Pflege
Invest GmbH
(vormals:
soleo Invest GmbH)
Herten
(vormals:
Dortmund)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 15.12.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
| B.
Anlagevermögen |
16,00 |
| I.
Finanzanlagen |
16,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
12.495,44 |
| I.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
12.495,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
12.511,44 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
11.204,99 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.464,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.536,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
1.331,01 |
| B.
Rückstellungen |
1.306,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
12.511,44 |
Anhang
1. Abschnitt:
Angaben zur Generalnorm
2. Abschnitt:
Allgemeine Angaben zur Bewertung und Gliederung
3. Abschnitt:
Angaben zur Bilanz und Gewinn-und Verlustrechnung
4. Abschnitt:
Angaben zu bestimmten anderen Sachverhalten
5. Abschnitt:
Geschäftsführung und Aufsichtsrat
1. Abschnitt:
Angaben zur Generalnorm
Allgemeine Angaben:
Der Jahresabschluß wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
aufgestellt. Ergänzend dazu waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses:
Weitere Angaben hierzu sind nicht erforderlich, da
der Jahresabschluß in der vorliegenden Form ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
im Sinne des § 264 (2) HGB vermittelt.
2. Abschnitt:
Allgemeine Angaben zur Bewertung und Gliederung
Bilanzierungsmethoden:
Die Gliederung der Bilanz erfolgte gem. § 266
HGB, die der Gewinn-und Verlustrechnung gem. § 275 (2)
HGB unter Inanspruchnahme der
größenabhängigen Erleichterungen für
Kapitalgesellschaften i.S. des § 267 (1) HGB. Die
Bilanz wurde gem. § 268 (1) HGB ohne
Berücksichtigung der vollständigen oder
teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
Ausweiswahlrechte im Rahmen der Gliederung wurden stets
zugunsten des Anhangs ausgeübt. Rückstellungen
für unterlassene Aufwendungen gem. § 249 (1) 3
HGB sind nicht gebildet worden.
Bewertungsmethoden:
Die Anschaffungskosten wurden durch
Einzelfeststellung ermittelt. Sammel-, Durchschnitts- oder
Festwertmethoden wurden, wenn überhaupt, lediglich
beim Vorratsvermögen angewandt. Beim
Vorratsvermögen wurde den Ansätzen der jeweils
letzte Börsen-oder
Marktpreis bzw. die Ursprungsanschaffungskosten
zugrundegelegt. Ferner wurde sowohl bei den fertigen bzw.
unfertigen Erzeugnissen bzw. Leistungen als auch bei den
Leistungsverbindlichkeiten die retrograde Bewertungsmethode
angewandt. Soweit Herstellungskosten abweichend von
vorstehenden Methoden ermittelt wurden, wurden diese in
Höhe der Selbstkosten angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände nach der radikal degressiven
bzw. linearen Methode vorgenommen. Der Übergang von
der degressiven zur linearen Methode erfolgte in den
Fällen, in
denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung
führte. Abschreibungen nach Maßgabe der Leistung
bzw. Inanspruchnahme wurden nicht
vorgenommen.
Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens
mit Anschaffungs-oder Herstellungskosten von bis zu €
410 sind im Geschäftsjahr nicht zugegangen.
Außerplanmäßige Abschreibungen
wurden im Geschäftsjahr nicht vorgenommen.
Eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen wurde
nicht gebildet.
Eine Rückstellung für Garantieleistungen
wurde nicht gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Nennwert angesetzt.
Umrechnungsgrundlagen:
Im Jahresabschluß sind keine Posten enthalten,
für die eine Umrechnung gem. § 284 (2) 2 HGB
erforderlich war.
3. Abschnitt:
Angaben zur Bilanz und Gewinn-und Verlustrechnung
Angaben zur Bilanz:
Eine Pensionsrückstellung war nicht zu bilden.
Von den Verbindlichkeiten haben gem. § 285 (1a)
HGB eine Laufzeit von mehr als fünf Jahren
€ -.
Nachstehend aufgeführte Verbindlichkeiten sind
gem. § 285 (1b) HGB wie folgt besichert:
€ -mit
in Form -.
Darüber hinaus bestehen die
branchenüblichen Eigentumsvorbehalte und
Vermieterpfandrechte.
In den Verbindlichkeiten sind im Geschäftsjahr
keine größeren antizipativen Posten gem. §
268 (5) 3 HGB enthalten.
Gem. § 251 HGB wird auf folgende
Haftungsverhältnisse gem. § 268 (7) HGB
hingewiesen:
Verbindlichkeiten aus der Begebung und
Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften,
Wechsel-und Scheckbürgschaften, aus
Gewährleistungsverträgen und aus der Bestellung
von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten
€ -besichert durch
in Form -.
Angaben zur Gewinn-und Verlustrechnung
Auflösungen oder Zuführungen zu
Sonderposten mit Rücklageanteil gem. § 281 (2) 2
HGB a.F. sind im Geschäftsjahr nicht erfolgt.
Gem. § 280 (3) HGB a.F. beziffern sich die gem.
§ 280 (2) HGB a.F. unterlassenen Wertaufholungen
i.S.d. §§6 (2), 7d, 7g EStG im Geschäftsjahr
auf € -.
Die im Geschäftsjahr allein nach vorstehenden
steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommenen Abschreibungen
beziffern sich gem. § 281 (2) 1 HGB a.F.
im Anlagevermögen auf € -und
im Umlaufvermögen auf € -.
Im Geschäftsjahr wurden gem. § 277 (3) 1
HGB außerplanmäßige Abschreibungen
gem. § 253 (3) 3 HGB iHv. € -und
gem. § 253 (3) 4 HGB iHv. €
-vorgenommen.
4. Abschnitt:
Angaben zu bestimmten anderen Sachverhalten
Gem. § 285 (9) c HGB wurden dem
Geschäftsführungsorgan Darlehn iHv. € -unter
folgenden wesentlichen Bedingungen gewährt:
Das Darlehn ist mit -% p.a. verzinst worden.
Im Geschäftsjahr wurden Beträge iHv. €
-zurückgezahlt;
Vorschüsse auf Bezüge aus dem
Dienstverhältnis wurden iHv. € -gewährt.
Zugunsten dieser Personen wurden keine weiteren
Haftungsverhältnisse eingegangen.
5. Abschnitt:
Geschäftsführung und Aufsichtsrat
Gem. § 285 (10) HGB wird festgestellt, daß
ein Aufsichtsrat satzungsgemäß nicht vorgesehen
ist.
Die Geschäftsführung obliegt
Herrn Stefan Hammerich
und
Herrn Ralf Weinholt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.08.2012 festgestellt.
|