ttg Textilagentur Thomas Geiger GmbH

Berggartenstraße 77, 64732 Bad König, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Darmstadt HRB 71409
Eingetragen
27.12.2000
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Bekleidung und BekleidungszubehörTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von sonstigen TextilienGroßhandel mit Textilien
Gegenstand
Vermittlung von Geschäftsabschlüssen von textilen Stoffen in fremden Namen auf fremde Rechnung. Ankauf und Vertrieb von textilen Stoffen, von Konfektion sowie die Entwicklung eines vertikalen textilen Anbieters am globalen Absatzmarkt unter eigenem oder frei zu erfindendem Label. Diversifikation auf anderen nicht textilen Geschäftsfeldern unter eigenem oder frei zu erfindendem Label.

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Geiger
seit 14.9.2006
Geschäftsführer
Bettina Geiger
seit 14.9.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
50.00%
Max Geiger
40.00%

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Thomas Geiger
Bad König
13.000 €
50.00%
Max Geiger
Bad König
10.400 €
40.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

ttg Textilagentur Thomas Geiger GmbH

Bad König

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 0,00 12.500,00
B. Anlagevermögen 40.943,00 42.091,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4,00 4,00
II. Sachanlagen 28.339,00 29.487,50
III. Finanzanlagen 12.600,00 12.600,00
C. Umlaufvermögen 602.985,80 600.383,59
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 241.664,32 175.806,59
II. Wertpapiere 115.891,62 103.572,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 245.429,86 321.005,00
D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.895,82 9.663,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 645.824,62 664.638,09

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 440.208,38 431.403,98
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 0,00
2. eingefordertes Kapital 13.500,00 26.000,00
II. Kapitalrücklage 2.958,70 2.958,70
III. Gewinnvortrag 402.445,28 357.913,09
IV. Jahresüberschuss 21.304,40 44.532,19
B. Rückstellungen 158.213,31 142.996,08
C. Verbindlichkeiten 47.402,93 90.238,03
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 47.402,93 90.238,03
Bilanzsumme, Summe Passiva 645.824,62 664.638,09

Anhang


A.  Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

Soweit sich durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Änderungen bei Ansatz und Bewertung von Bilanzpositionen ergeben haben, wurden die Vorjahresbeträge nicht an die geänderten Ansatz- und Bewertungsmethoden angepasst. (Art. 67 Abs. 8 EGHGB).

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des
§ 250 HGB gebildet.

Die auf den Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden sind beibehalten worden
(§ 246 Abs. 1 Satz 3 HGB)

Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II.  Bewertungsmethoden

Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen mitberücksichtigt.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften vorgenommen.

Selbständig nutzungsfähige bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Anschaffungs- / Herstellungswert von EUR 150,00 werden im Jahr des Zugangs in vollem Umfang als Betriebsausgaben behandelt.

Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, wurde im Wirtschaftsjahr der Anschaffung ein Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG gebildet, wenn die Anschaffungskosten des einzelnen Wirtschaftsgutes EUR 150,00 aber nicht EUR 1.000,00 übersteigen.
Der Sammelposten wird beginnend mit dem Wirtschaftsjahr der Bildung linear über 5 Jahre abgeschrieben.

Ab dem Wirtschaftsjahr 2010 werden bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 410,00 im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgte entsprechend den Vorschriften des § 253 HGB. Die Höhe der Pensionsrückstellung ergibt sich aus einem versicherungsmathematischen Gutachten.

Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

III.  Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro

Soweit der Jahresabschluss auf fremde Währung lautende Sachverhalte enthält, wurden diese in Euro umgerechnet.

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt.

C. Angaben zu Posten der Bilanz

I. Pensionsrückstellungen

Die Pensionsrückstellung wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Beachtung der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften (insb. § 253 HGB) nach dem Teilwertverfahren bewertet.

Die Pensionsrückstellung wurde auf Grundlage der "Richttafeln 2005 G" ermittelt.

Der Zuführungsbetrag aus der Umstellung der Berechnungsmethoden wurde entsprechend Art. 65 Abs. 1 EGHGB in Höhe von 1/15 aufwandswirksam im Geschäftsjahr zugeführt. Der Restbetrag in Höhe von EUR 21.480,53 wird bis spätestens 31.12.2024 aufwandswirksam zugeführt.

II. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Sonstige Angaben

I. Anteilsbesitz

Die Gesellschaft hält folgende Beteiligungen:
  


Name, Sitz

Kapitalanteil

Eigenkapital
Ergebnis des
letzten GJ.

texStyle GmbH

50 %

EUR 12.500,00

EUR  15.231,89
(GJ 2010)



II. Geschäftsführungsorgane

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft geführt von:

Thomas Geiger, Textilfachmann
Bettina Geiger, Hotelfachfrau

Bad König, den 11. Januar 2012
  

Thomas Geiger
 
Bettina Geiger

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2010 - 31.12.2010

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 337,11 EUR.

1.1.2009 - 31.12.2009

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 93,55 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.01.2012 festgestellt.

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