LAFOS Land und Forst Service Sachsen GmbHLiquidiert

10437 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 2314
Eingetragen
23.4.1991
Branche
Erbringung von Dienstleistungen für Forstwirtschaft und HolzeinschlagErbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den PflanzenbauBetrieb von Baumschulen
Gegenstand
Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere Verwaltung und Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, Verkauf und Verpachtung land- und forstwirtschaftlichen Vermögens einschließlich des Pachtvertragsmanagements sowie Wohnungs- und Objektverwaltung. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz sind ausgeschlossen. Tätigkeiten nach § 34 GewO sind erst nach Erteilung einer entsprechenden Genehmigung zulässig.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

LAFOS Land und Forst Service Sachsen GmbH

Dresden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

0

97.738

II. Sachanlagen

0

97.738

B. Umlaufvermögen

1.309.089

1.205.766

I. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

92.742

1

II. Forderungen gegen Gesellschafter

1.184.347

1.182.777

III. sonstige Vermögensgegenstände

171

3.012

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

31.828

19.977

Summe Aktiva

1.309.089

1.303.508



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

140.529

141.273

I. Gezeichnetes Kapital

25.600

25.600

II. Bilanzgewinn

114.929

115.673

B. Rückstellungen

2.850

2.000

C. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter

1.165.710

1.160.234

Summe Passiva

1.309.089

1.303.508

ANHANG

für das Geschäftsjahr 2016

der

LAFOS Land und Forst Service Sachsen GmbH i. L., Dresden

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die LAFOS Sachsen GmbH i. L. hat ihren Sitz in Dresden und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Dresden unter der HR B Reg.Nr. 2314.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 der LAFOS Sachsen GmbH i. L., Dresden, wurde nach den Vorschriften des HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) und des GmbHG aufgestellt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft gemäß § 267a Abs. 1 HGB auf. Gemäß § 65 Abs. 1 Ziff. 4 Bundeshaushaltsordnung (BHO) müssen der Jahresabschluss und der Lagebericht in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften aufgestellt und geprüft werden.

Die Bilanz ist gemäß § 266 HGB in Kontoform und die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 HGB in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Gemäß § 265 Abs. 5 HGB i. V. m. § 42 Abs. 3 GmbHG wurde die Bilanz um die Posten Forderungen gegen Gesellschafter und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter erweitert.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung der Bilanzposten wurden die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung beachtet.

Hinsichtlich der im Jahresabschluss ausgewiesenen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ist die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahresabschluss gegeben; Änderungen im Ausweis und Ansatz wurden nicht vorgenommen und waren durch das BilRUG nicht erforderlich.

Bei der Bewertung wurde nicht von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen, da sich die Gesellschaft gemäß Gesellschafterbeschluss vom 11. August 2008 mit Wirkung ab dem 01. Januar 2009 in Liquidation befindet.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

1.

Die Sachanlagen wurden zu fortgeführten Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen linearen Abschreibungen, bewertet.

2.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten, die liquiden Mittel sind zu Nennwerten bilanziert.

3.

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.

4.

Die Rückstellungen sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung.

5.

Die Verbindlichkeiten wurden ebenfalls mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Latente Steuern waren nicht zu bilden, da davon auszugehen ist, dass bis zum Abschluss der Liquidation keine steuerpflichtigen Gewinne entstehen werden.

III. Angaben zu Posten der Bilanz

Unter den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Gesellschafter gesondert ausgewiesen. Die Forderungen gegen Gesellschafter resultieren aus Geldanlagen (TEUR 333), aus Assetverkäufen (TEUR 829) und aus Geschäftsbesorgung (TEUR 22). Die Forderungen haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Guthaben bei Kreditinstituten betragen TEUR 32.

Das Stammkapital in Höhe von Euro 25.600 entspricht dem Gesellschaftsvertrag vom 3. Juni 2004 und ist voll erbracht.

Der Jahresfehlbetrag 2015 wurde mit dem Gewinnvortrag verrechnet.

Die Rückstellungen in Höhe von insgesamt TEUR 3 wurden für Jahresabschluss- und Prüfungskosten sowie Steuerberatung gebildet.

Die Verbindlichkeiten betreffen Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von TEUR 1.166.

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Unter den Aufwendungen für bezogene Leistungen werden TEUR 5 als Liquidatorentgelt an die LAFOS Dienstleistungs GmbH i. L., Berlin, ausgewiesen.

Das Geschäftsjahr schloss mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 1.

V. Sonstige Angaben

Nicht in der Bilanz ausgewiesene finanzielle Verpflichtungen bestehen wie folgt:

a) Eventualverbindlichkeiten in Höhe von Euro 12.221.686,68 gegenüber der Alleingesellschafterin aus der bedingten Rückzahlungsverpflichtung für Zweckzuwendungen, die von der Treuhandanstalt/Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben zur Erfüllung von Sozialplanverpflichtungen gewährt wurden. Laut Richtlinien ist davon in Höhe von 25 Prozent des Jahresüberschusses eine Rückzahlungsverpflichtung gegenüber der Gesellschafterin zu passivieren. Das ist im Wirtschaftsjahr 2010 nach Abstimmung mit der Gesellschafterin in Höhe von Euro 106.624,02 geschehen.

b) Besserungsverpflichtung gegenüber der Alleingesellschafterin in Höhe von Euro 88.847.418, 74 aus dem Vertrag über den Verzicht von Forderung vom 28. November 2002/29. November 2004. Diese Forderungen bestanden gegen in den Vorjahren mit dem Gut verschmolzene Gesellschaften. In Höhe der Altschulden war eine Berichtigung der DM­ Eröffnungsbilanzen dieser Unternehmen gemäß § 36 DMBilG erforderlich. Der verbleibende Betrag betrifft Zinsenverbindlichkeiten, die nach dem 1. Juli 1990 entstanden sind. Die gemäß § 36 DMBilG notwendigen Berichtigungen der DM-Eröffnungsbilanzen und der Jahresabschlüsse bis zum Verschmelzungszeitpunkt wurden aus Vereinfachungsgründen in den Jahresabschlüssen 2000 und 2004 im Verlustvortrag verrechnet. In 2011 hat die Gesellschafterin aus der Besserungsvereinbarung T€ 300 geltend gemacht. In Folge dessen reduziert sich die Besserungsverpflichtung gegenüber der Alleingesellschafterin auf Euro 88.547.418,74.

Alleinige Gesellschafterin der LAFOS Sachsen GmbH i. L. ist nach Vermögenszuordnungsbescheid die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH, Berlin.

Zur alleinigen Liquidatorin ist die LAFOS Dienstleistungs GmbH i. L. bestellt.

In 2016 waren keine Mitarbeiter beschäftigt.

Das Honorar des Abschlussprüfers beträgt TEUR 1 zzgl. Umsatzsteuer.

VI. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag (Nachtragsbericht)

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, liegen nicht vor.

Berlin, 01. Juni 2017

LAFOS Dienstleistungs GmbH i. L.

Hartmut Seehawer

Liquidator

 

Berlin, den 01. Juni 2017

gez. Seehawer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 23. November 2017

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