Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
LSG Sky Chefs Leipzig GmbHLiquidiert
Dornhofstraße 38, 63263 Neu-Isenburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ingo Dr. Schaffernak seit 9.4.2020 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LSG Sky Chefs Leipzig GmbHNeu-IsenburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Bilanz zum 31. Dezember 2018Aktiva
Passiva
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018(1) Allgemeine Hinweise Die LSG Sky Chefs Leipzig GmbH hat Ihren Sitz in Neu-Isenburg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Offenbach am Main (HRB 45501). Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Gesellschaft ist gemäß § 267 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB teilweise in Anspruch. (2) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgend dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert fortgeschrieben. Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände nach der linearen Methode vorgenommen. Bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung erfolgen außerplanmäßige Abschreibungen. Die Nutzungsdauer wird bei Einbauten mit zehn Jahren, bei technischen Anlagen und Maschinen mit fünf bis 13 Jahren sowie bei anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung mit drei bis 14 Jahren angesetzt. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von EUR 250,00 (netto) werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe aufwandswirksam erfasst. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Netto-Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen EUR 250,00 und EUR 1.000,00 betragen, wird ein Sammelposten gebildet. Dieser wird über fünf Jahre linear abgeschrieben. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips am Bilanzstichtag. Für Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Reinigungsmittel und Arbeitskleidung besteht im Geschäftsjahr 2018 ein Festwert gemäß § 256 Satz 2 HGB in Verbindung mit § 240 Abs. 3 HGB in Höhe von TEUR 10. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert beziehungsweise zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Den erkennbaren Risiken wird durch entsprechende Bewertungsabschläge Rechnung getragen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Die flüssigen Mittel (Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten) sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der Altersversorgung sowie aus Altersteilzeitansprüchen der Mitarbeiter sind entsprechende Mittel in insolvenz geschützten Fondsanlagen beziehungsweise Rückdeckungsversicherungen angelegt, die dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen sind. Das Deckungsvermögen wird zum beizulegenden Zeitwert unter Zugrundelegung von extern bereitgestellten Kursinformationen bzw. mit den Rückkaufwerten der Rückdeckungsversicherungen bewertet und mit den jeweils zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Zeitwert des Deckungsvermögens die korrespondierenden Verpflichtungen, erfolgt ein gesonderter Ausweis als "aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" auf der Aktivseite der Bilanz. Soweit die Zeitbewertung des Deckungsvermögens über den historischen Anschaffungskosten liegt, unterliegen die daraus resultierenden Erträge gem. § 268 Abs. 8 Satz 3 HGB einer Ausschüttungssperre. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf Basis des Anwartschaftsbarwertverfahrens (Projected Unit Credit Method) unter Verwendung der aktualisierten Heubeck Richttafeln 2018 (Vorjahr: Heubeck Richttafeln 2005 G) ermittelt. Neben angemessenen Fluktuations- und Karrieretrends werden dabei wie im Vorjahr ein Gehaltstrend von grundsätzlich 2,5 Prozent und ein unveränderter Rententrend von grundsätzlich 1,0 Prozent bzw. in Einzelfällen von 1,5 Prozent berücksichtigt. Die Abzinsung erfolgt mit dem von der Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Für die Bewertung zum 31. Dezember 2018 wird der entsprechende Zinssatz auf Basis der zum 30. November 2018 veröffentlichen Zinsinformationen auf den 31. Dezember 2018 prognostiziert. Er beträgt 3,21 Prozent (Vorjahr 3,68 Prozent). Der Effekt aus dieser Zinssatzänderung wird im Zinsergebnis erfasst. Die Differenz zwischen den mit dem 10-Jahres- bzw. 7-Jahresdurchschnittszinssatz per 31. Dezember 2018 ermittelten Rückstellungsbeträgen ist ausschüttungsgesperrt. Der für die Ermittlung dieses Unterschiedsbetrages korrespondierende 7-Jahresdurchschnittszinssatz beträgt zum 31. Dezember 2018 2,32 Prozent (Vorjahr 2,80 Prozent). Versorgungsverpflichtungen aus kapitalmarktabhängigen bzw. versicherungsförmig rückgedeckten Altersversorgungszusagen (Gehaltsumwandlungen) werden zum beizulegenden Zeitwert der zugrundliegenden Wertpapiere angesetzt, soweit dieser Wert den zugesagten Mindestbetrag überschreitet. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verpflichtungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Betrags. Künftige Preis- und Kostensteigerungen bis zum Zeitpunkt der Erfüllung der Verpflichtung werden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst. Die Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Höhe des Erfüllungsrückstandes ergibt sich aus den bis zum 31. Dezember 2018 ausstehenden Gehaltszahlungen, die in der Freistellungsphase fällig werden, sowie den zusätzlichen Arbeitgeberbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung und den Aufstockungsbeträgen. Die Rückstellung wird unter angemessener Berücksichtigung biometrischer Wahrscheinlichkeiten und eines Gehaltstrends von weiterhin 2,5 Prozent ermittelt. Die Abzinsung erfolgt auf Basis der durchschnittlichen vertraglichen Restlaufzeiten mit einem auf den 31. Dezember 2018 prognostizierten 7-Jahresdurchschnittszinssatz. Er beträgt 0,98 Prozent (Vorjahr: 1,44 Prozent). Zur Berücksichtigung von Biometrie wurde ein pauschaler Abschlag von 3 Prozent vorgenommen. Die Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen wurden für zum Bilanzstichtag bereits abgeschlossenen und zukünftige potenzielle Altersteilzeitvereinbarungen gebildet. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Langfristige Fremdwährungsforderungen werden zum Devisenbriefkurs bei Entstehung der Forderung oder zum niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, angesetzt (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Devisengeldkurs bei Entstehung der Verbindlichkeit oder zum höheren Stichtagskurswert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, bewertet (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. (3) Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Der Anlagenspiegel ist dem Anhang als Anlage beigefügt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 303). Sonstige Forderungen an die Deutsche Lufthansa AG in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 5) resultieren aus der Umsatzsteuerorganschaft, Forderungen in Höhe von TEUR 1.942 (Vorjahr: TEUR 2.018) betreffen das Finanzverrechnungskonto der Deutsche Lufthansa AG. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 9) eine Restlaufzeit von über einem Jahr und betreffen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 1) Forderungen an Mitarbeiter und in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 8) Mietkautionen. Die restlichen sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Davon sind TEUR 20 (Vorjahr: TEUR 7) Steuererstattungsansprüche. Für Mitarbeiter im Inland sowie für eventuell ins Ausland entsandten Mitarbeiter bestehen betriebliche Altersversorgungszusagen. Die Versorgungsansprüche sind zum Teil durch Dotierungen in externes, zugriffsbeschränktes Treuhandvermögen ausfinanziert. Daneben existieren Verpflichtungen aus Gehaltsumwandlungen, denen Vermögen aus Rückdeckungsversicherungen gegenübersteht. Für den Bilanzausweis der Pensionsrückstellungen werden die versicherungsmathematischen Verpflichtungen mit dem jeweiligen Deckungsvermögen zum beizulegenden Zeitwert am 31. Dezember 2018 saldiert. Die historischen Anschaffungskosten des Deckungsvermögens betragen zum 31. Dezember 2018 TEUR 1.569 (Vorjahr: TEUR 1.563), der beizulegende Zeitwert liegt zum 31. Dezember 2018 bei TEUR 1.986 (Vorjahr: TEUR 2.122). Der diskontierte Erfüllungsbetrag der Verpflichtung (Rückstellung vor Saldierung) zum 31. Dezember 2018 beträgt TEUR 3.007 (Vorjahr: TEUR 2.835). Die Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsverpflichtungen in Höhe von TEUR 336 (Vorjahr: TEUR 262) werden mit den Aufwendungen aus der Kursbewertung des Deckungsvermögens in Höhe von TEUR 143 (Vorjahr: Erträge aus der Kursbewertung des Deckungsvermögens TEUR 127) sowie weiteren realisierten Erträgen aus dem Deckungsvermögen in Höhe von TEUR 12 (Vorjahr: TEUR 0) saldiert bzw. zusammengefasst im Finanzergebnis ausgewiesen. Aus dem Vergleich der mit dem 10-Jahresdurchschnittszinssatz bzw. dem 7-Jahresdurchschnittszinssatz ermittelten Erfüllungsbeträge ergibt sich zum 31. Dezember 2018 ein ausschüttungsgesperrter Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 528. Für den Bilanzausweis der Altersteilzeitrückstellungen werden die Verpflichtungen mit den korrespondierenden Rückdeckungsversicherungen zum beizulegenden Zeitwert am 31. Dezember 2018 saldiert. Mit den Verpflichtungen in Höhe von TEUR 311 (Vorjahr: TEUR 439) wird das Deckungsvermögen mit einem beizulegenden Zeitwert von TEUR 96 (Vorjahr: TEUR 159) verrechnet. Die historischen Anschaffungskosten des Deckungsvermögens liegen bei TEUR 96 (Vorjahr: TEUR 159). Die Aufwendungen aus der Aufzinsung der Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von TEUR 2 (Vorjahr: TEUR 5) werden mit den Aufwendungen aus der Kursbewertung des Deckungsvermögens in Höhe von TEUR 16 (Vorjahr: Erträge aus der Kursbewertung des Deckungsvermögens TEUR 4) sowie weiteren realisierten Erträgen aus dem Deckungsvermögen in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 0) saldiert bzw. zusammengefasst im Finanzergebnis ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen in Höhe von TEUR 2 (Vorjahr: TEUR 52) den Lieferungs- und Leistungsverkehr. Weiterhin bestehen in geringem Umfang von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0) sonstige Verbindlichkeiten gegenüber der Deutsche Lufthansa AG aus der Umsatzsteuerorganschaft. Die sonstigen Verbindlichkeiten haben in voller Höhe von TEUR 7 (Vorjahr: TEUR 13) eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. (4) Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen und belaufen sich zum Stichtag auf TEUR 5. Darin sind sonstige finanzielle Verpflichtungen innerhalb der Lufthansa-Gruppe (gegenüber verbundenen Unternehmen) in Höhe von TEUR 4 enthalten. Mitarbeiter Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 15 (Vorjahr: 33) Personen beschäftigt. Geschäftsführung Die Geschäftsführung setzt sich wie folgt zusammen:
Herr Helmut Thieding vertritt die Gesellschaft gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer. Herr Jens Peter ist einzelvertretungsberechtigt. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Angabe nach § 285 Nr. 14 HGB Die LSG Sky Chefs Leipzig GmbH, Neu-Isenburg, wird in den Konzernabschluss der LSG Lufthansa Service Holding AG mit Sitz in Neu-Isenburg, die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, sowie in den Konzernabschluss der Deutschen Lufthansa AG, Köln (größter Konsolidierungskreis) einbezogen. Der Konzernabschluss der Deutschen Lufthansa AG ist am Sitz der Gesellschaft erhältlich und wird im deutschen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Neu-Isenburg, den 22. November 2019 LSG Sky Chefs Leipzig GmbH Geschäftsführung Helmut Thieding Jens Peter |
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