Deding Technologie GmbH
Selbe AdresseForschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rüdiger Born seit 27.12.2010 | Geschäftsführer |
Jörn Stahlberg seit 27.12.2010 | Geschäftsführer |
Christophe Halatek seit 27.12.2010 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 92.50% | |
R****** B*** | 2.50% |
C********* H****** | 2.50% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 4 angezeigt
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AVANTUS GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
1 AnhangZusätzliche Angaben zum Umsatzkostenverfahren II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen A. Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt, wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten: - Angaben zum Jahresabschluss insgesamt - Angaben über Ansatz und Bewertung von Posten der Bilanz - Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses - Aufgliederung und Erläuterung von Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung - Sonstige Angaben III. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden A. Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses: Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Nachfolgend ist berichtet, wenn Angaben zu folgenden Bilanzierungsgrundsätzen zu machen sind: 1. Bewertungsgrundsätze mit besonderer Angabe Abweichungen von früheren Methoden und Darstellung des Einflusses auf das Jahresergebnis 2. Angaben über Unterschiedsbeträge bei Bewertungen nach § 240 Abs. 4 und § 256 Satz 1 HGB 3. angewandte Abschreibungsmethoden 4. Vorrätebewertung Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: B. C. Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Für eine klare und übersichtliche Darstellung von allen geforderten Informationen war der Raum in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend. Die Ausweiswahlrechte wurden daher überwiegend im Anhang dargestellt. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung der steuerlichen Erleichterungsvorschriften. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 150,00 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Verbindlichkeiten Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt 270.752,98 EUR. Dieser Wert setzt sich wie folgt zusammen:
Für das Darlehen des Gesellschafters Theo Kühn i.H.v. € 150.000,00, das am 31.12.2004 fällig war, besteht eine Rangrücktrittsversicherung, sodass die Laufzeit des Darlehens von der Höhe der bilanziellen Überschuldung abhängig ist. Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des Jahresergebnisses. IV. Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane A. Zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern oder Organmitgliedern bestehen Darlehens- Verrechnungskonten, die banküblich verzinst werden. Entsprechende schriftliche Vereinbarungen liegen vor. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Geschäftsführer: Herr Rüdiger Born Herr Jörn Stahlberg Herr Christophe Halatek V. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG A. Gegenüber den Gesellschaftern oder Angehörigen bestehen die nachfolgenden Rechte und / oder Pflichten: Sachverhalte: (in vollen EUR) 1.1.1.2 Ausleihungen, Forderungen oder Verbindlichkeiten
Die Darlehen wurden banküblich verzinst. Die Zinsen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Hinsichtlich der Verbindlichkeiten gegen den Gesellschafter Theo Kühn existiert eine Rangrücktrittsvereinbarung zur Vermeidung der Überschuldung, die vom 20.12.2000 datiert. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung folgende Verwendung des Jahresergebnisses vor:
Betriebsgröße In § 267 HGB ist geregelt, welche Größenkriterien für die unterschiedliche Einstufung der Kapitalgesellschaften gelten. Dabei sind je nach erfolgter Einstufung in sogenannte, "kleine", "mittelgroße" und "große" Kapitalgesellschaften unterschiedlich ausgeprägte Vorschriften für die Rechnungslegung, Offenlegung oder eine mögliche Abschlusspflichtprüfung zu beachten. Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen, da die gesetzlich festgelegten Grenzwerte zum Bilanzstichtag noch nicht erreicht wurden. Die Betriebsgröße nach § 267 HGB hat wesentlichen Einfluss auf die Berichts- und Prüfungspflicht der Kapitalgesellschaft. Die AVANTUS GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. |
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