Geiger
services GmbH
Garmisch-Partenkirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.205.815,74 |
2.277.121,86 |
| I.
Sachanlagen |
2.205.815,74 |
2.277.121,86 |
| B.
Umlaufvermögen |
981.379,03 |
886.907,02 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
104.956,36 |
532.835,75 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
876.422,67 |
354.071,27 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.535,00 |
8.557,00 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
3.802.978,92 |
4.879.449,53 |
| Aktiva |
6.997.708,69 |
8.052.035,41 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
1.431.617,27 |
1.431.617,27 |
| II.
Gewinnrücklagen |
10.000.000,00 |
10.000.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
16.311.066,80 |
17.016.627,02 |
| IV.
Jahresüberschuss |
1.076.470,61 |
705.560,22 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
3.802.978,92 |
4.879.449,53 |
| B.
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen |
66.761,61 |
81.104,63 |
| C.
Rückstellungen |
1.696.674,98 |
2.425.942,28 |
| D.
Verbindlichkeiten |
5.234.272,10 |
5.544.221,50 |
| E.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
767,00 |
| Summe
Passiva |
6.997.708,69 |
8.052.035,41 |
Anhang
Geiger services GmbH
Amtsgericht München HRB 199559
Anhang zum Jahresabschluss der für das
Geschäftsjahr
2023
A. Allgemeines
Der Jahresabschluss der Geiger services GmbH,
Garmisch-Partenkirchen, wurde nach den Vorschriften des
Dritten Buches des HGB aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275
Abs. 2 HGB gewählt.
Für das Geschäftsjahr 2023 sind die
Merkmale, die zu einer Klassifizierung als eine "kleine
Kapitalgesellschaft" führen, gem. § 267 HGB
erfüllt. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses
wurden die größenabhängigen Erleichterungen
gem. § 288 HGB in Anspruch genommen.
Von der Verpflichtung zur Aufstellung eines
Lageberichtes ist die Gesellschaft gemäß
§ 264 Abs. 1 Satz 3 HGB befreit.
Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag bilanziell
überschuldet. Aufgrund der kontinuierlichen
Mieteinnahmen wird bei der Bilanzierung und Bewertung von
der Fähigkeit zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, nach
Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um die
planmäßige Abschreibung linear vermindert.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbare Risiken berücksichtigt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Guthaben bei den Kreditinstituten wurde zum Nennwert
angesetzt.
Das handelsrechtliche Gliederungsschema
(§ 266 HGB) wurde gemäß
§ 265 Abs. 5 HGB um den Posten "Sonderposten
für Investitionszuschüsse zum
Anlagevermögen" erweitert.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und
wurden in Höhe des nach kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags nach §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Soweit die Restlaufzeit
von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr
betrug, erfolgte eine Abzinsung gemäß § 253
Abs. 2 HGB unter Verwendung der von der Deutschen
Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C. Bilanzerläuterungen
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens geht aus der
Anlage 4a hervor.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben sämtlich eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Rückstellungen
Für Pensionsrückstellungen wurden in vollem
Umfang Rückstellungen in Höhe von
EUR 1.475.010,00 gebildet. Dem nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten
Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellung
gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB liegt unter
Anwendung der PUC-Methode und Verwendung der
Heubeck´schen Richttafeln 2018 G ein Rechnungszins
von 1,83% zugrunde.
Die Ausschüttungssperre gem. § 253 (6) HGB
beträgt zum Bilanzstichtag EUR 12.646,00. Es handelt
sich hier um den Unterschiedsbetrag aus der Berechnung der
Pensionsrückstellung mit dem
10-Jahresdurchschnittzinssatz anstatt mit dem
7-Jahresdurchschnittzinssatzs.
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller
Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der
Erfüllung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren
langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, wurden
mit diesen Verpflichtungen verrechnet.
Nach Saldierung der folgenden verpfändeten
Vermögensgegenstände
EUR
Deckungsvermögen 168.277,67
Wertpapiere 593.977,63
Bankkonten 22.989,72
werden EUR 689.764,98 unter Passiva C. 1 ausgewiesen.
Für die mögliche Inanspruchnahme aus dem
Haftungsverbund gegenüber Kreditinstituten ist eine
Rückstellung in Höhe von EUR 975.000,00
passiviert.
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Von den Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten sind insgesamt TEUR 5.157 durch
Grundpfandrechte gesichert.
Darüber hinaus sind im Rahmen eines
Sicherheiten-Poolvertrages Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten durch Abtretung der Mieten für die
Betriebsgebäude in Murnau und Tambach gesichert.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind die
Verluste aus dem Forderungsverzicht mit Besserungsschein
von TEUR 330 gegenüber der Muttergesellschaft für
das laufende Verrechnungskonto ausgewiesen.
Weitere pflichtgemäße Angaben zu
Einzelposten der Gewinn- und Verlustrechnung
gemäß § 285 HGB sind nicht zu
verzeichnen. Besondere Umstände, die im Anhang
zusätzliche Angaben erfordern, liegen nicht vor.
D. Sonstige Pflichtangaben
Zum Geschäftsführer war Herr Dr. Albert
Michael Geiger, Kaufmann, Riegsee, bestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
Garmisch-Partenkirchen, den 30. April 2025
gez. Dr. Albert Michael Geiger
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.05.2025
festgestellt.
|