KDX Roding
Europe Automobile Design Center GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
49.829,00 |
53.338,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
33.488,00 |
26.218,00 |
| II.
Sachanlagen |
16.341,00 |
27.120,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
805.301,54 |
1.234.405,77 |
| I.
Vorräte |
228.900,00 |
117.628,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
407.130,35 |
539.935,47 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
169.271,19 |
576.842,30 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
22.062,69 |
69.161,21 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
877.193,23 |
1.356.904,98 |
Passiva
|
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31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
188.187,23 |
422.033,78 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
1.000.000,00 |
1.000.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-750.000,00 |
-750.000,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
250.000,00 |
250.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
172.033,78 |
-16.249,52 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
233.846,55 |
-188.283,30 |
| B.
Rückstellungen |
26.403,75 |
88.292,23 |
| C.
Verbindlichkeiten |
662.602,25 |
846.578,97 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
662.602,25 |
846.578,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
877.193,23 |
1.356.904,98 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft:
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Firma: KDX Roding Europe
Automobile Design Center GmbH
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| • |
Sitz: München
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| • |
Registergericht: Amtsgericht
München, 225780
|
Der Jahresabschluss der Firma KDX Roding Europe
Automobile Design Center GmbH, München wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig
angewendet.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger
Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die
steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG
angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von
abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung,
Herstellung oder Einlage in voller Höhe als
Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen
Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut 800
Euro nicht übersteigen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken mit dem
Nennwert bzw. dem am Bilanzstichtag niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt.
Die flüssigen Mittel wurden zum Nennwert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Die Bildung von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten
erfolgte unter Berücksichtigung von § 250 Abs. 1
HGB bei Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie
Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem
Zeitpunkt darstellen, zum Nominalwert.
Die Posten des Eigenkapitals wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1
Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungsätze verwendet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse zu
vermerken.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
sonstigen finanziellen Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen zum Bilanzstichtag folgende
sonstige finanzielle Verpflichtungen:
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gesamt
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Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr
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Restlaufzeit
1 - 5 Jahre
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Restlaufzeit
mehr als 5 Jahre
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aus Mietverträgen
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31.796 EUR
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31.796 EUR
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0 EUR
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0 EUR
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Gesamt
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31.796 EUR
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31.796 EUR
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0 EUR
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0 EUR
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sonstige Berichtsbestandteile
München, den 16. März 2020
gez. Dipl.-Ing. Robert Maier,
Geschäftsführer
gez. Dipl.-Ing. Peng He, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.03.2020 festgestellt.
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