Quality Leasing GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Lübeck HRB 8636 HL
Eingetragen
11.11.2008
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehörVermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels Carsharing
Gegenstand
Der Handel, die Vermittlung und Vermietung von Kraftfahrzeugen, die Vermittlung von Leasing-, Finanzierungs- und Versicherungsaufträgen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Kraftfahrzeugen und die Durchführung von Leasinggeschäften sowie der Im- und Export von Kraftfahrzeugen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, insbesondere auch die Funktion einer persönlich haftenden Gesellschafterin in einer Kommanditgesellschaft übernehmen.

Historie

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Management

NameRolle
Petra Zenke
seit 11.11.2008
Prokura
Jörg Zenke
seit 11.11.2008
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Quality Leasing GmbH

Reinbek

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

  31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 130.912,00 77.193,30
I. Sachanlagen 130.912,00 77.193,30
B. Umlaufvermögen 38.642,45 55.081,67
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 38.619,22 54.947,54
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 23,23 134,13
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.713,00 2.575,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 6.630,95 10.983,47
Bilanzsumme, Summe Aktiva 177.898,40 145.833,44

Passiva

   
  31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 35.983,47 45.262,13
III. Jahresüberschuss 4.352,52 9.278,66
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 6.630,95 10.983,47
B. Rückstellungen 3.480,04 8.515,31
C. Verbindlichkeiten 174.418,36 137.318,13
Bilanzsumme, Summe Passiva 177.898,40 145.833,44

Anhang 2012

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Erläuterungen der Bilanz (§ 284 HGB)

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, im Falle abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, bilanziert. Die Abschreibungen werden linear auf die Nutzungsdauer vorgenommen.

Selbständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben, falls die Anschaffungs- und Herstellungskosten € 410,-- nicht übersteigen. Entsprechende Anlagengegenstände mit Anschaffungs- und Herstellungskosten zwischen € 411,-- und € 1.000,-.- werden jahresweise in einem Sammelposten zusammengefasst, der über 5 Jahre abgeschrieben wird.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert nach Abzug erforderlicher Wertberichtigungen bilanziert. Die Höhe der Wertberichtigungen richtet sich nach dem voraussichtlichen Ausfallrisiko. Forderungen mit einer Fälligkeit von mehr als einem Jahr sind mit dem abgezinsten Wert angesetzt.

Latente Steuern sind ab 2010 für Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungen zu bilden. Kleine Kapitalgesellschaften sind gem. § 274 a Nr. 5 HGB von der Latenzrechnung befreit.

Rückstellungen werden für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen gebildet. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Künftige Preis- und Kostensteigerungen sind zu berücksichtigen.

Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem abgezinsten Wert anzusetzen.

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