Schieferle Technology GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marco Andre Juric seit 15.5.2003 | Geschäftsführer |
Sascha Ivan Juric seit 15.5.2003 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PARTEC GmbHJettingen-ScheppachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangAngaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Der Jahresabschluss der Firma PARTEC GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Erleichterungen, die der Gesetzgeber in den §§ 274a und 288 HGB für den Anhang kleiner Kapitalgesellschaften vorgesehen hat, werden beansprucht. Daneben werden auch die in § 326 Abs. 1 HGB definierten Vereinfachungen für kleine Kapitalgesellschaften im Bezug auf die Offenlegung angewendet. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sonstige entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend des tatsächlichen Wertverzehrs linear oder degressiv vorgenommen. Die steuerlichen Regelungen zum Ansatz von geringwertigen Wirtschaftsgütern wurden angewendet. Es handelt sich hierbei um eine Position, die für die Darstellung des tatsächlichen Vermögens von untergeordneter Bedeutung ist, sodass eine Übernahme des steuerlichen Werts zur Vereinfachung und aus Gründen der Wirtschaftlichkeit zu vertreten ist. Im Einzelnen wurde folgende steuerliche Behandlung übernommen: Unter Anwendung des § 6 Abs. 2 EStG werden selbständig nutzungsfähige bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten nach Abzug der Vorsteuer bis einschließlich 800,00 Euro (geringwertige Wirtschaftsgüter) im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Dabei wird die Vereinfachungsvorschrift angewendet, geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten bis 250,00 Euro nicht im Inventarverzeichnis zu erfassen. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die fertigen Erzeugnisse und Waren wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet oder auf den niedrigeren Marktpreis abgeschrieben. Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgte unter Berücksichtigung des tatsächlichen Baufortschrittes im Verhältnis zu den vertraglich vereinbarten Gesamtleistungen unter Zugrundelegung der vertraglich vereinbarten Angebotspreise. Für nicht bewertungsfähige Kosten und für den kalkulatorischen Gewinn wurden 10 % Abschlag berücksichtigt. Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung wurden bei der Ermittlung der Herstellungskosten nicht einbezogen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichtigung des erkennbaren und latent vorhandenen Ausfallrisikos bewertet. Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind neben transitorischem Aufwand, der zeitanteilig berücksichtigt wurde, auch Leasingsonderzahlungen aus Leasingverträgen enthalten. Die Leasingsonderzahlungen wurde planmäßig entsprechend der Grundmietzeit des jeweiligen Leasingvertrages abgeschrieben. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Dabei werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB angesetzt. Latente Steuern Die Befreiungsvorschrift für kleine Kapitalgesellschaften von der Bildung latenter Steuern in § 274a Nr. 4 HGB wird nicht angewendet. Es werden sowohl aktive als auch passive latente Steuern gebildet. Die Positionen werden verrechnet ausgewiesen. Angaben zu Verbindlichkeiten Von den gesamten bilanzierten Verbindlichkeiten weisen 111.111,08 Euro (Vorjahr: 166.666,64 Euro) eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren auf. Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt 388.888,88 Euro . Die nachfolgenden Sicherungsarten und Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden: - Pfandrecht an unbeweglichen Sachen Gewinn-/Verlustvortrag bei teilweiser Ergebnisverwendung Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Gewinnverwendung aufgestellt. In den Bilanzgewinn wurde ein Bilanzgewinn aus dem Vorjahr in Höhe von 367.764,92 Euro einbezogen. Gewährte Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer Die Forderungen gegenüber den Geschäftsführern betragen 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro). Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB) Die Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern betragen 5.682,06 Euro (Vorjahr: 4.988,95 Euro), die Forderungen gegenüber den Gesellschaftern 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro). Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 7 Arbeitnehmer (im Vorjahr: 10) im Sinne des § 267 Abs. 5 HGB (ohne Auszubildende) beschäftigt. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Die Firma PARTEC GmbH hat Verpflichtungen aus der Übernahme von Bürgschaften oder aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten über die in der Bilanz ausgewiesenen Beträge hinaus nicht begründet. Verpflichtungen aus der Übertragung und Begebung von Wechseln bestanden nicht. Verpflichtungen aus Gewährleistungsverträgen bestanden über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus nicht. Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten wurden nicht begründet. nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz enthaltenen Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen sind folgende sonstige finanziellen Verpflichtungen auszuweisen: Aus Miet- und Pachtverträgen bezüglich unbeweglichen Vermögens bestehen unbefristete Verpflichtungen (Jahrespacht: 46.800,00 Euro). Betreffend des Fuhrparks wurden Leasingverträge abgeschlossen mit einer Gesamtlaufzeit bis 3 Jahren und einer Jahresverpflichtung von 13.003,80 Euro. Gezeichnet
Jettingen-Scheppach, den 26.03.2025 gez.: Marco Juric gez.: Sascha Juric sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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