RAUMSECHS GmbH
Selbe AdresseBetrieb von Einrichtungen für kunstschaffende Tätigkeiten und darstellende Künste a. n. g.
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rolf Dipl.-Betriebswirt Heeb seit 17.4.2002 | Geschäftsführer |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RH-Holding GmbHNeussJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BilanzAKTIVA
ANHANG ZUM 31. DEZEMBER 2013RH-HOLDING GMBHI. ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN (1) GEGENSTAND DES UNTERNEHMENS,KAPITAL UND BETEILIGUNGSVERHÄLTNISSE Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an anderen Unternehmen und die Beratung anderer Unternehmen. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt Euro 25.100 und ist voll eingezahlt. Sämtliche Stammeinlagen werden von Herrn Rolf Heeb, Neuss, gehalten. Am 15. Juli 2013 fand eine Umstrukturierung dergestalt statt, dass die Geschäftsführung der IFM und Aims, sowie das von diesen Gesellschaften gemeinschaftlich genutzte Anlagevermögen auf die RH-Holding übertragen wurde. Zwischen der RH-Holding, der IFM sowie der Sechsten HSCU GmbH wurde darüber hinaus mit Wirkung vom 1. Januar 2013 Ergebnisabführungsverträge geschlossen. ( 2) RECHTLICHE VERHÄLTNISSE Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Neuss unter HRB 10691 eingetragen. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. (3) GESCHÄFTSFÜHRUNG Zum Geschäftsführer der Gesellschaft war unverändert Herr Rolf Heeb, Neuss bestellt. II. ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS (1) RECHNUNGSLEGUNG Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 entspricht den Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Die Bilanzsumme, die Umsatzerlöse und die Anzahl der im Durchschnitt beschäftigten Arbeitnehmer überschreiten nicht die Größenmerkmale des § 267 Abs. 1 HGB; die Gesellschaft gilt damit als kleine Kapitalgesellschaft, die neben den Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff. HGB die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff. HGB in eingeschränktem Umgang anzuwenden hat. Die Bilanz wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften des § 266 HGB erstelllt. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. (2) WESENTLICHE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare und degressive Abschreibungen ausgewiesen. Im Einzelnen wurden folgende Nutzungsdauern zugrundge gelegt:
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen € 150 und € 1.000 werden im Jahr der Anschaffung und den folgenden vier Jahren mit jeweils 20% abgeschrieben. Die in 2013 angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden mit den Anschaffungskosten von € 150 bis € 410 im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben. Die Anteile an verbundenen Unternnehmen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem Nennwert der Beteiligung ausgewiesen. Die sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. (3) AUFGLIEDERUNG WESENTLICHER POSTEN DES JAHRESABSCHLUSSES ANTEILE AN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN
Das Eigenkapital und der Jahresüberschuss der Tochtergesellschaften stellen sich zum 31. Dezember 2013 wie folgt dar:
* Die Gewinne bzw. Verluste wurden aufgrund der Ergebnisabführungsverträge an die RH-Holding GmbH abgeführt. Sonstige Vermögensgegenstände
RESTLAUFZEITEN BEI FORDERUNGEN Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten einen Betrag von € 151.342 mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. KAPITALRÜCKLAGE Im Zusammenhang mit der Gründung der Gesellschaft und der Übernahme der Anteile hat der Gesellschafter einen den Betrag der Stammeinlage übersteigenden Betrag (Agio) geleistet. Dieser Betrag wurde in die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB eingestellt. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN
SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN
Restlaufzeiten bei Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Neuss, den 9. Januar 2015 Rolf Heeb, Geschäftsführer |
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