Saalegas
GmbH
Halle/Saale
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
303.541,20 |
308.888,20 |
| I.
Sachanlagen |
264.654,84 |
270.001,84 |
| II.
Finanzanlagen |
38.886,36 |
38.886,36 |
| B.
Umlaufvermögen |
42.336,24 |
19.685,09 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
29.705,92 |
15.463,13 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
12.630,32 |
4.221,96 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.358,52 |
7.722,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
348.235,96 |
336.295,46 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
344.002,71 |
332.001,83 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
25.564,59 |
25.564,59 |
| III.
Gewinnvortrag |
280.437,24 |
292.134,93 |
| IV.
Bilanzgewinn |
12.000,88 |
-11.697,69 |
| B.
Rückstellungen |
4.050,00 |
4.050,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
183,25 |
243,63 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
348.235,96 |
336.295,46 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2016 wurde nach den Vorschriften des HGB, insbesondere der
§§ 242 ff. HGB und in Anlehnung der §§
264 ff. HGB sowie unter Berücksichtigung der
größenabhängigen Erleichterungen
aufgestellt. Die Vorschriften des ersten bis fünften
Unterabschnitts des Zweiten Abschnittes des zweiten Buches
vom HGB wurden bei der Erstellung des Jahresabschlusses
berücksichtigt.
Die Gesellschaft gilt nach den
Größenmerkmalen des § 267 Abs. 1 HGB als
kleine Kapitalgesellschaft.
Bei den Erläuterungs- und Ausweispflichten im
Anhang wurde ebenfalls von den genannten
größenabhängigen Erleichterungen Gebrauch
gemacht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Umsatzkostenverfahren aufgestellt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen
den handelsrechtlichen und ertragsteuerlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss enthält sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge,
soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Das
Saldierungsverbot nach § 246 Abs. 2 HGB wurde
beachtet.
Sämtliche Bilanzposten sind gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Die im Anlagenvermögen ausgewiesenen
Gegenstände sind bestimmt, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Rückstellungen wurden nach den Bestimmungen des
§ 249 und § 253 Abs. 1 HGB gebildet.
Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des
§ 250 HGB ausgewiesen.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände
und Schulden wurde von einer Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden sind zum
Abschlussstichtag einzeln bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 2
und 3 HGB).
Das Vorsichtsprinzip gemäß § 252 Abs.
1 Nr. 4 HGB wurde beachtet.
Bewertungsmethoden
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden
(§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB). Die einzelnen Bilanzposten
wurden wie folgt bewertet:
Anlagevermögen
Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgte zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen. Bei der Bemessung
der planmäßigen Abschreibung sind die
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auf die
Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der
Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.
Die beweglichen Anlagegüter wurden entsprechend
den steuerlich anerkannten Nutzungsdauern linear und
degressiv abgeschrieben. Ein Übergang auf
Abschreibungen in gleichen Jahresraten erfolgt, sobald sich
hieraus höhere Abschreibungsbeträge ergeben.
Bei Anschaffungen von selbstständigen,
beweglichen, abnutzbaren Wirtschaftsgütern, deren
Anschaffungskosten netto EURO 410,00 nicht
überschritten haben, wurde von der Bewertungsfreiheit
gemäß § 6 Absatz 2 EstG Gebrauch gemacht.
Die Saalegas GmbH hält eine Beteiligung
gemäß § 285 Nr. 11 HGB an der Rheingas
Halle-Saalegas GmbH mit Sitz in Halle (Saale),
Eisenbahnstraße 9, in Höhe von 50%.
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag
angesetzt. Einzelrisiken bei diesen Forderungen waren nicht
erkennbar.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach den Bestimmungen
des § 249 HGB gebildet und nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung, im Einklang mit § 253
Abs. 1 Satz 2 HGB, dotiert.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit den jeweiligen
Rückzahlungsbeträgen passiviert.
Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten in Euro
Der Jahresabschluss enthält keine auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in EUR umgerechnet
wurden.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestehen nicht.
Sonstige Angaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
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Lothar Körner
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Peter Krippendorf
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sonstige Berichtsbestandteile
gez. Herr Lothar Körner
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.03.2017 festgestellt.
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