Markierung NF GmbH
Selbe AdresseBetrieb von Verkehrswegen für Straßenfahrzeuge
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Buhmann seit 1.4.2025 | Liquidator |
Finn Levin Buhmann seit 5.12.2018 | Prokura |
Petra Buhmann seit 5.12.2018 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
F. Buhmann GmbHHattstedtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANG ZUM 31.12.2010Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der F. Buhmann GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (§§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Darüber hinaus waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Von den Erleichterungen nach §§ 274a, 276 Satz 2 und § 288 HGB wurde mit Ausnahme der Darstellung eines Anlagenspiegels in vollem Umfang Gebrauch gemacht. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) vorgenommen. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen, soweit nicht Änderungen aufgrund des BilMoG erforderlich waren, denen des letzten Jahresabschlusses. Eine Anpassung von Vorjahresvergleichszahlen erfolgte nicht. Die Bewertung wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit vorgenommen. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit dessen Nutzung zeitlich begrenzt ist, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Anschaffungskosten umfassen auch die Nebenkosten sowie nachträgliche Anschaffungskosten und berücksichtigen Anschaffungskostenminderungen (§ 255 Abs. 1 HGB). Die Abschreibungen sind nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen worden. Zur Anwendung kamen die lineare und die degressive Abschreibungsmethode. Ein Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt zu dem Zeitpunkt, in dem dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Im Berichtsjahr angeschaffte bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 150,00 € sind in vollem Umfang als Aufwand verbucht worden. Für Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert von über 150,00 € bis 1.000,00 € wurde ein Sammelposten gebildet, der über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben wird. Dieser Posten stellt keine wesentliche Position dar, so dass diese steuerrechtliche Maßgabe auch in der Handelsbilanz nachvollzogen wurde. Für außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bestand keine Veranlassung. Hinsichtlich der Aufgliederung und Entwicklung der Anlagewerte wird auf den Bruttoanlagenspiegel verwiesen. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Für das allgemeine Ausfallrisiko wurde eine pauschale Wertberichtigung gebildet. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind mit dem Nennwert angesetzt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Position enthält kein Damnum. Das Eigenkapital ist mit dem Nennwert ausgewiesen. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie enthalten Beträge für Arbeitnehmeransprüche, Gewährleistungen sowie für die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen der Gesellschaft. Die Höhe richtet sich nach den erwarteten Kosten zum Erfüllungszeitpunkt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungszeitpunkt bilanziert. Haftungsverhältnisse Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB zu vermerken. Weitere Pflichtangaben Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht. Die F. Buhmann GmbH ist weder mittelbar noch unmittelbar an anderen Gesellschaften beteiligt. Die Gesellschaft gehört zu keinem Konzern. Die Vertretung und die Geschäftsführung erfolgten durch den Geschäftsführer, Herrn Frank Buhmann, Heizungs-, Lüftungs-, Gas- und Wasserinstallateurmeister, 25856 Hattstedt.
Frank Buhmann (Geschäftsführer) Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22.12.2011 |
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