Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 89801
Eingetragen
17.5.2000
Branche
Effekten- und WarenterminhandelBeteiligungsgesellschaftenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Gegenstand
Gewerbsmäßiger Handel mit Wertpapieren in eigenem Namen und für eigene Rechnung.

Historie

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Management

NameRolle
Rüdiger Born
seit 27.12.2010
Geschäftsführer
Jörn Stahlberg
seit 27.12.2010
Geschäftsführer
Christophe Halatek
seit 27.12.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (4)

NameAnteil
92.50%
R****** B***
2.50%
C********* H******
2.50%

Gesellschafter

4 Gesellschafter

GmbH-Struktur

3 von 4 angezeigt

Eschenbach Str. 25, 57250 Eschenbach
185.000 €
92.50%
R****** B***
5.000 €
2.50%
C********* H******
5.000 €
2.50%

Konzern- und Jahresabschlüsse

AVANTUS GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 14,00 266,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 12,00 264,00
B. Umlaufvermögen 6.138,04 7.536,02
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.672,30 6.464,94
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 465,74 1.071,08
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 278.850,02 263.109,22
Bilanzsumme, Summe Aktiva 285.002,06 270.911,24

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 200.000,00 200.000,00
II. Verlustvortrag 463.109,22 442.374,94
III. Jahresfehlbetrag 15.740,80 20.734,28
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag -278.850,02 -263.109,22
B. Rückstellungen 5.776,00 7.826,00
C. Verbindlichkeiten 279.226,06 263.085,24
Bilanzsumme, Summe Passiva 285.002,06 270.911,24

1 Anhang

Zusätzliche Angaben zum Umsatzkostenverfahren

II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen

A. Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt, wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung.

Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten:

- Angaben zum Jahresabschluss insgesamt

- Angaben über Ansatz und Bewertung von Posten der Bilanz

- Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses

- Aufgliederung und Erläuterung von Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

- Sonstige Angaben

III. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

A. Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses:

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Nachfolgend ist berichtet, wenn Angaben zu folgenden Bilanzierungsgrundsätzen zu machen sind:

1. Bewertungsgrundsätze mit besonderer Angabe Abweichungen von früheren Methoden und Darstellung des Einflusses auf das Jahresergebnis

2. Angaben über Unterschiedsbeträge bei Bewertungen nach § 240 Abs. 4 und § 256 Satz 1 HGB

3. angewandte Abschreibungsmethoden

4. Vorrätebewertung

Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

B.

C. Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Für eine klare und übersichtliche Darstellung von allen geforderten Informationen war der Raum in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend. Die Ausweiswahlrechte wurden daher überwiegend im Anhang dargestellt.

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.

Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung der steuerlichen Erleichterungsvorschriften.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 150,00 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Verbindlichkeiten

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt 270.752,98 EUR. Dieser Wert setzt sich wie folgt zusammen:

1. Darlehen Theo Kühn 190.419,37 €
2. Darlehen Rüdiger Born 21.474,04 €
3. Darlehen Jörn Stahlberg 14.000,32 €
4. Darlehen Christophe Halatek 12.646,92 €
5. Darlehen Bernd-Ludger Born 17.199,06 €
6. Darlehen M. und J. Stahlberg 15.013,27 €
  270.752,98 €

Für das Darlehen des Gesellschafters Theo Kühn i.H.v. € 150.000,00, das am 31.12.2004 fällig war, besteht eine Rangrücktrittsversicherung, sodass die Laufzeit des Darlehens von der Höhe der bilanziellen Überschuldung abhängig ist.

Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des Jahresergebnisses.

IV. Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane

A. Zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern oder Organmitgliedern bestehen Darlehens- Verrechnungskonten, die banküblich verzinst werden. Entsprechende schriftliche Vereinbarungen liegen vor.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Geschäftsführer:

Herr Rüdiger Born

Herr Jörn Stahlberg

Herr Christophe Halatek

V. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG

A. Gegenüber den Gesellschaftern oder Angehörigen bestehen die nachfolgenden Rechte und / oder Pflichten:

Sachverhalte: (in vollen EUR)

1.1.1.2 Ausleihungen, Forderungen oder Verbindlichkeiten

Sachverhalt Stand +Neuvergabe Rückzahlung Stand
Darlehen von T.Kühn 181.351 9.068   190.419
Darlehen von R.Born 12.343 9.576 445 21.474
Darlehen von J.Stahlberg 6.986 7.014   14.000
Darlehen von C.Halatek 6.019 6.628   12.647

Die Darlehen wurden banküblich verzinst. Die Zinsen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

Hinsichtlich der Verbindlichkeiten gegen den Gesellschafter Theo Kühn existiert eine Rangrücktrittsvereinbarung zur Vermeidung der Überschuldung, die vom 20.12.2000 datiert.

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung folgende Verwendung des Jahresergebnisses vor:

Der Jahresfehlbetrag beträgt -15.740,80 EUR
Einschließlich des zu berücksichtigenden Vortrags in Höhe von -463.109,22 EUR
ergibt sich ein Betrag von -478.850,02 EUR
der zu verwenden ist.  
Ein Betrag in Höhe von 0,00 EUR
wird in die freie Rücklage eingestellt.  
Auf neue Rechnung wird vorgetragen. -478.850,02 EUR

Betriebsgröße

In § 267 HGB ist geregelt, welche Größenkriterien für die unterschiedliche Einstufung der Kapitalgesellschaften gelten. Dabei sind je nach erfolgter Einstufung in sogenannte, "kleine", "mittelgroße" und "große" Kapitalgesellschaften unterschiedlich ausgeprägte Vorschriften für die Rechnungslegung, Offenlegung oder eine mögliche Abschlusspflichtprüfung zu beachten. Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen, da die gesetzlich festgelegten Grenzwerte zum Bilanzstichtag noch nicht erreicht wurden.

Die Betriebsgröße nach § 267 HGB hat wesentlichen Einfluss auf die Berichts- und Prüfungspflicht der Kapitalgesellschaft.

Die AVANTUS GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB.

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