Stammdaten

Register
Amtsgericht Duisburg HRB 19444
Eingetragen
2.7.2007
Branche
UnternehmensberatungErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieArchitekturbüros für Hochbau
Gegenstand
Unternehmensberatung und der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Carolina Laura Wimmer
seit 6.12.2023
Geschäftsführer
Heike Wimmer
seit 6.12.2023
Prokura
Ulrich Adam Wimmer
seit 2.7.2007
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Ulrich Wimmer
Mülheim an der Ruhr
25.000 €
100.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Wimmer Consulting GmbH

Oberhausen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 296.575,50 260.337,27
I. Sachanlagen 49.711,00 33.835,00
II. Finanzanlagen 246.864,50 226.502,27
B. Umlaufvermögen 492.808,97 348.890,19
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 122.084,36 55.644,33
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 40.120,00 15.548,00
davon gegen Gesellschafter 27.151,98 22.477,79
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 370.724,61 293.245,86
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 1.663,12
D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung   29.969,03
Aktiva 789.384,47 640.859,61

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 547.614,56 548.254,76
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 523.254,76 452.182,25
III. Jahresfehlbetrag 640,20 -71.072,51
B. Rückstellungen 219.315,40 68.752,15
C. Verbindlichkeiten 22.454,51 23.852,70
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 22.454,51 23.852,70
Passiva 789.384,47 640.859,61

Anhang

zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022
I. Angaben und Begründung zur Form der Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Ausweis- und Gliederungsvorschriften wurden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften befolgt. Die bislang angewandten Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden wurden unverändert beibehalten.

II. Angaben, Aufgliederungen, Darstellungen, Erläuterungen und Begründungen zu einzelnen Positionen der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches auf­ge­stellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. 
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 800,00 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken gebildet.
Die Rückstellungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet.

Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt und sind innerhalb eines Jahres fällig.
III.   Sonstige Angaben
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Ermittlung des Barwertes erfolgte unter Berücksichtigung eines Zinsatzes von 1,78 % p.a. gemäß § 253 Abs. 2 HGB und Rückstellungsabzinsungsverordnung für eine Restlaufzeit von 15 Jahren. Gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB n.F. wird bei Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen der relevante Zinsermittlungszeitraum von sieben auf zehn Jahre ausgeweitet. Der sich aufgrund der Neubewertung ergebende Unterschiedsbetrag in Höhe von 6.685,00 € bei den Pensionsrückstellungen ist gem. § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB n.F. ausschüttungsgesperrt, sofern die frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich Gewinnvortrag und abzüglich Verlustvortrag diesem nicht mindestens entsprechen.
Oberhausen, den 26.09.2023
  .................................
          U. Wimmer

sonstige Berichtsbestandteile


gez. U.Wimmer


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.10.2023 festgestellt.

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