SEDICO Verwaltungs-GmbH
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SEDICO GmbH & Co. KGCoesfeldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
€
ANHANGAllgemeine sowie rechtliche Grundlagen der Aufstellung des Jahresabschlusses Die SEDICO GmbH & Co. KG ist als kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 HGB verpflichtet gemäß § 264 ff. HGB einen Jahresabschluss aufzustellen und um einen Anhang zu erweitern. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes konnte verzichtet werden. Die Aufstellung erfolgte unter erstmaliger Anwendung der gesamten Vorschriften zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Art. 66 III. S. 6 EGHGB. Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. HGB) aufgestellt und beachtet ggf. die besonderen Anforderungen des GmbH-Gesetzes. Die Bilanz wurde unverändert gegenüber dem Vorjahr gemäß den §§ 265 ff. HGB gegliedert. Die unveränderte Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 275 ff. HGB und wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des Vorjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Vermögensgegenstände werden einzeln und vorsichtig bewertet. Insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstich-tag entstanden sind berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres werden unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Wertansätze sind daher mit denen des Vorjahres grundsätzlich vergleichbar. Eine Anpassung von Vorjahresbeträgen aufgrund der erstmaligen Anwendung von BilMoG wurde nicht vorgenommen (Art. 67 VIII. S. 2 EGHGB). Der Jahresabschluss weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus. Die Ge-sellschaft ist jedoch nicht überschuldet, weil der Fehlbetrag durch qualifizierten Rangrücktritt gedeckt ist. Der Jahresabschluss konnte daher nach wie vor nach dem Prinzip der Unternehmensfortführung aufgestellt werden. Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer bilanziert. Nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Als Abschreibungsmethode kommt sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden unter Ausschöpfung der steuerlichen Regelungen bilanziert. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Der Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig. Verbindlichkeiten Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind in Höhe von € 222.489,81 innerhalb eines Jahres fällig. Ein Gesamtbetrag in Höhe von € 0,00 hat eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. In den Verbindlichkeiten sind Verpflichtungen gegenüber den Gesellschaftern in Höhe von € 215.975,23 (Vorjahr: € 158.323,76) enthalten. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse S. d. § 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht. Sonstige Angaben Komplementärstellung Unbeschränkt haftende Gesellschafterin (Komplementärin) dieser Gesellschaft ist die SEDICO Verwaltungs-GmbH, Coesfeld. Das gezeichnete Kapital der Komplementärin beträgt € 25.564,59. Geschäftsführung Die Führung der Geschäfte obliegt der SEDICO Verwaltungs-GmbH. Zur Geschäftsführung der Komplementärin ist bestellt: Herr Jochen Hunkemöller. Angaben zur Vergütung der Geschäftsführung unterbleiben im Hinblick auf die Befreiungsvorschrift nach § 286 Abs. 4 HGB. Coesfeld den 05.01.2012 gez. Jochen Hunkemöller
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 05.01.2012 |
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