Process
Analytics Factory GmbH
Alsbach-Hähnlein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
13.683,00 |
18.979,00 |
| I.
Sachanlagen |
13.683,00 |
18.979,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
690.211,24 |
610.103,32 |
| I.
Vorräte |
86.163,66 |
80.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
563.838,76 |
391.452,01 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
40.208,82 |
138.651,31 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
703.894,24 |
629.082,32 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
131.623,22 |
132.252,77 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.596,00 |
26.596,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
70.404,00 |
70.404,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
35.252,77 |
21.688,42 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
629,55 |
-13.564,35 |
| B.
Rückstellungen |
52.212,00 |
123.766,07 |
| C.
Verbindlichkeiten |
520.059,02 |
373.063,48 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
520.059,02 |
373.063,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
703.894,24 |
629.082,32 |
Anhang
zum
31. Dezember 2019
Der Firma
Process Analytics Factory GmbH, Darmstadt
A. Allgemeines
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren
Sachanlagevermögens, vermindert um
planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die
Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von
Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr
betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz
1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages
wurden die von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 26.596,00 Euro wurde mit
dem Nennbetrag angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist voll
einbezahlt.
Kapitalrücklage
Das als Aufgeld gezahlte Eigenkapital der neu
eingetretenen Gesellschaften ist in voller Höhe, mit
insgesamt 70.404,00 € voll einbezahlt.
Angabe zu Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit bis zu einem Jahr Vorjahr
|
520.059,02 Euro
373.063,48 Euro
|
Davon gegenüber Gesellschaftern
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit bis zu einem Jahr Vorjahr
|
85.543,04Euro
87.211,41Euro
|
E. Sonstige Angaben
Als Geschäftsführer und dadurch
unterschriftsberechtigt war im Geschäftsjahr bestellt:
Herr Tobias Rother
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2019 -
31.12.2019
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 85.543,04 EUR.
1.1.2018 -
31.12.2018
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 87.211,41 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.02.2021 festgestellt.
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