Weinhaus Bühl GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und Spirituosen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gerhard Vollmer seit 18.2.2025 | Vorstandsmitglied |
Daniel Seiter seit 13.12.2019 | Vorstandsmitglied |
Ralf Berthold Schäfer seit 28.11.2007 | Vorstandsmitglied |
Stefan Meier seit 7.11.2006 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Affentaler Weinkontor eGBühlJahresabschluss zum 31.12.2023Bilanz
AnhangA. Allgemeine Angaben In der Gliederung der Bilanz und Gewinn‑ und Verlustrechnung ergaben sich keine Veränderungen. Die in der Bilanz und der Gewinn‑ und Verlustrechnung angegebenen Vorjahresbeträge sind vergleichbar. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs‑ und Bewertungsmethoden Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn‑ und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs‑ und Bewertungsmethoden angewandt: Bauten und bewegliche Anlagegegenstände wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Auf Bauten wurden planmäßige lineare Abschreibungen vorgenommen. Bewegliche Anlagegegenstände wurden linear abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden mit Anschaffungskosten bewertet. Die Vorräte wurden in der Regel mit Anschaffungs‑ oder Herstellungskosten bewertet. Beim Ansatz der Herstellungskosten sind anteilige Verwaltungs‑ und Sozialkosten nicht einbezogen worden. In einzelnen Fällen waren Abwertungen auf den niedrigeren Zeitwert erforderlich. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert abzüglich einer Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko und das zinsfreie Zahlungsziel bewertet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen abgesetzt. Die flüssigen Mittel wurden in allen Fällen mit dem Nennwert angesetzt. Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen entsprechen den zu erwartenden Ausgaben. Sie wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr, die mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abzuzinsen sind, bestanden nicht. Von den Bilanzierungs‑ und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde in nicht abgewichen. C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn‑ und Verlustrechnung I. BILANZVon den Forderungen haben eine Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr:
Die Ergebnisrücklagen haben sich wie folgt entwickelt:
In den Posten "Bilanzgewinn/Bilanzverlust" wurde ein vorhandener Gewinn‑ / Verlustvortrag in Höhe von EUR 4.743,82 einbezogen. Von den Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu 1 Jahr bzw. über 5 Jahre:
Von den Verbindlichkeiten haben insgesamt EUR 0,00 eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. Von den Verbindlichkeiten sind durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert:
Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. D. Sonstige Angaben Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug:
Außerdem wurden durchschnittlich 0,0 Auszubildende beschäftigt. Mitgliederbewegung
Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes: Baden‑Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. Am Rüppurrer Schloss 40 76199 Karlsruhe Mitglieder des Vorstands (Vor‑ und Zuname): Dr. Ralf Schäfer (Vorstandsvorsitzender) Stefan Meier (stellvertretender Vorsitzender) Daniel Seiter Bernhard Moser Mitglieder des Aufsichtsrats (Vor‑ und Zuname): Marcus Graf (Aufsichtsratsvorsitzender) Tobias Moll (stellvertretender Vorsitzender) Christian Baumann Markus Meier Gerhard Vollmer (ab 15.11.2023) Am Bilanzstichtag betrugen die Forderungen an: Mitglieder des Vorstands EUR 0,00 Mitglieder des Aufsichtsrats EUR 0,00
Der Vorstand: Dr. Ralf Schäfer Stefan Meier Daniel Seiter Bernhard Moser Dieser Jahresabschluss wurde gemäß § 48 GenG in der Generalversammlung am 13.11.2024 festgestellt und die Ergebnisverwendung wie vorgeschlagen beschlossen. |
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