgelegt wurden, bereinigt.

Insgesamt war die Ertragslage gegenüber dem Vorjahr erneut rückläufig.

Vermögens- und Finanzlage

Die Vermögenslage der Gesellschaft ist insbesondere durch eine Abnahme der Forderungen an Kreditinstitute um TEUR 332 gekennzeichnet. Die Kundenforderungen waren um TEUR 12 rückläufig. Der Kassenbestand reduzierte sich um TEUR 84 auf TEUR 534 (im Vorjahr TEUR 618). Die sonstigen Vermögensgegenstände erhöhten sich um TEUR 51 auf TEUR 122 (im Vorjahr TEUR 71).

Dabei war für die Abnahme des Sachanlagevermögens um TEUR 18 die planmäßige jährliche Abschreibung bei nur geringen Anschaffungen im Geschäftsjahr ursächlich. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten reduzierte sich um insgesamt TEUR 99 auf TEUR 60. Insgesamt ergab sich ein Rückgang des Aktivvermögens um TEUR 494.

Auf der Passivseite erhöhten sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden um TEUR 207, vor allem durch einen um TEUR 202 gestiegenen Saldo auf dem Konzernverrechnungskonto mit einem verbundenen Unternehmen. Die sonstigen Verbindlichkeiten sanken hingegen um TEUR 25. Für vorausbezahlte Provisionen aus dem Finanztransfergeschäft für zukünftige Geschäftsjahre besteht ein Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEUR 20, der im Vorjahr mit TEUR 40 bestand. Er wurde im Geschäftsjahr anteilig erfolgswirksam aufgelöst. Im Geschäftsjahr erfolgten wie im Vorjahr keine Ausschüttungen an den alleinigen Gesellschafter.

Die Eigenkapitalquote unter Einbeziehung des ausgewiesenen Bilanzverlustes beträgt 1,1% (im Vorjahr 49,0%).

Wesentliche nicht betriebsnotwendige Vermögenswerte sind nicht vorhanden. Ebenso existieren keine maßgeblichen Unterschiede zwischen Buchwerten und Verkehrswerten.

Die Liquiditätslage der Gesellschaft am Bilanzstichtag verschlechterte sich im Vergleich zum Vorjahr. Zum 28. Februar 2019 verfügte die Gesellschaft über kurzfristig realisierbare Mittel von TEUR 781 (im Vorjahr TEUR 1.201). Die kurzfristig realisierbaren Mittel setzen sich zusammen aus der Summe an Kassenbeständen, den täglich fälligen Forderungen gegen Kreditinstitute sowie den Forderungen gegen Kunden. Kurzfristige Verbindlichkeiten bestanden in Höhe von TEUR 499 (im Vorjahr TEUR 414). Die kurzfristigen Verbindlichkeiten setzen sich zusammen aus den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (ohne verbundene Unternehmen), den sonstigen Verbindlichkeiten sowie den sonstigen Rückstellungen. Die Überdeckung der liquiden Mittel betrug TEUR 282 (im Vorjahr TEUR 787). Die Gesellschaft konnte während des gesamten Geschäftsjahres ihren Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen.

Der Konzern gibt enge Grenzen vor, in denen die Gesellschaft Bestände in fremden Währungen halten darf. Dadurch werden die Risiken aus Wechselkursschwankungen begrenzt.

Die Bilanzsumme sowie die Eigenkapitalquote sind im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken.

Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und der Lage des Unternehmens

Die Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr entsprach nicht den Erwartungen des Managements, da sich das Ergebnis nochmals um 35% gegenüber dem Vorjahr verschlechterte. Die Gründe des Rückgangs liegen hauptsächlich am verringerten Passagieraufkommen an den Flughafenstandorten sowie an der Schließung wichtiger Standorte und zudem an personalabbaubedingten Aufwendungen aufgrund der Schließung des "Terminal 1" am Frankfurter Flughafen. Der Standort Berlin wurde im März 2018 und der Standort Hamburg Airport im Dezember 2018 geschlossen.

Das Jahresergebnis im Geschäftsjahr beträgt -TEUR 761 und ist damit negativ. Die Gesellschaft hat den Verlust aus eigenen Mitteln gedeckt.

Prognose-, Chancen- und Risikobericht Prognosebericht mit Chancen und Risiken

Die grundsätzliche Geschäftspolitik soll in den nächsten Jahren beibehalten werden. Die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen sowie die Umsetzung neuer Anforderungen werden auch zukünftig erhöhten Aufwand, sowohl intern als auch für externe Beratungsleistungen, mit sich bringen.

Für Hamburgs bisherigen Standort in der City wird eine weitere wesentliche Kundenkreiserweiterung gegenüber dem Geschäftsjahr nicht angenommen. Für das Geschäftsjahr 2019/2020 wird ein leicht reduziertes operatives Ergebnis erwartet.

Die Zweigstelle im Flughafen Frankfurt am Main betrieb im abgelaufenem Geschäftsjahr Wechselstuben im Terminal 1 und Terminal 2. Terminal 1 wurde nach Bilanzstichtag zum 23.4.2019 geschlossen.

Der Mietvertrag für Terminal 1 lief bis zum 30.4.2019 und der Mietvertrag für das Terminal 2 wurde am 17.7.2019 neu abgeschlossen (2. Nachtrag zum Mietvertrag vom 14.11.2013 zwischen der Fraport AG und der Gesellschaft). Der Mietvertrag tritt erstmalig zum 1.1.2020 in Kraft und wurde für einen Zeitraum von 3 Jahren abgeschlossen. Insgesamt wurden neue - für die Gesellschaft - deutlich günstigere Konditionen vereinbart.

Allerdings ist der Umsatz, besonders an den Flughäfen, von der Intensität und dem Zielort der Reisetätigkeit abhängig. So haben vermehrte Flüge innerhalb Europas negative Auswirkungen auf den Umsatz.

Die Geschäftsführung budgetierte für das Geschäftsjahr 2019/2020 das Provisionsergebnis (wesentlicher finanzieller Leistungsindikator) mit TEUR 2.538 deutlich unter dem Niveau des Geschäftsjahrs. Dies resultiert aufgrund der bereits weiter oben im Lagebericht aufgeführten Standortschließungen in den Jahren 2018 und 2019. Damit einhergehend wird für das Geschäftsjahr 2019/2020 zwar mit einem negativen Betriebsergebnis (EBIT) in Höhe von -TEUR 403, aber deutlich geringeren Jahresfehlbetrag als 2018/2019 gerechnet. Ergebnisträger ist dabei unverändert der Standort Hamburg City, wohingegen die anderen Bereiche negative Ergebnisse verzeichnen.

Als Reaktion auf die Schließungen und die Kostenstruktur hat die Geschäftsführung jedoch zum einen entsprechendes Personal abgebaut und gleichzeitig auch Vertragsanpassungen der Mietverträge für die Niederlassungen in Hamburg City und das Terminal 2 am Frankfurter Flughafen erfolgreich ausgehandelt. Aufgrund der nun deutlich günstigeren Konditionen und der optimierten Kostenstruktur blickt die Geschäftsführung positiv in die Zukunft und budgetierte für das Geschäftsjahr 2020/2021 erstmals ein positives Ergebnis (EBIT) in Höhe von TEUR 167.

Die tatsächlichen Ergebnisse können wesentlich von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen. Die Geschäftsführung hält unter Berücksichtigung aller Umstände das budgetierte Ergebnis für realistisch.

Neben Büromieten und Personalkosten sind die Aufwendungen für laufende Beratungsleistungen von der Größenordnung bedeutsam und wenig flexibel. An das Vertragswerk mit der Flughafenbetreibergesellschaft in Frankfurt am Main ist die Gesellschaft - bezogen auf Terminal 2 - grundsätzlich bis zum 31.12.2022 gebunden.

Das Management sieht die Aussichten für den Berichtszeitraum 2019/2020 als herausfordernd an. Das Erreichen eines positiven Ergebnisses wird sich weiterhin als schwierig erweisen, vor allem aufgrund der Schließung der Filiale im Frankfurter Flughafen ("Terminal 1") Ende April 2019.

Darüber hinaus arbeitet das Management an der Umstrukturierung und Stärkung der Position des Unternehmens, um seine positive Existenz fortsetzen zu können und in den kommenden Jahren wieder expandieren zu können.

Chancen, aber auch Risiken ergeben sich dadurch, dass sich an dem verbliebenen Standort im Flughafen in Frankfurt "Terminal 2" die Fluglinien und damit Flugzahlen und Flugziele in den Terminals verändern können.

Die Prognose berücksichtigt für den Hamburger Standort (City) ein leicht reduziertes operatives Ergebnis.

Risikobericht:

Generelle Risiken sehen wir in den folgenden Bereichen:

Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Im Geschäftsjahr 2018/2019 liegt insgesamt eine wesentliche Unsicherheit bezüglich der Fortführung der Unternehmenstätigkeit vor. Diese ist zurückzuführen auf die mehrjährigen, mit Zahlungsmittelabflüssen verbundene Verluste, sowie den starken Rückgang der Eigenkapitalquote von 49% auf nunmehr 1% und aufgrund der Erwartungshaltung negativer Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2019/2020. Das zurzeit erwartete Ergebnis für das Geschäftsjahr 2019/2020 wird im kommenden Jahr zu einem "nicht durch das Eigenkapital gedeckten Jahresfehlbetrag" führen.

Die Geschäftsführung sieht hierbei jedoch ein vorübergehendes Liquiditätsproblem, welches wie bereits oben erläutert v.a. auf Standortschließungen zurückzuführen ist. Der Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr eine befristete Patronatserklärung mit Rangrücktritt durch die Muttergesellschaft gewährt, welche bis zum 1. März 2021 weder widerruflich noch kündbar ist. Zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit im Prognosezeitraum ist die Gesellschaft auf diese Unterstützung der Gesellschafterin angewiesen.

Standortrisiken

Es bestehen standortbezogene Risiken, die für die innerstädtischen Wechselstuben signifikant höher ausfallen, als für jene im Bereich der Flughäfen. Begründet wird dies durch die erhöhten Sicherheitsvorkehrungen an Flughäfen.

Adressenausfallrisiken

Die Forderungen an Kreditinstitute bestehen im Wesentlichen gegen namhafte, inländische Geschäftsbanken und sind kurzfristig fällig.

Das Ausfallrisiko wird daher als gering erachtet.

Marktpreisrisiken

Rückgang der Provisionserträge aufgrund der Konkurrenzsituation mit anderen Wechselstuben und mit Banken.

Es besteht die Möglichkeit, die Höhe der Provision fallweise durch ein flexibles Provisionsmodell anzupassen.

Nachhaltige Schwankungen der Fremdwährungskurse können zu Verlusten in Wechselgeschäften führen.

Um dem Risiko entgegenzuwirken, werden größere Beträge (insbesondere in GBP und USD) zeitnah bei Banken getauscht.

Liquiditätsrisiken

Benötigte Zahlungsmittel können nicht oder zu sehr hohen Kosten beschafft werden. Die Gesellschaft ist grundsätzlich durch den Konzernverbund in ein Liquiditätsmanagement eingebunden. Mögliche Liquiditätsüberschüsse werden an die ultimative Konzernmutter transferiert, möglicher Liquiditätsbedarf dort abgerufen. Im Übrigen verweisen wir hierzu auf den Abschnitt "Fortführung der Unternehmenstätigkeit".

Operationelle Risiken

Erkennung und Behandlung steuerrechtlicher, sozialrechtlicher und anderer rechtlicher und sonstiger Risiken.

Es stehen der Geschäftsleitung externe Berater sowie Berater innerhalb des Konzerns zur Verfügung.

Annahme von gefälschten Banknoten oder Schecks

Zur Minimierung des Risikos werden ausschließlich entsprechend geschulte Mitarbeiter eingesetzt. Zusätzlich findet eine laufende Sensibilisierung der Mitarbeiter durch ihre Vorgesetzten statt. Zudem verfügen die Standorte zur Überprüfung der Echtheit von Banknoten über entsprechende Vorrichtungen.

Gefahr der Nichterfüllung aufsichtsrechtlicher Anforderungen

Als Finanzdienstleistungsinstitut i. S. d. § 1 Abs. 1a KWG hat Intex neben den handelsrechtlichen insbesondere auch die bankenspezifischen Rechnungslegungs- und auch aufsichtsrechtlichen Vorschriften zu beachten. Bei Nichtbeachtung droht eine Entziehung der Erlaubnis zum Betreiben von Finanzdienstleistungen bzw. eine Versagung der beantragten Erlaubnis.

Missbrauch von Intex-Geschäftsfeldern für Geldwäschezwecke durch Kunden

Die Finanzdienstleistungen von Intex bergen aus sich heraus ein hohes Risiko, zur Geldwäsche missbraucht zu werden. Zur Abwehr von Geldwäsche implementierte die Gesellschaft selbst und mit Unterstützung der Muttergesellschaft Präventivmaßnahmen. Intex entwickelt diese Maßnahmen in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Geldwäschegesetzes und den dazu ergänzenden Veröffentlichungen der BaFin ständig weiter.

In diesem Zusammenhang wurde im September 2009 von der Konzernleitung eine Organisationsaufnahme und Risikoanalyse im Bereich der Geldwäsche an allen zu der Zeit betriebenen Standorten durchgeführt. 2016 wurden von der Geschäftsleitung die bislang identifizierten Risikofelder wie Standortrisiko, Prüfungsrisiko, Transaktionsrisiken und Mitarbeiterrisiken weiter untergliedert. Hierdurch wird eine differenzierte Evaluierung der einzelnen Risiken ermöglicht und der Geschäftsleitung rechtzeitig die Möglichkeit gegeben, durch entsprechende Maßnahme die Eintrittswahrscheinlichkeit der Risiken zu minimieren. Die interne Revision orientiert sich bei der Ausrichtung der Prüfung daran. Diese Risikoanalyse wird jährlich aktualisiert und bei Bedarf an die geänderte Risikosituation angepasst.

Risiken in der ordnungsgemäßen Dokumentations -und Informationspflicht nach den Vorschriften zur Geldwäsche

Durch die regelmäßige Auswertung der Berichterstattung in Inhalt und Umfang wird ein Überblick über die Risikointensität im Bereich der Einhaltung der Richtlinien und behördlichen Anweisungen gewonnen. Mit dem Jahresbericht AML (Anti money laundering) berichtet der MLRO (Money laundering reporting officer) der Geschäftsleitung zusammenfassend über Besonderheiten aus diesem Bereich und schlägt Änderungen der Geschäftsprozesse vor, soweit diese relevant sind.

Diese Organisationsaufnahme ermöglicht bei Bedarf eine Neuausrichtung der Organisationsabläufe. Hierdurch können Kontrollanweisungen neu formuliert, im Organisations-Handbuch festlegt und Maßnahmen zur Vermeidung des Risikoeintritts definiert werden.

Die Ergebnisse der internen Revisionsprüfungen des Konzerns werden mit dem Geld-wäschebeauftragten besprochen und entsprechend von ihm umgesetzt.

Durch den Ausbau des Risikomanagementsystems können Kennzahlen für die einzelnen Standorte ermittelt werden. Die Kennzahlen haben das Ziel die Zuverlässigkeit der Mitarbeiter zu ermitteln. Abweichungen werden dadurch sofort sichtbar.

Risiken aus langfristigen Vertragsbindungen

Im Hinblick auf die hohe Miet- und Personalkostenbindung der Zweigstelle im Frankfurter Flughafen durch vertragliche Bindefristen mit der Flughafenbetreibergesellschaft wurde bisher versucht, den hohen Verwaltungskosten durch im Zeitablauf steigende Geschäftstätigkeit, Ausdehnung und Verteilung des Wechselstubennetzes auf exponierte Lagen im Flughafen Frankfurt am Main zu begegnen. Die Möglichkeit der Ausdehnung des Wechselstubennetzes konnte nur begrenzt realisiert werden, da nach Vertragsablauf Standortverträge durch Wettbewerber übernommen worden sind.

Insgesamt sind die Standortmieten aller Zweigstellen mit TEUR 2.014 um -TEUR 106 niedriger als im Vorjahr und zusammen mit den Personalkosten nach wie vor der bedeutendste Posten in den Verwaltungskosten.

Betrugsprävention

Ein wesentliches Risiko für die Gesellschaft besteht in der Vorlage gefälschter Identifikationspapiere der Kunden.

Dem begegnet die Gesellschaft mit schneller Aktualisierung von Muster-Ausweispapieren, die den Mitarbeitern vor Ort zur Verfügung stehen.

Aufsichtsrechtliche Anforderungen an Vergütungssysteme

Die Gesellschaft zahlt variable Vergütungen für ihre Wechselstuben- und Filialleiter sowie die Geschäftsführung, wobei im Geschäftsjahr unverändert gegenüber dem Vorjahr für Hamburg Geschäftsführung und Filialleitung in Personalunion betrachtet wurden. Der Maßstab ist grundsätzlich für alle gleich, ergebnisorientiert. Eine prozentuale Obergrenze liegt bei 20% des regulären Bruttogehalts des Mitarbeiters. Zusätzlich kann eine weitere Vergütung durch entsprechende Überschreitung der Vorgaben erreicht werden; die absolute Obergrenze liegt in einem solchen Fall bei 40% des regulären Bruttogehalts.

Die Vergütungsregelung gilt jeweils für ein Jahr und wird von dem Konzern-Europa-Leiter der Konzernmutter pro Mitarbeiter kalkuliert.

Darüber hinaus können für einzelne Mitarbeiter in Absprache mit der Geschäftsführung Einmal-Boni für besondere Leistungen in dem jeweiligen Jahr festgelegt werden.

Risikomanagementsystem

Die Gesellschaft verfügt über ein Risikomanagement-Handbuch und verfolgt damit unter anderem das Ziel der Prävention und Aufdeckung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und anderen Finanzverbrechen.

Dies wird erreicht indem geeignete Steuerelemente einschließlich Richtlinien, Prozessen, Prozeduren, Organisationsstrukturen und Software- und Hardwarefunktionen implementiert werden. Die Risikobewertung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und anderen Straftaten sollte immer einen klar definierten Umfang haben, um effektiv zu sein, und sollte gegebenenfalls auch Beziehungen zu Risikobewertungen in anderen Bereichen einschließen.

Die Gesellschaft überprüft und überwacht die Kontrollen, um sicherzustellen, dass die spezifischen Sicherheits- und Geschäftsziele der Organisation erreicht werden und das dies in Verbindung mit anderen betriebswirtschaftlichen Prozessen wie dem ICAAP (Internal Capital Adequacy Assessment Process) erfolgt.

Die Gesellschaft stützt sich bei ihrem Ansatz auf das Risikomanagement und auf die einschlägigen Leitfäden, Methoden und Verfahrensregeln der MaRisk i.V.m. ISO. Der Risikomanagementprozess besteht aus Risikobeurteilung, Risikobehandlung, Risikoakzeptanz und Risikokommunikation.

Die Gesellschaft verwendet eine Risikoanalyse durch die systematische Verwendung von Informationen, um Quellen von Bedrohungen oder Schwachstellen zu identifizieren und das Risiko zu schätzen.

Das Risiko wird durch den Vergleich des geschätzten Risikos mit den gegebenen Risikokriterien bewertet, um die Signifikanz des Risikos zu bestimmen. Die Gesellschaft führt eine Risikobewertung durch, bei der es sich um einen Gesamtprozess der Risikoanalyse und Risikobewertung handelt.

Schließlich führt die Gesellschaft einen Risikobehandlungsprozess durch, bei dem Maßnahmen zur Risikomodifizierung ausgewählt und implementiert werden, die von der Risikobereitschaft von der Gesellschaft vorgegeben werden.

Die Gesellschaft überwacht ständig gesetzliche, regulatorische und vertragliche Anforderungen, die sie selbst, seine Handelspartner, Auftragnehmer und Dienstleister erfüllen müssen.

Darüber hinaus berücksichtigt die Gesellschaft die Geschäftsstrategie und -ziele der Organisation. Im Rahmen einer Risikobewertung werden Bedrohungen für die Fähigkeit des Unternehmens zur Verhinderung und Aufdeckung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und anderen Straftaten ermittelt, die Anfälligkeit für und die Wahrscheinlichkeit des Auftretens bewertet und die potenziellen Auswirkungen geschätzt. Die durchgeführten Risikobewertungen identifizieren, quantifizieren und priorisieren Risiken anhand von Kriterien für die Risikoakzeptanz und für die Organisation relevante Ziele. Diese Ergebnisse leiten und bestimmen die geeigneten Managementmaßnahmen und Prioritäten für die Verwaltung (Terrorismusfinanzierung und andere Kriminalitätsrisiken sowie die Durchführung von Kontrollen zum Schutz vor diesen Risiken).

Die Gesellschaft führt jährlich eine Risikobewertung durch, um Änderungen der rechtlichen und regulatorischen Anforderungen und der Risikosituation zu ermitteln (z.B. in den Vermögenswerten, Bedrohungen, Schwachstellen, Auswirkungen, der Risikobewertung und wenn wesentliche Änderungen auftreten).

Bevor die Behandlung eines Risikos in Betracht gezogen wird, entscheidet die Gesellschaft immer über Kriterien für die Entscheidung, ob Risiken akzeptiert werden können oder nicht. Risiken können akzeptiert werden, wenn zum Beispiel festgestellt wird, dass das Risiko gering ist oder dass die Behandlungskosten für die Organisation nicht kosteneffektiv sind. Solche Entscheidungen werden aufgezeichnet.

 

Hamburg, den 26.11.2019

Kancho Panteleev

Paul Glossop

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die International Exchange (Intex) GmbH, Hamburg

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der International Exchange (Intex) GmbH, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 28. Februar 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. März 2018 bis zum 28. Februar 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der International Exchange (Intex) GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. März 2018 bis zum 28. Februar 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 28. Februar 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. März 2018 bis zum 28. Februar 2019 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf die Angaben im Lagebericht, in der die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass mehrjährige Verluste, ein starker Rückgang des Eigenkapitals sowie ein erwarteter Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2019/2020 zu einem "nicht durch das Eigenkapital gedeckten Jahresfehlbetrag" führen wird. Zur Sicherstellung der Liquidität wurde der Gesellschaft mit Datum vom 23. Oktober 2019 durch die Muttergesellschaft eine Patronatserklärung mit Rangrücktritt gewährt. Wie im Lagebericht dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt.

Unser Prüfungsurteil ist bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens;

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, den 2. Dezember 2019

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Meyer, Wirtschaftsprüfer

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