Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 178058
Eingetragen
13.8.1997
Branche
Vermittlungstätigkeiten für die PersonenbeförderungVermittlungstätigkeiten für die GüterbeförderungPersonenbeförderung im Gelegenheitsverkehr auf der Straße
Gegenstand
Die Durchführung von Transporten aller Art sowie die Vermittlung solcher Leistungen.

Historie

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Management

NameRolle
Anna Endter
seit 16.11.2022
Geschäftsführer
Ingo Endter
seit 16.11.2022
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

MobilTrans GmbH

Erfurt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 6.860,00 6.998,00
I. Sachanlagen 6.860,00 6.998,00
B. Umlaufvermögen 13.739,39 16.150,40
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 10.489,26 9.652,23
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.250,13 6.498,17
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 32.223,08 26.021,05
Bilanzsumme, Summe Aktiva 52.822,47 49.169,45

Passiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.650,00 25.650,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -10.986,15 -10.986,15
2. eingefordertes Kapital 14.663,85 14.663,85
II. Kapitalrücklage 10.000,00 10.000,00
III. Verlustvortrag 50.684,90 29.005,30
IV. Jahresfehlbetrag 6.202,03 21.679,60
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 32.223,08 26.021,05
B. Rückstellungen 3.663,21 3.790,00
C. Verbindlichkeiten 49.159,26 45.379,45
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 40.210,61 37.598,07
Bilanzsumme, Summe Passiva 52.822,47 49.169,45

Anhang

 
1. Erläuterung zum Jahresabschluss


1.1. Allgemeine Erläuterung

1. Der Jahresabschluss der Firma MobilTrans GmbH in Erfurt vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Es sind keine Umstände erkennbar, die zu einer Vermutung Anlass geben, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild nicht vermittelt (§ 264 Abs. 2 HGB).

2. Der Jahresabschluss der MobilTrans GmbH für das Wirtschaftsjahr 2012 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches i.d.F. des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Eine Anpassung der Vorjahreswerte wurde nicht vorgenommen. Die Vergleichbarkeit mit den Vorjahreszahlen ist eingeschränkt.

3. Die Form der Darstellung, insbesondere der Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den gesetzlichen Regelungen. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt.

4. Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) wurden im Bericht ausführlich erläutert.

5. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

1.2. Erläuterungen zur Bilanz

1. Bewertungsmethoden nach § 240 Abs. 4 und § 256 Satz 1 HGB wurden nicht angewendet.

2. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB).

3. Der Anlagenspiegel ist dem Bilanzbericht als Anlage beigefügt, die Entwicklungen der einzelnen Posten des Anlagevermögens wurde entsprechend § 268 Abs. 2 Satz 1 HGB in der Bilanz dargestellt. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres in der Gliederung nach § 268 Abs. 2 Satz 3 HGB wurden im anliegenden Anlagenspiegel im Einzelnen aufgeführt.

4. Außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Sätze 3 und 4 HGB waren nicht vorzunehmen.

5. Die Prüfung ergab keine Anhaltspunkte für das Bestehen von anderen sonstigen Vermögensgegenständen, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen (§ 268 Abs. 4 HGB).

6. Als sonstige Rückstellungen wurden im Wesentlichen , Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von EUR 2.600,00 und Rückstellungen für Aufwendungen im Rahmen der Aufbewahrungspflichten in Höhe von EUR 990,00 bilanziert.
 
7. Fristigkeit der Verbindlichkeiten Euro
  

    a) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten  
0,00
         Davon sind fällig:  
 
         - vor Ablauf von einem Jahr
      0,00
    - nach Ablauf von einem Jahr            und vor Ablauf von fünf Jahren
0,00
         - nach Ablauf von fünf Jahren  
       0,00
b) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Lei-             stungen  
    1.770,62
        Davon sind fällig:  
 
        - vor Ablauf von einem Jahr
   1.770,62
   - nach Ablauf von einem Jahr           und vor Ablauf von fünf Jahren 
              0,00
        - nach Ablauf von fünf Jahren
 
              0,00
c) Sonstige Verbindlichkeiten  
7.870,14
         Davon sind fällig:  
 
         - vor Ablauf von einem Jahr   
709,99
         - nach Ablauf von einem Jahr            und vor Ablauf von fünf Jahren 
         7.160,15
         - nach Ablauf von fünf Jahren
        0,00

                                                                                                              
Die Angaben erfolgen gem. § 285 Abs. 1 und 2 HGB.

  8. Unter der Position "Verbindlichkeiten" sind keine Beträge für Verbindlichkeiten ausgewiesen, die erst      nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen (§ 268 Abs. 5 Satz 3 HGB).

  9. Zum Bilanzstichtag bestanden keine Eventualverbindlichkeiten.

10. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 251 HGB      anzugeben waren, bestehen nicht (§ 285 Nr.3 HGB).

11. Durch Erklärung des qualifizierten Rangrücktritts der Internationalen Möbelspedition S.L. bezüglich ihrer Darlehensforderung in Höhe von insgesamt 6.754,22 € sowie durch Erklärung des qualifizierten Rangrücktritts des Herrn Detlef Witte. bezüglich seiner Darlehensforderung in Höhe von insgesamt 24.500,00 € zuzüglich  Zinsen  ist eine Überschuldung der Gesellschaft nicht gegeben.

1.3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung


1. Es bestehen keine Erträge und Aufwendungen von nicht unerheblicher Bedeutung, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind (§ 277 Abs. 4 Satz 3 HGB).

2. Außerplanmäßige Abschreibungen gem. § 253 Abs. 2 Satz 3 sowie Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB wurden im Berichtszeitraum nicht vorgenommen (§ 277 Abs. 3 Satz 1 HGB).

3. Im Berichtszeitraum wurden Abschreibungen nach steuerlichen Vorschriften, nach § 6 Abs. 2 EStG, § 7  EStG (§ 281 Abs. 2 Satz 1 HGB) vorgenommen. Die steuerlichen Abschreibungen entsprechen dem Werteverzehr des Anlagevermögens.

4. Auf den ausgewiesenen Jahresfehlbetrag fallen Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von 0,00 € an.

1.4. Sonstige Angaben

Während des Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch Frau Jana Endter geführt.

Erfurt, den 27. Dezember 2013             gez. Frau Jana Endter

Der Jahresabschluss der MobilTrans GmbH zum 31. Dezember 2012 wurde am 27. Dezember 2013 festgestellt.
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2013 festgestellt.

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