ESP Energieservice Paderborn GmbH
Selbe AdresseWärme- und Kältehandel
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Delta Media GmbHPaderbornJahresabschluss zum 31. Dezember 2010Bilanz zum 31. Dezember 2010Delta Media GmbH, PaderbornAKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2010Delta Media GmbH1. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und §§ 242 ff. HGB aufgestellt. Die Gliederungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgen in Anlehnung an die handelsrechtlichen Gliederungsschemata der § 266 HGB (Bilanz) und § 275 HGB (Gewinn- und Verlustrechnung). Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 274a HGB wird jedoch kein Gebrauch gemacht. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze2.1. Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände, die entgeltlich erworben wurden und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Abschreibungen werden im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer für die einzelnen Posten des Anlagevermögens vorgenommen. Eigenständig nutzungsfähige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als € 150 und weniger als € 410 wurden in diesem Jahr sofort abgeschrieben. 2.2. Umlaufvermögen Die Bewertung der Gegenstände des Vorratvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen waren Einzelrisiken nicht erkennbar. Eine Pauschalwertberichtigung auf Forderungen wurde nicht gebildet. Die übrigen sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt. 2.3. Rückstellungen und Verbindlichkeiten Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. 3. Angaben zur Bilanz3.1. Anlagevermögen Die Entwicklung und Zusammensetzung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr ergibt sich aus dem Anlagenspiegel. 3.2. Eigenkapital Die Zusammensetzung und Entwicklung des Eigenkapitals ergibt sich aus dem Kontennachweis zur Bilanz, vgl. dort Passiva, A. 3.3. Rückstellungen Zur Entwicklung und Zusammensetzung der sonstigen Rückstellungen vgl. Kontennachweis zur Bilanz, dort Passiva, B. 3.4. Verbindlichkeiten Zur Zusammensetzung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Verbindlichkeiten vgl. Kontennachweis zur Bilanz, dort Passiva, C. 4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung4.1. Umsatzerlöse, sonstige betriebliche Erträge Zur Zusammensetzung der Umsatzerlöse vgl. Kontennachweis zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. 4.2. Personalaufwand Zur Zusammensetzung der Umsatzerlöse vgl. Kontennachweis zur Gewinn- und Verlustrechnung 5. 4.3. Abschreibungen Zur Zusammensetzung der Abschreibung vgl. Kontennachweis zur Gewinn- und Verlustrechnung 6. 4.4. Sonstige betriebliche Aufwendungen Zur Zusammensetzung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen vgl. Kontennachweis zur Gewinn- und Verlustrechnung 7, Buchstabe a) bis h). 4.5. Zinsergebnis Zur Zusammensetzung des saldierten Zinsergebnisses vgl. Kontennachweis zur Gewinn- und Verlustrechnung, dort Positionen 8 und 9. 4.6. Ertragsteuern Aufgrund des Jahresgewinns fallen Ertragsteuern an:
4.7. Ergebnisverwendung Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2010 ist dem Kontennachweis zur Gewinn- und Verlustrechnung, dort Position 12 zu entnehmen. In diesem Jahr wird keine Ausschüttung vorgenommen. Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen. 5. Sonstige AngabenIm Berichtszeitraum waren zu Geschäftsführern bestellt:
Beide Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Paderborn, den 12. Mai 2011 Delta Media GmbH Stefan Hahn Michael Padelt |
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