Quality Leasing GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Petra Zenke seit 11.11.2008 | Prokura |
Jörg Zenke seit 11.11.2008 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Quality Leasing GmbHReinbekJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAktiva
Anhang 2012Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Erläuterungen der Bilanz (§ 284 HGB) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, im Falle abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, bilanziert. Die Abschreibungen werden linear auf die Nutzungsdauer vorgenommen. Selbständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben, falls die Anschaffungs- und Herstellungskosten € 410,-- nicht übersteigen. Entsprechende Anlagengegenstände mit Anschaffungs- und Herstellungskosten zwischen € 411,-- und € 1.000,-.- werden jahresweise in einem Sammelposten zusammengefasst, der über 5 Jahre abgeschrieben wird. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert nach Abzug erforderlicher Wertberichtigungen bilanziert. Die Höhe der Wertberichtigungen richtet sich nach dem voraussichtlichen Ausfallrisiko. Forderungen mit einer Fälligkeit von mehr als einem Jahr sind mit dem abgezinsten Wert angesetzt. Latente Steuern sind ab 2010 für Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungen zu bilden. Kleine Kapitalgesellschaften sind gem. § 274 a Nr. 5 HGB von der Latenzrechnung befreit. Rückstellungen werden für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen gebildet. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Künftige Preis- und Kostensteigerungen sind zu berücksichtigen. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem abgezinsten Wert anzusetzen. |
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