KSO Stiftungstreuhand GmbH
Selbe AdresseTreuhandfonds, Nachlass- und Treuhandkonten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexander Wallner seit 8.7.2021 | Geschäftsführer |
Frank Johannes Dr. Nellissen seit 2.9.2020 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PlusInvestment GmbHKölnKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 20201. Geschäft und Rahmenbedingungen Die Pluslnvestment GmbH, Köln (im Folgenden kurz: PlusInvest, die Gesellschaft), als Muttergesellschaft des Konzerns, wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 7. Juli 2017 gegründet. Gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften bildet sie die PlusServer-Gruppe (im Folgenden kurz: PlusServer). Diese entwickelt flexibel skalierbare Cloud- und Hosting-Setups sowohl für die individuellen als auch für standardisierte Bedarfe von Unternehmen. Die Konzerngesellschaften beraten ihre Kunden bei der Entwicklung und Implementierung maßgeschneiderter digitaler Transformationsprojekte. PlusServer bietet Kunden ein breites Portfolio digitaler Infrastrukturdienstleistungen an ("Infrastructure-as-a-Service" oder laaS). Diese reichen von "Bare Metal" und Colocation Leistungen über Managed Hosting Services auf dedizierten oder geteilten ("shared") Infrastrukturen bis hin zu modernen Private- oder Public-Cloud-Angeboten in eigenen Rechenzentren. Die Public-Cloud-Angebote basieren dabei auf einem hybriden Angebot (plus.io) einer eigenen Public Cloud ("pluscloud"), welches mit den Angeboten der Hyperscaler-Clouds (Amazon, Google, Azure) kombiniert werden kann. Für diese Hypersca- ler-Clouds bietet PlusServer sowohl das operative Management als auch Professional Services bei der Migration an. Daneben umfasst das Leistungsangebot der Gesellschaft Beratungsleistungen und Cloud-Lösungen mit dem Fokus auf bestimmte Workloads, wie beispielsweise den Betrieb von SAP-Basis-Umgebungen oder Lösungen für bestimmte Industriesegmente, wie zum Beispiel das Financial Services Angebot, welches die BaFin-Anforderungen an IT Outsourcing berücksichtigt. In den Bereichen Managed Hosting, Managed Public Cloud Services für das Mid-Market-Segment sowie Colocation zählt PlusServer zu den Marktführern in Deutschland. PlusServer engagiert sich seit 2020 als Gründungsmitglied im Cloud-Projekt GAIA-X der Europäischen Union und ist eine der treibenden Kräfte im Sovereign Cloud Stack (SCS), einer der wesentlichen Komponenten des Projektes. Mit GAIA-X soll mittels digitaler Souveränität Europas Unabhängigkeit und Innovationsfähigkeit gesichert werden. Das Projekt ist durch eine Initiative der Bundesregierung entstanden und vereint heute Vertreter von über 300 Organisationen aus vielen Ländern. Es gilt als eines der wichtigsten politischen und technologischen Projekte Europas und erfährt dabei eine große Aufmerksamkeit. Im November 2020 veröffentlichte Plusserver als erster Anbieter eine Variante der pluscloud, die kompatibel mit den Anforderungen von GAIA-X und dem SCS ist. Sämtliche Geschäftsanteile an der Plusinvestment GmbH werden von der Phoenix Lux Acquisition S.à r.l., Luxemburg gehalten. Oberste Muttergesellschaft ist die Phoenix Lux Investment S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg. Die Anteile an dieser Gesellschaft werden mehrheitlich von Fonds gehalten, die von BC Partners, London/Großbritannien, einer führenden Private Equity Gesellschaft, beraten werden. 1.1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Der Internationale Währungsfonds (IWF) geht in seinem Bericht aus April 2021 davon aus, dass die globale Wirtschaftsleistung im Jahr 2020 um 3,3 % zurückgegangen ist. (2019: Wachstum um 2,9 %). Dieser massive Rückgang ist der weltweiten Covid-19-Pandemie geschuldet, fiel allerdings nicht ganz so stark aus wie zunächst befürchtet. 1 Auch im Euro-Raum hat sich das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2020 auf Grund der Pandemie gegenüber dem Vorjahr deutlich verringert. Der Rückgang lag im Jahr 2020 bei 6,8 % nach einem Wachstum von 1,3 % im Jahr zuvor. 2 In Deutschland lag der Rückgang des BIP im Jahr 2020 bei 5,0 % (2019: Wachstum um 0,6 %). 3 Trotz dieses deutlichen Rückgangs des BIP zeigt sich der deutsche Arbeitsmarkt weiterhin robust. Die Knappheit an Fachkräften ist weiterhin spürbar. Die Arbeitslosenquote stieg im Jahr 2020 um 0,9 Prozentpunkte auf 5,9 %. 4 Branchenentwicklung Die deutschen Märkte für Informations- und Telekommunikationstechnologie (ITK-Märkte) waren im Jahr 2020 in Summe ebenfalls leicht rückläufig. Nach Angaben des Branchenverbandes Bitkom fielen die Umsätze im Jahr 2020 mit 169,8 Milliarden Euro um 0,6 % geringer aus als im Jahr 2019. 5 Die stärksten prozentualen Verluste verzeichnete dabei das Segment IT Services mit Umsatzverlusten von 1,3 Milliarden Euro (minus 3,2 %) gegenüber 2019. Dagegen verzeichnete das IT-Hardware-Segment im Jahr 2020 das stärkste Wachstum. Bei einem Plus von 3,2 % betrugen die Umsätze im Jahr in 2020 29,1 Milliarden Euro. Laut Bitkom beschäftigt die ITK-Branche zum Jahresende 2020 in Deutschland etwa 1,19 Millionen Menschen und damit ähnlich viele wie im Vorjahr. 6 Wie auch in der Gesamtwirtschaft ist das Geschäftsklima in der ITK-Branche mit Beginn der Covid-19-Pandemie im Frühjahr 2020 eingebrochen, konnte sich zum Jahresende aber wieder merklich erholen. Auch Ende des Jahres 2020 lag das Geschäftsklima der ITK-Branche auf einem deutlich höheren Niveau als das in der Gesamtwirtschaft. Das ifo Geschäftsklima Deutschland stieg im Dezember auf 1,2 Punkte und lag damit wieder im positiven Bereich. Der Bitkom-ifo-Digitalindex kletterte zum Jahresende auf 19,7 Punkte. Auch die Geschäftslage wurde zum Jahresende von der ITK-Branche (26,0 Punkte) deutlich besser bewertet als von der Gesamtwirtschaft (8,2 Punkte). Der Teilindex der Geschäftserwartungen stieg im Dezember in der ITK-Branche auf 13,5 Punkte (Gesamtwirtschaft: minus 5,5 Punkte). Die Beschäftigungserwartungen in der Branche stiegen ebenfalls leicht um 2,1 Zähler auf 19,4 Punkte. Ähnliches gilt für den Index der Preiserwartungen, der bei 5,3 (+1,5) notiert. 7
1 Quelle: International Monetary Fund, World
Economic Outlook Update, April 2021.
2. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Der Konzernabschluss der PlusInvest zum 31. Dezember 2020 wurde erstmals in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den diesbezüglichen Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind. Der im Konzernabschluss berücksichtigte Vergleichszeitraum 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 (transition period) wurde auf die IFRS umgestellt. Die nachfolgend für die Jahre 2020 und 2019 gemachten Angaben basieren entsprechend jeweils auf dem nach den Vorschriften der IFRS erstellten Konzernabschluss und sind nur eingeschränkt mit den im Vorjahr aus den HGB-Konzernabschlüssen abgeleiteten Angaben zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage vergleichbar. 2.1. Ertragslage Der Konzern erzielte im Geschäftsjahr 2020 Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 108.302 und damit knapp mehr als im Jahr 2019 (TEUR 107.442). Vorbehaltlich der Auswirkungen der Co- vid-19-Pandemie rechnete PlusServer für 2020 ursprünglich mit einem Umsatzanstieg im mittleren einstelligen Prozentbereich. Dieser Anstieg konnte vor allem auf Grund von Auswirkungen der Pandemie nicht erreicht werden. Kunden zeigten sich insbesondere mit der Neuvergabe von Aufträgen und der Initiierung neuer Projekte zurückhaltend, so dass vor allem das Neukundengeschäft im Jahr 2020 hinter den ursprünglichen Erwartungen zurückblieb. Der Materialaufwand erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 4.301 auf TEUR 33.338 (2019: TEUR 29.037). Der Anstieg resultiert zum einen aus Resellinggeschäften, zum Beispiel für die Nutzung von Security Services, der Cloudleistungen von Drittanbietern oder auch Hardwaregeschäften. Die Materialaufwandsquote liegt mit 30,8 % im Jahr 2020 um knapp 4 Prozentpunkte höher als im Vorjahr. Die Personalaufwandsquote hat sich im Vergleich zum Vorjahr (30 %) mit rund 31 % geringfügig erhöht. Trotz des Rückgangs der Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten um 8 (minus 2 %) gegenüber 2019 stieg der Personalaufwand, auch auf Grund höherer Abfindungsansprüche, im Jahre 2020 (TEUR 33.743) gegenüber dem Jahr 2019 (TEUR 32.471) um TEUR 1.272 an. Der Anteil der sonstigen betrieblichen Aufwendungen an den Umsatzerlösen beträgt im Jahr 2020 12,6 % gegenüber 14,1 % im Vorjahr. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich im Jahr 2020 auf TEUR 13.676 (2019: TEUR 15.151). Der Konzern erzielte im Geschäftsjahr 2020 ein bereinigtes EBITDA in Höhe von TEUR 36.028 (2019: TEUR 37.185). Hieraus ergibt sich eine EBITDA-Marge im Berichtsjahr von rund 33,3 % (2019: 34,6 %), die damit trotz höherer Umsatzerlöse vor allem auf Grund eines größeren Anteils geringmargiger Resellinggeschäfte leicht (rund 1 Prozentpunkt) hinter der Prognose und hinter dem Vorjahreswert zurückblieb. Der Konzern verzeichnet Abschreibungen in Höhe von TEUR 30.850 (2019: TEUR 89.532). Der Vorjahreswert beinhaltete eine außerplanmäßige Abschreibung auf den Firmenwert (Impairment) von TEUR 54.472. Die im Jahr 2020 angefallenen Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 30.388 (2019: TEUR 29.450) resultieren aus den der langfristigen Konzernfinanzierung dienenden Gesellschafter- und Bankdarlehen. Aufgrund der hohen Abschreibungen und Zinsaufwendungen von zusammen TEUR 61.238 (2019: TEUR 118.982) schließt der Konzern das Geschäftsjahr 2020 mit einem Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 28.155 (2019: TEUR 83.160) ab. Die operative Konzernsteuerung erfolgt anhand von Managementberichten. In diesen werden sämtliche operativ tätigen und sämtliche nachhaltig zum Konzernverbund zählende Gesellschaften berücksichtigt. Hierbei nicht berücksichtigt werden Gesellschaften von untergeordneter Bedeutung für den Konzern. Diese werden separat betrachtet. Das zur Konzernsteuerung verwendete EBITDA leitet sich aus dem Managementreport wie folgt ab (in TEUR):
Die ausgewiesenen Sondereffekte berücksichtigen insbesondere nicht nachhaltige oder nicht operative Sachverhalte wie beispielsweise Aufwendungen für Abfindungen, Integrationskosten sowie start-up Kosten. 2.2. Finanzlage Der Konzern erwirtschaftet ausreichende liquide Mittel um seine operative Geschäftstätigkeit, die laufenden Investitionen und die laufenden Zinszahlungen gegenüber externen Kreditgebern aus den Cashflows der laufenden Geschäftstätigkeit zu finanzieren. Zum 31. Dezember 2020 verfügt die Gesellschaft über liquide Mittel von TEUR 15.192 (31. Dezember 2019: TEUR 13.753). Die langfristige Finanzierung der im Laufe des Jahres 2017 erfolgten Akquisitionen ist über langfristige Bank- und Gesellschafterdarlehen erfolgt. Dazu hat die PlusHolding am 8. August 2017 mit der IKB Deutsche Industriebank AG, der Société Générale, London Branch, und der UniCredit Bank AG, London Branch, eine Term B Facility geschlossen. Zum Bilanzstichtag beträgt die hieraus resultierende Verbindlichkeit TEUR 260.000 (ohne Zinsverbindlichkeiten). Die Term B Facility ist mit einer Marge von 3,75 % zzgl. einem positiven EURIBOR verzinst und hat eine Laufzeit von 7 Jahren. Mit Vertrag vom 30. August 2017 hat die Phoenix Lux Acquisition S.ä r.l. als Darlehensgeberin der PlusBeteiligung als Darlehensnehmerin ein nachrangiges Gesellschafterdarlehen in Höhe von TEUR 195.498 gewährt. Bis zum 31. Dezember 2020 wurde dieses durch die Kapitalisierung von bis dahin aufgelaufener Zinsen auf TEUR 243.795 erhöht. Das Darlehen ist mit 8,04 % p.a. verzinst und einschließlich Zinsen am 31. August 2027 zur Rückzahlung fällig. Zudem verfügt der Konzern über eine Revolving Facility über insgesamt TEUR 50.000. Diese wurde ebenfalls von der PlusHolding mit der IKB Deutsche Industriebank AG, der Société Générale, London Branch, und der UniCredit Bank AG, London Branch, am 8. August 2017 geschlossen. Zum 31. Dezember 2020 ist diese Kreditlinie nicht in Anspruch genommen. Die Revolving Facility ist mit einer Marge von 3,50 % zzgl. einem positiven EURIBOR verzinst und hat eine Laufzeit von 6 Jahren. Der Konzern verfügt zum Geschäftsjahresende aus flüssigen Mittel und der nicht genutzten Revolving Facility über einen Liquiditätsspielraum von TEUR 65.192, der sich damit gegenüber dem Vorjahr um TEUR 1.439 erhöht hat.
In Summe betragen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und aus langfristigen Leasingverhältnissen zum 31. Dezember 2020 TEUR 263.158 (31. Dezember 2019: TEUR 266.932), die Verbindlichkeiten aus dem Gesellschafterdarlehen belaufen sich zum Jahresende 2020 einschließlich Zinsen auf TEUR 250.329 (31. Dezember 2019: TEUR 231.700). Zur Besicherung der Bankdarlehen wurden bestehende und künftige Forderungen, Bankguthaben und Versicherungsansprüche sowie Anlagevermögen des Konzerns verpfändet bzw. als Sicherheit abgetreten. 2.3. Vermögenslage Die Bilanzsumme des Konzerns verringerte sich gegenüber dem 31. Dezember 2019 von TEUR 412.268 zum 31. Dezember 2020 auf TEUR 399.136. Langfristigen Vermögenswerten in Höhe von TEUR 361.871 (31. Dezember 2019: 378.961) stehen zum 31. Dezember 2020 das Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital von saldiert TEUR 369.067 (31. Dezember 2019: TEUR 383.150) gegenüber. Der Rückgang der langfristigen Vermögenswerte gegenüber dem Vorjahr um TEUR 17.090 resultiert insbesondere aus den planmäßigen Abschreibungen auf den Kundenstamm und Marken von zusammen TEUR 14.393 sowie den um TEUR 3.907 niedrigeren bilanzierten Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen. Auch in den Folgejahren sind Abschreibungen auf den Kundenstamm und die Marken in der Höhe wie in 2019 und 2020 zu erwarten. Das kurzfristige Fremdkapital von TEUR 30.069 (31. Dezember 2019: 29.118) zum 31. Dezember 2020 wird von kurzfristigen Vermögenswerten in Höhe von TEUR 37.265 (31. Dezember 2019: TEUR 33.307) gedeckt. Die Liquiditätsdeckung beträgt in 2020 demnach 124 % gegenüber 114 % in 2019. Während sich das kurzfristige Fremdkapital gegenüber dem Vorjahr in Summe nur leicht erhöht hat, stiegen die kurzfristigen Vermögenswerte vor allem auf Grund des höheren Bestandes an liquiden Mitteln und höherer Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Zum 31. Dezember 2020 weist der Konzern ein negatives Eigenkapital in Höhe von TEUR 147.390 aus (31. Dezember 2019: minus TEUR 119.259). Das von Gesellschaftern zur Verfügung gestellte Kapital beträgt unter Berücksichtigung des von diesen gewährten Darlehens 25,8 % an der Bilanzsumme (Vorjahr: 27,3 %). Das Gesellschafterdarlehen (einschließlich kapitalisierter Zinsen) ist mit einem Rangrücktritt versehen.
3. Forschung und Entwicklung Die PlusServer-Gruppe entwickelte für ihre Kunden auch in 2020 vor allem cloudbezogene Lösungen, Produkte und Anwendungen. Die plusservereigene Container Plattform (Managed Kubernetes) als neues Produkt wurde wie geplant zu Beginn des Jahres fertiggestellt. Die bereits in Vorjahren erstellte plusservereigene Cloudlösung "pluscloud" wurde im Jahr 2020 unter anderem durch die Entwicklung von Graphics Processing Units (GPU's) erweitert. Hierdurch werden künftig beispielsweise auch Lösungen für KI Use Cases ermöglicht. Zudem wurden im Geschäftsjahr die cloudbasierten Lösungen der Gesellschaft um SAP-Basis-Anwendungen und Internet of Things (IoT) Lösungen ergänzt. Ein weiterer Entwicklungsschwerpunkt des vergangenen Jahres lag in der Neu- und Weiterentwicklung cloudbasierter Branchenlösungen, beispielsweise in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Gesundheitswesen oder produzierendes Gewerbe. Im Zusammenhang mit der Beteiligung an dem europäischen Cloud-Projekt GAIA-X wurde im Jahr 2020 mit der "pluscloud open" eine den Grundsätzen von Sovereign Cloud Stack (SCS) entsprechende, GAIA-X kompatible Open Source Cloud entwickelt. Entwicklungsprojekte werden dabei in der Regel im Rahmen agiler Organisationsformen durch Squads bearbeitet. Hierbei bestehen die jeweiligen Squads aus eigenen Mitarbeitern verschiedener Unternehmensbereiche. 4. Risikobericht 4.1. Risikomanagement Die Zielsetzung des Risikomanagements besteht in der Früherkennung von Chancen und Risiken, der Abschätzung ihrer Auswirkungen sowie der frühzeitigen Einleitung geeigneter Vorsorge- und Sicherungsmaßnahmen. Auf diesem Wege wird die Basis für verantwortliches unternehmerisches Handeln im Sinne einer Balance zwischen Sicherheitsinteressen und Wertschöpfungszielen geschaffen. Das Risikomanagement orientiert sich an diesen Vorgaben und setzt die gängigen Instrumente der Risikobewältigung wie zum Beispiel Vermeidung, Verminderung und Kompensation ökonomisch sinnvoll ein. Der Risikomanagementprozess der Konzerngesellschaften ist in die bestehenden Planungs-, Steuerungs-, Kontroll- und Berichterstattungsabläufe eingebunden. Ein an das Management adressiertes Reporting sorgt vor allem in Form standardisierter Auswertungen dafür, den Geschäftsverlauf unter Berücksichtigung von Risiken und Chancen transparent darzustellen und zu analysieren. So werden regelmäßig alle relevanten Parameter zur aktuellen Liquiditäts- und Ertragslage ermittelt, erfasst und kommuniziert. Die Berichterstattung wird ergänzt durch wertorientierte und konzernrelevante Kennzahlen (z.B. Kennzahlen zu Vertragsabschlüssen, Durchschnittsumsätze je Vertrag und Kunde, Umsatzanalysen nach Kunden und Produkten, Kündigungsquoten, Kostenverhältnisprüfungen etc.), die ebenfalls für die Steuerung der Konzerngesellschaften Berücksichtigung finden. Risiken und Chancen der Konzerngesellschaften werden in regelmäßigen Treffen der Geschäftsleitungen identifiziert, klassifiziert und bewertet. 4.2. Risiken der künftigen Geschäftsentwicklung Die Konzerngesellschaften sind hinsichtlich ihrer künftigen Geschäftsentwicklung einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt. Die zentralen Risikofelder betreffen: Markt PlusServer bewegt sich in wettbewerbsintensiven Wachstumsmärkten mit einer Vielzahl von nationalen und internationalen Wettbewerbern, von denen einige aus einer deutlich größeren Marktstellung heraus agieren. So können Public-Cloud-Angebote global operierender Unternehmen zu Kunden- und Marktanteilsverlusten führen und die Wachstumschancen, auch von neuen Produkten, beschneiden und in ihrer Folge zu Umsatz- und Ergebniseinbußen der Konzerngesellschaften führen. Diesem Risiko begegnen die Konzerngesellschaften durch Partnerschaften und strategische Allianzen mit Public-Cloud-Anbietern sowie durch die Entwicklung neuer Produkte (zum Beispiel dem Hybrid Cloud Angebot plus.io) und Dienstleistungen, aber auch beispielsweise durch die Beteiligung an dem europäischen Cloud-Projekt GAIA-X zur Sicherung der Unabhängigkeit und Innovationsfähigkeit Europas mittels digitaler Souveränität. Aufgrund des Geschäftsmodells sind vor allem Energie, Internetanbindung, Softwarelizenzen und der Betrieb von Rechenzentren durch externe Anbieter wesentliche Input- und Kostenfaktoren. Kostensteigerungen und Abhängigkeiten in diesen Bereichen können zu rückläufigen Margen führen und damit Ergebnisauswirkungen haben. Diesem Risiko wird durch Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und strategische Bindungen von Lieferanten, aber auch durch diversifizierte Vertragsgestaltungen und standardisierte Produkte begegnet. Durch technologischen Wandel in den für PlusServer relevanten Märkten besteht die Möglichkeit, dass Neuentwicklungen zu spät auf den Markt kommen und nicht oder erst mit Verzögerungen den gewünschten Markterfolg erzielen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Neuentwicklungen trotz umfangreicher Tests Fehler oder Sicherheitslücken enthalten, die den Markterfolg dieser und anderer Dienstleistungen der Konzerngesellschaften schädigen können. Es sind auch Entwicklungsarbeiten denkbar, die nicht in marktreifen Produkten oder Dienstleistungen münden. Diesen Risiken begegnen die Konzerngesellschaften durch ein aktives Produktmanagement sowie durch sorgfältige Entwicklung von neuen, innovativen Produkten und Dienstleistungen. Auch die fehlende Integration von Systemen und Prozessen kann die Qualität von Produkten und Dienstleistungen und damit ihre Vermarktbarkeit einschränken. Zudem können sich hieraus Schadenersatzansprüche von Kunden ergeben. Diesen Risiken begegnen die Konzerngesellschaften mit einer Reihe von Projekten zur Harmonisierung von Prozessen und Systemen in der gesamten Gruppe. Auch die fehlende Erfahrung des Vertriebes bei der Vermarktung gerade neuer, erklärungsbedürftiger Produkte kann dazu führen, dass Umsatz- und Ergebnisziele verfehlt werden. Die Konzerngesellschaften begegnen diesem Risiko vor allem durch die Schulung von Mitarbeitern. Ein nachhaltiges Verfehlen der geplanten Wachstumsziele kann dazu führen, dass auf die in der Bilanz ausgewiesenen Immateriellen Vermögenswerte Kundenstamm, Markenrechte und der Geschäfts- oder Firmenwert ein Wertminderungsaufwand zu erfassen ist. Infrastruktur Der Leistungserstellungs- und Bereitstellungsprozess der Konzerngesellschaften erfolgt im oder mit Hilfe des Internets sowie durch Informations- und Telekommunikationstechnologien, die sich des Internets bedienen. Bedrohungen aus dem Internet könnten die Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität der Systeme oder der darin gespeicherten oder verarbeiteten Daten gefährden. Die Komplexität der technischen Infrastruktur sowie entsprechender Softwaresysteme, die im Leistungserstellungsprozess eingesetzt werden, nimmt aufgrund interner und externer Erfordernisse stetig zu. Zusätzlich ist die Infrastruktur dem Risiko gezielter Angriffe und technischer Ausfallrisiken ausgesetzt. Störungen oder Systemausfälle können die Leistungserstellung ganz oder vorübergehend beinträchtigen und auch zu Schadenersatzansprüchen von Kunden führen. Die Konzerngesellschaften setzen auf eine Kombination aus organisatorischen, manuellen sowie diversen technischen Kontrollmechanismen und Sicherheitsvorkehrungen, um diesen Risiken zu begegnen. Diese Sicherheitsmaßnahmen lassen die Konzerngesellschaften nach unterschiedlichen Standards zertifizieren. Kundenspezifische Risiken Wenngleich die Auswirkung auf die Liquidität bei Ausfall einzelner Kunden als gering eingestuft werden kann, so kann ein ungeplanter Ausfall einzelner Großkunden doch dazu führen, dass die Umsatz- und Ergebniserwartung nicht erreicht wird. Personal Hochqualifiziertes Personal mit spezialisiertem Fach- und Technologiewissen, insbesondere in den Bereichen Entwicklung, Betrieb und Kundenbetreuung, ist für den nachhaltigen Erfolg des Konzerns unabdingbar. Die große Nachfrage nach Spezialisten im IT-Bereich könnte den Wettbewerb um Mitarbeiter intensivieren und zu einem Fachkräftemangel führen. Im Durchschnitt beschäftigten die Konzerngesellschaften im Geschäftsjahr 2020 419 Mitarbeiter (2019: 427 Mitarbeiter). Finanzierung Im Rahmen der Konzernfinanzierung wurden von der PlusHolding GmbH Darlehensvereinbarungen mit der IKB Deutsche Industriebank AG, der Société Générale, London Branch und der UniCredit Bank AG, London Branch geschlossen. Zum einen wurde im August 2017 und im November 2017 eine Term B Facility in Höhe von insgesamt TEUR 260.000 aufgenommen. Zum anderen wurde im August 2017 eine Revolving Facility über insgesamt TEUR 50.000 vereinbart. Diese wurde von der PlusHolding zum 31. Dezember 2020 nicht in Anspruch genommen. Aus den Darlehensverträgen ergeben sich verschiedene Verpflichtungen und Auflagen des Darlehensnehmers und anderer Konzerngesellschaften, bei deren Nichteinhaltung den Darlehensgebern die Kündigung der Kreditverträge mit sofortiger Fälligstellung der jeweiligen Valutierungen zustehen könnte. Ergebnisabhängige Covenants können die Ziehung der Revolving Facility auf 35 % des Betrages einschränken. Eine Nichteinhaltung ergebnisabhängiger Covenants kann dagegen nicht zur Fälligkeit der Term B Facility führen. Verschiedene Konzerngesellschaften haften gesamtschuldnerisch für diese Darlehensverbindlichkeiten und haben bestehende und künftige Forderungen, Bankguthaben und Versicherungsansprüche sowie das Anlagevermögen verpfändet bzw. als Sicherheit abgetreten. Im Jahr 2020 gab es keine Verstöße gegen bestehende Verpflichtungen und Auflagen aus den Darlehensverträgen. Verstöße gegen diese Auflagen können allerdings die Kündigung der Kreditverträge mit sofortiger Fälligstellung der jeweiligen Valutierungen zur Folge haben. Die in den Darlehensverträgen festgelegten Covenants werden von der Gesellschaft laufend überwacht. Die PlusServer-Gruppe rechnet damit, dass die in den Darlehensverträgen beinhaltete Net Debt Covenant auch in 2021 nicht überschritten wird. Es besteht das theoretische Risiko, dass die Gesellschaft und die mit ihr verbundenen Unternehmen zukünftig nicht ausreichende operative Cashflows erwirtschaften können, um die Zins- und Tilgungszahlungen der fortbestehenden Finanzierungen zu erbringen. Steuern Einzelne Konzerngesellschaften könnten auf Grund ihrer Geschäftsstruktur steuerlichen Risiken im Rahmen von Konzernverrechnungen ausgesetzt sein, die aufgrund fiskalpolitischer Interessen vermehrt bei Liefer- und Leistungsbeziehungen mit Auslandsbezug auftreten können. Konkret könnte bei den Konzerngesellschaften die Geschäftsbeziehungen mit der PlusServer France und der Phoenix Lux Acquisition S.à r.l. davon betroffen sein. Die mit der Verrechnungspreismethodik in Zusammenhang stehenden steuerlichen Risiken könnten zu einer zusätzlichen Steuerbelastung führen. Zusätzliche Steueraufwendungen aufgrund von Verrechnungspreisanpassungen können durch Steuererstattungen aufgrund korrespondierender Einkommensanpassungen auf Ebene der jeweils betroffenen Konzerngesellschaften bzw. der Betriebsstätte kompensiert werden. Diese müssten ggf. im Rahmen von Verständigungsverfahren erzielt werden. Insofern ergäben sich zunächst Liquiditätsabflüsse, die bis zum Abschluss der Verständigungsverfahren vorfinanziert werden müssten. Ferner könnten sich positive wie negative Effekte aus unterschiedlichen Steuer- und Zinssätzen ergeben, die sich nicht vollständig ausgleichen. Insgesamt geht die Gesellschaft davon aus, dass die dargestellten Risiken weder einzeln noch kumuliert hinreichend konkretisiert sind bzw. es überwiegend wahrscheinlich ist, dass die Gesellschaft potentielle Steuernachforderungen erfolgreich abwehren bzw. gerichtlich zu ihren Gunsten durchsetzen kann oder durch die Einleitung entsprechender Verständigungsverfahren auf Ebene der jeweils betroffenen Konzerngesellschaften bzw. der Betriebsstätte kompensieren kann. Sonstige Risiken Die anhaltende Ausbreitung der Covid-19-Pandemie kann auch im laufenden Geschäftsjahr negative Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung der Konzerngesellschaften haben. So können sich die zur Eindämmung der Pandemie getroffenen Schutzmaßnahmen weiterhin negativ auf die Nachfrage von Kunden, insbesondere auf die Neukundengewinnung, auswirken. Kunden könnten weiterhin von der Neuvergabe oder Verlängerung von Aufträgen Abstand nehmen oder Kundenansprachen vermeiden. Auch könnte eine dauernde Zahlungsunfähigkeit von Kunden infolge der Pandemie zu Umsatz- oder Forderungsausfällen führen. Zur Vermeidung von Zahlungsausfällen werden Zahlungsverzögerungen regelmäßig kontrolliert und frühzeitig mit den Kunden geklärt. Gegebenenfalls vereinbart die Gesellschaft Zahlungsmoratorien, um den Kunden eine Überbrückung der Liquiditätsengpässe zu ermöglichen. Die für die Beschäftigten des Konzerns getroffenen Schutzmaßnahmen können dazu führen, dass Mitarbeiter nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen und hierdurch Leistungserbringungen oder auch vertriebliche Leistungen nicht oder nur verzögert möglich sind. Zum Gesundheitsschutz der Mitarbeiter haben die Konzerngesellschaften für Mitarbeiter die Arbeit im Mobile-Office angeordnet. Die sich im Mobile Office befindlichen Mitarbeiter wurden so ausgestattet, dass die Leistungserbringung vollständig möglich ist. Für unvermeidbare Arbeiten in Büros und Rechenzentren wurden umfangreiche Schutz- und Hygienemaßnahmen getroffen. 5. Chancen- und Prognosebericht Für das Gesamtjahr 2021 prognostiziert der Internationale Währungsfonds (IWF) einen Produktionsanstieg der Weltwirtschaft in 2021 von 6,0 %. 8 Für die Eurozone geht der IWF von einem Anstieg des realen Bruttoinlandsproduktes (BIP) um 4,4 % aus. 9 Die Bundesregierung erwartet für Deutschland eine Zunahme des BIP um 3,0 % gegenüber dem Jahr 2020. Die Wirtschaftsleistung von vor der Pandemie dürfte erst Mitte 2022 wieder erreicht werden. 10 Das Wachstum des ITK-Marktes in Deutschland soll sich nach Einschätzung des Branchenverbandes Bitkom, nach dem Corona-Schock und vorübergehend rückläufigen Umsätzen, in 2021 wieder beschleunigen. Nach einem Rückgang des ITK-Gesamtmarktes im Jahr 2020 um 0,6 % auf dann 169,8 Milliarden Euro erwartet die Bitkom für 2021 ein Wachstum des ITK-Gesamtmarktes um 2,7 % auf dann 174,4 Milliarden Euro. Die Zahl der Arbeitskräfte in der ITK-Branche soll sich bis zum Jahresende 2021 um 20.000 auf dann 1.220.000 erhöhen. 11 Trotz der Covid-19-Pandemie rechnet die PlusServer-Gruppe für das Geschäftsjahr 2021 aus jetziger Sicht mit einem leichten Umsatzanstieg gegenüber 2020. Dieser Anstieg resultiert vor allem auf einer weiter zunehmenden Nachfrage nach den Cloud-Angeboten der Gesellschaft. Der Fokus liegt dabei auf der Gewinnung von Neukunden und der Migration von Bestandskunden in die eigenen Cloudlösungen der Gesellschaft. Die EBITDA-Marge der PlusServer-Gruppe soll in 2021 bei ca. 34 % liegen. Auswirkungen der Covid-19-Pandemie können sich auch im Jahr 2021 vor allem in einem geringeren Neukundengeschäft und gegenüber der jetzigen Prognose niedrigeren volumenabhängigen Erlösen zeigen.
8 Quelle: International Monetary Fund, World
Economic Outlook, March 2021
Köln, den 30. April 2021 Die Geschäftsführung Dr. Oliver Mauss Dr. Frank Nellißen Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2020Aktiva
Passiva
Konzern-Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020
Konzern-Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 20201. Allgemeines Die PlusInvestment GmbH (im Folgenden kurz: "PlusInv" oder "Gesellschaft"), Köln, als Mutterunternehmen des Konzerns wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 7. Juli 2017 unter der Firmierung Blitz 17-569 GmbH, München, gegründet. Gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften bildet sie die PlusServer-Gruppe (im Folgenden kurz: "PlusServer"). Sie wird nach Umfirmierung und Sitzverlegung nach Köln beim Amtsgericht Köln unter HRB 92520 geführt. Sämtliche Geschäftsanteile an der PlusInv werden von der Phoenix Lux Acquisition S.à r.l., Luxemburg, gehalten. Oberste Muttergesellschaft ist die Phoenix Lux Investment S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg. Die Anteile an dieser Gesellschaft werden mehrheitlich von Fonds gehalten, die von BC Partners, London/Großbritannien, einer führenden Private Equity Gesellschaft, beraten werden. Die PlusInvestment GmbH wird als Tochtergesellschaft in den Konzernabschluss der Phoenix Lux Investment S.à r.l. einbezogen. Der Konzernabschluss für die PlusInv, nachfolgend auch "Konzern" oder "PlusServer-Gruppe" genannt, ist in Euro (EUR) aufgestellt, da der überwiegenden Anzahl der Konzerntransaktionen diese Währung zugrunde liegt und der Euro damit die funktionale Währung des Konzerns darstellt. Sofern nicht anders angegeben, erfolgt der Ausweis in Tausend Euro (TEUR). Sofern in einzelnen Tabellen keine Währungseffekte aufgeführt werden, sind Währungsumrechnungen nicht vorhanden oder von untergeordneter Bedeutung für den Konzernabschluss. Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben aufgrund kaufmännischer Rundung Differenzen auch innerhalb einzelner tabellarischer Darstellungen auftreten können. Dies betrifft auch die dargestellten Summen und Zwischensummen des Konzernabschlusses. Die Konzerngesamtergebnisrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. 2. Geschäftstätigkeit Die PlusServer-Gruppe entwickelt flexibel skalierbare Cloud- und Hosting-Setups sowohl für die individuellen als auch für standardisierte Bedarfe von Unternehmen. Die Gesellschaft berät ihre Kunden bei der Entwicklung und Implementierung maßgeschneiderter digitaler Transformationsprojekte. Die PlusServer-Gruppe bietet Kunden ein breites Portfolio digitaler Infrastrukturdienstleistungen an ("Infrastructure-as-a-Service" oder laaS). Diese reichen von "Bare Metal" und Colocation Leistungen über Managed Hosting Services auf dedizierten oder geteilten ("shared") Infrastrukturen bis hin zu modernen Private oder Public Cloud Angeboten in eigenen Rechenzentren. Die Public Cloud Angebote basieren dabei auf einem hybriden Angebot (plus.io) einer eigenen Public Cloud ("pluscloud"), welches mit den Angeboten der Hyperscaler Clouds (Amazon, Google, Azure) kombiniert werden kann. Für diese Hyperscaler Clouds bietet PlusServer sowohl das operative Management als auch Professional Services bei der Migration an. Daneben umfasst das Leistungsangebot der Gesellschaft Beratungsleistungen und Cloud-Lösungen mit dem Fokus auf bestimmte Workloads, wie beispielsweise den Betrieb von SAP Basis Umgebungen oder Lösungen für bestimmte Industriesegmente, wie zum Beispiel das Financial Services Angebot, welches die BafinBaFin-Anforderungen an IT Outsourcing berücksichtigt. In den Bereichen Managed Hosting, Managed Public Cloud Services für das Mid-Market Segment sowie Colocation zählt die PlusServer-Gruppe zu den Marktführern in Deutschland. Die PlusServer-Gruppe engagiert sich seit 2020 als Gründungsmitglied im Cloud-Projekt GAIA-X der Europäischen Union und ist eine der treibenden Kräfte im Sovereign Cloud Stack (SCS), einer der wesentlichen Komponenten des Projektes. Mit GAIA-X soll mittels digitaler Souveränität Europas Unabhängigkeit und Innovationsfähigkeit gesichert werden. Das Projekt ist durch eine Initiative der Bundesregierung entstanden und vereint heute Vertreter von über 300 Organisationen aus vielen Ländern. Es gilt als eines der wichtigsten politischen und technologischen Projekte Europas und erfährt dabei eine große Aufmerksamkeit. Im November 2020 veröffentlichte Plusserver als erster Anbieter eine Variante der pluscloud, die kompatibel mit den Anforderungen von GAIA-X und dem SCS ist. 3. Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde unter ergänzender Anwendung der Bestimmungen des § 315e HGB in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den diesbezüglichen Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB) aufgestellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind. Die PlusInv stellt als Konzernmutter verpflichtend diesen Konzernabschluss auf. Die Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2020 erfolgt nach den verpflichtend anzuwendenden Standards und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der vorliegende Konzernabschluss wurde durch die Geschäftsführung der PlusServer-Gruppe am 6. April 2021 zur Veröffentlichung freigegeben. Der Konzern weist zum 31. Dezember 2020 ein negatives Eigenkapital in Höhe von TEUR 147.390 aus. Die Bilanzierung erfolgt unter der Annahme der Prämisse der Unternehmensfortführung, da die langfristige Finanzierung des Konzerns insbesondere durch ein endfällig zu tilgendes und mit einem Rangrücktritt versehendes Gesellschafterdarlehen der Phoenix Lux Acquisition S.a.r.l., Luxembourg, in Höhe von TEUR 243.705 gesichert ist. Das Darlehen, welches die PlusBeteiligungs GmbH als Darlehensnehmer aufgenommen hat, ist mit 8,04 % p.a. verzinst und einschließlich Zinsen am 31. August 2027 zur Rückzahlung fällig. Ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen können die Konzerngesellschaften aus den Cashflows der laufenden Geschäftstätigkeit zu jedem Zeitpunkt nachkommen. Die weltweite Ausbreitung des Covid-19-Virus zu Beginn des Jahres 2020 kann negative Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung des Konzerns vor allem im laufenden Geschäftsjahr 2021 haben. So können zu treffenden Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten der Gesellschaft oder öffentliche Auflagen dazu führen, dass Mitarbeiter nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen und hierdurch Leistungserbringungen oder auch vertriebliche Leistungen nicht oder nur verzögert möglich sind. Zum Gesundheitsschutz der Mitarbeiter hat der Konzern für diese soweit möglich Arbeit im Homeoffice angeordnet. Die sich im Home-office befindenden Mitarbeiter und die benötigten Systeme wurden so ausgestattet, dass die Leistungserbringung vollständig möglich ist. Für Büroarbeiten sind umfangreiche Schutz- und Hygienemaßnahmen getroffen worden. Zudem kann sich die Pandemie negativ auf die Nachfrage von Kunden auswirken. Beispielsweise kann sich eine verringerte Nachfrage auf Seite der Kunden in einer rückläufigen Nachfrage nach volumenabhängigen Angeboten auswirken. Kunden könnten auch von der Neuvergabe oder Verlängerung von Aufträgen Abstand nehmen oder Kundenansprachen ver-meiden. Zudem könnten Liquiditätsengpässe oder die dauernde Zahlungsunfähigkeit von Kunden in Folge der Pandemie zu Umsatz- oder Forderungsausfällen führen. Auch könnten Lieferengpässe auf der Seite von Lieferanten dazu führen, dass für die Erbringung von Kundenleistungen notwendige Teile und Services seitens der Gesellschaft nicht beschafft werden können und eine Leistungserbringung entsprechend nicht erfolgen kann. 4. Erstmalige Anwendung IFRS - Angaben nach IFRS 1 Die PlusInvestment GmbH stellt zum 31. Dezember 2020 (reporting date) erstmals einen Konzernabschluss nach IFRS auf. Erstanwendungszeitpunkt ist demnach der 31. Dezember 2020 mit einem Berichtszeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 (reporting period) sowie einem Vergleichszeitraum des Umstellungsjahres vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 (transition period). Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde in Übereinstimmung mit den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Entsprechend ergibt sich eine IFRS-Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2019 (date of transition) zum Übergangszeitpunkt auf IFRS. Im IFRS-Konzernabschluss werden drei Bilanzen dargestellt. Der Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 48.886 aus der IFRS-Umstellung zum 1. Januar 2019 wird innerhalb des Bilanzverlusts dargestellt. Zum Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS sind die gemäß IFRS erforderlichen Schätzungen in Übereinstimmung mit den Schätzungen der vorherigen Rechnungslegung nach HGB vorgenommen worden. Wesentliche Effekte aus IFRS-Umstellung Im Rahmen der Umstellung der Konzernrechnungslegung auf IFRS gab es im Wesentlichen im Effekte Bereich der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen, der Bilanzierungvon Leasingverträgen, der Bewertung von Finanzinstrumenten, der Aktivierung von latenten Steuern sowie dem Ausweis von Vermögenswerten und Schulden. In diesem Zusammenhang resultieren aus diesen IFRS-Anpassungen teilweise latente Steuern. Für die IFRS-Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2019 ergaben sich zusammengefasst die folgenden wesentlichen Anpassungen unmittelbar im Gewinn- und Verlustvortrag (erfolgsneutral im Eigenkapital):
Die Geschäfts- oder Firmenwerte wurden auf Ihre Buchwerte zum Zeitpunkt des Unternehmenszusammenschlusses im Geschäftsjahr 2017 angepasst. Die Anpassung zwischen den Buchwerten nach HGB und den Buchwerten nach IFRS resultiert in den Folgezeiträumen lediglich aus den unterschriedlichen Abschreibungsmethoden. Im Rahmen einer Reorganisation wurde im Geschäftsjahr 2018 der Geschäftsbereich Nexinto auf die PlusServer-Gruppe übertragen. In diesem Zusammenhang wurde auch der Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Unternehmenszusammenschluss mit der damaligen Unternehmensgrupe Nexinto auf den Geschäfts- oder Firmenwert der PlusServer-Gruppe allokiert. Im Geschäftsjahr 2019 fand eine Wertminderung in Höhe von TEUR 54.472 statt, die erfolgswirksam erfasst wurde. Die Anpassungen in den Positionen Nutzungsrechte, Leasingverbindlichkeiten (langfristig) sowie Leasingverbindlichkeiten (kurzfristig) resultierten aus der Bilanzierung von Leasingverträgen gemäß IFRS 16. In diesem Zusammenhang werden grundsätzlich langfristige Leasingverträge als Nutzungsrecht aktiviert und über die vertraglich vereinbarte Nutzungsdauer amortisiert. Gleichzeitig erfolgt die Passivierung der Verbindlichkeiten zum Barwert der künftigen Leasingzahlungen, aufgeteilt in einen kurz- und einen langfristigen Anteil. Die Anpassungen in den Rechnungsabgrenzungsposten, den Verbindlichkeiten sowie den Rückstellungen wurden überwiegend erfolgsneutral vorgenommen und betreffen lediglich den Ausweis von Vermögenswerten und Schulden. Innerhalb der Rückstellungen gab es Unterschiede in der Bewertung von Rückbauverpflichtungen, die entsprechend zu abweichenden Buchwerten bei den Rückstellungen sowie korrespondierend bei den Sachanlagen geführt haben. Im Rahmen der Bewertung der Finanzschulden wurden Disagien als Fremdkapitalbeschaffungskosten in Abzug gebracht, die Folgebewertung erfolgt unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Aus der Bewertung eines Derivats in Form einer Zinsobergrenzenvereinbarung (Zinscap) resutliert eine Unterschiedsbetrag zwischen HGB und IFRS. Die Abweichung ist in den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten enthalten und dargestellt. Auf Grundlage der steuerlichen Planungsrechnung für die kommenden Geschäftsjahr (Planungshorizont 5 Jahre) wurden aktive latente Steuern auf bestehende steuerliche Verlustvorträge gebildet. Zudem erfolgte die Bildung von aktiven und passiven latenten Steuern für temporäre Unterschiede zwischen den Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden in der IFRS-Bilanz und deren steuerlichen Werten, die bislang aufgrund eines Ansatzwahlrechts nach HGB nicht angesetzt wurden. Die latenten Steuern als weitere IFRS-Anpassung resultieren kumuliert aus den hier aufgeführten wesentlichen IFRS-Umstellungseffekten als Differenz zwischen IFRS-Bilanzwert und dem Steuerwert (tax base) sowie der Aktivierung von latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge. In der IFRS-Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019 ergeben sich die folgenden wesentlichen Anpassungen im Vergleich zur vorherigen Rechnungslegung:
Innerhalb des Eigenkapitals hat die IFRS-Umstellung im Vergleich zur vorherigen Rechnungslegung zum 1. Januar 2019 die folgenden Effekte (inklusive latenter Steuern) gehabt:
Ausübung Wahlrechte aus der erstmaligen Anwendung von IFRS Die PlusServer-Gruppe wendet IFRS 3 retrospektiv für vergangene Unternehmenszusammenschlüsse vor dem 1. Januar 2019 an. Entsprechend wurden die Unternehmenszusammenschlüsse PlusServer sowie Nexinto in Anwendung der Regelungen des IFRS 3 bilanziert. Dies betrifft insbesondere die Einstufung, den Ansatz und die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden sowie die Höhe der aus den Unternehmenszusammenschlüssen resultierenden Geschäfts- oder Firmenwerte. Die Geschäfts- oder Firmenwerte PlusServer und Nexinto wurden in der vorherigen Rechnungslegung nach HGB zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung zum 31. August 2017 sowie 30. November 2017 in Höhe von TEUR 296.327 sowie TEUR 34.875 erfasst. Durch planmäßige Abschreibungen nach den Regelungen der vorherigen Rechnungslegung beträgt der Wertansatz beider Geschäfts- oder Firmenwerte zum 1. Januar 2019 TEUR 287.914. Die Bereiche PlusServer und Nexinto sind im Rahmen der Reorganisation im Geschäftsjahr 2018 eine zahlungsmittelgenerierende Einheiten (ZGE). Die bis zum 1. Januar 2019 nach der vorherigen Rechnungslegungsmethode erfassten planmäßigen Abschreibung wurden zurückgenommen. Auf die Bewertung der aufgedeckten immateriellen Vermögenswerte sowie der Neubewertung von Sachanlagen führt die retrospektive Anwendung des IFRS 3 zu keinen Änderungen im Vergleich zur vorherigen Rechnungslegung. Zudem werden für die IFRS-Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2019 die unter der vorherigen Rechnungslegung ausgewiesenen fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und sonstige langfristigen Vermögenswerte übernommen. Das Wahlrecht zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert wurde nicht in Anspruch genommen. Im Zuge der Erstanwendung des IFRS 16 wird die modifiziert retrospektive Methode angewendet. Die erstmalige Bilanzierung der Nutzungsrechte nach IFRS 16 erfolgt mit dem Buchwert, der bereits seit dem Bereitstellungsdatum bzw. Vertragsabschluss angewendet worden wäre, jedoch abgezinst unter Anwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes zum Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS. Im Rahmen der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten beim Übergang auf IFRS erfolgt die Ermittlung des Barwerts der verbleibenden Leasingzahlungen abgezinst unter Anwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes zum Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS. Für die Leasingverhältnisse wird grundsätzlich ein einheitlicher Grenzfremdkapitalzinssatz im Sinne eines Portfolios angewendet. Leasingverträge mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten sowie von untergeordneter Bedeutung wurden nicht angesetzt. Direkte anfängliche Kosten wurden berücksichtigt. Spätere Erkenntnisse waren nicht von Relevanz. 5. Erstmalige Anwendung von Standards und Interpretationen und noch nicht angewandte Standards und Interpretationen Bereits veröffentlichte, aber noch nicht angewandte Standards und Interpretationen:
Die nach dem 31. Dezember 2020 erstmals anzuwendenden neuen oder geänderten IFRS werden sich auf den Konzernabschluss der PlusInv allenfalls unwesentlich auswirken. 6. Konsolidierungskreis und Unternehmenszusammenschlüsse In den Konzernabschluss wurden nach IFRS 10 als Mutterunternehmen die PlusInv, sowie grundsätzlich alle ihre direkten oder indirekten Tochterunternehmen vollkonsolidiert. Folgende Tochterunternehmen wurden im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen:
Es wurden alle Tochtergesellschaften, die von der PlusInv beherrscht werden, sofern sie für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von Bedeutung sind, vollkonsolidiert (k). Die PlusServer Basis GmbH, Köln, wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 27. Februar 2020 gegründet und wird im Wege der Vollkonsolidierung berücksichtigt. Die in 2019 eröffnete Liquidation der Nexinto Holding Ltd, London/Großbritannien wurde in 2020 abgeschlossen. Die Nexinto Ltd., London/Großbritannien befindet sich seit dem 16. Juli 2019 in Liquidation und wird daher nicht konsolidiert (nk). Die Phoenix UK AcquiCo Ltd., London/Großbritannien, als Gesellschafterin der Nexinto Ltd., London/Großbritannien wird aufgrund der Liquidation ihrer Tochtergesellschaften und der daraus resultierenden untergeordneten Bedeutung für die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns ebenfalls nicht konsolidiert. Weiterhin ist eine Einbeziehung der Nexinto LLC in den Konzernabschluss wegen der für die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage untergeordneten Bedeutung der Nexinto LLC zum 31. Dezember 2020 unterblieben. Die Nexinto LLC wies ein Eigenkapital und ein Ergebnis von TEUR 0 aus. 7. Rechnungslegungsmethoden Im Folgenden werden die im Konzernabschluss angewandten Rechnungslegungsmethoden dargestellt. Darüber hinausgehende Informationen zu einzelnen Posten der Konzern-Gesamtergebnisrechnung und der Konzernbilanz sowie entsprechende Zahlenangaben ergeben sich aus den nachfolgend dargestellten Erläuterungen. Die Bilanzierung erfolgt unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips Umsatzrealisierung und Umsatzausweis Umsatzerlöse sind mit dem Betrag der Gegenleistung zu bewerten, die das Unternehmen zu realisieren erwartet, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die vereinbarten Güter bzw. Produkte und Dienstleistungen erlangt und Nutzen aus diesen ziehen kann. Zur Ermittlung der zu erfassenden Umsatzerlöse sieht der Standard ein fünfstufiges Schema vor, das folgende Schritte beinhaltet:
Klassen von Umsatzerlösen Die Umsatzerlöse im Konzern stammen grundsätzlich aus den folgenden übergeordneten Produkten bzw. Dienstleistungen:
Bestimmung des relevanten Vertrags Der Konzern geht teilweise mehrere Verträge mit demselben Kunden ein. Für Bilanzierungzwecke werden diese Verträge grundsätzlich wie ein Vertrag behandelt, wenn die Verträge gleichzeitig oder mit geringem Zeitabstand geschlossen werden und wirtschaftlich miteinander zusammenhängen. Es werden keine Verträge zusammengefasst, deren Abschlusstermine mehr als drei Monate auseinanderliegen, da diese Verträge dann nicht mehr als mit geringem Zeitabstand abgeschlossen betrachtet werden können. Ermessensausübungen sind erforderlich bei der Beurteilung, ob zwei oder mehr Verträge miteinander verbunden sind, wofür unter anderem zu berücksichtigen ist, ob sie als Paket mit einem einzigen wirtschaftlichen Zweck ausgehandelt wurden, ob die Gegenleistung für den einen Vertrag von der Erfüllung des anderen Vertrags abhängt oder ob einige oder alle Produkte in den Verträgen eine einzige Leistungsverpflichtung darstellen. Bei neuen Vereinbarungen mit bestehenden Kunden kann es sich entweder um einen neuen Vertrag oder um eine Änderung bzw. Leistungserweiterung vorheriger Verträge mit dem Kunden handeln. Bei der Festlegung, welcher Fall vorliegt, wird auch berücksichtigt, ob es eine Verbindung zwischen der neuen Vereinbarung und den bestehenden Verträgen gibt, ob die Produkte und Dienstleistungen der neuen Vereinbarung eng mit den in früheren Verträgen verkauften Produkten und Dienstleistungen verbunden sind, und wie die Preisgestaltung der Produkte und Dienstleistungen in der neuen Vereinbarung aussieht. Bei der Festlegung, ob eine Änderung des Vertragspreises eine Vertragsänderung oder eine Änderung variabler Gegenleistungen darstellt, wird untersucht, ob die Preisänderung sich aus der Änderung des Vertrages ergibt oder aus der Inanspruchnahme unveränderter bestehender Vertragsbestimmungen. Identifizierung der Leistungsverpflichtungen Die im Konzern vorhandenen Verträge mit Kunden enthalten oftmals verschiedene Produkte und Dienstleistungen. In der Regel sind unterschiedliche Produkte und Dienstleistungen, wie in den Klassen von Umsatzerlösen beschrieben, als separate Leistungsverpflichtungen einzustufen, und der ihnen zugeordnete Teil des Vertragspreises wird separat erfasst. Die Bestimmung, ob ein Produkt oder eine Dienstleistung als separate Leistungsverpflichtung betrachtet wird, ist jedoch grundsätzlich mit Ermessungsausübungen verbunden. Insbesondere im Rahmen des Implementierung und Ersteinrichtung von Kunden als Leistungsverpflichtung ist die Beurteilung mit Ermessensausübungen verbunden, ob diese Dienstleistungen eine erhebliche Integration darstellen bzw. signifikant sind, auf die sie sich beziehen. In diesem Zusammenhang wird insbesondere berücksichtigt, welche Art von Service durch den Konzern erbracht wird und wie der Umfang der einzelnen Dienstleistungen im Vergleich zu der originären Leistungsverpflichtung ist. Im Regelfall sind die Dienstleistungen im Bereich der Implementierung bzw. Ersteinrichtung eines Kunden nicht als eigenständige Leistungsverpflichtung erfasst. Der Kunde kann aus der Implementierung und Ersteinrichtung unabhängig von anderen Vertragsleistungen keinen Nutzen ziehen, zudem ist die Leistungsverpflichtung lediglich unselbständiger Bestandteil. Die Integrations- und Implementierungsleistungen sind notwendige Voraussetzungen für den Betrieb der Cloud bzw. der Server und ein Motiv für den Vertragsabschluss. Der Konzern geht entsprechend von einer signifikanten Installationsleistung aus. Bestimmung des Transaktionspreises Im Rahmen der Bestimmung der Gegenleistung sind Ermessensentscheidungen notwendig. Im Einzelnen wird in die Bestimmung des Transaktionspreises auch die Schätzung mit einbezogen, ob und in welchem Umfang dem Kunden nachträgliche Zugeständnisse oder Zahlungen gewährt werden und ob der Kunde die vertraglich vereinbarten Gebühren den Erwartungen entsprechend zahlen wird. Bei diesen Ermessensentscheidungen werden sowohl die bisherigen Erfahrungen mit dem entsprechenden Kunden als auch die branchen- und länderspezifischen Erfahrungen mit einbezogen. Die Verträge mit Kunden enthalten keine signifikanten Finanzierungskomponenten. Aufteilung des Transaktionspreises Die Aufteilung des Transaktionspreises wird anhand objektiver Kriterien vorgenommen. Grundsätzlich gibt es in der Ausgestaltung unserer Produkt- und Dienstleistungsbepreisung ein einheitliches Vorgehen. Da die Einzelveräußerungspreise für ein Angebot beobachtbar und weitgehend einheitlich für alle Kunden sind, sind nur im geringen Maße Schätzungen und Ermessensentscheidungen hinsichtlich der Aufteilung erforderlich. Grundsätzlich können die einzelnen Produkte und Dienstleistungen auf dieser Grundlage einzeln, objektiv und transparent hinsichtlich ihrer Transaktionspreise bestimmt werden. Ein Preis für ein Bündel von Produkten und Dienstleistungen wird nicht vereinbart; die Preisgestaltung richtet sich nach den einzelnen Komponenten und damit auch nach den einzelnen Leistungsverpflichtungen. Realisierung von Umsatzerlösen Grundsätzlich erfolgt mit Erfüllung einer Leistungsverpflichtung durch Übertragung des Produktes oder der Dienstleistung an den Kunden die Erlösrealisierung. Die Übertragung geschieht mit Erlangung der Beherrschung über den Vermögenswert bzw. den aus ihm resultierenden Nutzungen durch den Kunden. Der Kunde muss entsprechend Beherrschung über die Leistung bzw. den Vermögenswert erlangen, so dass er die Fähigkeit der Bestimmung seiner Verwendung und des Erhalts aller wesentlicher Vorteile im Zusammenhang mit diesem gewinnt, ohne dass ein Dritter darauf zugreifen kann. Zur Bestimmung des Leistungszeitpunkts der Erlösrealisation im Konzern erfolgt grundsätzlich nach dem Zeitraum, an dem der Kunde den kontinuierlichen Nutzen aus der Leistungsverpflichtung zieht. Der Kunde erhält und konsumiert gleichzeitig die Vorteile aus der Leistungserbringung, so dass in diesem Zusammenhang grundsätzlich zeitraumbezogene Leistungsverpflichtungen vorliegen. Ermessensausübungen sind erforderlich bei der Bestimmung, ob Umsatzerlöse zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen bestimmten Zeitraum zu erfassen sind. Für Leistungsverpflichtungen, die über einen bestimmten Zeitraum erfüllt werden, muss der Leistungsfortschritt auf Grundlage einer Schätzung mit der Methode gemessen werden, die den Leistungsfortschritt am besten widerspiegelt. In diesem Zusammenhang erfolgt die Erlösrealisierung je nach Art der Leistungsverpflichtung auf Grundlage von fixen monatlichen Vergütungen oder von leistungs- bzw. nutzungsabhängigen Vergütungen, die aus Sicht des Konzern zuverlässig ermittelt werden können. Alle oben genannten Ermessensausübungen und Schätzungen können dabei grundsätzlich erhebliche Auswirkungen auf die zeitliche Verteilung und die Höhe der zu realisierenden Umsatzerlöse haben. Vertragssalden Im Konzern bestehen keine vertraglichen Vermögenswerte, da grundsätzlich das Recht auf Gegenleistung (Zahlung durch den Kunden) lediglich vom Zeitablauf abhängig ist. Die Abrechnungen erfolgen in kurzen Zyklen, so dass zum jeweiligen Monatsende sämtliche erbrachten Leistungsverpflichtungen bereits mit entsprechenden Fälligkeit abgerechnet werden. Vertragsverbindlichkeiten bestehen aus erhaltenen Zahlungen vor der Umsatzrealisierung. Zum 31. Dezember 2020 bestehen entsprechende Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 1.345 (31. Dezember 2019: TEUR 1.260, 1. Januar 2019: TEUR 1.782), die jeweils vollständig im folgenden Geschäftsjahr als Umsatzerlöse realisiert werden. Kosten der Auftragserlangung und Vertragserfüllungskosten Die Aktivierung von inkrementellen Kosten für die Erlangung eines Kundenvertrages, insbesondere durch Verkaufsprovisionen für Vertriebsmitarbeiter, ist für den Konzern lediglich von untergeordneter Bedeutung. Innerhalb der PlusServer-Gruppe werden diese Kosten der Auftragserlangung zum Zeitpunkt ihres Anfalls unmittelbar als Aufwand erfasst, da der Abschreibungszeitraum kurzfristig ist und nicht mehr als ein Jahr beträgt. Der Ausweis erfolgt unmittelbar in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Vertragserfüllungskosten sind innerhalb des PlusServer-Gruppe nur von untergeordneter Bedeutung. Entsprechend findet keine Aktivierung und Abschreibung über die Vertragslaufzeit statt. Realisierung von sonstigen Erträgen und Zinserträgen Sonstige Erträge werden entsprechend ihrer Realisierung erfasst. Zinserträge werden effektivzinsgerecht erfasst. Aufwandsrealisierung Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung als Aufwand erfasst. Zinsen werden effektivzinsgerecht als Aufwand erfasst. Währungsumrechnung Transaktionen in fremder Währung werden mit dem Kurs am Tag der Transaktion in die funktionale Währung umgerechnet. Am jeweiligen Abschlussstichtag werden monetäre Posten zum Stichtagskurs umgerechnet, nicht monetäre Posten werden mit dem Kurs am Tag der Transaktion umgerechnet. In der Konzerngewinn- und Verlustrechnung erfolgt die Umrechnung der Posten zum Durchschnittskurs. Umrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung erfasst. Im laufenden Geschäftsjahr gab es Umrechnungsdifferenzen in Höhe von TEUR 16 (2019: TEUR -44). Innerhalb der PlusServer-Gruppe sind im aktuellen Geschäftsjahr sowie in den Vorjahren keine konsolidierten integrierten ausländischen Einheiten vorhanden. Im Geschäftsjahr 2020 wurden die folgenden Kurse für die Währungsumrechnungen des US-Dollar in Euro verwendet:
Andere Währungen sind grundsätzlich im Konzern vorhanden, haben aber eine untergeordnete Bedeutung. Geschäfts- oder Firmenwerte Geschäfts- oder Firmenwerte ("Goodwill") aus einem Unternehmenszusammenschluss werden bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der übertragenen Gegenleistung (Anschaffungskosten) über die identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden bemessen. Nach dem erstmaligen Ansatz werden Geschäfts- oder Firmenwerte zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich - bei Vorliegen von Anhaltspunkten auch unterjährig - entsprechend den Regelungen des IAS 36 auf Betrachtungsebene der zahlungsmittelgenerierender Einheiten ("ZGEs") - auf Wertminderungen überprüft. Die Zuordnung von neu entstandenen Geschäfts- oder Firmenwerten erfolgt jeweils zu den ZGEs, von denen erwartet wird, dass sie aus dem Zusammenschluss Nutzen ziehen. Die ZGEs entsprechen dabei grundsätzlich operativen Geschäftsbereichen, da Geschäfts- oder Firmenwerte nur auf dieser Ebene gesteuert werden. Zur Ermittlung einer möglichen Wertminderung wird der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit mit ihrem Buchwert verglichen. Der erzielbare Betrag ergibt sich aus dem höheren Wert aus Nutzungswert ("value in use") und Fair Value abzüglich Veräußerungskosten ("fair value less cost of disposal"). Eine Wertminderung liegt nur dann vor, wenn der erzielbare Betrag kleiner als der Buchwert ist. Eine spätere Zuschreibung infolge Wegfalls der Gründe für einen in vergangenen Geschäftsjahren erfassten Wertminderungsaufwand erfolgt nicht. Zum 31. Dezember 2020 wird im Konzern aus dem Unternehmenszusammenschluss PlusServer bzw. Nexinto ein Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen:
Sonstige immaterielle Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte liegen im Wesentlichen in Form von Kundenbeziehungen, Markenrechten sowie Softwarelizenzen vor. Sie weisen zum 31. Dezember 2020 einen Buchwert von insgesamt TEUR 49.852 (31. Dezember 2019: TEUR 63.527, 1. Januar 2019: TEUR 77.550) auf. Darin enthalten sind selbstgeschaffene immaterielle Vermögenswerte, die mit den in der Entwicklung direkt zurechenbaren Kosten angesetzt werden. Die PlusServer-Gruppe entwickelt für Ihre Kunden insbesondere cloudbezogene Lösungen, Produkte und Anwendungen. Entwicklungsschwerpuntk liegt dabei zum Einen auf der weiteren technischen Einbindung von Public Cloud Lösungen von Drittanbietern, wie insbesondere AWS und Google Cloud, in das eigene Angebotsportfolio. Zum Anderen stellt die Weiterentwicklung der plusservereigenen Cloudlösung ("PlusCloud") einen weiteren Entwicklungsschwerpunkt dar. Entwicklungsprojekte werden dabei in der Regel im Rahmen agiler Organisationsformen durch Squads bearbeitet. Hierbei entstehen die jeweiligen Squads aus eigenen Mitarbeitern verschiedener Unternehmensbereiche. Die folgenden Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauern werden von der Gesellschaft angewandt:
Die Kundenbeziehungen werden noch bis August 2023 bzw. November 2023 amortisiert. Die Markenrechte haben noch eine Nutzungsdauer bis zum September 2027 bzw. Dezember 2027. Sachanlagen Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen (über eine Nutzungsdauer von 3 bis 40 Jahren) und Wertminderungen, bewertet. Abgänge werden sowohl bei den historischen Anschaffungskosten als auch bei den kumulierten Abschreibungen ausgewiesen. Wertminderungen von sonstigen immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen Ein Werthaltigkeitstest wird bei immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer sowie bei Sachanlagen bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte durchgeführt. Eine Wertminderung wird dann ergebniswirksam erfasst, soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswerts den Buchwert unterschreitet. Der erzielbare Betrag wird für jeden Vermögenswert grundsätzlich einzeln ermittelt. Sofern dies nicht möglich ist, erfolgt die Ermittlung auf Basis einer Gruppe von Vermögenswerten, die weitgehend unabhängige Cashflows (ZGE) generieren. Die ZGE stellt die kleinste Gruppe von Vermögenswerten dar, die Mittelzuflüsse aus der fortgesetzten Nutzung erzeugen, unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder andere zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Jede Wertminderung wird sofort erfolgswirksam erfasst. Bei Entfall des Grundes für eine in den Vorjahren erfasste Wertminderung erfolgt eine Wertaufholung bis maximal zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten. Vorratsvermögen Die Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen direkt zurechenbaren Kosten. Finanzierungskosten sind nicht Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Kosten der nicht genutzten Produktionskapazitäten (Leerkosten) werden unmittelbar erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der Ausweis betrifft dabei im vollen Umfang geleistete Anzahlungen. Leasing Bei den im Konzern vorliegenden Leasingverhältnissen wird eine Aufteilung in Laufzeiten von bis zu einem Jahr und Laufzeiten über ein Jahr vorgenommen. Der Konzern bilanziert geringwertige und kurzfristige Leasingverhältnisse nicht. Der Aufwand aus den Leasingraten wird unmittelbar in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung erfasst. Bei nicht geringwertigen Leasingverträgen mit einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr wird die zu passivierende Leasingverbindlichkeit als Barwert der mit hoher Wahrscheinlichkeit an Leasingnehmer zu entrichtenden Zahlungen ermittelt. Für die Leasingverhältnisse wird grundsätzlich ein einheitlicher Grenzfremdkapitalzinssatz im Sinne eines Portfolios angewendet. Ihre Fortschreibung erfolgt nach der Effektivzinsmethode. Das im Gegenzug anzusetzende Nutzungsrecht an dem zugrunde liegenden Vermögenswert ist zu Beginn des Leasingverhältnisses mit seinen Anschaffungskosten anzusetzen. In ihre Ermittlung gehen neben den Leasingzahlungen etwaige anfängliche direkte Kosten des Leasingnehmers und Rückbaukosten ein. Das aktivierte Nutzungsrecht ist planmäßig abzuschreiben und bei entsprechenden Hinweisen auf eine Wertminderung zu prüfen. Gegenstand der abgeschlossenen Leasingverträge sind insbesondere Immobilienmieten, Mieten für Server-Racks und PKWs. Als Zinssatz wird der im Konzern anwendbare Grenzfremdkapitalzinssatz auf Grundlage der vorhandenen Finanzierungsstruktur in Höhe von 3,5 % (2019: 3,5 %) berücksichtigt. Dieser Zinssatz beruht auf einer nicht in Anspruch genommenen Kreditlinie in Höhe von TEUR 50.000. Weitere Angaben zu den Leasingverhältnissen werden unter 19. Nutzungsrechte aufgeführt. Rückstellungen Rückstellungen werden gebildet, soweit am Abschlussstichtag mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber einem Dritten entstanden ist, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und deren Höhe zuverlässig geschätzt werden kann. Rückstellungen werden mit ihrem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen, denen eine große Zahl gleichartiger Ereignisse zugrunde liegt, werden mit ihrem Erwartungswert bilanziert. Erfolgsunsicherheiten sind mögliche Verpflichtungen oder Vermögenswerte, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultieren und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse bedingt ist, die nicht vollständig unter Kontrolle des Konzerns stehen. Eventualschulden sind zudem gegenwärtige Verpflichtungen, die einen wahrscheinlichen Abfluss wirtschaftlicher Ressourcen nicht erwarten lassen oder deren Höhe nicht verlässlich geschätzt werden kann. Ertragsteuern (tatsächliche und latente Steuern) Der Ertragsteueraufwand stellt die Summe des laufenden (tatsächlichen) Steueraufwands und der latenten Steuern dar. Der tatsächliche Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das Geschäftsjahr ermittelt. Die Verbindlichkeit des Konzerns für den tatsächlichen Steueraufwand wird auf Grundlage der geltenden Steuersätze berechnet. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt entsprechend der "Liability Method". Dies bedeutet, vorbehaltlich eines ausdrücklichen Ansatzverbots sind für sämtliche temporären Unterschiede zwischen den Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden in der IFRS-Bilanz und deren steuerlichen Werten latente Steuern zu bilden. Das gilt unabhängig von dem Zeitpunkt, zu dem sich die temporären Differenzen abbauen. Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze (und Steuervorschriften) bemessen, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet wird. Dabei sind die am Abschlussstichtag gültigen Regelungen maßgeblich, sofern diese nicht bereits für die Zukunft geändert wurden. Latente Steuern, die sich auf unmittelbar im Eigenkapital erfasste Posten beziehen, werden ebenfalls unmittelbar im Eigenkapital erfasst. Auf steuerliche Verlustvorträge werden aktive latente Steuern gebildet, soweit deren Realisierbarkeit wahrscheinlich ist. Latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass der damit verbundene Steuervorteil realisiert werden wird; Zuschreibungen werden vorgenommen, wenn sich die Aussicht auf steuerliches Einkommen verbessert, das zur Nutzung von Aufwendungen aus der Umkehr temporärer Differenzen oder von Verlusten genutzt werden kann. Nicht bilanzierte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag neu beurteilt und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung gestatten wird. Erfolgsunsicherheiten (Eventualschulden und -forderungen) Erfolgsunsicherheiten sind mögliche Verpflichtungen oder Vermögenswerte, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultieren und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse bedingt ist, die nicht vollständig unter Kontrolle des Konzerns stehen. Eventualschulden sind zudem gegenwärtige Verpflichtungen, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultieren, bei denen der Abfluss von Ressourcen, die wirtschaftlichen Nutzen verkörpern, unwahrscheinlich ist oder bei denen der Umfang der Verpflichtung nicht verlässlich geschätzt werden kann. Eventualschulden werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt, wenn sie im Rahmen eines Unternehmenserwerbs übernommen wurden. Eventualforderungen werden nicht angesetzt. Sofern ein Abfluss von wirtschaftlichem Nutzen nicht unwahrscheinlich ist, werden im Konzernanhang Angaben zu Eventualschulden gemacht. Gleiches gilt für Eventualforderungen, sofern deren Zufluss wahrscheinlich ist. Zahlungsmittel Zu den Zahlungsmitteln gehören Barmittel und Sichteinlagen. Als Zahlungsmitteläquivalente gelten kurzfristige, äußerst liquide Finanzinvestitionen, die jederzeit in bestimme Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen. Im Konzern sind derzeit nur Zahlungsmittel und keine Zahlungsmitteläquivalente vorhanden. Entsprechend ergibt sich der Zahlungsmittelfonds lediglich aus Zahlungsmitteln in Form von Barmitteln und Sichteinlagen. Finanzinstrumente Finanzinstrumente sind Verträge, die bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Ein marktüblicher Kauf oder Verkauf von finanziellen Vermögenswerten wird zum Handelstag angesetzt, d.h. zu dem Tag, an dem sich der Konzern verpflichtet, den Vermögenswert zu kaufen oder zu verkaufen. Die erstmalige Bewertung eines Finanzinstruments erfolgt zum jeweiligen beizulegenden Zeitwert. Soweit das Finanzinstrument in der Folgebewertung nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, sind die Transaktionskosten zu berücksichtigen. Der beizulegende Zeitwert wird dabei nach folgenden Bewertungsstufen ermittelt:
Gegenwärtig beruhen alle für Finanzinstrumente ermittelten beizulegenden Zeitwerte auf Informations- und Inputfaktoren der oben umschriebenen Stufe 2. In Abhängigkeit des vom Konzerns gewählten Geschäftsmodells und der Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme werden finanzielle Vermögenswerte klassifiziert. Finanzielle Vermögenswerte, die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme zu halten und deren Zahlungsströme zu festgelegten Zeitpunkten in Form von Tilgungs- und Zinszahlungen führen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Finanzielle Vermögenswerte die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung in der Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme und im Verkauf des Vermögenswerts besteht und deren Zahlungsströme zu festgelegten Zeitpunkten in Form von Tilgungs- und Zinszahlungen führen, werden erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet. Finanzielle Vermögenswerte werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn sie weder zur Vereinnahmung von Zahlungsströmen noch zur Vereinnahmung von Zahlungsströmen und zum Verkauf gehalten werden. Die finanziellen Vermögenswerte des Konzerns umfassen Zahlungsmittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie sonstige finanzielle Vermögenswerte. Der Konzern legt die Klassifizierung seiner finanziellen Vermögenswerte mit dem erstmaligen Ansatz fest. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Ansprüche auf den Erhalt von Zahlungsströmen aus den finanziellen Vermögenswerten ausgelaufen oder übertragen worden sind und der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen aus dem Eigentum übertragen hat. Finanzielle Verbindlichkeiten sind entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen Finanzschulden gegenüber Banken, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten. Der Konzern legt die Klassifizierung seiner finanziellen Verbindlichkeiten mit dem erstmaligen Ansatz fest. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, sobald die vertragliche Verpflichtung beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen ist. Die Differenz zwischen dem Buchwert einer finanziellen Verbindlichkeit, die ausgebucht oder auf eine andere Partei übertragen wurde, und der gezahlten Gegenleistung, einschließlich übertragener nicht zahlungswirksamer Vermögenswerte oder übernommener Verbindlichkeiten, wird als sonstige Erträge bzw. Finanzierungsaufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. IFRS 9 hat ein Wertminderungsmodell basierend auf erwarteten Kreditverlusten (Expected Credit Loss Model). Dieses Modell ist auf alle finanziellen Vermögenswerte anzuwenden, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Zur Ermittlung der Wertminderungen auf Lieferungen und Leistungen wird das vereinfachte Verfahren angewandt. Hierbei werden die erwarteten Kreditverluste, über die gesamte Laufzeit der Finanzinstrumente ermittelt. Für die übrigen finanziellen Vermögenswerte wird grundsätzlich das grundsätzliche Modell mit drei Stufen umgesetzt: Für den Konzern sind lediglich Stufe 1 und Stufe 2 von Relevanz. Stufe 1 subsummiert alle finanziellen Vermögenswerte und bemisst den erwarteten Verlust innerhalb der nächsten 12 Monate. Stellt sich für einen finanziellen Vermögenswert eine signifikante Bonitätsverschlechterung ein, ist der finanzielle Vermögenswert in Stufe 2 umzugliedern. In Stufe 2 wird der erwartete Verlust für die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts ermittelt. Der Konzern berücksichtigt die Ausfallwahrscheinlichkeit zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes von Vermögenswerten und das Vorliegen einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos während aller Berichtsperioden. Um zu beurteilen, ob sich das Ausfallrisiko signifikant erhöht hat, vergleicht der Konzern das Ausfallrisiko im Hinblick auf den Vermögenswert am Abschlussstichtag mit dem Ausfallrisiko im Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes. Dabei werden verfügbare angemessene und belastbare zukunftsorientierte Informationen berücksichtigt. Die Einschätzung der erwarteten Ausfälle ergibt sich aus der Analyse historischer Forderungsausfälle, der Altersstruktur, der versicherten Forderungen sowie aktuellen Branchenentwicklungen und der Beurteilung der Kreditwürdigkeit einzelner Kunden. Wesentliche Forderungsausfallrisiken sieht die Gesellschaft historisch bedingt nicht. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden nur dann saldiert und als Nettobetrag in der Bilanz ausgewiesen, wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder mit der Realisierung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen. Bankverbindlichkeiten werden mit Forderungen gegen dieselbe Bank verrechnet, wenn die Forderungen den Verbindlichkeiten durch Abtretung als Sicherheit dienen und die Fälligkeiten der Forderungen und Verbindlichkeiten nahezu identisch sind. Der Konzern wendet kein Hedge-Accounting an. Als Derivat ist im Geschäftsjahr 2020 sowie in den Vorjahren lediglich ein Derivat in Form einer Zinsobergrenzenvereinbarung (Zinscap) vorhanden. Konsolidierungsgrundsätze Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Danach werden die Anschaffungskosten auf die erworbenen, einzeln identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden und Eventualschulden entsprechend ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt verteilt. Ein verbleibender aktiver Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt, ein nach nochmaliger Überprüfung verbliebener passiver Unterschiedsbetrag wird erfolgswirksam vereinnahmt. Anschaffungsnebenkosten werden aufwandswirksam erfasst. Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den einbezogenen Gesellschaften werden konsolidiert. Zwischenergebnisse werden, soweit wesentlich, eliminiert. Leistungen an Arbeitnehmer Bilanzierung und Bewertung von Verpflichtungen für Pensionen erfolgen gemäß IAS 19. Zu unterscheiden sind dabei grundsätzlich beitrags- und leistungsorientierte Pensionspläne. Bei beitragsorientierten Plänen treffen den Arbeitgeber und damit den Konzern über die regelmäßige Entrichtung bestimmter Beiträge hinaus keinerlei Verpflichtungen. Im Gegensatz zu leistungsorientierten Pensionsplänen sind zur Bewertung von Verpflichtungen oder Aufwendungen aus beitragsorientierten Pensionsplänen keine versicherungsmathematischen Annahmen erforderlich. Entsprechend entstehen keine versicherungsmathematischen Gewinne oder Verluste. Der Konzern trägt bei den beitragsorientierten Zusagen keine versicherungsmathematischen Risiken bzw. diese Risiken werden durch den Versorgungsträger vollständig kompensiert. Es liegt eine reine Beitragszusage vor (defined contribution obligation). Die Beitragszusage wird dabei indirekt über Dritte organisiert, es besteht in voller Höhe ein Deckungsvermögen. Aufwendungen an staatliche Rentenversicherungsträger für beitragsorientierte Pläne zur Rentenversicherung werden im Konzernabschluss im Personalaufwand erfasst. Innerhalb der PlusServer-Gruppe bestehen derzeit lediglich beitragsorientierte Pläne. Der vorhandene Pensionsplan ist vollumfänglich auf eine Unterstützungskasse ausgelagert. Es besteht zudem eine zu den Leistungszusagen des Pensionsplans kongruente Rückdeckungsversicherung, so dass eine Subsidiärhaftung der PlusServer-Gruppe nahezu ausgeschlossen ist. Sowohl die Unterstützungskasse als auch die Rückdeckungsversicherung haben eine Insolvenzabsicherung. Entsprechend werden im Konzern die Beiträge zur Rückdeckungsversicherung als laufender Aufwand innerhalb der Personalaufwendungen ausgewiesen. 8. Verwendung von Schätzungen und Annahmen Im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses müssen von der Geschäftsführung Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden, die einen Einfluss auf die Posten des Konzernabschlusses und die Erläuterungen zum Konzernabschluss haben. Die tatsächlichen Entwicklungen können von den vorgenommenen Schätzungen und Annahmen abweichen. Nachfolgend werden wesentliche Schätzungen und Annahmen weiter erläutert. Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte In Bezug auf die Geschäfts- oder Firmenwerte und die sonstigen immateriellen Vermögenswerte sind Annahmen und Schätzungen insbesondere bei Werthaltigkeitsprüfungen erforderlich. Sie betreffen insbesondere die Schätzung der zukünftigen Cashflows, der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten und die Ableitung der Diskontierungszinssätze. Zum 31. Dezember 2020 bestehen im Konzern Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von TEUR 276.730 (31. Dezember 2019: TEUR 276.730, 1. Januar 2019: TEUR 331.203). Sonstige immaterielle Vermögenswerte werden zum 31. Dezember 2020 mit einem Buchwert in Höhe von TEUR 49.852 (31. Dezember 2019: TEUR 63.527, 1. Januar 2019: TEUR 77.550) ausgewiesen. Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte Im Geschäftsjahr wurden Entwicklungskosten für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte in Höhe von TEUR 2.115 (31. Dezember 2019: TEUR 544, 1. Januar 2019: TEUR 23) aktiviert. Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerte betreffen verschiedene Projekte im Rahmen von Softwareentwicklungen und setzen sich aus internen- und externen Kosten zusammen. Für die Projekte werden entsprechend umfangreiche Projektpläne erstellt und laufend aktualisiert sowie kontrolliert. Im Rahmen dieser Projektpläne werden Annahmen über zukünftige Entwicklungen und die Umsetzung dieser Projekte getroffen, die trotz der umfangreichen Entwicklungserfahrung mit Unsicherheiten und Risiken verbunden sind. Rückstellungen Die Bestimmung von Rückstellungen ist in erheblichem Maß mit Einschätzungen verbunden. Der Konzern bildet sonstige Rückstellungen in Höhe von TEUR 4.620 (31. Dezember 2019: TEUR 7.063, 1. Januar 2019: TEUR 6.890). Die sonstigen Rückstellungen betreffen dabei insbesondere variable Vergütungen, Rückbauverpflichtungen, Abfindungen, Gutschriften sowie drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Sonstige Rückstellungen werden dabei für Einzelrisiken gebildet, deren Zahlungszeitpunkte oder Beträge unsicher sind. Für den Wertansatz für Rückstellungen sind Annahmen über zukünftige Entwicklungen notwendig, die mit Unsicherheiten und Risiken verbunden sind. So ist die Höhe nicht mit Sicherheit zu bewerten und unterliegt Schätzungen, die auf Erfahrungswerten beruhen. Ertragsteuern Für die Bildung von Steuerrückstellungen müssen Annahmen getroffen werden über die zukünftige Höhe der Steuer und den Steuermessbetrag. Außerdem ist zu bestimmen, ob eine Wertberichtigung oder ein Nicht-Ansatz bei den aktiven latenten Steuern notwendig ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass aktive latente Steuern, die aus zeitlichen Unterschieden und Verlustvorträgen herrühren, in Zukunft gegen zu versteuernde Gewinne verrechnet werden können, ist zu beurteilen. Es bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der Auslegung komplexer Steuervorschriften sowie der Höhe und des Zeitpunktes künftiger zu versteuernder Einkünfte. Zur Beurteilung der Frage, ob latente Steuern aus steuerlichen Verlustvorträgen nutzbar, d.h. werthaltig sind, wird auf die steuerliche Ergebnisplanung des Konzerns sowie konkret umsetzbare Steuerstrategien zurückgegriffen. Grundlage hierfür ist eine fünfjährige Mittelfristplanung. Zum 31. Dezember 2020 bestehen im Konzern passive latenten Steuern in Höhe von TEUR 12.704 (31. Dezember 2019: TEUR 14.509, 1. Januar 2019: TEUR 17.623) nach Saldierung mit aktiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 7.005 (31. Dezember 2019: TEUR 8.381, 1. Januar 2019: TEUR 9.460). Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden Bei der Bestimmung des Transaktionspreises als Gegenleistungen wird mit Ermessensentscheidungen ermittelt, ob und in welchem Umfang dem Kunden nachträgliche Zugeständnisse oder Zahlungen gewährt werden und ob der Kunde die vertraglich vereinbarten Gebühren den Erwartungen nach zahlen wird. Die in diesem Zusammenhang notwendigen Ermessensentscheidungen haben Einfluss auf die Höhe der Umsatzerlöse bzw. die Werthaltigkeit von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Derzeit sind die Forderungsverluste im Konzern von untergeordneter Bedeutung. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Konzerngesamtergebnisrechnung sowie Konzernbilanz 9. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden betreffen im Wesentlichen die Geschäftsbereiche Managed Hosting Services, Managed Cloud Services, Reselling, Colocation Services, Managed Public Cloud und Consulting. Die Umsatzerlöse lassen sich wie folgt sachlich aufteilen:
10. Sonstige betriebliche Erträge Innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträgen werden insbesondere Kaufpreisminderungen, private KfZ-Nutzungen, sowie Auflösungen von Rückstellungen und Verbindlichkeiten ausgewiesen. 11. Materialaufwand Der Materialaufwand setzt sich wie folgt zusammen:
12. Personalaufwand Innerhalb des Personalaufwands werden Gehälter sowie soziale Abgaben und Aufwendungen für Alterversorgungen ausgewiesen. Die Personalkosten lassen sich wie folgt aufteilen:
13. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
14. Abschreibungen Die Abschreibungen resutlieren überwiegend aus der Amortisation der im Rahmen der Unternehmenszusammenschlüsse aktivierten Kundenbeziehungen und Markenrechte. Im Geschäftsjahr 2019 wird zudem eine Wertberichtigung auf Geschäfts- oder Firmenwerte auf Grundlage eines Impairment Tests in Höhe von TEUR 54.472 erfasst. 15. Finanzergebnis Das Finanzergebnis umfasst:
Innerhalb der Finanzaufwendungen werden insbesondere Zinsaufwendungen aus den langfristigen Konzernfinanzierung dienenden Gesellschafter- und Bankdarlehen in Höhe von TEUR 28.541 (2019: TEUR 27.254) ausgewiesen. 16. Steuern Die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen mit Sitz in Köln, Deutschland, unterliegen der deutschen Körperschaftssteuer (einschließlich des Solidaritätszuschlags) und der Gewerbesteuer. Der Konzernsteuersatz beträgt wie im Vorjahr 32,45 %. Bei der Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlagen kommt es regelmäßig zu Hinzurechnungen und Kürzungen bestimmter Aufwendungen und Erträge. Die Höhe der Ertragsteuern bemisst sich an dem so ermittelten zu versteuernden Einkommen bzw. am so ermittelten Gewerbeertrag. Latente Steuern wurden aufgrund von temporären Abweichungen zwischen Steuerwert (tax basis) und dem Wertansatz in der IFRS-Bilanz berechnet. Soweit eine Realisierung der künftigen rechnerischen Steuervorteile aus aktiven latenten Steuern nicht wahrscheinlich ist, werden diese wertberichtigt. Latente Steuern wurden aufgrund von temporären Abweichungen zwischen Steuerwert und dem Wertansatz in der IFRS-Bilanz berechnet. Soweit eine Realisierung der künftigen rechnerischen Steuervorteile aus aktiven latenten Steuern nicht wahrscheinlich ist, werden diese wertberichtigt. Zwischen der PlusServer GmbH, der PlusHolding GmbH sowie der PlusBeteiligungs GmbH als Organträgerin besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Die latenten Steuern und tatsächlichen Aufwendungen für Steuern vom Ertrag stellen sich für die Geschäftsjahre wie folgt dar:
Bei der Berechnung latenter Steuern wurde ein Steuersatz in Höhe von 32,45 % angewandt. Dieser setzt sich zusammen aus dem Steuersatz für Körperschaftsteuern zuzüglich Solidaritätszuschlag und aus dem Steuersatz für die Gewerbesteuer. Die aktiven latenten Steuern entfallen auf folgende Bilanzposten und steuerliche Verlustvorträge:
Die passiven latenten Steuern entfallen auf folgende Bilanzposten:
Die folgende Tabelle zeigt die steuerliche Überleitungsrechnung von dem im Geschäftsjahr erwarteten Ertragsteueraufwand zum tatsächlich ausgewiesenen Steueraufwand. Zur Ermittlung des erwarteten Steueraufwands wird der im Geschäftsjahr 2020 sowie im Vorjahr anwendbare Ertragsteuersatz von 32,45 % mit dem Ergebnis vor Steuern multipliziert.
Es bestehen keine steuerlich unverfallbaren Verlustvorträge, für die keine latenten Steueransprüche bilanziert worden sind. 17. Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Für die ausgewiesenen sonstigen immateriellen Vermögenswerte bestehen bei den Markenrechten Eigentums- und Verfügungsbeschränkungen. Bei den übrigen sonstigen immateriellen Vermögenswerten bestehen keine Eigentums- und Verfügungsbeschränkungen. Im laufenden Geschäftsjahr wurden keine wesentlichen Forschung- und Entwicklungskosten ausgewiesen, die nicht als selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte aktiviert wurden. Forschungskosten fallen im Konzern nur in unwesentlicher Höhe an, sämtliche produktbezogenen Entwicklungskosten werden aktiviert.
18. Geschäfts- oder Firmenwerte Zum 31. Dezember 2020 wird im Konzern der Geschäfts- oder Firmenwert PlusServer (inkl. Nexinto) ausgewiesen. Im Rahmen des Impairmenttests wurde der Nutzungswert der CGU von PlusServer zum 31. Dezember 2020 bestimmt, der über dem Buchwert lag. Die Berechnung basiert auf prognostizierten Cashflows, die aus einer durch das Management genehmigten Planung für die nächsten 5 Jahre abgeleitet wurden und die bisher für die PlusServer vorliegenden Erfahrungswerte berücksichtigen. Der Diskontierungssatz betrug vor Steuern 10,3 % für die Detailplanungsphase. Für die ferne Planungsphase wird eine Wachstumsrate von 1 % angenommen. Der Diskontierungszinssatz reflektiert die spezifischen Risiken dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Der Diskontierungszinssatz wurde nach dem CAPM-Modell auf Basis aktueller Marktdaten und Einschätzungen ermittelt. Aus dem Impairmenttest ergab sich zum Stichtag kein Wertminderungsaufwand. Im Rahmen des Impairmenttests wurde der Nutzungswert der CGU von PlusServer zum 31. Dezember 2019 bestimmt, der unter dem Buchwert lag. Die Berechnung basiert auf prognostizierten Cashflows, die aus einer durch das Management genehmigten Planung für die nächsten 5 Jahre abgeleitet wurden und die bisher für die PlusServer vorliegenden Erfahrungswerte berücksichtigen. Der Diskontierungssatz betrug vor Steuern 10,2 für die Detailplanungsphase. Für die ferne Planungsphase wird eine Wachstumsrate von 1,25 % angenommen. Der Diskontierungszinssatz reflektiert die spezifischen Risiken dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Der Diskontierungszinssatz wurde nach dem CAPM-Modell auf Basis aktueller Marktdaten und Einschätzungen ermittelt. Aus dem Impairmenttest ergab sich ein Wertminderungsaufwand in Höhe von TEUR 54.472. Dieser Wertminderungsaufwand resultiert aus dem Verlust eines Großkundens im Enterprise Segment. Im Rahmen des Impairmenttests wurde der Nutzungswert der CGU von PlusServer zum 1. Januar 2019 als Datum der IFRS-Umstellung bestimmt, der über dem Buchwert lag. Die Berechnung basiert auf prognostizierten Cashflows, die aus einer durch das Management genehmigten Planung für die nächsten 5 Jahre abgeleitet wurden und die bisher für die PlusServer vorliegenden Erfahrungswerte berücksichtigen. Der Diskontierungssatz betrug vor Steuern 9,5 % für die Detailplanungsphase. Für die ferne Planungsphase wird eine Wachstumsrate von 2,0 % angenommen. Der Diskontierungszinssatz reflektiert die spezifischen Risiken dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Der Diskontierungszinssatz wurde nach dem CAPM-Modell auf Basis aktueller Marktdaten und Einschätzungen ermittelt. Aus dem Impairmenttest ergab sich zum Stichtag kein Wertminderungsaufwand. 19. Nutzungsrechte Im Rahmen der Anwendung des IFRS 16 werden bestimmte Leasingverhältnisse gemäß den einschlägigen Regelungen der Bilanzierung als Nutzungsrechte erfasst und über die Laufzeit des Leasingverhältnisses planmäßig abgeschrieben. Wesentliche Leasinggegegenstände sind Server bzw. Rechenzentren mit Servern (DC Rent), Immobilien sowie Fahrzeuge. Die Entwicklung der Nutzungsrechte lässt sich wie folgt darstellen:
Für die ausgewiesenen Nutzungsrechte bestehen keine Verfügungsbeschränkungen. Der Konzern hat nicht das rechtliche Eigentum an diesen Vermögenswerten. Die Entwicklung der Nutzungsrechte im Vorjahr lässt sich wie folgt darstellen:
Für die ausgewiesenen Nutzungsrechte bestehen keine Verfügungsbeschränkungen. Der Konzern hat nicht das rechtliche Eigentum an diesen Vermögenswerten. Es bestehen variable Leasingzahlungen aus Mietverträgen sowie in Form von Nebenkosten bei den gemieteten Büroimmobilien. Die Leasingzahlungen aus den Mietverträgen mit variablen Zahlungen belaufen sich auf TEUR 1.616 (2019: TEUR 1.616). Die Mietnebenkosten belaufen sich auf TEUR 701 (2019: TEUR 543). Bei den gemieteten Büroimmobilien bestehen grundsätzlich Verlängerungsoptionen. Der Konzern ermittelt die Nutzungsrechte und die korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten auf Grundlage der unkündbaren Grundmietzeit ohne Verlängerung. Wesentliche Kündigungsrechte über die gesetzlich bestimmten außerordentlichen Kündigungsrechte hinaus bestehen nicht. 20. Sachanlagen
Für die Sachanlagen bestehen in voller Höhe Eigentums- und Verfügungsbeschränkungen durch Sicherheitsbestellungen der finanzierenden Banken.
21. Langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte Die langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte mit einem Buchwert von TEUR 2 (31. Dezember 2019: TEUR 3, 1. Januar 2019: TEUR 5) betreffen Anteile an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen sowie Genossenschaftsanteile. 22. Vorräte Die Vorräte in Höhe von TEUR 5 (31. Dezember 2019: TEUR 0, 1. Januar 2019: TEUR 107) betreffen geleistete Anzahlungen. Wertberichtigungen auf Vorräte sind nicht vorhanden. 23. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Der Konzern bildet Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Umfang von TEUR 1.664 (31. Dezember 2019: TEUR 1.593, 1. Januar 2019: TEUR 1.781) Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich zum 31. Dezember 2020 wie folgt dar:
Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich zum 31. Dezember 2019 wie folgt dar:
Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich zum 1. Januar 2019 wie folgt dar:
Die Forderungen bestehen im Wesentlichen gegen langjährige Kunden. In den letzten Jahren gab es keine wesentlichen Forderungsausfälle. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in voller Höhe als Sicherheit verpfändet. 24. Kurzfristige sonstige Vermögenswerte Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
25. Zahlungsmittel
Die Zahlungsmittel setzen sich hauptsächlich aus Guthaben bei Kreditinstituten zusammen und sind in voller Höhe als Sicherheit gegenüber den finanzierenden Banken gestellt. 26. Eigenkapital Das Stammkapital der PlusInv beträgt unverändert zum Vorjahr TEUR 25. Die Kapitalrücklage beträgt TEUR 5.093 (31.Dezember 2019:TEUR 5.068). Hinsichtlich weiterer Angaben zum Eigenkapital wird auf die Eigenkapitalveränderungsrechnung verwiesen. 27. Finanzschulden Die langfristige Finanzierung der im Laufe des Jahres 2017 erfolgten Akquisitionen ist über langfristige Bank- und Gesellschafterdarlehen erfolgt. Dazu hat die PlusHolding am 8. August 2017 mit der IKB Deutsche Industriebank AG, der Société Générale, London Branch und der UniCredit Bank AG, London Branch eine Term B Facility geschlossen. Zum Bilanzstichtag beträgt die hieraus resultierende Verbindlichkeit TEUR 260.000 (ohne Zinsverbindlichkeiten). Die Term B Facility ist mit einer Marge von 3,75 % zzgl. einem positiven EURIBOR verzinst und hat eine Laufzeit von 7 Jahren. Mit Vertrag vom 30. August 2017 hat die Phoenix Lux Acquisition S.a.r.l. als Darlehensgeberin der PlusBeteiligung als Darlehensnehmerin ein nachrangiges Gesellschafterdarlehen in Höhe von TEUR 195.498 gewährt. Bis zum 31. Dezember 2020 wurde dieses durch die Kapitalisierung von bis dahin aufgelaufener Zinsen auf TEUR 243.795 erhöht. Das Darlehen ist mit 8,04 % p.a. verzinst und einschließlich Zinsen am 31. August 2027 zur Rückzahlung fällig. Zudem verfügt der Konzern über eine Revolving Facility über insgesamt TEUR 50.000. Diese wurde ebenfalls von der PlusHolding mit der IKB Deutsche Industriebank AG, der Société Générale, London Branch und der UniCredit Bank AG, London Branch am 8. August 2017 geschlossen. Zum 31. Dezember 2020 ist diese Kreditlinie nicht in Anspruch genommen. Die Revolving Facility ist mit einer Marge von 3,50 % zzgl. einem positiven EURIBOR verzinst und hat eine Laufzeit von 6 Jahren. Sämtliche bestehenden und künftigen Forderungen, Bankguthaben und Versicherungsansprüche sowie das Anlagevermögen des Konzerns sind in voller Höhe verpfändet bzw. als Sicherheit abgetreten. Zur Besicherung der Bankdarlehen wurden bestehende und künftige Forderungen, Bankguthaben und Versicherungsansprüche sowie Anlagevermögen des Konzerns verpfändet bzw. als Sicherheit abgetreten. 28. Leasingverbindlichkeiten Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten langfristige Verpflichtungen aus dem Leasing von DC Rents, Immobilien, und sonstigen Leasingverhältnissen (u.a. Firmenfahrzeuge) in Höhe von TEUR 2.646 (31. Dezember 2019: TEUR 5.802, 1. Januar 2019: TEUR 10.365). Der kurzfristige Anteil beläuft sich auf TEUR 3.730 (31. Dezember 2019: TEUR 5.174, 1. Januar 2019: TEUR 5.649). Bei nicht geringwertigen Leasingverträgen mit einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr wird die zu passivierende Leasingverbindlichkeit als Barwert der mit hoher Wahrscheinlichkeit an Leasingnehmer zu entrichtenden Zahlungen ermittelt. Ihre Fortschreibung erfolgt nach der Effektivzinsmethode. Das im Gegenzug anzusetzende Nutzungsrecht an dem zugrunde liegenden Vermögenswert ist zu Beginn des Leasingverhältnisses mit seinen Anschaffungskosten anzusetzen. In ihre Ermittlung gehen neben den Leasingzahlungen etwaige anfängliche direkte Kosten des Leasingnehmers und Rückbaukosten ein. Das aktivierte Nutzungsrecht ist planmäßig abzuschreiben und bei entsprechenden Hinweisen auf eine Wertminderung zu prüfen. Die Entwicklung der Leasingverbindlichkeiten lässt sich anhand der folgenden Tabellen für das aktuelle Geschäftsjahr sowie das Vorjahr darstellen:
Im laufenden Geschäftsjahr wurden keine wesentlichen Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse oder Leasingverhältnisse mit einer Restlaufzeit von bis zu zwölf Monaten in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung erfasst. Geringwertige Leasingverhältnisse sind im Konzern nur von untergeordneter Bedeutung. Als Zinssatz wird der im Konzern anwendbare Grenzfremdkapitalzinssatz auf Grundlage der vorhandenen Finanzierungsstruktur in Höhe von 3,5 % (2019: 3,5 %) berücksichtigt. 29. Rückstellungen Die Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:
Die Rückbauverpflichtungen werden dabei in voller Höhe als langfristige Rückstellungen ausgewiesen. Bei den übrigen Rückstellungen handelt es sich um kurzfristige Rückstellungen, die grundsätzlich im Folgejahr zu einem Liquiditätsabfluss führen. 30. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten im Wesentlichen Darlehen. 31. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind innerhalb eines Jahres fällig und betragen zum Stichtag TEUR 11.806 (31. Dezember 2019: TEUR 7.979, 1. Januar 2019: TEUR 7.105). 32. Kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig und betreffen die folgenden Positionen:
33. Erläuterungen zur Konzernkapitalflussrechnung Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel des Konzerns im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben. Hierbei wird zwischen Zahlungsströmen aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitions- und aus Finanzierungstätigkeit unterschieden. Der Zahlungsmittelfonds der Kapitalflussrechnung umfasst frei verfügbare Zahlungsmittel als integraler Bestandteil der Zahlungsmitteldisposition. Zahlungsmittel umfassen Kassenbestände und Sichteinlagen bei Banken mit einer Restlaufzeit zum Anschaffungszeitpunkt von bis zu drei Monaten, die nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen. Sonstige Angaben 34. Eventualverbindlichkeiten Zum 31. Dezember 2020 bestehen keine Eventualverbindlichkeiten. 35. Zusätzliche Angaben zu den Finanzinstrumenten Wertansätze, beizulegende Zeitwerte nach Bewertungskategorie Mit Ausnahme der finanziellen langfristigen Vermögenswerte sowie der langfristigen Finanzschulden weisen alle Finanzinstrumente zum 31. Dezember 2020 und 31. Dezember 2019 kurze Restlaufzeiten auf oder liegen als Zahlungsmittel vor. Daher entsprechen ihre Buchwerte zum Abschlussstichtag zumindest näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Bis auf die langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte fallen sämtliche Finanzinstrumente in die Kategorie "AC" (amortised cost). Die langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte werden in die Bewertungskategorie "FVtPL" (fair value through profit or loss) eingestuft. Die langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte mit einem Buchwert von TEUR 2 (31. Dezember 2019: TEUR 3, 1. Januar 2019: TEUR 5) betreffen Anteile an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen sowie Genossenschaftsanteile. Bewertungskategorien nach IFRS 9 Der Vergleich der Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und der finanziellen Verbindlichkeiten mit dem entsprechenden Fair Value nach IFRS 9 zum 31. Dezember 2020 lässt sich anhand der folgenden Tabelle entnehmen:
Der Vergleich der Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und der finanziellen Verbindlichkeiten mit dem entsprechenden Fair Value nach IFRS 9 zum 31. Dezember 2019 lässt sich anhand der folgenden Tabelle entnehmen:
Der Vergleich der Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und der finanziellen Verbindlichkeiten mit dem entsprechenden Fair Value nach IFRS 9 zum 1. Januar 2019 lässt sich anhand der folgenden Tabelle entnehmen:
In den Finanzschulden wird die Bankenfinanzierung des Konzerns ausgewiesen. Das langfristige Darlehen wird aufgeteilt in kurzfristige Annuitäten in Höhe von TEUR 118 (31. Dezember 2019: TEUR 118, 1. Januar 2019: TEUR 258), die innerhalb von zwölf Monaten zu einem Liquiditätsabfluss führen, sowie den langfristigen Anteil. Der Zinssatz für die langfristige Finanzierung des Konzerns setzt sich zusammen aus einer marktunabhängigen Marge sowie dem EURIBOR als marktabhängige und variable Zinskomponente. Durch die variable marktabhängige Zinskomponente ergibt sich ein Fair Value in Höhe des Buchwerts zum jeweiligen Stichtag. In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen wird ein nachrangiges Gesellschafterdarlehen in Höhe von TEUR 195.498 von der Phoenix Lux Acquisition S.a.r.l. ausgewiesen. Bis zum 31. Dezember 2020 wurde dieses durch die gemäß Vertrag mögliche Kapitalisierung (Wahlrecht des Konzerns) von bis dahin aufgelaufener Zinsen auf TEUR 243.795 erhöht. Das Darlehen ist mit 8,04 % p.a. verzinst und einschließlich Zinsen am 31. August 2027 zur Rückzahlung fällig. Zum Stichtag beläuft sich der kurzfristige Anteil auf TEUR 6.712 (31. Dezember 2019: TEUR 6.302, 1. Januar 2019: TEUR 5.661) inklusive aufgelaufener Zinsen (vor Aktivierung). 36. Nettoergebnisse aus Finanzinstrumenten Die Nettoergebnisse je Bewertungskategorie sind wie folgt dargestellt:
37. Überleitung der Schulden aus Finanzierungstätigkeit
Die zahlungswirksame Veränderung der finanziellen Verbindlichkeiten setzt sich im Wesentlichen aus Einzahlungen aus geleisteten Tilgungen von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 5.174 zusammen. Im Vorjahr hatte sich die folgenden Überleitung der Schulden aus der Finanzierungstätigkeit ergeben:
38. Risikomanagement des Konzerns Die Zielsetzung des Risikomanagements besteht in der Früherkennung von Chancen und Risiken, der Abschätzung ihrer Auswirkungen sowie der frühzeitigen Einleitung geeigneter Vorsorge- und Sicherungsmaßnahmen. Auf diesem Wege wird die Basis für verantwortliches unternehmerisches Handeln im Sinne einer Balance zwischen Sicherheitsinteressen und Wertschöpfungszielen geschaffen. Das unternehmensspezifische Risikomanagement orientiert sich an diesen Vorgaben und setzt die gängigen Instrumente der Risikobewältigung wie zum Beispiel Vermeidung, Verminderung und Kompensation ökonomisch sinnvoll ein. Der Risikomanagementprozesses der PlusServer-Gruppe ist in die bestehenden Planungs-, Steuerungs-, Kontroll- und Berichterstattungsabläufe eingebunden. Ein an das Management adressiertes Reporting sorgt vor allem in Form standardisierter Auswertungen dafür, den Geschäftsverlauf unter Berücksichtigung von Risiken und Chancen transparent darzustellen und zu analysieren. So werden regelmäßig alle relevanten Parameter zur aktuellen Liquiditäts- und Ertragslage ermittelt, erfasst und kommuniziert. Die Berichterstattung wird ergänzt durch wertorientierte und konzernrelevante Kennzahlen (z.B. Kennzahlen zu Vertragsabschlüssen, Durchschnittsumsätze je Vertrag und Kunde, Umsatzanalysen nach Kunden und Produkten, Kündigungsquoten, Kostenverhältnisprüfungen etc.), die ebenfalls für die Steuerung der PlusServer-Gruppe Berücksichtigung finden. Risiken und Chancen der PlusServer-Gruppe werden in regelmäßigen Treffen der Geschäftsleitungen identifiziert, klassifiziert und bewertet. Gesamtwirtschaftliche Risiken Finanzielles Risikomanagement Der Konzern ist verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt, die sich aus den betrieblichen Geschäftstätigkeiten und den Finanztätigkeiten des Konzerns ergeben. Die für den Konzern bedeutenden finanziellen Risiken ergeben sich aus der Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit der Gegenparteien des Konzerns und aus dem Bereich Finanzierung. Kreditrisiko (Ausfallrisiko) Kreditrisiken ergeben sich aus der Möglichkeit, dass Gegenparteien (Kunden und sonstige Schuldner) einer Transaktion nicht in der Lage sind, ihre Verpflichtungen zu erfüllen und dem Konzern daraus ein finanzieller Schaden entsteht. Das maximale Kreditrisiko (Ausfallrisiko) entspricht ohne Berücksichtigung von Verrechnungsvereinbarungen und ohne Berücksichtigung jeglicher zusätzlicher Sicherheiten oder sonstiger Kreditverbesserungen maximal dem Buchwert der finanziellen Vermögenswerte des Konzerns. Der Konzern trägt dem Kreditrisiko durch die Bildung von entsprechenden Wertminderungen sowie Ausfallversicherungen für Forderungen Rechnung. Das Kreditrisiko wird in der Regel durch Diversifikation reduziert, welche durch eine Vielzahl von Schuldnern erreicht wird. Weiterhin wird das Kreditrisiko durch Einholung von Käuferanzahlungen gemindert. Es wurden auf Grundlage der Erwartungen Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gebildet. Durch die Einsicht in die Ertragsplanung der Gesellschaft werden die Ausfallrisiken jährlich individuell abgeschätzt. Aktuell bestehen nach unserer Einschätzung keine wesentlichen Ausfallrisiken. Finanzierung Die langfristige Finanzierung der im Laufe des Jahres 2017 erfolgten Akquisitionen ist über langfristige Bank- und Gesellschafterdarlehen erfolgt. Dazu hat die PlusHolding am 8. August 2017 mit der IKB Deutsche Industriebank AG, der Société Générale, London Branch und der UniCredit Bank AG, London Branch eine Term B Facility geschlossen. Zum Bilanzstichtag beträgt die hieraus resultierende Verbindlichkeit TEUR 260.000 (ohne Zinsverbindlichkeiten). Die Term B Facility ist mit einer Marge von 3,75 % zzgl. einem positiven EURIBOR verzinst und hat eine Laufzeit von 7 Jahren. Mit Vertrag vom 30. August 2017 hat die Phoenix Lux Acquisition S.a.r.l. als Darlehensgeberin der PlusBeteiligung als Darlehensnehmerin ein nachrangiges Gesellschafterdarlehen in Höhe von TEUR 195.498 gewährt. Bis zum 31. Dezember 2020 wurde dieses durch die Kapitalisierung von bis dahin aufgelaufener Zinsen auf TEUR 243.795 erhöht. Das Darlehen ist mit 8,04 % p.a. verzinst und einschließlich Zinsen am 31. August 2027 zur Rückzahlung fällig. Zudem verfügt der Konzern über eine Revolving Facility über insgesamt TEUR 50.000. Diese wurde ebenfalls von der PlusHolding mit der IKB Deutsche Industriebank AG, der Société Générale, London Branch und der UniCredit Bank AG, London Branch am 8. August 2017 geschlossen. Zum 31. Dezember 2020 ist diese Kreditlinie nicht in Anspruch genommen. Die Revolving Facility ist mit einer Marge von 3,50 % zzgl. einem positiven EURIBOR verzinst und hat eine Laufzeit von 6 Jahren.Sämtliche bestehenden und künftigen Forderungen, Bankguthaben und Versicherungsansprüche sowie das Anlagevermögen des Konzerns sind in voller Höhe verpfändet bzw. als Sicherheit abgetreten. Zur Besicherung der Bankdarlehen wurden bestehende und künftige Forderungen, Bankguthaben und Versicherungsansprüche sowie Anlagevermögen des Konzerns verpfändet bzw. als Sicherheit abgetreten. Im Jahr 2020 gab es keine Verstöße gegen bestehende Verpflichtungen und Auflagen aus den Darlehensverträgen. Verstöße gegen diese Auflagen können allerdings die Kündigung der Kreditverträge mit sofortiger Fälligstellung der jeweiligen Valutierungen zur Folge haben. Die in den Darlehensverträgen festgelegten Covenants werden von der Gesellschaft laufend überwacht. Es besteht das theoretische Risiko, dass Konzern zukünftig nicht ausreichende operative Cashflows erwirtschaften können, um die Zins- und Tilgungszahlungen der fortbestehenden Finanzierungen zu erbringen. Sämtliche kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten führen im folgendem Geschäftsjahr 2020 zu einem Liquiditätsabfluss in Höhe des Buchwertes zum Stichtag 31. Dezember 2020. Die künftigen Liquiditätsabflüsse aus den vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungsleistungen lassen sich für die finanziellen Verbindlichkeiten wie folgt zusammenfassen:
Zinssatzrisiken Unter dem Zinsänderungsrisiko versteht man das Risiko, dass der Zeitwert oder zukünftige Zahlungsströme eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen des Marktzinssatzes oder von bestimmten Zinsauf- oder Zinsabschlägen schwanken. Der Zinssatz für die langfristige Finanzierung des Konzerns setzt sich zusammen aus einer marktunabhängigen Marge sowie dem EURIBOR als marktabhängige und variable Zinskomponente. Aufgrund der aktuellen Zinsentwicklung mit einem negativen EURIBOR sind im Konzern derzeit keine wesentlichen Zinssatzrisiken vorhanden. Auf die Ermittlung einer Sensitivität wird dahingehen verzichtet. Fremdwährungsrisiken Als Fremdwährungsrisiko wird das Risiko definiert, da der Zeitwert oder zukünftige Zahlungsströme eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Fremdwährungsumrechnung bzw. der Umrechnungskurse in fremden Währungen schwanken. Der Konzern unterliegt keinem wesentlichen Fremdwährungsrisiko. Kapital Die Konzernmutter unterliegt als Gesellschaft mit beschränkter Haftung den Mindestkapitalanforderungen des deutschen Rechts. Zusätzlich unterliegt der Konzern üblichen und branchenspezifischen Mindestkapitalanforderungen. Diese Mindestkapitalanforderungen werden laufend überwacht und wurden im Geschäftsjahr sowie im Vorjahr erfüllt. Dividenden wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht bezahlt und sind auch für das Folgejahr nicht vorgesehen. Der Konzern definiert das verwaltete Kapital als das Konzerneigenkapital. Die Ziele der Verwaltung des Kapitals sind:
Das Kapital wird mit Unterstützung der langfristigen Unternehmensplanung überwacht. Langfristiges Ziel ist es dabei ein positives Konzerngesamtergebnis zu erzielen, um mittelfristig das negative Konzerneigenkapital zu reduzieren und langfristig in ein positives Konzerneigenkapital umzuwandeln. 39. Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen Nahestehende Personen in Schlüsselpositionen Als nahestehende Personen in Schlüsselpositionen gelten die Mitglieder der Geschäftsführung, die Gesellschafter sowie die Geschäftsführung und Mitglieder des Managements der Gesellschafter. Die Geschäftsführung der PlusInv setzt sich wie folgt zusammen:
Die Mitglieder der Geschäftsführung gehören keinem anderen Kontrollgremium an. Die Vergütung für die Geschäftsführung beträgt im laufenden Geschäftsjahr TEUR 1.191 (2019: TEUR 1.305) und ist in entsprechender Höhe im Aufwand als laufende und variable Bezüge erfasst. 40. Personal Zu den jeweiligen Stichtagen waren im Konzern die folgende Anzahl an Angestellten beschäftigt:
Im Durchschnitt wurden dabei 419 Angestellte (Vorjahr: 427) beschäftigt. Innerhalb des Personalaufwands werden wie im Vorjahr Aufwendungen für die Rückdeckungsversicherung aus den beitragsorientierten Zusagen in Höhe von rund TEUR 50 ausgewiesen. 41. Befreiung nach § 264 III HGB Die folgenden Tochterunternehmen machen für das Geschäftsjahr 2020 von der Befreiung des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch:
42. Honorare des Abschlussprüfer Das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers in Höhe von TEUR 213 beträgt TEUR 205 für Abschlussprüfungsleistungen und TEUR 8 für sonstige Beratungsleistungen. 43. Ereignisse nach dem Stichtag Es sind keine relevanten Ereignisse nach dem Stichtag eingetreten.
Köln, den 30. April 2021 Dr. Oliver Mauss Dr. Frank Nellissen Konzernkapitalflussrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020
Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung zum 31. Dezember 2020
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die PlusInvestment GmbH, Köln Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der PlusInvestment GmbH, Köln, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Gesamtergbnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Plusinvestment GmbH, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren, oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs, oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, den 30. April 2021 Deloitte
GmbH
Marion Lammers, Wirtschaftsprüferin Holger Grünewald, Wirtschaftsprüfer |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
100 nahegelegene Organisationen
Treuhandfonds, Nachlass- und Treuhandkonten
Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten
Güterbeförderung in der Hochsee- und Küstenschifffahrt
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Rückversicherungen
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Beteiligungsgesellschaften
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Erbringung von Dienstleistungen für Forstwirtschaft und Holzeinschlag
Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten im Hochbau a. n. g.
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Tätigkeiten von Versicherungsvertreterinnen und -vertretern
Großhandel mit Fahrrädern, E-Bikes, deren Teilen und Zubehör
Vermietung von Luftfahrzeugen
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Pflanzenbau
Messe-, Kongress- und Business-Event-Veranstalter
Sonstiges Gesundheitswesen a. n. g.
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Beteiligungsgesellschaften
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Vermittlungstätigkeiten für Erziehung und Unterricht
Beteiligungsgesellschaften
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Erschließung von unbebauten Grundstücken
Beteiligungsgesellschaften
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Wagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Vermittlung von Arbeitskräften
Tätigkeiten von Werbeagenturen
Betrieb von Datenverarbeitungseinrichtungen für Dritte
Messe-, Kongress- und Business-Event-Veranstalter
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Beteiligungsgesellschaften
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Herstellung von Glasfasern und Waren daraus
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Hochschulkliniken
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Beteiligungsgesellschaften
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Bauträger für Wohngebäude
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Beteiligungsgesellschaften
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Managementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit aktivem Versicherungsgeschäft
Hochschulkliniken
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Verlegen von Zeitungen
Verwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für Dritte
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und Spirituosen
Vermittlung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für Dritte
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und Spirituosen
Allgemeine und politische Erwachsenenbildung
Personenbeförderung mit Fahrzeug mit Fahrer auf Abruf
Wagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Personenbeförderung mit Fahrzeug mit Fahrer auf Abruf
Personenbeförderung mit Fahrzeug mit Fahrer auf Abruf
Personenbeförderung mit Fahrzeug mit Fahrer auf Abruf
Tätigkeiten von Werbeagenturen
Managementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit aktivem Versicherungsgeschäft
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen