Dre. Handels GmbH
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Harald Drewes seit 16.10.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Harald Drewes | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
"Dre. Handels GmbH"GerbstedtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011Bilanz
AnhangAllgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Kapitalgesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. von § 267 HGB. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Gliederungsgrundsätze und BilanzierungsmethodenDie Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. Fremdwährungspositionen waren nicht vorhanden. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.s. von § 251 HGB sind ggfls. gesondert angegeben.
BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen. Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
Feststellung zum JahresabschlußUnsere Befragungen und vorgenommene Prüfungen der Ordnungsmäßigkeit, der dem Jahresabschluss zugrundeliegenden Unterlagen und Bestandsnachweise, ergaben keine Einwendungen. Wir haben keine Tatsachen oder Vorgänge festgestellt, über die gemäß § 321 Abs. 2 HGB zu berichten wäre. Die Geschäftsführung der Gesellschaft hat uns alle verlangten Aufklärungen und Nachweise bereitwillig erteilt. Nach der von der Geschäftsführung abgegebenen Vollständigkeitserklärung sind in der Bilanz die Vermögens- und Schuldposten vollständig enthalten. Nach der Vollständigkeitserklärung bestanden am Bilanzstichtag keine weiteren angabepflichtigen Haftungsverhältnisse, sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen als sie aus der Bilanz bzw. dem Anhang ersichtlich sind.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGBAm Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.
GeschäftsführungDie Geschäftsführung erfolgte durch Herrn Harald Drewes Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Varel,den30.06.2012
Bestätigungs-/Versagungsvermerk/BescheinigungstextBescheinigungDem von uns erstellten und beigefügten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 erteilen wir folgende Bescheinigung: "Vorliegender Jahresabschluss wurde von uns auf der Grundlage der von uns geführten Bücher und der erteilten Auskünfte des Auftraggebers Dre. Punkt Handels GmbH sowie unter Mitwirkung bei der Anfertigung des Inventars unter Beachtung der handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Die uns vorgelegten Unterlagen und die erhaltenen Angaben haben wir auf ihre Plausibilität beurteilt. Dabei sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses sprechen."
26316 Varel, den 30.06.2012
Frers, Diekmann & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH
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