WVG - Warsteiner Verbundgesellschaft mbH

Domring 3, 59581 Warstein, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Arnsberg HRB 2975
Eingetragen
23.8.1999
Branche
Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur VerteilungSpeichern von Gas zu VersorgungszweckenBau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Telekommunikation
Gegenstand
sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas, in und außerhalb des Gebietes der Stadt Warstein sowie Erbringung und Vermarktung von damit zusammenhängenden, gegebenenfalls ergänzenden Dienstleistungen im Sinne des § 107a Abs. 2 GO NRW, sowie Energieerzeugung, insbesondere im Bereich der Erneuerbaren Energie, Belieferung der grundversorgten Kunden mit Elektrizität und Gas erfolgt schwerpunktmäßig im Gemeindegebiet

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Christian Voß
seit 8.4.2025
Geschäftsführer
Meike Schröer
seit 2.1.2024
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (3)

NameAnteil
Stadt Arnsberg
40.00%
Stadt Soest
40.00%
Stadt Warstein
20.00%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Stadt Warstein
Germany
448.500 €
59.80%
Germany
188.250 €
25.10%

Beteiligungen

NameAnteil
50.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

WVG - Warsteiner Verbundgesellschaft mbH

Warstein

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

1. Grundlagen des Unternehmens

Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen

Grundlagen der WVG - Warsteiner Verbundgesellschaft mbH (WVG) sind der Konsortialvertrag vom 5. September 2014 und der Gesellschaftsvertrag vom 2. Dezember 2014. Gegenstand des Unternehmens ist die sichere, preisgünstige und umweltverträgliche öffentliche Versorgung mit leitungsgebundener Energie (Strom und Gas) in Warstein.

Die Gesellschaft hat die Genehmigung zur Aufnahme der allgemeinen Versorgung anderer mit elektrischer Energie und mit Gas nach § 3 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für das Gebiet der Stadt Warstein durch das Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 24. September 1999 erhalten.

Pacht- und Betriebsführungsmodell für das Strom- und das Gasnetz in Warstein

Zum 1. Januar 2015 hat die RWE Deutschland AG (heute Westenergie AG) das Strom- und Gasnetz in Warstein in die neu gegründete WVG Netz GmbH (WVG Netz) eingebracht. Die WVG Netz hat die Netze zum gleichen Zeitpunkt an die RWE Deutschland AG (heute Westnetz GmbH) verpachtet. Damit ist WVG seit dem 1. Januar 2015 nicht mehr Netzbetreiber. Die WVG hat aber zum 1. Januar 2015 sämtliche Anteile an der WVG Netz erworben und ist damit über die WVG Netz Eigentümerin des Strom- und des Gasnetzes in Warstein.

WVG und WVG Netz haben mit Wirkung zum 1. Januar 2015 einen Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Des Weiteren wurde mit der WVG Netz ein Dienstleistungsvertrag geschlossen, gemäß dem die WVG die kaufmännische Betriebsführung für die WVG Netz durchführt.

Am 1. Oktober 2015 hat die WVG ein von der Schleupen AG bereitgestelltes System für die kaufmännischen Funktionen in Betrieb genommen und damit das vorher genutzte SAP- System abgelöst. In diesem Zusammenhang wurden alle Daten in das Schleupen-System migriert. Seitdem führt die WVG die Kundenbetreuung und -abrechnung und das Finanz- und Rechnungswesen selbst durch.

Zum 01.01.2023 erfolgte die Abspaltung der WVG Netz GmbH von der WVG Warsteiner Verbundgesellschaft mbH. Die WVG Warsteiner Verbundgesellschaft mbH beschränkt ihre Tätigkeit ausschließlich auf die Versorgung der Bürger Warsteins mit Strom und Energie und bietet perspektivisch noch weitere Energiedienstleistungen für diese an.

2. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Lage

Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Kalenderbereinigt betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung 0,1 %. "Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland kam im Jahr 2023 im nach wie vor krisengeprägten Umfeld ins Stocken. Die trotz der jüngsten Rückgänge nach wie vor hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen dämpften die Konjunktur. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Damit setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona- Jahr 2020 nicht weiter fort. Im Vergleich zu 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, war das BIP 2023 um 0,7 % höher.

Die Entwicklung der Bruttowertschöpfung verlief im Jahr 2023 in den einzelnen Wirtschaftsbereichen unterschiedlich: Die Wirtschaftsleistung im Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) ging insgesamt deutlich um 2,0 % zurück. Entscheidend dafür war eine sehr viel niedrigere Produktion im Bereich Energieversorgung. Das Verarbeitende Gewerbe, das fast 85 % des Produzierenden Gewerbes (ohne Bau) ausmacht, war im Jahr 2023 preisbereinigt ebenfalls im Minus (-0,4 %). Positive Impulse kamen hier vorrangig aus der Automobilindustrie und dem sonstigen Fahrzeugbau. Dagegen sanken Produktion und Wertschöpfung in den energieintensiven Industriezweigen wie der Chemie- und Metallindustrie erneut, nachdem die Wirtschaftsleistung in diesen Branchen bereits 2022 besonders stark auf die steigenden Energiepreise reagiert hatte.

Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 449,8 Milliarden Kilowattstunden Strom erzeugt und in das Netz eingespeist. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, waren das 11,8 % weniger als im Jahr 2022. Gründe für den Rückgang waren insbesondere ein geringerer Strombedarf infolge der konjunkturellen Abschwächung in den energieintensiven Industriezweigen sowie der gestiegene Import von Strom aus dem Ausland.

Mit einem Anteil von 56,0 % stammte der im Jahr 2023 erzeugte und ins Netz eingespeiste Strom mehrheitlich aus erneuerbaren Energieträgern. 2022 hatte der Anteil noch 46,3 % betragen. Die Stromerzeugung aus diesen Quellen stieg im Jahr 2023 um 6,7 %. Die Einspeisung von Strom aus konventionellen Energien sank dagegen um 27,8 % auf einen Anteil von 44,0 % (2022: 53,7 %).

Die Stromeinspeisung aus Windkraft stieg im Jahr 2023 gegenüber dem Jahr 2022 um 13,8 %. Windkraft war damit mit einem Anteil von 31,0 % der wichtigste Energieträger für die Stromerzeugung in Deutschland. Im Jahr 2022 war noch Kohle mit 33,2 % der wichtigste Energieträger und der Anteil der Windkraft an der Stromerzeugung mit 24,0 % deutlich niedriger gewesen. Die Gründe für den deutlichen Anstieg des Anteils waren ein gutes Windjahr 2023 sowie der Leistungszubau um 4,3 % bei gleichzeitig geringerer Gesamtstromerzeugung.

Der Anteil der Stromeinspeisung aus Photovoltaik stieg im Jahr 2023 leicht auf 11,9 % (2022: 10,6 %). Dieser Anstieg ist jedoch ausschließlich auf die geringere Gesamtstromerzeugung zurückzuführen. Die eingespeiste Strommenge war mit 53,6 Milliarden Kilowattstunden trotz eines Zubaus an Photovoltaikleistung von 18,0 % rückläufig (-1,3 %) 2022 hatte die eingespeiste Strommenge aus Photovoltaik bei 54,3 Milliarden Kilowattstunden gelegen. was vor allem auf ein ungewöhnlich sonnenreiches Jahr zurückzuführen war.

Der durchschnittliche Day-ahead-Großhandelsstrompreis belief sich 2023 auf 95,18 €/MWh (2022: 235,45 €/MWh). Damit betrug er weniger als die Hälfte des Vorjahrespreises und sank wieder auf das Niveau von 2021.

In 301 der 8.760 gehandelten Stunden war der deutsche Day-ahead-Großhandelsstrompreis negativ (2022: 69 Stunden). Im Jahresverlauf zeigte sich insgesamt eine Entwicklung zu geringeren Großhandelsstrompreisen.

Im Jahr 2023 hat Deutschland insgesamt 810.412 GWh (Vorjahr 849.828 GWh) und damit 5,0 Prozent weniger Gas verbraucht als im Jahr zuvor. Am meisten Gas wurde aus Norwegen importiert. LNG-Terminals machten einen Anteil von 7,2 Prozent an den deutschen Gasimporten aus. Die gesetzlichen Füllstandsvorgaben der Gasspeicher wurden jeweils übertroffen. Am 4. November waren sie zu 100 Prozent gefüllt.

Auf den Verbrauch der Haushalts- und Gewerbekunden entfielen rund 41,0 Prozent und auf den Verbrauch der Industrie entfielen 59,0 Prozent. Einen großen Einfluss auf den Gasverbrauch hatten die Temperaturen. Sie wirkten insgesamt verbrauchsmindernd im Vergleich zu den Jahren 2018-2021. Im Mittel lagen die Temperaturen im Jahr 2023 0,58 °C über dem Durchschnitt der Jahre 2018-2021. Sie lagen im Oktober 1,5 °C und im November 0,3 °C über dem Monatsmittel. Der Dezember hingegen war mit 4,0 °C Durchschnittstemperatur wärmer als in den Jahren 2018-2021 und lag 0,8 °C über dem Vergleichswert.

Die Gaspreise sind im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr wieder deutlich gesunken. Das durchschnittliche Preisniveau des Day Ahead Preises lag 2023 bei 41 Euro/MWh. 2022 lag er mit durchschnittlich 127,1 Euro/MWh deutlich höher. Aktuell pendelt er um die 30 Euro/MWh.

3. Geschäftsentwicklung 2023

Vermögenslage

Die Bilanzsumme vermindert sich gegenüber dem Jahr 2023 um rund 17,1 Mio. € auf 8,3 Mio. €. Das langfristig gebundene Anlagevermögen (36 T€) hat einen Anteil von 0,44 % an der Bilanzsumme. Dem gegenüber steht langfristig verfügbares Kapital in Höhe von 2,9 Mio. €. Das Eigenkapital in Höhe von 2,9 Mio. € enthält einen Verlustvortrag von 1,6 Mio. € und einen Jahresüberschuss in Höhe von 1,4 Mio. €. Die Eigenkapitalquote steigt von 32 % auf 34 %.

Finanzlage

Das Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten innerhalb der Zahlungsfrist unter Abzug von Skonto zu begleichen. Zum Bilanzstichtag betragen die liquiden Mittel 3,5 Mio. €. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage war im Berichtsjahr geordnet, die Zahlungsfähigkeit jederzeit gegeben.

Ertragslage

Im Rahmen der öffentlichen Strom- und Gasversorgung in Warstein belieferte die WVG im Geschäftsjahr 2023 8.384 Lieferstellen mit Strom (2022 rund 10.515) und 4.060 mit Gas (2022 etwa 5.658). Die Bundesregierung hat einige Maßnahmen zur Entlastung der Bevölkerung verabschiedet. So wurde die Umsatzsteuer in der Sparte Gas ab November 2022 von 19% auf 7% abgesenkt. Weiterhin wurde zur Entlastung der Verbraucher eine Strom- und Gaspreisbremse durch die Bundesregierung gewährt. Die Beantragung der Gas- und Strompreisbremsen wurde mit internen Ressourcen durchgeführt und lief reibungslos ab.

Die Umsatzerlöse betrugen im Geschäftsjahr 2023 rund 28,5 Mio. € (Vorjahr 23,4 Mio. €) nach Abzug der Strom- bzw. Erdgassteuer. Sie lagen damit um 5,1 Mio. € über dem Vorjahr. Zur positiven Entwicklung haben beide Sparten beigetragen.

Die WVG hat im Jahr 2023 eine Preisanpassung zum 01.04. vorgenommen. So wurden die Preise im April 2023 in beiden Sparten gesenkt.

Im Stromvertrieb setzte die WVG 26,6 Mio. kWh (Vorjahr 47,5 Mio. kWh) ab. Damit ist die Absatzmenge rd. 20,9 Mio. KWh geringer im Vergleich zum Vorjahr ausgefallen.

Im Gasvertrieb hat die WVG 94,6 Mio. kWh abgesetzt (Vorjahr 137,9 Mio. kWh). Damit ist der Absatz um gut 43,3 Mio. kWh geringer ausgefallen. Der deutliche Rückgang ist zum einen in deutlichen Kundenverlusten begründet und zum anderen ist er in der im Jahresdurchschnitt wärmeren Witterung und dem Sparverhalten begründet.

Schwankungen in den Absatzmengen wirken sich aufgrund der ungünstigen Preisverhältnisse nachteilig auf die Wirtschaftlichkeit aus. Der kurzfristige Zukauf von Erdgasmengen bei Überschreitung des geplanten Gasbedarfs ist normalerweise mit hohen Preisen je Einheit verbunden, während der Verkauf von Übermengen zurück in den Markt regelmäßig nur zu erheblich unter den Einstandspreisen liegenden Beträgen möglich ist.

Die WVG erzielte für das Geschäftsjahr 2023 einen Jahresüberschuss in Höhe von 1.432,7 T€. Das Ergebnis liegt damit unter dem Planansatz in Höhe von 3.792,5 T€. Entscheidend für die Entwicklung des Jahresergebnisses sind der erhebliche Kundenrückgang und damit ausbleibende Umsatzerlöse, sowie Mengenüberhänge in der Gas- und Strombeschaffung. Diese haben zu Beschaffungsverlusten von rd. 1.5 Mio. € geführt.

4. Chancen- und Risikobericht

Die Herausforderungen beim Strom- und Erdgasvertrieb sind wie bereits im Jahr 2022 historisch groß, aber leistbar. Die Markt- und Beschaffungsklage ist sehr anspruchsvoll. Im Vordergrund steht für die Folgejahre die preisseitig tragbare Versorgung der Kunden mit Strom und Energie.

Im Laufe des Jahres 2023 sind die Preise an den Energiemärkten wieder stark zurückgegangen. Allerdings haben diese nicht wieder das Niveau von vor dem Beginn des Ukrainekrieges erreicht. Von einer Stabilisierung kann nicht zwingend ausgegangen werden. Die Kriegshandlungen mitten in Europa halten unverändert an und weltweit weiten sich die kriegerischen Unruheherde aus, die starken Einfluss auf das Geschehen an den Weltmärkten haben. Damit wird deutlich, dass sämtliche Geschäftsverlaufsannahmen auf einer fragilen Ausgangslage basieren. Die Marktpreisentwicklungen sind abhängig von politischen, wirtschaftlichen und sonstigen Einflüssen und damit nur eingeschränkt prognostizierbar. Die Konjunkturentwicklung und das voraussichtliche Verbrauchsverhalten und auch die Wechselbereitschaft der Kunden bleibt schwer vorhersehbar. Diese Unsicherheiten gilt es deshalb, in einem ständigen Monitoring-Prozess zu überwachen.

Dennoch haben die WVG Warsteiner Verbundgesellschaft mbH als Folge der Beruhigung der Energiemärkte, insbesondere des Wegfalls der hochvolatilen Preisentwicklungen, ihre Vertriebstätigkeiten im SLP- und RLM.Bereich wieder aufgenommen, mit dem Ziel, Kundenrückgänge entsprechend entgegenzuwirken und weiter auszubauen.

Mit der zugrundeliegenden Beschaffungsstrategie und dem neu eingeführten Beschaffungsleitfaden mit dem dazugehörigen Beschaffungskomitee sollen durch langfristige, vorausschauende physikalische und finanzielle Handlungen mögliche Extrempreisentwicklungen abgefedert und soweit wie möglich Planungssicherheit erlangt werden.

Ein kalkulatorisches Risiko im externen Strom- und Erdgasgeschäft liegt in der Berücksichtigung der Netzentgelte, die anderen Netzbetreibern zu vergüten sind. Diese Netzentgelte liegen erst zum Ende des Planungsprozesses vor. Demgegenüber sind die Umlagen-Belastungen weitestgehend gut prognostizierbar.

Durch regelmäßige Analysen und Verprobungen wird sichergestellt, dass sich Absatz- und Einsatzmengen entsprechen. Insbesondere Änderungen im Abnahmeverhalten der Kunden können aber zu Über- oder Unterdeckungen in der Strom- und Erdgasbeschaffung führen. Darüber hinaus wird auch das Abnahmeverhalten der Bestandskunden mit den Ist-Verbräuchen routinemäßig verprobt.

Die Marktpreisentwicklungen sind weiterhin stark abhängig von politischen, wirtschaftlichen und sonstigen Einflüssen und damit nur eingeschränkt prognostizierbar. Die Konjunkturentwicklung und das voraussichtliche Verbrauchsverhalten der Kunden bleibt schwer vorhersehbar.

Die kontinuierlich sich verändernde Gesetzeslage, vielfach getrieben durch die Ziele der Energiewende, schafft die Notwendigkeit, sich durchgängig mit den geänderten Regelungen auseinanderzusetzen. Dabei gilt es, die Chancen und Risiken zu bewerten, die sich aus den neuen Regelungen für das Bestandsgeschäft und zukünftige Geschäftsmodelle ergeben.

5. Ausblick 2024 und Folgejahre

Die WVG mbH hat in 2023 einen Restrukturierungsprozess gestartet. Ziel ist eine Neuausrichtung der Gesellschaft. Die Netzaktivitäten wurden von den vertrieblichen Aktivitäten der WVG gesellschaftsrechtlich zum 01.01.2023 getrennt und im Rahmen einer Abspaltung unter der neu gegründeten WVG Netz Holding GmbH gebündelt. Die Gesellschafterstruktur der WVG Netz Holding GmbH ist analog der aktuellen Struktur der WVG. Die Netzaktivitäten im Strom- und Gasbereich verbleiben in der WVG Netz.

Die Stadtwerke Arnsberg Vertriebs- und Energiedienstleistungs GmbH haben zum 01.01.2024 80 % der Anteile an der WVG übernommen. Die Stadt Warstein verbleibt mit 20 % Gesellschafterin. Durch Umstrukturierungsmaßnahmen wird der Vertriebsbereich nachhaltig gestärkt und zukunftssicher aufgestellt, um den Herausforderungen im Energiegeschäft zu begegnen. Für das Geschäftsjahr 2024 wird ein Ergebnis von 805 T€ geplant.

Für das Geschäftsjahr 2025 rechnet die WVG mit einem positiven Ergebnis von 1,2 Mio. Euro. Die Planung geht von steigenden Umsatzerlösen und einem höheren Materialaufwand aufgrund der gestiegenen Preise für Strom und Gas aus. Die Preise der Grund- und Ersatzversorgung für Strom und Gas wurden zum 01.12.2022 bis 31.03.2023 angehoben. Zum 01.04.2023 wurden die Preise um ca. 30 % wieder reduziert. Die Planung unterstellt jedoch keine wesentlich veränderte Wettbewerbssituation auf den Energiemärkten, ein sich nicht weiter massiv änderndes Regulierungsregime und das Ausbleiben gravierender Eingriffe in die Energiewirtschaft durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Da nicht absehbar ist, wann Russland zur Beendigung des Ukraine-Kriegs bereit ist, können negative Auswirkungen auf das Geschäftsergebnis 2024 durch den Angriff Russlands auf die Ukraine weiterhin nicht ausgeschlossen werden. Die Planung des Absatzes 2025 orientiert sich am aktuellen Kundenstand und berücksichtigt Kundenverluste u.a. aufgrund der Energiepreiserhöhungen. Es wird dabei von einer normalen Temperaturentwicklung mit weiteren Einspareffekten auf Kundenseite ausgegangen.

Ziel der WVG für die folgenden Jahre soll sein, langfristig der Energiedienstleister Nummer 1 in der Region zu werden. Der wesentliche Hebel hierfür ist - neben marktgerechten und neuen Produkten und Dienstleistungen - ein bürger- und kundennaher Service. Die Positionierung der WVG in der Bevölkerung und bei den Kunden soll, durch die Unterstützung der Gesellschafterin SWAV und dessen Mutterhäusern mit Hilfe dessen Erfahrungen auf diesem Sektor, weiter gestärkt und ausgebaut werden. Dabei führt die kollegiale und partnerschaftliche Zusammenarbeit auf allen Ebenen dazu, dass die Aufgaben vom Start weg effektiv, zielorientiert und erfolgreich gelöst werden. Dazu trägt auch bei, dass sich die Mitarbeiter aus den Mutterhäusern gegenseitig optimal ergänzen und bei allen Beteiligten der Wille zum gemeinsamen Erfolg spürbar ist.

Die zunehmende regionale Wahrnehmung als sicherer und zuverlässiger „Partner vor Ort“ schafft die Möglichkeit regionale Energieproduktion zu etablieren und bietet vertrieblich ein steigendes und robustes Fundament. Die Erweiterung der Produktgruppen um Energiedienstleistungen und sich immer vielfältiger ergebender Kooperationsansätze bieten gute Möglichkeiten die Planzahlen umzusetzen und weiterzuentwickeln.

6. Öffentliche Zwecksetzung

Neben einer angemessenen Eigenkapitalverzinsung für die Gesellschafter wird den Kunden der WVG eine sichere und günstige Energieversorgung gewährleistet.

 

Warstein, 23. November 2024

WVG - Warsteiner Verbundgesellschaft mbH

Geschäftsführung

Oliver Vogel

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

Stand 31.12.2023 Stand 31.12.2022
T€
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle
Software / Konzessionen 424,68 816,68
II. Sachanlagen
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 35.836,82 46.535,97
III. Finanzanlagen 0,00 36.261,50 14.448.296,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 130.390,79 3.153.482,73
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 514.286,55
3. Forderungen gegen die Gesellschafter 0,00 975.208,02
4. sonstige Vermögensgegenstände 4.673.324,31 4.803.715,10 1.994.959,84
II. Guthaben bei Kreditinstituten 3.498.209,59 4.245.965,26
C. Rechnungsabgrenzungsposten 406,84 23.954,07
8.338.593,03 25.403.505,12

Passivseite

Stand 31.12.2023 Stand 31.12.2022
T€
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 750.000,00 750.000,00
II. Kapitalrücklage 1.545.395,61 6.172.000,00
III. Gewinnrücklage 700.451,05 2.866.978,16
IV. Ergebnisvortrag -1.568.977,01 0,00
V. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 1.432.733,32 -1.568.977,01
2.859.602,97 8.220.001,15
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 686.013,88 753.280,72
2. sonstige Rückstellungen 2.294.119,00 2.980.132,88 1.693.468,92
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 8.932.000,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.339.382,48 4.864.465,80
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 0,00 700.451,05
4. sonstige Verbindlichkeiten 159.474,70 2.498.857,18 239.837,48
(davon aus Steuern: € 168.867,57; i.Vj.: € 188.757,07)
(davon aus sozialer Sicherheit: € 0,00; i.Vj.: € 51.190,12)
8.338.593,03 25.403.505,12

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

2023 2022
T€
1. Umsatzerlöse 29.589.870,21 25.113.942,53
abzüglich Strom- und Energiesteuer -1.045.627,25 28.544.242,96 -1.761.579,69
2. sonstige betriebliche Erträge 102.642,21 322.370,46
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 23.377.213,48 18.302.041,01
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 1.048.789,29 24.426.002,77 391.585,93
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 533.310,77 566.145,30
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 101.939,37 635.250,14 109.830,14
davon für Altersversorgung: 3.964,00 €; Vorjar: 2.340,00 €
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 16.972,83 15.158,91
6. sonstige betriebliche Aufwendungen 1.972.550,59 1.285.935,54
7. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 0,00 990.318,43
8. Abschreibungen auf Finanzanlagen 0,00 3.654.136,76
9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 11.917,00 0,00
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 30.450,29 283.594,23
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 144.842,23 1.625.600,92
12. Ergebnis nach Steuern 1.432.733,32 -1.568.977,01
13. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 1.432.733,32 -1.568.977,01

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Der Jahresabschluss der WVG - Warsteiner Verbundgesellschaft mbH wurde unter Berücksichtigung der Vorschriften des Handelsgesetzbuchses (HGB) für große Kapitalgesellschaften und der ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft mit Sitz in Warstein ist beim Amtsgericht Arnsberg unter der Nummer HRB 2975 eingetragen.

Die WVG Verbund ist zudem nach § 6b Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) dazu verpflichtet, einen Jahresabschluss nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB aufzustellen, prüfen zu lassen und offen zu legen.

Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Darstellung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Zur besseren Klarheit der Darstellung sind in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten des Gliederungsschemas zusammengefasst und im Anhang weiter aufgegliedert.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die linearen Abschreibungen basieren auf den steuerrechtlich maßgebenden und den der voraussichtlichen Nutzung entsprechenden Nutzungsdauern.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Abwertungen werden bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung vorgenommen.

Vorräte, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt; erkennbare Ausfallrisiken werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden geleistete Zahlungen abgegrenzt soweit sie auf Folgejahre entfallen.

Das Eigenkapital ist zum Nennwert bewertet.

Rückstellungen sind zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie tragen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken ausreichend Rechnung. Sie sind unter Berücksichtigung notwendiger Abzinsungen für voraussichtliche Laufzeiten von über einem Jahr passiviert.

Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen passiviert.

Hinsichtlich latenter Steuern gemäß § 274 HGB werden sich ergebende Steuerbelastungen und -entlastungen aus gegenüber der Steuerbilanz abweichenden Wertansätzen saldiert betrachtet. Im Fall aktiver latenter Steuern wird auf eine Aktivierung, die zu einer teilweisen Ausschüttungssperre führen würde, verzichtet. Für das laufende Jahr ergeben sich aktive Steuerlatenzen aufgrund von in der Handelsbilanz bestehenden Rückstellungen (1.378 T€), die in der Steuerbilanz keinen Ansatz finden. Der Unternehmenssteuersatz beträgt 32 %.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens wird in der Anlage zum Anhang dargestellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Einzelwertberichtigungen für Ausfallrisiken in Höhe von 614 T€ (Vorjahr 422, T€) berücksichtigt.

Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte sowie gegen die Gesellschafter haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Eigenkapital

gezeichnete Kapital (Stammkapital) 31.12.2023
in %
Stadt Warstein 448.500 59,8
Westenergie AG, Essen 188.250 25,1
Warsteiner Brauerei Haus Cramer KG, Warstein 113.250 15,1
750.000 100,0

Die Kapitalrücklage verteilt sich quotal auf die Gesellschafter.

Die Gewinnrücklage ist aus der Auflösung der Verbindlichkeit gegenüber der Stadt Warstein aus Konzessionsabgaben der Vorjahre erfolgt.

Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen enthalten vor allem die erwarteten Restzahlungen für die Veranlagungen des Jahres 2022 und 2023.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen solche für energiewirtschaftliche Risiken (1.378 T€), Rechts- und Beratungskosten (123 T€) und Personalverpflichtungen (127 T€). Rückstellung für Korrektur der Preisbremse Gas (225 T€) und Preisanpassungen (361 T€).

Verbindlichkeiten

Restlaufzeiten 31.12.2023
gesamt bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.339.382 2.339.382 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0 0 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 0 0 0 0
sonstige Verbindlichkeiten 159.475 159.475 0 0
2.498.857 2.498.857 0 0

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse 2023 2022
T€ T€
Strom 10.712 11.725
Gas 17.762 11.280
sonstige 70 347
28.544 23.352

Personal

Die Gesellschaft hat neben dem Geschäftsführer durchschnittlich 16 (Vorjahr 15) Mitarbeiter, davon 5 (Vorjahr 5) Vollzeit- und 11 (Vorjahr 10) Teilzeitbeschäftigte.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Für Vorjahre sind enthalten: 600 T€ (Erstattungen).

Nachtragsbericht

Der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung der WVG haben in Ihrer Sitzung am 25. April 2023 die Veräußerung der WVG-Anteile an die Stadtwerke Arnsberg Vertriebs und Energiedienstleistungs GmbH (SWAV) beschlossen. Zum 01. Januar 2024 erhält die SWAV 80% der Anteile an der WVG. Die Stadt Warstein bleibt mit 20% weiter an der WVG beteiligt. Die Netzaktivitäten wurden von den vertrieblichen Aktivitäten der WVG gesellschaftsrechtlich zum 01.01.2023 getrennt und im Rahmen einer Abspaltung unter einer neu gegründeten Gesellschaft, der WVG Netz Holding GmbH, gebündelt. Die Netzaktivitäten im Strom und Gasbereich verbleiben in der WVG Netz GmbH.

Andere Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind und wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss haben, liegen nicht vor.

Ergänzende Erläuterungen

Geschäftsführer

Benjamin Pehle, Hattingen (bis 31.1.2023)

Diplom-Kaufmann Florian Czornohus, Datteln, (seit 1.2.2023 bis 31.12.2023)

Diplom-Wirtschaftsjurist Oliver Vogel, Körbecke (ab 1.12.2023)

Aufsichtsrat

Dr. Thomas Schöne - Bürgermeister der Stadt Warstein (Vorsitzender)
Frank Eikel - Leiter Region Südwestfalen-Sieg der Westenergie AG, (Stellv. Vorsitzender)
Ulrich Brendel - Geschäftsführer Technik der WARSTEINER Brauerei Haus Cramer KG, (Stellv. Vorsitzender)
Jochen Köster - Mitglied des Rates der Stadt Warstein
Frank Block - Leiter Finanzen und Rechnungswesen der WARSTEINER Brauerei Haus Cramer KG
Dorothe Boesing - Leiterin EVU-Vertrieb Ruhrgebiet bei der E.ON Energie Deutschland GmbH
Johannes Kobeloer - Mitarbeiter Kommunales Partnermanagement der Westenergie AG
Udo Koerdt - Mitglied des Rates der Stadt Warstein
Michael Buss - Mitglied des Rates der Stadt Warstein
Hans-Martin Weber - Mitglied des Rates der Stadt Warstein
Christian Kroll-Fiedler - Mitglied des Rates der Stadt Warstein
Wolfgang Schneider - Mitglied des Rates der Stadt Warstein
Detlev Winkler - Mitglied des Rates der Stadt Warstein

Die Vergütungen des Aufsichtsrates betrugen im Berichtsjahr 2.600 €.

Das Honorar des Abschlussprüfers entfiel mit 15 T€ auf die Abschlussprüfung.

Das Gehalt der Geschäftsführung beträgt 72 T€.

Ergebnisverwendungsvorschlag

Es wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss in Höhe von 1.432.733,32 € mit dem Verlustvortrag in Höhe von 1.568.977,01 € zu verrechnen.

 

Warstein, 23. November 2024

WVG - Warsteiner Verbundgesellschaft mbH

Geschäftsführung

Oliver Vogel

Anlagenspiegel zum 31.12.2023

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Bezeichnung AHK 31.12.2022 Zugänge Abgänge AHK 31.12.2023
Software / Konzessionen 10.760,60 0,00 0,00 10.760,60
Immaterielle Vermögensgegenstände 10.760,60 0,00 0,00 10.760,60
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 190.706,52 6.544,73 -1.037,80 196.213,45
Sachanlagevermögen 190.706,52 6.544,73 -1.037,80 196.213,45
Anteile an verbundenen Unternehmen 18.064.659,00 0,00 -18.064.659,00 0,00
Beteiligungen 37.773,76 0,00 -37.773,76 0,00
Finanzanlagen 18.102.432,76 0,00 -18.102.432,76 0,00
18.303.899,88 6.544,73 -18.103.470,56 206.974,05
Abschreibungen
Bezeichnung kum. AfA 31.12.2022 Zugänge Abgänge AfA 31.12.2023
Software / Konzessionen 9.943,92 392,00 0,00 10.335,92
Immaterielle Vermögensgegenstände 9.943,92 392,00 0,00 10.335,92
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 144.170,55 16.580,83 -374,75 160.376,63
Sachanlagevermögen 144.170,55 16.580,83 -374,75 160.376,63
Anteile an verbundenen Unternehmen 3.653.363,00 0,00 -3.653.363,00 0,00
Beteiligungen 773,76 0,00 -773,76 0,00
Finanzanlagen 3.654.136,76 0,00 -3.654.136,76 0,00
3.808.251,23 16.972,83 -3.654.511,51 170.712,55
Buchwert Buchwert
Bezeichnung 31.12.2023 31.12.2022
Software / Konzessionen 424,68 816,68
Immaterielle Vermögensgegenstände 424,68 816,68
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 35.836,82 46.535,97
Sachanlagevermögen 35.836,82 46.535,97
Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 14.411.296,00
Beteiligungen 0,00 37.000,00
Finanzanlagen 0,00 14.448.296,00
36.261,50 14.495.648,65

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die WVG-Warsteiner Verbundgesellschaft mbH, Warstein

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der WVG-Warsteiner Verbundgesellschaft mbH, Warstein, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der WVG-Warsteiner Verbundgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grunds- ätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlugen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Wir haben die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, geprüft.

Nach unserer Beurteilung

wurden die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, in allen wesentlichen Belangen erfüllt.

Wir haben unsere Prüfung nach § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend sowie im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ weitergehend beschrieben.

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er zur Einhaltung dieser Pflichten als notwendig erachtet hat.

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt wurden sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung umfasst die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

 

Düsseldorf, 29. November 2024

EversheimStuible Treuberater GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Fuchs, Wirtschaftsprüfer

Schellhorn, Wirtschaftsprüfer

Auszug aus der schriftliche Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der WVG - Warsteiner Verbundgesellschaft mbH am 17. Dezember 2024

[...]

Punkt 3 der Tagesordnung:

Jahresabschluss WVG 2023 mit Beschlussvorlage Nr. 09/2024

[...]

Beschluss:

Der Jahresabschluss der WVG für das Geschäftsjahr 2023 wird in der vorgelegten Form festgestellt.

Der Jahresüberschuss in Höhe von 1.432.733,32€ wird mit dem Verlustvortrag in Höhe von 1.568.077,01 € verrechnet.

[...]

Nachrichten & Medien

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