Lplus gGmbH
Selbe AdresseAmbulante Betreuungsdienste für Menschen mit Behinderung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Axel Pulm seit 10.10.2013 | Geschäftsführer |
Bernhard Römer seit 2.9.2008 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Lebenshilfe Bergisches Land e.V. | 90.00% |
LEBENSHILFE LINDLAR-FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG e.V. | 10.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Lebenshilfe Service Bergisches Land gGmbHWermelskirchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Lebenshilfe Service Bergisches Land gGmbH hat ihren Sitz in Wermelskirchen und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Köln unter der Nummer 59334. Die steuerbegünstigten Zweckbetriebe sind von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit. Nicht befreit sind die steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe. Die Lebenshilfe Service Bergisches Land gGmbH ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des HGB. Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden keine Änderungen im Ausweis der Vorjahresbeträge vorgenommen. Bei der Bewertung wurde von der Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten - vermindert um planmäßige Abschreibungen - bewertet. Die Abschreibungen erfolgen nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear. Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen und das allgemeine Ausfallrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die Restlaufzeiten der Forderungen liegen sämtlich unter einem Jahr. Die Kassenbestände und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu ihren Nominalbeträgen angesetzt. Die Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens werden in Übereinstimmung mit dem Anlagevermögen gebildet und entsprechend den Abschreibungen aufgelöst. Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber den Arbeitnehmern bestehen bei der Secunda Unterstützungskasse für den Mittelstand e. V. in Dortmund. Hinsichtlich dieser mittelbaren Pensionsverpflichtungen besteht nach Artikel 28 Abs.1 Satz 2 EGHGB ein Passivierungswahlrecht. Die den Mitarbeitern über die Unterstützungskasse gegebenen Versorgungszusagen sind zum Bilanzstichtag nicht vollständig durch eine Rückdeckungsversicherung gedeckt. Vom Wahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 S. 2 EGHGB wurde zum 31. Dezember 2020 Gebrauch gemacht und die mittelbare Pensionsverpflichtung für die Anspruchsberechtigungen bilanziert. Auf Grundlage der Mitteilungen der Unterstützungskasse wurde die Höhe des voraussichtlichen zukünftigen Auffüllungsbedarfs berechnet. Es wurde eine Rentendynamik von 1 % unterstellt. Der Ansatz der Rückstellung zum 31. Dezember 2023 erfolgt mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 HGB, wobei zu dessen Ermittlung der Barwert der insgesamt zu erwartenden Mehrbeiträge (Finanzierungsbeiträge) herangezogen wurde. Die Rückstellung weist zum 31. Dezember 2023 weiterhin einen Bestand in Höhe von 49 TEUR aus. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind nur Zahlungen vor dem Bilanzstichtag, die Ertrag bzw. Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen. C. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagennachweis dargestellt, der diesem Anhang abschließend beigefügt ist. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter betreffen Lieferungen und Leistungen und werden separat ausgewiesen (§ 42 Abs. 3 GmbHG). Die wesentlichen sonstigen Rückstellungen betreffen Rückstellungen für noch zu gewährenden Urlaub und Ausgleich von Mehrarbeit (614 TEUR) sowie für sonstige Verpflichtungen (722 TEUR). Einen Überblick über die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gibt die nachfolgende Übersicht: Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2023
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von 779.269,40 EUR über Grundpfandrechte gesichert. D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Aufwendungen und Erträge, die einem anderen Geschäftsjahr zuzuordnen sind, betreffen mit 365 T€ Umsatzerlöse aus Nachberechnungen der Entgeltpauschalen für Fachleistungen des besonderen Wohnangebots für das Jahr 2022, mit 312 TEUR die sonstigen betrieblichen Erträge (Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, Zahlungseingänge auf bereits abgeschriebene Forderungen, Nachberechnungen für Vorjahre, Erstattungen für Corona Mehraufwendungen u. a.) sowie in Höhe von 109 TEUR die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (Nachberechnungen für Vorjahre u. a.). E. Sonstige Angaben Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 war Herr Axel Pulm, Mönchengladbach. Die Gesellschaft macht vom Unterlassungswahlrecht des § 286 Abs. 4 HGB hinsichtlich der Angabe der Bezüge der Geschäftsführung Gebrauch. Aufsichtsrat Ihm gehörten im Jahr 2023 an: Frank Nipken, Pensionär, Wermelskirchen, Vorsitzender Marc Loepp, Abteilungsleiter, Wermelskirchen Ralf Schöneweiß, Manager Planung Infrastruktur, Wermelskirchen (bis zum 31.03.2024) Rainer Hussels, Geschäftsführer, Wermelskirchen (bis zum 31.12.2023) Dr. Paul Heiden, Apotheker, Leichlingen Dr. Christoph Haag, Prokurist, Remscheid Der Aufsichtsrat erhält keine Vergütung. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen zum 31. Dezember 2023 Verpflichtungen aus Mietverträgen in Höhe von 233 TEUR jährlich. Mitarbeiter Die Anzahl der Mitarbeiter betrug im Jahresdurchschnitt 287 Köpfe. Prüfungs- und Beratungsgebühren Hinsichtlich der Angabe der Prüfungs- und Beratungsgebühren nach § 285 Nr. 17 HGB wird von der Erleichterungsvorschrift des § 288 Abs. 2 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag 2023 von 132.711,76 EUR in voller Höhe mit den Gewinnrücklagen zu verrechnen. Nachträgliche Ereignisse In Folge einer erfolgreich umgesetzten Phishing-Attacke ist der Gesellschaft ein erheblicher Vermögensschaden in Höhe von ca. 170 TEUR entstanden. Derzeit werden die Hintergründe und Verfahrensabläufe detailliert - auch unter Einschaltung einer externen Beratung - aufgearbeitet.
Wermelskirchen, 25. Juli 2024 Die Geschäftsführung gez. Axel Pulm, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen der Gesellschaft/Geschäftsmodell Aufgabe der LHS gGmbH ist es, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben umfassend zu unterstützen. Hierzu zählen die Zielgruppe der Menschen mit Behinderung sowie die Menschen, die von Behinderung bedroht sind. Der Gesellschaftszweck erstreckt sich auch auf die Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe. Der Zweck der Gesellschaft wird verwirklicht insbesondere durch die Frühförderangebote, den Betrieb von Kindertageseinrichtungen, den Betrieb eines Familienunterstützenden Dienstes, der Betreuung im Rahmen von Wohngemeinschaften und Ambulant unterstütztes Wohnen, den Betrieb eines Pflegedienstes, die Schulbegleitung und Einzelfallbegleitung in Kitas sowie einer Reihe ergänzender, unterstützender Leistungen für Menschen mit Behinderung. Die Leistungserbringung erfolgt schwerpunktmäßig im Oberbergischen und Rheinisch-Bergischen Kreis. Die Gesellschaft ist als gemeinnützig im Sinne des §§ 51ff. Abgabenordnung anerkannt. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Die LHS wurde im Jahre 2007 gegründet und hat die damaligen Angebote des Lebenshilfe Rhein- Wupper e.V. (heute: Lebenshilfe Bergisches Land e.V.) und die Wohnangebote der Werkstatt Lebenshilfe Bergisches Land GmbH in einem eigenen Unternehmen zusammengefasst. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Rahmenbedingungen Bis Ende 2019 waren die Leistungen der Eingliederungshilfe im SGB XII geregelt. Seit 1. Januar 2020, mit der Reformstufe 3 des BTHG, werden sie als "Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen" in das SGB IX aufgenommen. Die Unterstützung erwachsener Menschen mit Behinderungen ist nicht mehr an eine bestimmte Wohnform geknüpft, sondern ausgerichtet am notwendigen individuellen Bedarf. Daraus resultiert die Trennung der Fachleistungen von den existenzsichernden Leistungen sowie eine personenzentrierte Ausrichtung der Leistungen. 2.2. Geschäftsverlauf Die Gesellschaft schließt das Geschäftsjahr mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 133 TEUR ab. Das Ergebnis des Vorjahres wurde damit um 277 TEUR unterschritten. 2.3. Entwicklung und Lage der Gesellschaft 2.3.1. Ertragslage Die Umsatzerlöse sind insgesamt gegenüber dem Vorjahr um 1.873 TEUR auf 13.675 TEUR gestiegen, das entspricht einer Steigerung von 15,9%. Die Betriebserträge stiegen um 1.675 TEUR gegenüber Vorjahr auf 13.885 TEUR an, was sich insbesondere auf die Erlöse aus erhöhten Pflegekosten-Tagessätzen von 3.661 TEUR auf 4.621 TEUR zurückführen lässt. Gleichzeitig erhöhten sich die Betriebsaufwendungen um 1.899 TEUR auf 13.979 TEUR. Dies ist insbesondere auf höhere Personalaufwendungen zurückzuführen. 2.3.2. Personalaufwand Die Zahl der insgesamt im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeitenden entwickelte sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 17 Stellen auf 181 VK (gerundet). Die Personalaufwendungen, die im Rahmen des operativen Betriebes der Gesellschaft den überwiegenden Anteil der Aufwendungen ausmachen, erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 17,0% (1.604 TEUR) auf 11.019 TEUR. Neben der Steigerung der Vollkräfte führte insbesondere die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 2.560 € pro Vollkraft zu dem Anstieg. 2.3.3. Finanzlage Der Finanzmittelbestand der Gesellschaft ist gegenüber dem Vorjahr um 86,7% (982 TEUR) auf 2.115 TEUR gestiegen, dies entspricht einem Anteil von 17,4% (Vorjahr 12,8%) der Bilanzsumme. Die Gesellschaft hat dabei im Berichtsjahr Liquiditätshilfen der Werkstatt Lebenshilfe Bergisches Land GmbH in Höhe von insgesamt 1.000 TEUR in Anspruch genommen. Die gebildeten Rückstellungen, deren Anteil an der Bilanzsumme 11,37% (Vorjahr 13,62%) beträgt, sind durch die vorhandenen liquiden Mittel gesichert. Der Bestand an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 913 TEUR (39,4%). 2.3.4. Vermögenslage Die Bilanzsumme stieg um 3.336 TEUR (37,7 %) auf 12.181 TEUR. Das Eigenkapital sank um 133 TEUR (2,5 %) auf 5.267 TEUR, die Eigenkapitalquote reduzierte sich hierbei um 17,9 %-Punkte auf 43,2 % der Bilanzsumme. Unter Einbeziehung von Sonderposten aus Investitionszuschüssen, die einen eigenkapitalähnlichen Charakter haben, erhöht sich dieser Wert auf 47,1 %. Das Verhältnis von Eigenkapital (inkl. Sonderposten) zum Anlagevermögen beträgt im Deckungsgrad das 0,85-fache. Unter Einschluss von langfristigem Fremdkapital erhöht sich diese Kennzahl - sog. "Goldene Bilanzregel" - auf das 0,98-fache und liegt somit nahe an dem Grenzwert von 1,00. 3. Chancen und Risiken 3.1 Chancen Die LHS verfügt über eine große Nachfrage im Bereich der Wohnangebote und kann derzeit auf eine größere Warteliste zurückgreifen, die die 63 stationären Plätze, 33 Plätze in ambulant betreuten Wohngemeinschaften und zahlreiche Angebote des Ambulant unterstützten Wohnens "füllen" könnten. Mittlerweile macht sich jedoch die in einigen Wohngemeinschaften vorherrschende "ältere" Bausubstanz sowie der klassische "Wohnheim-Grundriss" in der Nachbelegung freiwerdender Plätze bemerkbar. Der schon lange festgelegte Umbau bzw. Neubau von Wohneinrichtungen scheitert seit nunmehr drei Jahren an klaren Regelungen für deren Refinanzierung. Unter diesem Gesichtspunkt ist der Neubau in Leichlingen-Witzhelden, der im Herbst 2023 eröffnet wurde, die Neugestaltung der Wohngemeinschaft Haus Drei Birken in Hückeswagen durch zwei dezentrale Wohnangebote in der Stadtmitte sowie die Verlagerung der Wohngemeinschaft Braunsberg in die Innenstadt von Wermelskirchen als Investition in die Zukunft anzusehen. Desweiteren ist auch die Grundsanierung der Wohngemeinschaft Rotdornweg in Lindlar geplant. Hier wurde mit der Sanierung aller Bäder ein erster grundlegender Schritt der Neugestaltung angegangen. Die sozialraumorientierte Lage der Wohngemeinschaften ist schon zum jetzigen Zeitpunkt durchweg gut. Der Bereich der Schulbegleitung ist in den vergangenen Jahren deutlich expandiert und hat sich von wenigen Schulbegleitungen und KiTa-Einzelfallhilfen im Jahre 2015 auf mittlerweile über 100 Schulbegleitungen und KiTa-Einzelfallhilfen im Jahr 2023 entwickelt. Hier wird die Begleitungsstruktur in der unteren Führungsebene durch Teamleitungen entsprechend angepasst. Die Einführung des integrierten Softwaresystems ist mittlerweile abgeschlossen. Letzte Implementierungsarbeiten im Bereich des Personalcontrollings haben dazu geführt, dass es eine deutliche Fehlerreduzierung in Auswertungen gibt. Weiterhin konnten im Rechnungswesen durch das automatisierte Bankenclearing von Kreditorenrechnungen sowie die Einführung des elektronischen Rechnungseingangsworkflows mittels Enaio ein beträchtlicher Teil an Automatisierung und somit Beschleunigung und Fehlerminimierung erreicht werden. Die Gesellschaft repräsentiert mit Ihrer Diversifikation in der Eingliederungshilfe an verschiedenen Standorten nach wie vor eine solide Unternehmensgröße. 3.2. Risiken Auch 4 Jahre nach Beginn der letzten Reformstufe des BTHG sind wesentliche Vereinbarungen zur Refinanzierung von neuen oder zu verlagernden Wohngemeinschaften nicht geschlossen. Dies sagt an sich schon etwas über die Komplexität der Gesamtsituation aus. Hinzu kommen die sehr schleppend geführten Einzelverhandlungen im Pflegesatzbereich durch den Leistungsträger. Diese Verschleppung von Verhandlungen wird mittlerweile auch politisch eskaliert und führt für viele Sozialunternehmen zu schwierigen Situationen. Als Konsequenz werden wir künftig bei sich hinauszögernden Verhandlungen rechtzeitig die Schiedsstelle anrufen, um zumindest sozialrechtliche Handlungsoptionen zu haben; allerdings birgt dieses Vorgehen das zusätzliche Risiko, dass sich Liquiditätsprobleme einstellen, da bis zur Entscheidung der Schiedsstelle, keine Mittel vom Leistungsträger zu erwarten sind. Die Einforderung sog. Fachkonzepte durch den Leistungsträger ist im Hinblick auf Ausführlichkeit und Vergütungsrelevanz in wesentlichen Punkten immer noch ungeklärt. Das Unternehmen verfügt über ein Risikomanagementsystem, bei dem alle Risiken in den Kernprozessen der LHS jeweils abgebildet und bewertet sind. Die strategischen Ziele sind eng an das Leitbild der Lebenshilfe Bergisches Land geknüpft und für jedes strategische Ziel entsprechende Kennzahlen definiert. Die jeweiligen Risiken der Kernprozesse sind dezidiert hinterlegt und mit entsprechenden Maßnahmen der Beobachtung bzw. Gegensteuerung versehen. Ein erhebliches Risiko stellt mittlerweile der Fachkräftemangel dar. Da wir nicht ausreichend hauptamtliche Mitarbeiter in den Wohngruppen einstellen können, sind wir immer wieder auf Zeitarbeitsfirmen angewiesen. Hierdurch gelingt zwar die Abdeckung des Dienstes, dennoch stellt dieses Vorgehen eine wirtschaftliche Belastung dar. Der Leistungsträger hat eine Refinanzierung in diesem Bereich konsequent abgelehnt. Die Summe der Risiken kann zu einer problematischen Liquiditätssituation führen. In Folge steht für 2024 der Aufbau eines dezidierten Systems der Liquiditätssteuerung an. 3.3 Besondere Ereignisse nach dem Abschlussstichtag In Folge einer erfolgreich umgesetzten Phishing-Attacke ist der LHS gGmbH ein erheblicher Vermögensschaden in Höhe von ca. 170 TEUR entstanden. Derzeit werden die Hintergründe und Verfahrensabläufe detailliert - auch unter Einschaltung einer externen Beratung - aufgearbeitet. 4. Ausblick Im Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 planen wir ein Jahresergebnis in Höhe von ca. 160 TEUR. Wie dargestellt kann die Refinanzierungsstärke durch Pflegesätze derzeit nicht eingeschätzt werden. Wir gehen davon aus, dass künftig ein Teil der Pflegesatzverhandlungen durch die Schiedsstelle oder sozialgerichtliche Entscheidung erzwungen werden muss. Bis auf die oben geschilderten Risiken gibt es keine außergewöhnlichen oder unkontrollierten finanzintensiven und sonstigen risikoreichen Geschäftsvorfälle. Bestandsgefährdende Risiken, insbesondere mit Auswirkungen auf die Liquidität der Gesellschaft, sind auf Basis der vorgelegten Unterlagen für die folgenden 12 Monate nicht zu erkennen.
Wermelskirchen, 25. Juli 2024 gez. Axel Pulm, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Lebenshilfe Service Bergisches Land gGmbH, Wermelskirchen: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Lebenshilfe Service Bergisches Land gGmbH, Wermelskirchen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Lebenshilfe Service Bergisches Land gGmbH, Wermelskirchen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Gütersloh, 25. Juli 2024 ETL
WRG GmbH
Bodenhausen, Wirtschaftsprüfer Schürmann, Wirtschaftsprüfer |
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