Torbau Hans
Oesterheld GmbH
Remscheid
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
572.660,42 |
581.202,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.664,00 |
4.050,00 |
| II.
Sachanlagen |
569.686,42 |
576.842,00 |
| III.
Finanzanlagen |
310,00 |
310,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.422.610,01 |
1.333.266,12 |
| I.
Vorräte |
55.365,00 |
47.690,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
486.188,19 |
368.130,07 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
881.056,82 |
917.446,05 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.730,86 |
3.483,78 |
| Aktiva |
1.999.001,29 |
1.917.951,90 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.060.612,85 |
1.044.130,91 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
60.000,00 |
60.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
91.129,19 |
91.129,19 |
| III.
Gewinnvortrag |
103.614,96 |
189.407,32 |
| IV.
Jahresüberschuss |
805.868,70 |
703.594,40 |
| B.
Rückstellungen |
702.262,68 |
558.378,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
236.125,76 |
315.442,99 |
| Passiva |
1.999.001,29 |
1.917.951,90 |
Anhang
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Die Gesellschaft ist eine "kleine
Kapitalgesellschaft" im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB mit
Sitz in Remscheid und ist eingetragen in das
Handelsregister beim Amtsgericht Wuppertal (HRB 11580).
Unter Inanspruchnahme der für solche Gesellschaften
gemäß § 288 HGB gewährten
größenabhängigen Erleichterungen
werden folgende Angaben gemacht:
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
der Torbau Hans Oesterheld GmbH, Remscheid, ist nach den
Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und
den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes sowie
des Gesellschaftsvertrages aufgestellt worden. Die auf den
Vorjahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung enthalten
Vergleichsbeträge des Vorjahres entsprechend §
265 Abs. 2 HGB. Angaben, die zulässigerweise in der
Bilanz oder im Anhang aufgeführt werden, sind im
Anhang zu finden. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist
gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert worden.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Die immateriellen
Vermögensgegenstände sowie die Sachanlagen werden
linear abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 800,00 werden im Zugangsjahr
voll abgeschrieben.
Die
Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskostenbewertet. Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer oder geminderter
Verwertbarkeit ergaben, wurden durch angemessene
Abwertungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert
berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Liquide Mittel werden mit dem Nominalwert
ausgewiesen.
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden
gemäß § 250 Abs. 1 HGB Ausgaben vor dem
Bilanzstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Das
Eigenkapital wird zu Nennwerten bilanziert.
Die
Rückstellungen für Pensionen werden mit
dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist (§ 253 Absatz 1 Satz 2 HGB). Die
Pensionsrückstellungen wurden mit der PUC-Methode
(projected unit credit) ermittelt. Gehalts- und
Rentensteigerungen waren aufgrund der Pensionszusage
nicht zu berücksichtigen.
Gemäß Art. 75 Abs. 6 Satz 1 EGHGB n.F.
i.V.m. § 253 Abs. 2 Satz 1 HBG n.F. sind
Altersversorgungsverpflichtungen (Rückstellungen
für Pensionen) im Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr 2023, wie auch im Vorjahr, unter
Zugrundelegung des durchschnittlichen Marktzinssatzes der
vergangenen zehn Geschäftsjahre bewertet worden. Der
Unterschiedsbetrag aus der Änderung des
Abzinsungssatzes wurde im operativen Ergebnis erfasst.
Der Unterschiedsbetrag zum
31. Dezember 2023 in Höhe von
EUR 5.087,00 unterliegt der Ausschüttungssperre
gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB n.F.
Soweit Zweckvermögen gemäß
§ 246 Abs. 2 HGB vorliegt, ergibt sich die
Rückstellung aus dem Saldo des
versicherungsmathematischen Barwertes der
Verpflichtung und des beizulegenden Zeitwertes des zur
Deckung gebildeten Zweckvermögens. Der beizulegende
Zeitwert entspricht grundsätzlich dem Marktwert des
verrechneten Zweckvermögens.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
4. Sonstige Angaben
Die Geschäftsführung wurde im abgelaufenen
Geschäftsjahr durch Herrn Michael Weiden, Kaufmann,
und Herrn Paul Yannik Weiden, Kaufmann, wahrgenommen.
Im Berichtsjahr waren durchschnittlich 21 Mitarbeiter
beschäftigt.
sonstige Berichtsbestandteile
gez.
Remscheid, den 16. Dezember 2024
vertreten durch ihre Geschäftsführer, Herrn
Michael Weiden, Kaufmann, und Herrn Paul Yannik Weiden,
Kaufmann.
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2024
festgestellt.
|