Schreyer Elektro GmbHLiquidiert

97078 Würzburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Würzburg HRB 964
Eingetragen
19.7.1977
Branche
Großhandel mit elektrischen HaushaltsgerätenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von elektrischen HaushaltsgerätenGroßhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik
Gegenstand
Groß- und Einzelhandel mit Elektrogeräten und verwandten Artikeln, die Beteiligung an Unternehmen mit gleichem und ähnlichem Gegenstand, die Geschäftsführung für solche Unternehmen.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

40.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Fritz Schreyer
40.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Fritz Schreyer
50000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Schreyer Elektro GmbH

Würzburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2009 bis zum 30.06.2010

Bilanz

Aktiva

30.6.2010
EUR
30.6.2009
EUR
A. Anlagevermögen 7.823,76 13.280,76
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,50 0,50
II. Sachanlagen 6.721,00 12.178,00
III. Finanzanlagen 1.102,26 1.102,26
B. Umlaufvermögen 170.661,65 205.240,69
I. Vorräte 100.704,23 110.025,42
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 55.714,88 65.104,68
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 14.242,54 30.110,59
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.006,98 4.112,96
Bilanzsumme, Summe Aktiva 182.492,39 222.634,41

Passiva

30.6.2010
EUR
30.6.2009
EUR
A. Eigenkapital 142.913,23 149.189,01
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Kapitalrücklage 12.782,30 12.782,30
III. Gewinnvortrag 110.842,12 119.254,93
IV. Jahresfehlbetrag 6.275,78 8.412,81
B. Rückstellungen 4.530,00 4.170,00
C. Verbindlichkeiten 35.049,16 69.275,40
Bilanzsumme, Summe Passiva 182.492,39 222.634,41

Anhang

Allgemeine Angaben


Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:


Gliederungsgrundsätze und Bilanzierungsmethoden

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar .

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungs-abgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.


Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.


Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:


Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.


Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.


Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß EStG § 7 Abs. 1 nach der linearen Methode vorgenommen.


Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren steuerrechtlich zulässigen Wert angesetzt.


Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.


Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.


Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.


Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt Die Laufzeit der Verbindlichkeiten ist aus der Bilanz ersichtlich.


Währungsumrechnung


Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.


Ergänzende Angaben

Die Zahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug 10.


Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Geschäftsführer

Fritz Schreyer

Vergütung der Geschäftsführer:

Auf die Angabe wird gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.


Ergebnisverwendung

Der Jahresabschluss wurde wie in den Vorjahren vor Ergebnisverwendung aufgestellt.

Es ist vorgesehen den Jahresfehlbetrag mit dem Gewinnvortrag zu verrechnen und den verbleibenden Gewinnvortrag auf das nächste Geschäftsjahr vorzutragen.

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.


Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen bestanden jährliche finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 30 T Euro.


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