Tel-Tron GmbH & Co. KG

10787 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRA 30313
Eingetragen
20.12.2004

Historie

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Management

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Gesellschafter

1 Gesellschafter

Kommanditgesellschaft (KG)

Persönlich haftender Gesellschafter
Germany

Konzern- und Jahresabschlüsse

Tel -Tron GmbH u. Co.KG

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 21.823,00 32.902,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 8.185,00 10.499,00
II. Sachanlagen 13.638,00 22.403,00
B. Umlaufvermögen 295.679,58 336.548,34
I. Vorräte 6.537,28 9.868,78
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 288.507,10 321.007,12
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 635,20 5.672,44
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 1.370,21
Bilanzsumme, Summe Aktiva 317.502,58 370.820,55

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 3.305,80 3.300,00
I. Kapitalanteile 3.305,80 3.300,00
1. Kapitalanteile der Kommanditisten 3.305,80 3.300,00
B. Verbindlichkeiten 314.196,78 367.520,55
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 121.352,55 243.251,32
Bilanzsumme, Summe Passiva 317.502,58 370.820,55

Anhang




A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Tel-Tron GmbH & Co. KG wurde auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die Gesellschaft wurde am 01.08.2005 gegründet. Sie ist beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg unter der Nummer HRA 30313 ins Handelsregister eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist die Vermietung und Vermittlung von Kommunikationsgeräten, -leistungen und -verträgen.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontenform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Auf der Passivseite werden Einnahmen als Rechnungsabgrenzungsposten erklärt, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".
Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die im Wirtschaftsjahr keinen Betrag ausweisen, werden gem. § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.


B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßen Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind, soweit vorhanden, zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt.
Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.
Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert von unter 150,00 Euro wurden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben.
Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden, soweit notwendig, durchgeführt. Pauschalwertberichtigungen wurden angepasst.
Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeitsspiegel
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag. Sie sind entsprechend der Restlaufzeitvermerke in der Bilanz ausgewiesen. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt.
II. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden zum Bilanzstrichtag nicht.
D. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von:
Tel-Tron Beteiligungs GmbH als Komplementärin vertreten durch Frau Hülya Calik, Berlin geführt.
II. stille Beteiligung
Frau Hülya Calik, Belin beteiligt sich mit Wirkung zum 01.01.2007 als atypisch stille Gesellschafterin mit einer Einlage in Höhe von 100.000,00 € an der Gesellschaft.
Unterzeichnung gem. § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.
 
Berlin, den 07.05.2012
Geschäftsführer
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.05.2012 festgestellt.

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