Esatura GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Gottwald seit 20.2.2002 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SoftSelect GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.06.2011 bis zum 31.05.2012BILANZ ZUM 31. MAI 2012AKTIVA
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2011/2012I. ALLGEMEINE ANGABENDer Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011/2012 der SoftSelect GmbH, Hamburg, wird nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes sowie nach den Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB auf. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern werden unter der Position 'Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern' ausgewiesen. Entsprechend erfolgt eine Erweiterung des Gliederungsschemas des § 266 Abs. 2 u. 3 HGB. Ausweisänderungen gegenüber dem Vorjahr haben sich nicht ergeben. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gliederungsschema des Gesamtkostenverfahrens gemäß § 275 HGB angewandt. Von den Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs gemäß § 288 Abs. 1 HGB wird Gebrauch gemacht. Die Gesellschaft beabsichtigt, die Erleichterungen des § 326 HGB bei der Offenlegung in Anspruch zu nehmen. Von der Erstellung eines Lageberichtes hat die Gesellschaft gem. § 264 Abs. 1 HGB abgesehen. II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden grundsätzlich unverändert zum Vorjahr angewandt (Stetigkeitsgebot). Das Sachanlagevermögen wird zu fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden grundsätzlich linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Bewegliche Sachanlagen werden, soweit sie bis 2009 zugegangen sind, sowohl linear als auch degressiv (mit den zulässigen Höchstsätzen) abgeschrieben. Selbständig nutzbare, bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden bei Anschaffungs- und Herstellungskosten bis EUR 150,00 im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 werden diese Vermögenswerte auf einem Sammelposten erfasst und linear über fünf Jahre abgeschrieben. Voraussichtlich dauernden Wertminderungen, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen wird durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit Nennwerten angesetzt. Uneinbringliche Posten bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden einzelwertberichtigt. Latente Steuern werden ab 2010/2011 für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis eines kombinierten Ertragsteuersatzes von aktuell 30 %. Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. Im Falle einer Steuerentlastung würde vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht werden. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in angemessenem Umfang. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. Die Verbindlichkeiten werden mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährungen bestanden zum Abschlussstichtag nicht. III. ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ1. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. 2. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen die zu erwartenden Aufwendungen im Zusammenhang mit der Erstellung der Jahresabschlüsse 2010/2011 sowie 2011/2012 einschließlich der Steuererklärungen für die genannten Jahre. Ferner wurden u. a. Rückstellungen für noch abzurechnende Leistungen für das Geschäftsjahr 2011/2012 gebildet. 3. Verbindlichkeiten Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten von TEUR 78 ist innerhalb eines Jahres fällig. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Unter dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten TEUR 78 ist eine Verbindlichkeit gegenüber dem Gesellschafter mit TEUR 16 ausgewiesen. Die unbesicherte Verbindlichkeit gegenüber dem Gesellschafter hat eine unbestimmte Laufzeit und wird mit 2,5 % p. a. verzinst. IV. SONSTIGE ANGABEN1. Überschuldung Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag buchmäßig überschuldet. Eine buchmäßige Überschuldung ist nicht geeignet, eine tatsächliche Überschuldung festzustellen. Nach Auffassung der Geschäftsführung wird sich die Ergebnissituation in den kommenden Wirtschaftsjahren verbessern. Die daraus abgeleitete Liquiditätslage sowie eine abgegebene Rangrücktrittserklärung des Gesellschafters, die eine persönliche Bürgschaft gegenüber einem Kreditinstitut umfasst, ermöglichen die Aufstellung des Jahresabschlusses unter der Annahme der Going-Concern Prämisse. 2. Haftungsverhältnisse Die Eventualverbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln bestanden zum Bilanzstichtag nicht. 3. GewinnverwendungDer Jahresabschluss 2011/2012 wurde unter der Annahme des Vortrags des Bilanzverlustes auf die neue Rechnung erstellt. 4. Geschäftsführung Im Geschäftsjahr 2011/2012 erfolgte die Geschäftsführung durch:
Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Hamburg, 29. Mai 2013 Dipl. Ökonom Michael Gottwald Feststellung Jahresabschluss zum 31. Mai 2012: 30. Mai 2013 |
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