Stief
Haustechnik GmbH
Amberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
112.552,00 |
103.848,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
21.715,00 |
12.004,00 |
| II.
Sachanlagen |
90.837,00 |
91.844,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.840.289,37 |
4.888.556,50 |
| I.
Vorräte |
4.088.700,00 |
4.348.838,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
336.942,68 |
146.549,08 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
117.166,35 |
95.229,59 |
| III.
Wertpapiere |
171.506,33 |
75.002,77 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
243.140,36 |
318.166,65 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.745,00 |
4.792,00 |
| Aktiva |
4.963.586,37 |
4.997.196,50 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
694.951,17 |
761.831,97 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnrücklagen |
5.000,00 |
5.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
541.267,38 |
1.022.212,96 |
| IV.
Jahresüberschuss |
123.119,20 |
-290.945,58 |
| B.
Rückstellungen |
216.017,10 |
309.029,50 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.052.618,10 |
3.926.335,03 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
4.052.618,10 |
3.926.335,03 |
| Passiva |
4.963.586,37 |
4.997.196,50 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Stief Haustechnik GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in §§ 267, 267a HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die
Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800,00 EUR
wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Die unfertigen Leistungen werden entsprechend ihres
Fertigungsgrads mit den anteiligen Herstellungskosten
bewertet.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
die sonstigen Vermögensgegenstände sind unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Einzelwertberichtigungen waren nicht erforderlich. Das
allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Rückstellungen für Pensionen wurden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253
Abs. 1 S. 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer
Restlaufzeit von 10 Jahren entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs.
2 S. 2 HGB).
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie
sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags einschließlich
zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III. Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten
des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel zu
entnehmen; ebenso die Abschreibungen des
Geschäftsjahres.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben grundsätzlich
eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Sie entstanden
rechtlich vor dem Bilanzstichtag. Die ausschließlich
der Altersversorgungsverpflichtung dienende, dem Zugriff
aller übrigen Gläubiger entzogene
Rückdeckungsversicherung wurde mit der
Pensionsrückstellung saldiert (§ 246 Abs. 2 S. 2
HGB). Der Zeitwert der verrechneten
Rückdeckungsversicherung beträgt TEUR 98.
Von den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen betreffen TEUR 137 den
Gesellschafter.
Pensionsrückstellungen
Die Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen werden nach anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen unter
Anwendung der "Projected-Unit-Credit-Methode" ermittelt.
Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die
"Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck zugrunde gelegt.
Für die Abzinsung wurde pauschal eine
durchschnittliche Restlaufzeit von 10 Jahren unterstellt
und dafür der von der Deutschen Bundesbank auf den
Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz
der vergangenen zehn Jahre von 1,78 % p.a. angesetzt.
Erwartete Gehalts-, Renten- oder Karrieretrends sowie
Fluktuation wurden nicht berücksichtigt. Die
ausschließlich der Altersversorgungsverpflichtungen
dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger
entzogenen Vermögensgegenstände
(Planvermögen) wurden mit ihrem Zeitwert in Höhe
von TEUR 98 mit den Rückstellungen verrechnet.
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für
Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur
Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag nach §
253 Abs. 6 HGB von TEUR 1. Dieser Unterschiedsbetrag ist
für die Ausschüttung gesperrt.
IV. Sonstige Angaben
Geschäftsführer waren im Berichtsjahr die
Herren Rudi und Alexander Stief. Die Angaben zu den
Geschäftsführerbezügen wurden unter Hinweis
auf § 288 Abs. 1 i. V. m. § 285 Nr. 9a) und b)
HGB unterlassen.
sonstige Berichtsbestandteile
Amberg, den 07.11.2024
gez.
die Geschäftsführung, Alexander Stief / Rudi
Stief
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.11.2024
festgestellt.
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