Tippl
GmbH
Kirchberg
an der Murr
(vormals:
Affalterbach)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.968,00 |
4.129,00 |
| I.
Sachanlagen |
4.918,00 |
4.079,00 |
| II.
Finanzanlagen |
50,00 |
50,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
153.481,10 |
158.438,74 |
| I.
Vorräte |
31.490,85 |
29.387,22 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
32.794,12 |
38.628,81 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
89.196,13 |
90.422,71 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
158.449,10 |
162.567,74 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
82.823,59 |
76.066,56 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
57.823,59 |
51.066,56 |
| B.
Rückstellungen |
45.200,00 |
37.600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
30.425,51 |
48.901,18 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
158.449,10 |
162.567,74 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2011
Tippl GmbH
I. Allgemeine Angaben ( § 267 HGB )
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine
sogenannte "kleine Kapitalgesellschaft".
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ( §
284 HGB )
Bilanzierung und Bewertung erfolgen unter Beachtung
der Vorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine
Kapitalgesellschaften und unter zusätzlicher Beachtung
der steuerrechtlichen Bestimmungen.
Sachanlagen sind mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen bewertet. Immaterielle
Vermögensgegenstände, soweit entgeltlich
erworben, sind zu Anschaffungskosten bewertet, die ggf. um
planmäßige Abschreibungen vermindert wurden. Die
Nutzungsdauer der einzelnen Vermögensgegenstände
ist anhand der steuerlichen AfA- Tabellen festgelegt, wobei
jeweils möglichst kurze zulässige Nutzungs-
dauern gewählt wurden. Die planmäßigen
Abschreibungen werden nach der linearen Methode
vorgenommen. In die Herstellungskosten wurden die Material-
und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene
Gemeinkostenanteile einbezogen, Zinsen für
Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten
einbezogen. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten
bewertet. Auf das gesamte Anlagevermögen wurden,
soweit erforderlich, Abschreibungen auf den niedrigeren
beizulegenden Wert vorgenommen.
Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt bei
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zu Anschaffungskosten.
Wegen der kontinuierlichen Wiederbeschaffung werden
gewogene Durchschnittspreise zugrundegelegt; das strenge
Niederstwertprinzip wird beachtet. Die unfertigen
Leistungen werden zu Herstellungskosten bzw. dem
niedrigeren beizulegendem Stichtagswert angesetzt. Die
Herstellungskosten enthalten die Einzelkosten sowie die
not- wendigen Gemeinkosten. Zinsen für Fremdkapital
sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter
Abzug von Einzelwertberichtigungen - bei erkennbaren
Einzelrisiken - und Pauschalwertberichtigungen zur
Abgeltung des allgemeinen Kreditrisikos angesetzt.
Forderungen in Fremdwährung werden mit dem Kurs zum
Tag der Rechnungsstellung bzw. mit dem niedrigeren
Stichtagskurs angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind
in Höhe ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme
angesetzt. Soweit handelsrechtlich zulässig, wurden im
Einklang mit den steuerlichen Vorschriften stehende
Berechnungsverfahren verwendet.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in
Fremdwährung werden mit dem Umrechnungskurs bei
Eingang der Rechnung bzw. - soweit der Umrechnungskurs am
Stichtag höher ist - mit dem Stichtagskurs bewertet.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung
wurden mit dem Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles
gebucht. Kursverluste bis zum Bilanzstichtag werden bei der
Bewertung der Forderungen und Verbindlichkeiten
erfaßt.
Von der Stetigkeit der Bilanzierung und Bewertung
wurde nicht abgewichen (284 Abs. 2 Nr. 3 HGB).
Zinsen für Fremdkapital wurden in die
Herstellungskosten nicht einbezogen (§ 284 Abs. 2 Nr.
5 HGB).
III. Sonstige Pflichtangaben ( § 285 HGB )
Vom Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten ( €
30.425 ) haben insgesamt € 0 eine Restlaufzeit von
mehr als 5 Jahren. Vom Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten
sind insgesamt € 0 durch Grundpfandrechte und € 0
durch Bürgschaften gesichert ( § 285 Satz 1 Nr. 1
HGB ).
Im Geschäftsjahr 2011 erfolgte die
Geschäftsführung durch
Herrn Mario Tippl
Herrn Werner Tippl
Der/Die Geschäftsführer ist/sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit ( § 285
Satz 1 Nr. 10 HGB ).
Kirchberg a. d. Murr, am 29.07.2012
Tippl GmbH
- Geschäftsführung -
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