Exxent Management Consultants GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hermann Richard Walleit seit 23.9.2003 | Geschäftsführer |
Karl Heinz Bücheler seit 23.9.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Exxent Management Consultants GmbHStefan-George-Ring 2
|
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| Stand zum | |||
| 31.12.2006 | |||
| AKTIVA | |||
| A. UMLAUFVERMÖGEN | |||
| I. | Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 169.662,79 | ||
| 2. Sonstige Vermögensgegenstände | 2.856,55 | ||
| 172.519,34 | |||
| II. | Schecks, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | ||
| 1. Guthaben gegenüber Kreditinstituten | 66,11 | ||
| 172.585,45 | |||
| B. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG | 51.826,23 | ||
| SUMME AKTIVA | 224.411,68 | ||
| Stand zum | |||
| 31.12.2006 | |||
| PASSIVA | |||
| A. EIGENKAPITAL | |||
| I. | Gezeichnetes Kapital | 25.000,00 | |
| II. | Verlustvortrag | -262.856,03 | |
| III. | Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | 186.029,80 | -51.826,23 |
| Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 51.826,23 | ||
| A. RÜCKSTELLUNGEN | |||
| 1. Sonstige Rückstellungen | 4.500,00 | ||
| B. VERBINDLICHKEITEN | |||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 87.522,60 | ||
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten | 132.389,08 | ||
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr (GJ 105.951,52 / VJ 107.757,81) | 219.911,68 | ||
| davon Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter (GJ 194.081,85 / VJ 279.832,64) | |||
| SUMME PASSIVA | 224.411,68 | ||
Anhang zum Jahresabschluss zum 31.12.2006
1. Jahresabschluss und Bestandsnachweise
Jahresabschluss
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung bilden den Jahresabschluss. Die Bilanz ist ein zum Schluss eines jeden Jahres dargestelltes Verhältnis des Vermögens und der Schulden des Unternehmens. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist die für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres aufzustellende Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres (§ 242 HGB).
Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung aufzustellen (§ 243 HGB). Es gelten die Grundsätze der Bilanzwahrheit, Bilanzvollständigkeit (§ 246 HGB), Bilanzidentität und Bilanzkontinuität (§ 243 HGB).
Jeder Kaufmann hat für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres zunächst seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes sowie seine sonstigen Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und -schulden anzugeben. (=Inventar; § 240 HGB).
Bestandsnachweise
Die notwendigen Bestandsnachweise für Vermögens- und Schuldposten sind wie folgt erbracht:
Die Geldbestände sind aus den Kontoauszügen der Banken zum Bilanzstichtag ersichtlich und liegen vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sowie die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind einzeln in unseren Abschlussunterlagen aufgezeichnet.
Die zum Bilanzstichtag bestehenden Schulden sind einzeln aufgegliedert und in Saldenlisten nachgewiesen.
ANHANG
2. Ansatz und Bewertung
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss wurden sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge aufgezeigt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet (§ 246 HGB).
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital sowie die Schulden wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zu Nennwerten angesetzt.
Übrige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Guthaben bei Kreditinstituten
Die flüssigen Mittel, die sowohl bei Kreditinstituten als auch als Bargeldbestand vorhanden sind, wurden zu Nennwerten am Bilanzstichtag bilanziert.
Sonstige Rückstellungen
Bei Bildung der sonstigen Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Es sind keine Verbindlichkeiten durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.
Währungsumrechnungen
Erforderliche Währungsumrechnungen erfolgten zum Tageskurs der Hausbank.
ANHANG
3. Gliederung und Ausweis
Gliederung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.
Ausweis in der Bilanz
Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden.
Die in § 266 Abs.2 und 3 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen.
Gemäß § 266 Abs. 1 HGB sind bei der Erstellung der Bilanz größenabhängige Erleichterungen in Anspruch genommen worden.
Ausweis in der Gewinn und Verlustrechung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. Die in § 275 Abs. 2 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen.
Gemäß § 276 HGB sind bei der Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung größenabhängige Erleichterungen in Anspruch genommen worden.
Ausweis im Anhang
Der Anhang enthält alle Pflichtangaben der §§ 284, 285 HGB sowie alle sonstigen nach HGB und GmbH-Gesetz erforderlichen Angaben, soweit darzustellende Sachverhalte vorliegen.
Gemäß § 288 HGB sind bei der Erstellung des Anhanges größenabhängige Erleichterungen in Anspruch genommen worden.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.
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