Anker Berlin GmbHLiquidiert
14550 Groß Kreutz (Havel), DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Vladimir Chadim seit 29.1.2018 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Anker Berlin GmbHWerder (Havel)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 17.01.2012 bis zum 31.12.2012BILANZ
ANHANGfür das Geschäftsjahr 2012 Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff.) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt worden. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Ein Lagebericht wurde in Anwendung des § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB nicht aufgestellt. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden im Jahresabschluss gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB bestehen nicht. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Jahresabschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Jahresabschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Bei Zugängen von beweglichen Anlagegegenständen wurde grundsätzlich zeitanteilig abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungskosten bis EUR 410,00) wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Währungsforderungen und Währungsverbindlichkeiten bestanden nicht. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Es besteht eine Gesellschafterverbindlichkeit in Höhe von 15.125,63 EUR die in den Gesamtverbindlichkeiten enthalten ist. Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt Verbindlichkeiten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen (§ 268 Abs. 5 HGB), bestanden nicht. Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften bestanden nicht. Auch bestanden keine Avalverbindlichkeiten. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Sonstige Angaben Angaben nach § 285 Nr. 10 HGB: Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer und kaufmännischer sowie Vertriebsleiter ist Herr Mirko Schlabitz.
Werder, den 20. April 2015 gez. Mirko Schlabitz Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20.04.2015 |
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