Pflege Invest GmbHLiquidiert

67549 Worms, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Essen HRB 25594
Vorher
soleo Invest GmbH
Eingetragen
14.1.2011
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVermittlungstätigkeiten für Heime und stationäre BetreuungVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
Die Erbringung von Vermittlungs- und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung, dem Erwerb, dem Betrieb und der Verwaltung, der Konzeptionierung als Anlageprodukt und der Vermarktung von Grundeigentum; darunter fallen keine Tätigkeiten, die der Handwerksordnung unterliegen.

Historie

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Management

NameRolle
Stefan Hammerich
seit 22.7.2014
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Pflege Invest GmbH

(vormals: soleo Invest GmbH)

Herten

(vormals: Dortmund)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 15.12.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 0,00
B. Anlagevermögen 16,00
I. Finanzanlagen 16,00
C. Umlaufvermögen 12.495,44
I. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 12.495,44
Bilanzsumme, Summe Aktiva 12.511,44

Passiva

31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 11.204,99
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.464,00
2. eingefordertes Kapital 12.536,00
II. Jahresfehlbetrag 1.331,01
B. Rückstellungen 1.306,45
Bilanzsumme, Summe Passiva 12.511,44

Anhang


1. Abschnitt:
Angaben zur Generalnorm

2. Abschnitt:
Allgemeine Angaben zur Bewertung und Gliederung

3. Abschnitt:
Angaben zur Bilanz und Gewinn-und Verlustrechnung

4. Abschnitt:
Angaben zu bestimmten anderen Sachverhalten
5. Abschnitt:
Geschäftsführung und Aufsichtsrat


1. Abschnitt: Angaben zur Generalnorm

Allgemeine Angaben:

Der Jahresabschluß wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend dazu waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen.

Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses:

Weitere Angaben hierzu sind nicht erforderlich, da der Jahresabschluß in der vorliegenden Form ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild im Sinne des § 264 (2) HGB vermittelt.


2. Abschnitt: Allgemeine Angaben zur Bewertung und Gliederung

Bilanzierungsmethoden:
Die Gliederung der Bilanz erfolgte gem. § 266 HGB, die der Gewinn-und Verlustrechnung gem. § 275 (2) HGB unter Inanspruchnahme der größenabhängigen Erleichterungen für Kapitalgesellschaften i.S. des § 267 (1) HGB. Die Bilanz wurde gem. § 268 (1) HGB ohne Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Ausweiswahlrechte im Rahmen der Gliederung wurden stets zugunsten des Anhangs ausgeübt. Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen gem. § 249 (1) 3 HGB sind nicht gebildet worden.


Bewertungsmethoden:

Die Anschaffungskosten wurden durch Einzelfeststellung ermittelt. Sammel-, Durchschnitts- oder Festwertmethoden wurden, wenn überhaupt, lediglich beim Vorratsvermögen angewandt. Beim Vorratsvermögen wurde den Ansätzen der jeweils letzte Börsen-oder
Marktpreis bzw. die Ursprungsanschaffungskosten zugrundegelegt. Ferner wurde sowohl bei den fertigen bzw. unfertigen Erzeugnissen bzw. Leistungen als auch bei den Leistungsverbindlichkeiten die retrograde Bewertungsmethode angewandt. Soweit Herstellungskosten abweichend von vorstehenden Methoden ermittelt wurden, wurden diese in Höhe der Selbstkosten angesetzt.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände nach der radikal degressiven bzw. linearen Methode vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Methode erfolgte in den Fällen, in
denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte. Abschreibungen nach Maßgabe der Leistung bzw. Inanspruchnahme wurden nicht
vorgenommen.

Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens mit Anschaffungs-oder Herstellungskosten von bis zu € 410 sind im Geschäftsjahr nicht zugegangen.

Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Geschäftsjahr nicht vorgenommen.

Eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen wurde nicht gebildet.

Eine Rückstellung für Garantieleistungen wurde nicht gebildet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Nennwert angesetzt.


Umrechnungsgrundlagen:

Im Jahresabschluß sind keine Posten enthalten, für die eine Umrechnung gem. § 284 (2) 2 HGB erforderlich war.


3. Abschnitt: Angaben zur Bilanz und Gewinn-und Verlustrechnung

Angaben zur Bilanz:

Eine Pensionsrückstellung war nicht zu bilden.
Von den Verbindlichkeiten haben gem. § 285 (1a) HGB eine Laufzeit von mehr als fünf  Jahren € -.
Nachstehend aufgeführte Verbindlichkeiten sind gem. § 285 (1b) HGB wie folgt besichert:
€ -mit
in Form -.

Darüber hinaus bestehen die branchenüblichen Eigentumsvorbehalte und Vermieterpfandrechte.

In den Verbindlichkeiten sind im Geschäftsjahr keine größeren antizipativen Posten gem. § 268 (5) 3 HGB enthalten.

Gem. § 251 HGB wird auf folgende Haftungsverhältnisse gem. § 268 (7) HGB hingewiesen:
Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel-und Scheckbürgschaften, aus Gewährleistungsverträgen und aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten
€ -besichert durch
in Form -.

Angaben zur Gewinn-und Verlustrechnung

Auflösungen oder Zuführungen zu Sonderposten mit Rücklageanteil gem. § 281 (2) 2 HGB a.F. sind im Geschäftsjahr nicht erfolgt.

Gem. § 280 (3) HGB a.F. beziffern sich die gem. § 280 (2) HGB a.F. unterlassenen Wertaufholungen i.S.d. §§6 (2), 7d, 7g EStG im Geschäftsjahr auf € -.

Die im Geschäftsjahr allein nach vorstehenden steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommenen Abschreibungen beziffern sich gem. § 281 (2) 1 HGB a.F.

im Anlagevermögen auf € -und

im Umlaufvermögen auf € -.

Im Geschäftsjahr wurden gem. § 277 (3) 1 HGB außerplanmäßige Abschreibungen

gem. § 253 (3) 3 HGB iHv. € -und

gem. § 253 (3) 4 HGB iHv. €
-vorgenommen.


4. Abschnitt: Angaben zu bestimmten anderen Sachverhalten
Gem. § 285 (9) c HGB wurden dem Geschäftsführungsorgan Darlehn iHv. € -unter
folgenden wesentlichen Bedingungen gewährt:

Das Darlehn ist mit -% p.a. verzinst worden.

Im Geschäftsjahr wurden Beträge iHv. € -zurückgezahlt;

Vorschüsse auf Bezüge aus dem Dienstverhältnis wurden iHv. € -gewährt.

Zugunsten dieser Personen wurden keine weiteren Haftungsverhältnisse eingegangen.

5. Abschnitt: Geschäftsführung und Aufsichtsrat
Gem. § 285 (10) HGB wird festgestellt, daß ein Aufsichtsrat satzungsgemäß nicht vorgesehen ist.

Die Geschäftsführung obliegt

Herrn Stefan Hammerich
und
Herrn Ralf Weinholt.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.08.2012 festgestellt.

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