Exxent Management Consultants GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 147673
Vorher
Matterhorn 269. V V GmbH
Eingetragen
7.5.2003
Branche
UnternehmensberatungErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieArchitekturbüros für Hochbau
Gegenstand
Durchführung von Unternehmensberatungen - "Management Consulting" - aller Art im In- und Ausland.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Karl Heinz Bücheler
seit 23.9.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Exxent Management Consultants GmbH

Stefan-George-Ring 2
81929 München

Jahresabschluss zum 31.12.2006

Bilanz zum 31.12.2006

Stand zum
31.12.2006
AKTIVA
A. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 169.662,79
2. Sonstige Vermögensgegenstände 2.856,55
172.519,34
II. Schecks, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
1. Guthaben gegenüber Kreditinstituten 66,11
172.585,45
B. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG 51.826,23
SUMME AKTIVA 224.411,68
Stand zum
31.12.2006
PASSIVA
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Verlustvortrag -262.856,03
III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 186.029,80 -51.826,23
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 51.826,23
A. RÜCKSTELLUNGEN
1. Sonstige Rückstellungen 4.500,00
B. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 87.522,60
3. Sonstige Verbindlichkeiten 132.389,08
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr (GJ 105.951,52 / VJ 107.757,81) 219.911,68
davon Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter (GJ 194.081,85 / VJ 279.832,64)
SUMME PASSIVA 224.411,68

Anhang zum Jahresabschluss zum 31.12.2006

1. Jahresabschluss und Bestandsnachweise

 

 

 

Jahresabschluss

 

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung bilden den Jahresabschluss. Die Bilanz ist ein zum Schluss eines jeden Jahres dargestelltes Verhältnis des Vermögens und der Schulden des Unternehmens. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist die für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres aufzustellende Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres (§ 242 HGB).

Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung aufzustellen (§ 243 HGB). Es gelten die Grundsätze der Bilanzwahrheit, Bilanzvollständigkeit (§ 246 HGB), Bilanzidentität und Bilanzkontinuität (§ 243 HGB).

Jeder Kaufmann hat für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres zunächst seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes sowie seine sonstigen Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und -schulden anzugeben. (=Inventar; § 240 HGB).

 

 

 

 

Bestandsnachweise

 

Die notwendigen Bestandsnachweise für Vermögens- und Schuldposten sind wie folgt erbracht:

 

 

Die Geldbestände sind aus den Kontoauszügen der Banken zum Bilanzstichtag ersichtlich und liegen vor.

 

Die sonstigen Vermögensgegenstände sowie die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind einzeln in unseren Abschlussunterlagen aufgezeichnet.

 

Die zum Bilanzstichtag bestehenden Schulden sind einzeln aufgegliedert und in Saldenlisten nachgewiesen.

 

 

 

 

 

ANHANG

 

2. Ansatz und Bewertung

 

 

 

Bilanzierungsmethoden

 

Im Jahresabschluss wurden sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge aufgezeigt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet (§ 246 HGB).

 

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital sowie die Schulden wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen.

 

 

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

 

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zu Nennwerten angesetzt.

 

 

Übrige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

 

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

 

 

Guthaben bei Kreditinstituten

 

Die flüssigen Mittel, die sowohl bei Kreditinstituten als auch als Bargeldbestand vorhanden sind, wurden zu Nennwerten am Bilanzstichtag bilanziert.

 

 

Sonstige Rückstellungen

 

Bei Bildung der sonstigen Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

 

 

Verbindlichkeiten

 

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

 

Es sind keine Verbindlichkeiten durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.

 

 

Währungsumrechnungen

 

Erforderliche Währungsumrechnungen erfolgten zum Tageskurs der Hausbank.

 

 

 

 

 

ANHANG

 

3. Gliederung und Ausweis

 

 

 

Gliederung des Jahresabschlusses

 

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

 

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres  vergleichbar. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

 

 

Ausweis in der Bilanz

 

Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden.

Die in § 266 Abs.2 und 3 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen.

 

Gemäß § 266 Abs. 1 HGB  sind  bei  der  Erstellung der Bilanz größenabhängige Erleichterungen in Anspruch genommen worden.

 

 

Ausweis in der Gewinn und Verlustrechung

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. Die in § 275 Abs. 2 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen.

 

Gemäß § 276 HGB sind bei der Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung größenabhängige Erleichterungen in Anspruch genommen worden.

 

 

Ausweis im Anhang

 

Der Anhang enthält alle Pflichtangaben der §§ 284, 285 HGB sowie alle sonstigen nach HGB und GmbH-Gesetz erforderlichen Angaben, soweit darzustellende Sachverhalte vorliegen.

 

Gemäß § 288 HGB sind bei der Erstellung des Anhanges größenabhängige Erleichterungen in Anspruch genommen worden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

 

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