Kaman Bau GmbHLiquidiert

Zum Eichbaum 11, 53909 Zülpich, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Siegburg HRB 15866
Eingetragen
17.4.2020
Branche
Rohrleitungstiefbau, Brunnenbau und KläranlagenbauBau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und TelekommunikationSpezialisierte Bautätigkeiten im Tiefbau
Gegenstand
Tiefbau und Verlegung von Kabeln ohne Anschluss.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Eyüp Öztürk
seit 27.4.2026
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Sebahat Öztürk
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Sebahat Öztürk
Königswinter
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Kaman Bau GmbH

Königswinter

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

308.742,00

69.092,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

798.298,12

359.792,59

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

310.907,80

161.318,01

C. Rechnungsabgrenzungsposten

442,08

795,72

Summe Aktiva

1.418.390,00

590.998,32



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Gewinnvortrag

344.363,66

122.547,05

III. Jahresüberschuss

321.941,37

221.816,61

Summe Eigenkapital

691.305,03

369.363,66

B. Rückstellungen

276.115,97

106.923,00

C. Verbindlichkeiten

450.969,00

114.711,66

Summe Passiva

1.418.390,00

590.998,32

ANHANG

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Kaman Bau GmbH in 53639 Königswinter auf den 31.12.2022 wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG sowie ggf. des Gesellschaftsvertrages zu beachten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechtes des Artikels 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach § 266 HGB.

Mit Ausnahme der gesetzlich zulässigen Durchbrechung der Bilanzkontinuität durch die erstmalige Anwendung des BilMoG, stimmen die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Das Sachanlageverm ögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen (ggf. außerplanmäßigen) Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen auf Zugänge im Geschäftsjahr wurden zeitanteilig berechnet.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verm ögensgegenstände werden zum Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.

Fremdwährungsforderungen und - Verbindlichkeiten wurden gem. § 256 a HGB umgerechnet.

Bei Deckung durch Termingeschäfte war der entsprechende Terminkurs maßgebend.

Fl üssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.

Bei der Bemessung der R ückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen.

Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

 

Königswinter, den 21. Dezember 2023

gez. Eyüp Öztürk

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21. Dezember 2023

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