BHC Gummi-Metall GmbH
Buschstraße 8, 53340 Meckenheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Isabelle Kirschbaum-Rupf seit 4.3.2021 | Prokura |
Matthias Rupf seit 5.1.2010 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BHC Gummi-Metall GmbHMeckenheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bilanz zum 31. Dezember 2021AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021
Anhang für das Geschäftsjahr 2021I. Allgemeine Angaben Die BHC Gummi-Metall GmbH mit Sitz in Meckenheim ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Bonn unter der Nummer HRB 10639 eingetragen. Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 bzw. 275 HGB werden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewendet. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Die Gesellschaft ist Tochtergesellschaft der Rupf Engineering GmbH, die zusammen mit der RUPF INDUSTRIES GmbH und den Tochtergesellschaften die Unternehmensgruppe Rupf darstellen. Die Liquiditäts- und Ertragssituation der Unternehmensgruppe Rupf hat sich insbesondere aufgrund der Auswirkungen der COVID 19 Pandemie im Geschäftsjahr 2020 verschlechtert. Ein Sanierungsgutachten auf Basis des Standards IDW S 6 mit Datum vom 12. Februar 2021 wurde erstellt und bestätigt, dass die Unternehmensgruppe Rupf sanierungswürdig und sanierungsfähig ist. Gleichzeitig wurden zur Sicherstellung der Liquidität die Bankverbindlichkeiten durch eine Sanierungsvereinbarung vom 12. Februar 2021 mit den Kredit- und Leasinggebern neu strukturiert und bis zum 30. Juni 2023 neu terminiert. Die Liquiditätslage der Gruppe ist jedoch trotz guter Entwicklung der Ertragslage angespannt. Zur Verbesserung der angespannten Liquiditätslage hat die Unternehmensgruppe daher beim Wirtschaftsstabilisierungsfonds der Bundesrepublik Deutschland eine Finanzierung in Höhe von € 10 Mio. beantragt. Auf die Ausführungen im Abschnitt "Chancen- und Risikobericht" des Lageberichts wird verwiesen. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen Die Bewertung der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten vermindert um lineare Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Der erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wird entsprechend der Laufzeit der maßgeblichen Werttreiber bzw. der Laufzeit der getroffenen Verbotsvereinbarung über 15 bzw. 8 Jahre abgeschrieben. Der erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wird entsprechend der Laufzeit der maßgeblichen Werttreiber bzw. der Laufzeit der getroffenen Verbotsvereinbarung über 15 bzw. 8 Jahre abgeschrieben. Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der geschätzten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Abschreibungen werden linear vorgenommen. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben und als Abgang erfasst. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit den Durchschnittsanschaffungskosten zuzüglich Nebenkosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Ermittlung der Herstellungskosten für die Bewertung der halbfertigen und fertigen Erzeugnisse erfolgt unter Berücksichtigung angemessener Teile der Materialgemeinkosten, Fertigungsgemeinkosten und des Wertverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Im Rahmen der Bewertung wurden Abschläge vorgenommen, um eine Bewertung gemäß § 253 Abs. 4 HGB mit den niedrigeren Marktpreisen bzw. beizulegenden Werten sicherzustellen. Die auf diese Weise vorgenommenen Abschläge auf die Vorräte überschreiten nicht die in der Branche üblichen Abschreibungen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten angesetzt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen. Der Erfüllungsbetrag der Rückstellungen für Pensionen wird nach anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels des Anwartschaftsbarwertverfahrens unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck ermittelt. Der Zinssatz zur Ermittlung des Barwerts der Pensionsverpflichtungen entspricht dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 S. 2 HGB). Der Berechnung liegen folgende Annahmen zugrunde:
Der sich zum 1.1.2010 aus der Umstellung auf die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz geänderten Bewertungsvorschriften ergebende Zuführungsbetrag zur Pensionsrückstellung von T€ 45 wird in Ausübung des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB ratierlich über einen Zeitraum von 15 Jahren zugeführt. Der verbleibende Unterschiedsbetrag zum 31. Dezember 2021 beträgt T€ 3. Der Unterschiedsbetrag aus dem Ansatz der Pensionsverpflichtungen nach Maßgabe des von der Deutschen Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den letzten zehn Geschäftsjahren und des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den letzten sieben Geschäftsjahren beträgt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 T€ 9. In dieser Höhe besteht eine Ausschüttungssperre gemäß § 253. Abs. 6 HGB. Die sonstigen Rückstellungen werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt und erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage vernünftiger kaufmännischer Beurteilung. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Die Währungsumrechnung erfolgte im Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes zu Durchschnittskursen. Zum Bilanzstichtag wurden auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet, wobei Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem Kurs im Zeitpunkt der Anschaffung oder dem jeweils ungünstigeren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet werden (§ 256a HGB). III. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Zusammensetzung und Entwicklung der einzelnen Posten der Bilanz, aufgegliedert nach Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie Abschreibungen (Bruttodarstellung), ergibt sich aus dem Anlagespiegel. Hierin sind als Anschaffungs- oder Herstellungskosten grundsätzlich die historischen Werte angesetzt. 2. Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind - wie im Vorjahr - vollständig innerhalb eines Jahres fällig. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen ausschließlich sonstige Vermögensgegenstände. 3. Rechnungsabgrenzungsposten Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Aufwendungen der folgenden Geschäftsjahre. 4. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft mit beschränkter Haftung beträgt zum Bilanzstichtag T€ 1.500. Die Kapitalrücklage beläuft sich zum Bilanzstichtag auf T€ 3.575. Der Gewinnvortrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. 5. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
Die Besicherung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erfolgt durch Grundschulden, Bürgschaften und Sicherungsübereignungen von Maschinen und Waren, Zession von Forderungen, branchenübliche Eigentumsvorbehalte sowie durch die gesamtschuldnerische Mithaftung eines Gesellschafters. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen - unverändert gegenüber dem Vorjahr - sonstige Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen ebenfalls sonstige Verbindlichkeiten. 6. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Die BHC Gummi-Metall GmbH haftet für Verbindlichkeiten eines nahe stehenden Unternehmens in Höhe von T€ 1.000 und über eine Grundschuld für Verbindlichkeiten eines verbundenes Unternehmen in Höhe von T€ 1.515. Die Geschäftsführung geht wegen der Geschäftsentwicklung der genannten Unternehmen und wegen der von diesen Unternehmen gegebenen Kreditsicherheiten von einem geringen Risiko der Inanspruchnahme aus den angegebenen Haftungsverhältnissen aus. 7. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen Langfristige sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus Leasingverträgen für Maschinen mit einer verbleibenden Grundmietzeit bis Dezember 2025. Zweck dieser Gestaltungen ist insbesondere die Verringerung der Kapitalbindung. Der Gesamtbetrag der daraus resultierenden Verpflichtungen über die Restlaufzeit beläuft sich auf netto T€ 1.024, die Gesamtrate für das Folgejahr auf netto T€ 234. Es bestehen am Bilanzstichtag finanzielle Verpflichtungen aus Leasingverträgen für verschiedene Gegenstände der anderen Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von insgesamt T€ 43 bis September 2023, davon entfallen auf verbundene Unternehmen T€ 23, die Gesamtrate für das Folgejahr beträgt netto T€ 23, davon entfällt auf verbundene Unternehmen T€ 11. IV. Einzelangaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Sonstige betriebliche Aufwendungen Wie im Vorjahr sind in diesem Posten die Anpassungen der Pensionsrückstellungen aus der BilMoG-Umstellung (Aufwendungen nach Artikel 67 Abs. 1 und 2 EGHGB) in Höhe von T€ 1 (Vorj.: T€ 1) enthalten. 2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Im Zinsaufwand enthalten sind Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen in Höhe von T€ 2 (Vorj.: T€ 4). 3. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags abgeführter Gewinn Am 15. Juli 2014 wurde mit der Rupf Engineering GmbH, Ulm, als herrschendem Unternehmen ein Beherrschungs- und Ergebnisübernahmevertrag mit Wirkung zum 1. Januar 2015 geschlossen. Das Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2021 ist dementsprechend an die Rupf Engineering GmbH abzuführen. V. Sonstige Pflichtangaben 1. Geschäftsführung Die Geschäftsführung obliegt dem Geschäftsführer Dipl.-Wirtsch.-Ing. Matthias Rupf sowie der Geschäftsführerin Frau Dipl.-Kffr. Isabelle Kirschbaum-Rupf (bis 17. Februar 2021). 2. Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten
3. Mutterunternehmen Mutterunternehmen im Sinne des § 285 Nr. 14 HGB ist die Rupf Engineering GmbH, Ulm. 4. Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Am 15. Juli 2014 wurde mit der Rupf Engineering GmbH, Ulm, als herrschendem Unternehmen ein Beherrschungs- und Ergebnisübernahmevertrag mit Wirkung zum 1. Januar 2015 geschlossen. 5. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Über wesentliche, nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen ist nicht zu berichten. 6. Ereignisse nach dem Stichtag Nach dem Bilanzstichtag haben sich die geopolitischen Rahmenbedingungen durch die Ukraine-Krise und die anschließenden Sanktionen fundamental geändert. Die steigende Energiepreise, durch die COVID 19 Pandemie ohnehin gestörte Lieferketten und eine Verknappung von benötigten Rohstoffen werden Auswirkungen auf die weltweite Konjunktur und auf die Umsatz- und Ertragsentwicklung der Unternehmensgruppe Rupf und der Gesellschaft haben. Im Mai 2022 hat der Wirtschaftsstabilisierungsfonds der Unternehmensgruppe Rupf eine Finanzierung in Höhe von € 10 Mio. vorbehaltlich einer Vereinbarung mit den finanzierenden Banken in Aussicht gestellt. Die Zustimmung der finanzierenden Banken steht noch aus.
Meckenheim, den 31.März 2022 Dipl.-Wirtsch.-Ing. Matthias Rupf Der Jahresabschluss wurde am 30: August 2022 festgestellt. Anlagenspiegel
Lagebericht für das Geschäftsjahr 20211. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die seit Februar 2020 auftretende Corona-Pandemie, die die Weltwirtschaft in eine Krise ungeahnten Ausmaßes stürzte, hielt auch 2021 an. Weltweit wurde gegen das hochansteckende Covid-19-Virus mit massiven Einschränkungen der individuellen Bewegungsfreiheit reagiert, was alle Bereiche der Gesellschaften in den Industrieländern wie den Schwellenländern erfasste und immer wieder zu Lock-Downs führte. Dies führte zu massiven Störungen der Lieferketten, so dass Aufträge und Projekte verschoben und Werke geschlossen wurden. Es kam zu einer Verknappung von benötigten Rohstoffen und wichtigen Einzelkomponenten. Die Lieferketten waren zunehmend angespannt, Frachtkapazitäten waren reduziert, vielfach wurden Preiserhöhungen seitens der Lieferanten durchgesetzt, hinzu kamen - auch bedingt durch die sich verstärkende politische Diskussion und Ankündigung einer globalen Klimapolitik sowie seit Februar 2022 durch den Krieg in der Ukraine - steigende Energiepreise, die sich zunehmend auf allen Wertschöpfungsstufen bemerkbar machten. Die Bruttosozialprodukte lagen unter den Prognosen für 2021. Seit dem 3. Quartal 2021 ist auch eine zunehmende Inflation der Preise zu beobachten. 2. Geschäftsverlauf Die BHC Gummi-Metall GmbH mit Sitz und Produktion in Meckenheim bei Bonn ist ein innovatives, hoch spezialisiertes Unternehmen für technisch anspruchsvolle Gummi-Metall-Verbindungen und schwingungsdämpfende Komponenten für Fahrwerk, Antriebsstrang sowie Lagerung von Kabinen und Aufbauten in Nutzfahrzeugen, Bahn, Land- und Baumaschinen. Das Produktprogramm umfasst Lagerbuchsen, Stütz-, Motor- und Sphärolager, Konus- und Schichtfedern, Achs-, Radsatz- und Längslenker. Zusätzlich wird ein Segment der Schutztechnik (Bundeswehr) für verschiedene Anwendungsbereiche bearbeitet. Die Gesellschaft ist Tochtergesellschaft der Rupf Engineering GmbH, die zusammen mit der RUPF INDUSTRIES GmbH und den Tochtergesellschaften die Unternehmensgruppe Rupf darstellen. Gegenüber 2020 stieg der Umsatz von T€ 25.553 um T€ 3.619 (+14%) auf T€ 29.172, die Gesamtleistung stieg von T€ 24.431 um T€ 5.192 (+21%) auf T€ 29.623. Die Umsätze entwickelten sich damit deutlich über Plan. Diese Steigerung ist, trotz andauernder Corona-Pandemie und den Folgen aus der Ahrtal-Überschwemmung im Juli 2021, vor allem auf die Geschäftsfelder Agrar und Nutzfahrzeug zurückzuführen. Nach Einbrüchen im Jahr 2020 konnten diese Geschäftsfelder wieder stabilisiert werden und den Rückgang im Geschäftsfeld Schiene (weniger Personenersatzverkehr aufgrund der Corona-Lage) auffangen. Einmal mehr zeigt sich, dass die BHC Gummi-Metall GmbH durch ihr diversifiziertes Geschäftsmodell Schwankungen ausgleichen kann und ein ausgewogenes Chancen- und Risikoprofil besitzt. Die Planung des Vorjahres für das Geschäftsjahr 2021 konnte sowohl in Bezug auf den Umsatz wie auch auf den EBIT deutlich übertroffen werden, was auf die sehr erfreuliche Entwicklung in 2021 zurückzuführen ist. 3. Ertragslage Die nachstehende Darstellung der Ertragslage für die Geschäftsjahre 2021 und 2020 gestattet einen Einblick in die Entwicklung des Unternehmens. Bei der Darstellung handelt es sich um eine nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliederte Wiedergabe der Gewinn- und Verlustrechnung.
Die Personalkosten stiegen um T€ 988 (+16,8%) aufgrund von diversen Einstellungen im Angestelltenbereich, um die Vertriebskompetenz weiter auszubauen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verminderten sich im Geschäftsjahr 2021 um die T€ 291 auf T€ 1.947. Ursache sind im Wesentlichen die reduzierten Verwaltungskosten. Die sonstigen betrieblichen Erträge verbesserten sich um T€ 145 auf die T€ 367. Hier sind Erträge aus der Überbrückungshilfe in Höhe von T€ 233 enthalten. Der EBITDA betrug im Geschäftsjahr 2021 € 4,1 Mio., der EBIT wird mit € 3,0 Mio. ausgewiesen. Beide liegen damit leicht über Plan. EBITDA und EBIT im Geschäftsjahr 2021 verbesserten sich gegenüber dem Vorjahr deutlich um 18,4 % bzw. 25,6%. Nach Verrechnung des Zinsergebnisses, der Restrukturierungsaufwendungen und der Ertragsteuern verbleibt ein Ergebnis vor Ergebnisabführung von T€ 1.852. Damit stieg das Ergebnis um 21,4% gegenüber dem Vorjahr. Das Jahresergebnis wurde gemäß Ergebnisabführungsvertrag an die Rupf Engineering GmbH abgeführt. 4. Finanzlage Die Finanzlage der Gesellschaft ergibt sich aus folgender Darstellung der Entwicklung des Zahlungsmittelbestandes. Die Berechnung des Finanzmittelfonds folgt der Empfehlung des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V (DRSC) und umfasst im vorliegenden Fall die flüssigen Mittel und jederzeit fälligen Bankverbindlichkeiten.
Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements Das Finanzmanagement beruht auf einer im Rahmen der Jahresplanung erstellten Liquiditätsplanung, die unterjährig im Soll-/Ist-Vergleich verfolgt wird. Darüber hinaus ist der Mehrheitsgesellschafter eng in die Finanzplanung eingebunden, um ggfs. den Finanzierungsbedarf durch Gesellschafterdarlehen sicherzustellen. 5. Vermögenslage Die nachfolgende Übersicht zeigt die gegenüber dem Vorjahr eingetretenen Veränderungen im Vermögensaufbau, die unter Zusammenfassung gleichartiger Posten der jeweiligen Bilanz entwickelt worden sind:
Das Anlagevermögen sank aufgrund Investitionen in Höhe von T€ 333 denen Abschreibungen in Höhe von T€ 1.099 gegenüberstehen auf T€ 10.081, die Anlageintensität reduzierte sich entsprechend von 51,3 % auf 48,9 %. Insgesamt sank das Gesamtvermögen um 2,0 %, was auf gesunkene Vorräte und Lieferforderungen zurückzuführen ist. Gegenläufig erhöhten sich die Forderungen gegenüber dem Gesellschafter deutlich. Der Rückgang der Vorräte um T€ 1.161 auf T€ 3.696 ist insbesondere auf die Verminderung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse aufgrund der Verbesserung des Produktions- und Lagermanagements zurückzuführen. Hingegen sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Wesentlichen aufgrund schwächerer Umsätze in den Monate November und Dezember 2020 gegenüber dem Vorjahr gesunken. Der Anstieg der Forderungen gegen Gesellschafter ist auf die kurzfristige Kapitalüberlassung an den beherrschenden Gesellschafter zurückzuführen. Die Lagerumschlagshäufigkeit (Umsatzerlöse/durchschnittlicher Bestand der Vorräte) von 6,0 konnte gegenüber dem Vorjahr deutlich gesteigert werden.
6. Prognosebericht Das 1. Halbjahr 2022 zeigt weiter eine herausfordernde Geschäftslage, sei es durch neue Lockdowns in China, erhebliche Krankenquoten aufgrund von Corona in Europa oder nun auch aufgrund der Ukrainekrise. Am Markt ist es in Folge zu erheblichen Materialpreisverwerfungen für Vormaterial und Energie gekommen. Die Preise haben sich teilweise verdreifacht, die Materialverfügbarkeit und die Weitergabe der erhöhten Kosten an unsere Kunden gestaltet sich schwierig. Die positive operative Ertragsentwicklung der Unternehmensgruppe Rupf in 2021 hat sich im 1. Quartal 2022 bei den meisten Unternehmen der Unternehmensgruppe fortgesetzt. Lediglich bei einem Unternehmen der Gruppe steht noch ein deutlicher Sanierungsschritt bevor. Allerdings sind Ertragslage und Liquidität weiterhin durch hohe Restrukturierungskosten belastet. Das 1. Quartal 2022 der Unternehmensgruppe liegt zwar unterhalb des 1. Quartals 2021, mit einem adjustierten EBITDA von € 2,0 Mio. (adj. EBITDA Marge: 6,9%), aber immer noch deutlich positiv. Das adjustierte EBIT der Gruppe ist mit € 0,4 Mio. ebenfalls positiv, obwohl die Corona-Variante Omikron im Januar und Februar in vielen Gesellschaften der Rupf Gruppe zu Umsatzeinbrüchen aufgrund von Mitarbeiterausfällen geführt hat. Das 1. Quartal 2022 bei der BHC Gummi-Metall GmbH lag bei einem positiven EBIT von T€ 830 und einem positiven EBITDA von T€ 1.139 und damit unter dem 1. Quartal 2021. Hierfür ursächlich waren Schichtausfälle durch die Corona-Omikron Variante sowie gestiegene Materialpreise. Die Planung für das Geschäftsjahr 2022 bei der BHC Gummi-Metall GmbH geht von einer Gesamtleistung von rd. € 30 Mio. aus, verbunden mit einem positiven EBIT von € 2,5 Mio. und einem EBITDA von € 3,7 Mio. 7. Chancen- und Risikobericht Die Gesellschaft ist Tochtergesellschaft der Rupf Engineering GmbH (94,9%), die zusammen mit ihren Tochtergesellschaften und der Rupf Industries GmbH die Unternehmensgruppe Rupf darstellen. Die Unternehmensgruppe Rupf hat, nach dem schwierigen Jahr 2020, am 12. Februar 2021 mit ihren verschiedenen Banken der einzelnen Gesellschaften auf Basis eines Sanierungsgutachtens gem. IDW S 6, das die Sanierungswürdigkeit und -fähigkeit der Gruppe bestätigt hat, eine Sanierungsvereinbarung bis zum 30. Juni 2023 abgeschlossen und umfangreiche Restrukturierungsmaßnahmen eingeleitet. Die Sanierungsvereinbarung ist nur bei Eintritt definierter Sachverhalte wie z.B. bei Nicht-Einhaltung des Sanierungspfades vorzeitig kündbar. Die einzelnen Unternehmen der Gruppe entwickelten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr trotz der anhaltenden COVID 19 Pandemie und der 2021/22 hinzugekommenen Herausforderungen der Weltwirtschaft (steigende Materialpreise; Halbleiterkrise; steigende Energiepreise) überwiegend positiv. In der Gruppe konnte ein adjustiertes EBITDA vor Restrukturierungskosten von über € 7 Mio. erzielt werden (Adj. EBITDA-Marge: 6,6%). Allerdings belasteten die laufenden Kosten der Restrukturierung die Ertrags- wie auch die Liquiditätslage. Die Liquiditätssituation ist trotz der positiven Entwicklung der operativen Ertragslage weiterhin angespannt, da aus den abgeschlossenen Factoringvereinbarungen und dem Aufbau von Lieferantenverbindlichkeiten nicht wie geplant Liquidität generiert werden konnte. Die Gruppe hat sich zur langfristigen Verbesserung der Liquiditätssituation im abgeschlossenen Geschäftsjahr um einen Liquiditätsbeitrag des Wirtschaftsstabilisierungsfonds der Bundesrepublik Deutschland (WSF) bemüht, um die Corona-Beeinträchtigungen seit 2020 abzumildern. Der WSF hat seine grundsätzliche Bereitschaft für die Gewährung eines Nachrangdarlehens in Höhe von € 10 Mio. erklärt. Aktuell befindet sich die Gruppe in der Endverhandlung mit den finanzierenden Banken und dem WSF und steht kurz vor Vertragsabschluss und der damit verbundenen Auszahlung der Finanzmittel. Damit ist auch die Verlängerung der Sanierungsvereinbarung und einhergehender Finanzierungszusagen der Banken bis 31. Dezember 2025 verknüpft. Für die Unternehmensfortführung wird maßgebend sein, dass die Finanzierungsvereinbarung mit dem WSF und den finanzierenden Banken finalisiert werden kann. Die Geschäftsführung ist sehr zuversichtlich, dass eine entsprechende Vereinbarung mit dem WSF und den finanzierenden Banken finalisiert werden kann und erwartet anschließend eine erhebliche Stabilisierung der Unternehmenstätigkeit. In operativer Hinsicht hat sich die Risikolage der Unternehmensgruppe durch die positive Ertragsentwicklung trotz des schwierigen Marktumfeldes in 2021 deutlich verbessert. Die Nachfrage nach den Produkten der Unternehmensgruppe Rupf ist vergleichsweise stabil. Dies gilt insbesondere für die Beteiligungen im Maschinen- und Anlagenbau, als auch im Bereich der Schwingungstechnik. Im Bereich des Aluminiumgusses und der mechanischen Fertigung spüren wir allerdings die Auswirkungen der Corona-Krise sowie die Auswirkungen der Strukturveränderungen in der Automobilindustrie als auch die rückläufigen Verkaufszahlen in China und Europa. Angesichts der breiten Streuung der Endkunden und Branchen ist unsere Kunden- und Produktstruktur breit gefächert, so dass diesem Risiko aktuell gut begegnet werden kann. Die Herausforderung in 2022 und 2023 wird sein, die gestiegenen Rohmaterialpreise weiterzugeben. Hier werden derzeit intensive Gespräche mit Kunden geführt mit dem Ziel, für die Preisentwicklungen eine partnerschaftliche Lösung zu finden und die Geschäftsbeziehungen langfristig zu festigen. Neben der Umsetzung der Vereinbarung mit dem WSF ist daher für die Unternehmensfortführung unverändert maßgebend, dass sich die Unternehmensgruppe planmäßig entwickelt, die in dem Konzept noch vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen planmäßig umgesetzt werden können und sich so die Liquiditätssituation der Unternehmensgruppe kontinuierlich verbessern wird. Die Gesellschafter und die Geschäftsführung sehen die Unternehmensgruppe nach der Implementierung des Sanierungsprozesses gut für die Zukunft der Unternehmensgruppe aufgestellt und sind unverändert überzeugt, dass sich die Ertragslage der Gruppe wieder auf hohem Niveau stabilisierten wird. Sie gehen aufgrund der unverändert positiven Entwicklung der Ertragslage auch nicht von einer vorzeitigen Kündigung der Sanierungsvereinbarung aus. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Sanierungsvereinbarung von den Kreditgebern vorzeitig gekündigt wird. In diesem Fall wäre kurzfristig die vollständige Neufinanzierung der Unternehmensgruppe erforderlich, wobei für eine Ausweitung des Kreditvolumens geeignete und ausreichende Sicherheiten nur eingeschränkt zur Verfügung stünden. Daneben könnte eine nicht plankonforme Entwicklung der Ertragslage der Unternehmensgruppe und/oder der Aufbau von Working Capital zu zusätzlichem Liquiditätsbedarf führen, der durch Einsparungen bei den übrigen Sanierungsmaßnahmen und Abbau von Working Capital finanziert werden müsste, da die Aufnahme neuer Kredite in Ermangelung geeignete Sicherheiten nur sehr begrenzt möglich ist. Die Gesellschaft ist insoweit von der Entwicklung der Unternehmensgruppe Rupf abhängig. Damit wird auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hingewiesen, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko darstellt. Die Steuerung von operativen finanziellen Risiken beinhaltet vor allem die Berücksichtigung von Liquiditäts-, Zinsänderungs-, Finanzierungsrisiken. Dem Liquiditätsrisiko wird durch ein verfeinertes, konsequentes Liquiditätsmanagement begegnet, um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sicherzustellen. Das Zinsänderungsrisiko der Gesellschaft resultiert aus Änderungen der Marktzinssätze, vor allem bei mittelfristig variabel verzinslichen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Da die Nachfrage nach unseren Produkten von der globalen Konjunktur abhängig ist, unterliegen wir den hier gegebenen Risiken. Diese können durch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wie der aktuellen COVID-19 Pandemie, Anstieg der Energiepreise und Zinsen, Tarifvereinbarungen, Handelsverträge sowie von anderen Faktoren wie z. B. dem Ukrainekrieg negativ beeinträchtigt werden. Aufgrund des Umstandes, dass unsere Endkunden aus den unterschiedlichen Branchen Nutzfahrzeuge, Bahn, Agrar, Industrie und (vor allem) aus dem Automobilbau stammen, ist unsere Kunden- und Produktstruktur breit gefächert. Vielfach sind wir Alleinlieferant, insbesondere dort, wo spezielle Zulassungen des Kraftfahrtbundesamtes vorliegen. Daneben besteht das Risiko, dass gestiegene Rohmaterialpreisen trotz Gespräche mit den Kunden nicht weitergegeben werden können. Die Gesellschaft adressiert die Risiken der Materialbeschaffung mit verschiedenen Maßnahmen im Lieferanten- und Materialmanagement. Das aktive Lieferantenmanagement hat die Zielsetzung, finanzielle und materielle Versorgungsengpässe frühzeitig zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten. Hinsichtlich der Personal- und Führungsrisiken sind die Verantwortungsbereiche, Vertretungsregelungen klar definiert und die Fachkompetenzen qualifiziert besetzt, so dass wir überzeugt sind, sowohl eventuelle Chancen wahrnehmen wie Risiken beherrschen zu können. Rechtliche Prozessrisiken liegen aktuell nicht vor.
Meckenheim, den 25. Mai 2022 Dipl.-Wirtsch.-Ing. Matthias Rupf Vorstehender zur Offenlegung bestimmter Jahresabschluss nebst Lagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die Erleichterungen des § 327 HGB wurden in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und Lagebericht wurde folgender BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die BHC- Gummi-Metall GmbH, Meckenheim: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der BHC Gummi-Metall GmbH, Meckenheim - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BHC Gummi-Metall GmbH, Meckenheim für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf Angabe im Abschnitt "I. Allgemeine Angaben" im Anhang sowie die Angaben in Abschnitt "7. Chancen- und Risikobericht" des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die Gesellschaft von der Entwicklung Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der anderen Gesellschaften der Unternehmensgruppe Rupf abhängig ist und dass die Unternehmensgruppe beim Wirtschaftsstabilisierungsfond eine Finanzierung in Höhe von € 10 Mio. beantragt hat. Wenn die Finanzierung nicht realisiert werden kann, werden andere Finanzierungsmaßnahmen notwendig. Außerdem kann bei vorzeitiger Kündigung der Sanierungsvereinbarung vom 12. Februar 2021 eine vollständige Neufinanzierung der Gesellschaft und der Unternehmensgruppe erforderlich werden. Schließlich kann eine nicht plankonforme Entwicklung der Ertragslage der Unternehmensgruppe zu zusätzlichem Liquiditätsbedarf führen. Für die Aufnahme neuer Kredite stehen jedoch nur sehr begrenzt geeignete Sicherheiten zur Verfügung. Wie in Abschnitt "7. Chancen- und Risikobericht" im Lagebericht dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."
Köln, den 27. Mai 2022 dhpg
Dr. Harzem und Partner mbB
Giorgini, Wirtschaftsprüfer Güntgen, Wirtschaftsprüfer |
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