Stammdaten

Register
Amtsgericht Neubrandenburg HRB 6929
Vorher
Zander Versicherungsvermittlungs GmbH
Eingetragen
22.7.2008
Branche
Alle anderen Finanzdienstleistungen a. n. g.UnternehmensberatungSonstige mit Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten a. n. g.
Gegenstand
Anlageberatung von Finanzprodukten nach § 34 c der Gewerbeordnung, Beratung von Unternehmen und Personalvermittlung.

Historie

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Management

NameRolle
Frank Zander
seit 22.7.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Neubrandenburg
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Finanzhaus Zander GmbH

Friedland

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

AKTIVA
31.12.2011
EUR
31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 9.113,00 6.617,00
I. Immaterielle Vermögens-
gegenstände
579,00 1.275,00
II. Sachanlagen 8.534,00 5.342,00
B. UMLAUFVERMÖGEN 333.486,62 279.394,49
I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
177.997,04 107.383,73
II. Kassenbestand, Bundesbank-
guthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks
155.489,58 172.010,76
SUMME Aktiva 342.599,62 286.011,49
PASSIVA
31.12.2011
EUR
31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. EIGENKAPITAL 327.403,96 243.146,98
I. Gezeichnetes Kapital 12.750,00 12.750,00
II. Gewinn- und Verlustvortrag 314.653,96 230.396,98
III. Bilanzgewinn
IV. buchmäßiges Eigenkapital 327.403,96 243.146,98
B. RÜCKSTELLUNGEN 10.497,34 39.538,82
C. VERBINDLICHKEITEN 4.698,32 3.325,69
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr
4.698,32 3.325,69
SUMME Passiva 342.599,62 286.011,49

Anhang

1. Grundsätzliches zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Finanzhaus Zander GmbH zum 31. Dezember 2011 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276 und 288 HGB) und bei der Offenlegung (§§ 326 bzw. 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Gliederung des Jahresabschlusses

Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter Anwendung der handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften (§ 267 HGB). Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Ausweis in der Bilanz

Die Bilanz ist in Kontenform aufgestellt worden. Die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit den Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird vom Grundsatz der Unternehmensfortführung (going-concern-Prinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital sowie die Schulden wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst nach dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Ausweis im Anhang

Der Anhang enthält alle Pflichtangaben der §§ 284, 285 HGB sowie alle sonstigen nach HGB und GmbH-Gesetz erforderlichen Angaben, soweit darzustellende Sachverhalte vorliegen.

2. Vorjahresabschluss, Bestandsnachweise

Vorjahresabschluss

Der Jahresabschluss zum 31.12. des Vorjahres wurde von der Gesellschafterversammlung genehmigt und festgestellt. Er bildete die Grundlage für das Rechnungswesen und den Jahresabschluss des Berichtsjahres.

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 wurde aus dem Vorjahresabschluss, den Geschäftsbüchern für das Berichtsjahr, den Bilanzinventaren sowie den sonstigen Bilanzunterlagen mit Hilfe eines Hauptabschlussübersichtsprogrammes EDV-gestützt entwickelt.

Bestandsnachweise

Das Inventar ist nach den Vorschriften des HGB aufgestellt worden.

Das im Anlagespiegel aufgeführte Inventar wurde nicht auf Vollständigkeit geprüft.

Zu- und Abgänge sind lückenlos durch Eingangs- und Ausgangsrechnungen belegt.

Die Bestände an Forderungen sind in Saldenlisten nachgewiesen.

Die Geldbestände sind aus Kontenstandsmitteilungen ersichtlich.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind einzeln aufgezeichnet und belegmäßig nachgewiesen.

Die Schulden sind in Saldenlisten sowie durch Kontostandsmitteilungen der Banken nachgewiesen.

3. Ansatz und Bewertung

Erläuterungen zur Bilanz

Sachanlagen

Die Zugänge wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet.

Die Anschaffungskosten umfassen auch die einzeln zuzuordnenden Anschaffungsnebenkosten und nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen wurden abgesetzt.

Bei den Vermögensgegenständen des Anlagevermögens deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten um die planmäßigen Abschreibungen verringert.

Die Grundsätze der Poolbewertung nach § 6 Abs. 2a EStG bei Wirtschaftsgütern mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von 150,00 EUR bis 1.000,00 EUR wurden auch für die Handelsbilanz angewandt. Geringstwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 150,00 EUR wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde zu Nennwerten vorgenommen.

Übrige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wurden zu Nennwerten abzüglich erforderlicher Wertberichtigungen angesetzt. Dem strengen Niederstwertprinzip wurde Rechnung getragen.

Kassenbestand

Der Kassenbestand wurde zum Nennwert am Bilanzstichtag ausgewiesen.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

4. Sonstige Angaben

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt EUR 25.000,00.

Am Abschlussstichtag bestanden keine Verbindlichkeiten i.S.d. § 251 HGB .

In den Forderungen aus Lieferung und Leistung sind Forderungen an Gesellschafter in Höhe von 136.724,11 EUR enthalten.

In den sonstige Vermögensgegenstände sind Forderungen an Gesellschafter in Höhe von 24.626,80 EUR enthalten.

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr Herr Frank Zander bestellt.

Der Jahresabschluss wurde am 21.01.2013 von der Gesellschafterversammlung festgestellt.

 

 

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